Inside Paradeplatz: “ZKB-PK – 2% für Basis, 3,5% für obere 100”
Lukas Hässig hat sich auf “Inside Paradeplatz” wieder einmal die ZKB vorgenommen. Er scheint sich daran zu stören, dass in der PK für das gemeine Volk die Verzinsung 2% beträgt, für die Angehörigen der Kaderkasse hingegen 3,5%.
Blackrock Asset Management Suisse nomme deux administrateurs indépendants
Blackrock Asset Management Suisse a annoncé lundi la nomination de Susanne Haury von Siebenthal et de Peter H. Athanas au conseil d’administration, en qualité de membres externes et indépendants, précise le gestionnaire de fonds dans un communiqué.
Susanne Haury est membre de la Commission fédérale des OPA (Swiss Takeover Board) et présidente du comité d’investissement de la caisse de pension des Grisons. De 2004 à 2013, elle a officié comme directrice de la gestion d’actifs et suppléante du directeur de la caisse de pension de la Confédération.
Peter H. Athanas est membre depuis 2014 du conseil d’administration d’Also Holding, ainsi que du comité d’audit de Cembra Money Bank Zurich, dont il exerce la présidence. Il est par ailleurs professeur titulaire de droit fiscal à l’Université de Saint-Gall. Auparavant, il a occupé différents postes auprès de Schindler Holding, et a été de 2004 à 2008 président du conseil d’administration et directeur général (CEO) de Ernst & Young Suisse.
Low interest rates threaten solvency of pension funds and insurers
The current low interest rate environment poses a significant risk for the long-term financial viability of pension funds and insurance companies, as they seek to generate sufficient returns to meet promises, according to a new OECD report.
The inaugural edition of the OECD Business and Finance Outlook says the main concern is that pension funds and life insurance companies might become involved in the “search for yield” in order to match the levels of returns promised to policyholders and beneficiaries when interest rate were higher. This poses risks including insolvency.
“Generating the resources needed to confront the challenge of ageing populations will require a better global allocation of resources to the most productive investments but without excessive risk-taking,” said OECD Secretary-General Angel Gurría launching the report in Paris (watch the live webcast).
25 Jahre Pensionskassen in Österreich
Am 1. Juli 2015 jährte sich das In-Kraft-Treten des österreichischen Pensionskassengesetzes 1990 zum 25. Mal. Dies war die Geburtsstunde der österreichischen Pensionskassen. Für den Fachverband der Pensionskassen ein guter Anlass, um zu einer Informations- und Festveranstaltung zu laden. "Das Zustandekommen der Pensionskassen ist ein gutes Beispiel eines Erfolgsmodells der Zusammenarbeit von Politik und Sozialpartnerschaft. Heute sind die Pensionskassen nach 25 Jahren der größte private Pensionszahler in Österreich und zahlen 585 Mio. Euro pro Jahr an Pensionsleistungen aus. Derzeit haben bereits rund 860’000 Österreicher Anspruch auf eine Firmenpension. Die Pensionskassen veranlagen rund 20 Mrd. Euro für ihre Kunden.", erklärte Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes.
SGK-N: Abgabe an OAK durch PKs
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) will dafür sorgen, dass die Pensionskassen und nicht die kantonalen oder regionalen Aufsichtsbehörden für die Kosten der Oberaufsicht des Bundes aufkommen. Sie gab einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Folge.
Ohne Gegenstimme gab die Kommission der Pa. Iv. Leutenegger Oberholzer. Überwälzung der Aufsichtsabgabe für die OAK BV. Ergänzung von Artikel 64c mit einem Absatz 4 (14.444 n) Folge. Sie will eine Gesetzeslücke schliessen und sicherstellen, dass die kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden jene Abgabe, die sie der Oberaufsichtskommission des Bundes schulden, auf die Pensionskassen überwälzen können. Bevor die Kommission einen Erlassentwurf ausarbeiten kann, muss sie die Zustimmung der Schwesterkommission des Ständerates einholen.
Diserens zur PK Tamedia
Frédéric Diserens übernimmt Anfang September die Geschäftsführung der Pensionskasse der Tamedia AG. Er folgt auf Hermann Dörig, der Ende September eine neue Aufgabe ausserhalb des Unternehmens bekleiden wird, teilt Tamedia am Freitag mit. Der 37-jährige Diserens war zuletzt Geschäftsführer der AXA Pension Solutions AG und hatte zuvor die Pensionskasse der Petroplus Marketing AG geleitet.
BGer: Haftung der Kontrollstelle im Fall First Swiss
(awp/sda) – Das Bundesgericht hat das passive Verhalten der Kontrollstelle der BVG-Sammelstiftung «First Swiss Pension Fund» als grobfahrlässig und schuldhaft bezeichnet. Das Unternehmen haftet deshalb für mehrere der insgesamt 30 Mio CHF an Vorsorgegeldern, die verschwunden sind.
Die Stiftungsräte hatten ein kompliziertes Firmenkonglomerat um die Sammelstiftung herum geschaffen, in welchem 30 Mio CHF versickerten. Nur rund drei Jahre nach deren Eintragung im Handelsregister Zug griff das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) als Aufsichtsbehörde ein und suspendierte die acht Stiftungsräte.
Neben den Stiftungsräten und weiteren Personen haftet auch die Kontrollstelle für die verschwundenen Vorsorgegelder, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Revisionsstelle allein aufgrund des komplizierten Firmengebildes und der sich daraus ergebenden überlappenden Verantwortlichkeiten besonders aufmerksam hätte sein müssen.
Sie war nämlich gleich bei mehreren dieser Firmen Kontrollstelle und wusste deshalb von der vorliegenden Komposition.
Dennoch wurde man bei der Revisionsstelle nicht hellhörig, als die Stiftung für die Jahresrechnung 2003/2004 keinen Beleg für ihr Hauptaktivum in der Höhe von 18,6 Mio CHF vorlegen konnte. Mehrmals wurden ungenügende oder untaugliche Belege ausgestellt.
Gemäss Bundesgericht hat die Kontrollstelle das Risiko bei der Stiftung völlig falsch eingeschätzt, grundlegende Abklärungen nicht gemacht und die Buchhaltung ungenügend geprüft.
Die Passivität kommt die Stelle teuer zu stehen: Sie haftet zusammen mit weiteren solidarisch für eine Summe von total 5,2 Mio CHF.
Kommentar von Dr. Hermann Walser
Das Urteil wirkt zwar relativ spektakulär. Die Versäumnisse der Revisionsstelle sind aber doch so krass, dass es absolut verständlich ist. Interessant ist die Feststellung des Bundesgerichts, dass der Umstand, dass obwohl das BSV (es war Aufsichtsbehörde) der Vorsorgeeinrichtung für die ordentliche Berichterstattung diverse Fristerstreckungen gewährte, die Revisionsstelle nicht von ihrer (fortzuführenden) Prüfungspflicht in Bezug auf die Jahresrechnung entbindet.
Mit sind keine anderen Fälle von Verurteilungen von Revisionsstellen wegen Fahrlässigkeit bekannt.
Für die Pensionsversicherungsexperten interessant ist das vom Bundesgericht im gleichen First Swiss Konnex am gleichen Tag gefällte Urteil gegen den PK-Experten. Es handelt sich um das Urteil 9C_248/2014, veröffentlich in der Amtlichen Sammlung als BGE 141 ff. 71 ff. Das Gericht hat befunden, dass der Experte aufgrund des von der PK verfolgten Anlagekonzepts die Bankgarantie, welche der Absicherung der Vorsorgegelder und der Verzinsung diente, hätte überprüfen müssen. Bisher ging man etwas vereinfachend davon aus, dass der Experte nur die Passivseite der Bilanz (mit den Verpflichtungen) zu überprüfen hat, nicht aber die Aktivseite mit den Vermögensanlagen (denn hier ist es Sache der Revisionsstelle, das Vorhandensein der Anlagen und deren BVG-Konformität zu prüfen). Das hat das Bundesgericht nun anders gesehen. Dies sicher in der besonderen Konstellation des First Swiss Konstrukts. Es ist nun zu sehen, ob und inwieweit das Urteil zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen Revisoren und Experten führen wird.
Griechenland: Die Faktenlage
PPCmetrics hat eine Präsentation mit dem Titel “Faktenlage Griechenland” publiziert. Sie soll als Diskussionsgrundlage für institutionelle Anleger in der aktuellen Griechenlandkrise dienen.
KPMG: Liability Driven Investments in the UK-Market
Pension funds appear unfazed by record low interest rates and are locking in what would appear to be unfavourable investments at an increasing rate, according to KPMG, the professional services firm.
KPMG’s research shows that the use of liability-driven investments (LDI), which allow pension funds to invest in a way that prioritises long-term stability but which means they are tied to current low yields, increased 29 per cent in 2014, to £657bn.
Simeon Willis, head of investment strategy at KPMG, said: “The pensions industry is increasingly becoming acclimatised to the new normal of low long-term yields, continuing to increase hedging despite current market levels.”
Despite the historic low yields available, there is “strong demand” for even more LDI, KPMG said in a 32-page report. Liability-driven investing has become popular with pensions funds wanting to limit large and fluctuating deficits.
TA: Kontroverse um Kosten und Renditen
pw. Der Tages-Anzeiger befasst sich mit den hohen Verwaltungskosten für alternative Anlagen, insbesondere Hedgefonds. Das Thema ist längst zum Glaubenskrieg verkommen, in welchem der Autor, Andreas Valda, sich offenbar mehr zu den Kritikern hingezogen fühlt. Die hohen Kosten sind unbestritten, aber soweit sie durch entsprechende Renditen und damit die Netto-Performance gerechtfertigt werden, nicht zu beanstanden. Die nur allzu häufig ideologiegetriebene Kritik an den Anlagen reicht von rechts bis links und geht zunehmend in Richtung neuer Vorschriften. Und das gilt es in jedem Fall zu verhindern. Weder Politiker noch Gewerkschaften können für sich beanspruchen, die besseren Vermögensverwalter zu sein. Und die Verantwortung liegt letztlich in jedem Fall bei den Kassen. Ihnen ist deshalb auch der Entscheid zu überlassen.
Privat Equity von PKs: Zwang zum Risiko?
Die Idee, Pensionskassen Anlagen an einen sogenannten «Zukunftsfonds Schweiz» zur Vorschrift zu machen, wird von Gerhard Schwarz kritisch hinterfragt. Es drohen diverse Fallgruben. In der NZZ schreibt er: “Die Vermutung, die Schweiz liege bei Forschung und Patenten vorne und bekunde bei der Umsetzung in wertschöpfungsstarke Produkte Mühe, weil das Risikokapital fehle, ist naheliegend. Aus ihr nährt sich die Idee eines Zukunftsfonds Schweiz, die dank einer Motion von Ständerat Konrad Graber sogar in der grossen Politik angekommen ist. Spiritus Rector ist Henri B. Meier, einst der Finanzchef von Hoffmann-La Roche. (…)
Die Pensionskassen könnten aber diese Probleme selbst lösen; sie könnten einen Fonds gründen und so das Grössen- und das Kompetenzproblem lösen. Dass sie es nicht tun, ist nicht zwingend Ausdruck mangelnder unternehmerischer Attitüde, auf die mit einer staatlichen Initiative geantwortet werden muss, sondern eher Ausdruck fehlender Investitionsmöglichkeiten. Darauf deutet anekdotische Evidenz hin: Es fehlt nicht an Kapital, sondern an Projekten. Und auch gewisse Rahmenbedingungen sind hinderlich. So wäre im Risikokapitalsegment die Möglichkeit vonnöten, Verluste 15 oder 20 Jahre vorzutragen statt nur 7 Jahre. Und bei den Pensionskassen wäre mehr Risikobereitschaft vorhanden, wenn Investitionen in Wagniskapital über längere Zeit zum Einstandswert verbucht werden könnten, da sie es oft erst nach zehn Jahren in die Gewinnzone schaffen, dann aber gelegentlich richtig.”
Statistik der EL zu AHV und IV 2014
192’900 Personen erhielten im Dezember 2014 eine Ergänzungsleistung (EL) zur Altersversicherung. Das sind 7100 Personen oder 3,8 % mehr als Ende 2013. Der Anteil der Personen mit einer Altersrente, die auf eine EL angewiesen sind, macht 12,4 % aus. Dieser Anteil ist in den letzten Jahren leicht gestiegen.
112’900 Personen bezogen Ende 2014 eine EL zur Invalidenversicherung. Das sind 1500 Perso- nen oder 1,3 % mehr als im Vorjahr. Der Anteil der IV-Rentner/innen mit EL erhöhte sich um 1,4 Prozentpunkte auf rund 44,1 %.
Die EL-Ausgaben stiegen im Jahr 2014 um 3,3 % auf 4,7 Milliarden Franken. Dieses Wachstum liegt leicht unter dem Durchschnitt der Jahre nach 2008. Der Anteil des Bundes an diesen Kosten betrug rund 30%, den Rest tragen die Kantone.
Eine wichtige Aufgabe übernehmen die EL bei der Finanzierung eines Heimaufenthalts. Etwa die Hälfte der Heimbewohnenden sind auf eine solche Leistung angewiesen. Ende 2014 wohn- ten 70’600 Personen mit EL in einem Heim. Sie erhielten im Durchschnitt einen monatlichen Betrag von 3200 Franken. Das ist gut dreimal mehr als der EL-Betrag für eine Person zu Hause.
Motion: Berechnung der Eigenmittel der Banken gemäss Swiss GAAP FER für die Verpflichtungen gegenüber Pensionskassen
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Eigenmittelverordnung (ERV) so anzupassen, dass die Verpflichtungen gebenüber den Schweizer Vorsorgeeinrichtungen zweckmässig und im Einklang mit der Praxis bei den Eigenmitteln ausgewiesen werden können, das heisst unter Berücksichtigung der schweizerischen Eigenheiten.
Er könnte vorschlagen, dass die Banken die Verpflichtungen gegenüber Pensionskassen gemäss Swiss GAAP FER (FER 16 in Verbindung mit FER 26) bewerten und diese Bewertung für die Berechnung des regulatorischen Kapitals verwenden können, auch wenn sie die Jahresrechnung nach international anerkannten Standards erstellen (z. B. IFRS).
(Noch nicht behandelt)
Postulat: Negativzinsen, Folgen für PKs
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die volkswirtschaftlichen Folgen der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am 18. Dezember 2014 eingeführten Negativzinsen im Umfeld andauernder Tiefzinsen darzulegen.
Insbesondere sind folgende Fragen zu klären:
1. Welche Folgen haben Negativzinsen für die Schweiz, namentlich wenn sie längerfristig in Kraft bleiben oder noch erhöht werden? Höhere Risiken für Pensionskassen? Enteignung der Sparer? Run auf Bargeld? Alternativen?
2. Wie kann erreicht werden, dass Gelder der beruflichen Vorsorge (der zweiten und allenfalls dritten Säule) und der Schweizer Sozialwerke (inklusive Kranken- und Unfallversicherung) vom Negativzins ausgenommen werden? Kann die SNB ihnen Girokonti eröffnen oder sind (wie 1978) gesetzliche Vorkehren nötig?
3. Wie kann sichergestellt werden, dass Kleinsparerinnen und Kleinsparer mit Spareinlagen unter 100’000 Franken vom Negativzins ausgenommen bleiben?
4. Trifft es zu, dass der Bund selber, die Pensionskasse Publica und ein Kanton von den Negativzinsen ausgenommen sind? Wie reagiert der Bund auf diese "Geschäftsmodelle"? Wie ist die Lage der anderen Kantone?
5. Wäre es technisch möglich, nur ausländische Geldzuflüsse mit dem Negativzins zu belasten? Wäre dies überhaupt wirksam? Welches wären die Folgen?
6. Sind die hohen Freibeträge der mindestreservepflichtigen Banken gegenüber anderen Banken und Versicherern wettbewerbsneutral?
7. Wie behandelt der Bundesrat die obigen Fragen unter Wahrung der Unabhängigkeit der SNB? Wo sieht er gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
(Angenommen)
Versicherungsbarometer: “Tiefe Zinsen werden zur Bedrohung”
Das Schweizer Versicherungsgeschäft wird anspruchsvoller. Das macht die Studie deutlich, die bereits zum zweiten Mal vom Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen EY in Zusammenarbeit mit der Universität St.Gallen erarbeitet worden ist. Für die Studie sind CEOs und Geschäftsleitungsmitglieder von 15 der grössten Schweizer Versicherungsgesellschaften befragt worden.
Zur Verschlechterung des Geschäftsverlaufs trägt primär das Zinsumfeld bei. 80 Prozent nennen die Niedrigzinsen als wichtigsten Einflussfaktor. Zwar hält das niedrige Zinsniveau schon seit längerem an, mit zunehmender Dauer verschlechtert sich aber ihre Ertragslage. Die Einführung von Negativzinsen durch die Schweizerische Nationalbank Anfang Jahr erschwert oder verunmöglicht es den Unternehmen sogar, die gegenüber den Kunden garantierten Zinsen zu erwirtschaften.
«Für die Versicherungen steht derzeit eine Frage im Zentrum: Wie lange hält die Tiefzinsphase an? Ein, zwei Jahre können sich Unternehmen behaupten. Aber dauert es länger, dann stellt dies gerade Lebensversicherer vor ernsthafte Probleme. Es ist nicht auszuschliessen, dass sich einzelne Unternehmen dann aus diesem Geschäft zurückziehen werden», sagt Prof. Dr. Hans-Jürgen Wolter, Partner und Leiter Aktuariat Schweiz bei EY.
«Der Anpassungsbedarf in der Branche ist gross. Nicht nur in der Lebensversicherung, sondern auch in der beruflichen Vorsorge und im obligatorischen Krankenpflegeversicherungsbereich stehen Produktkategorien oder Geschäftsfelder zu Disposition», sagt Hans-Jürgen Wolter.


