Nachdem die BVG-Kommission bereits einen überhöhten Mindestzins von 0,75 Prozent empfohlen hat, geht der Bundesrat noch einen Schritt weiter und beschliesst für 2019 einen Mindestzins von 1 Prozent. Die Verpolitisierung des BVG nimmt damit ein neues Ausmass an, schreibt der Arbeitgeber-Verband und fordert dessen Entpolitisierung.

Offenkundig ist es an der Zeit, das Konzept zur Festlegung des Mindestzinses grundsätzlich anzupassen. Künftig soll das oberste Organ jeder Vorsorgeeinrichtung den Mindestzins eigenverantwortlich festlegen. Nur so wird sichergestellt, dass sich der Mindestzins an den wirtschaftlichen Realitäten orientiert und sich gleichzeitig im Interesse der Versicherten den Möglichkeiten der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen anpasst. Statt eine kurzfristige Optimierung mit einem politisch überhöhten Mindestzins ist für die Versicherten die nachhaltige Sicherheit der BVG-Renten massgebend.

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