Thomas Hengartner unterstützt in der FuW den Entscheid:

«Der Bundesrat hat in der Sache gut entschieden. Die rund vier Millionen Berufstätigen, die zwangsweise Lohnbeiträge in ihre Pensionskasse einzahlen, werden so auch 2019 einen fairen Anteil des mutmasslichen Vermögensertrags auf ihr Guthaben zugewiesen erhalten.»

Auch Andreas Valda im Tages-Anzeiger meint, der Entscheid sei richtig:

«Direkt wirkt sich der Entscheid für 1,2 Millionen Berufstätige aus – nämlich für solche, die bei einer Sammelstiftung von Swiss Life, Helvetia, Pas, Baloise oder Allianz Suisse versichert sind. In der Vergangenheit haben die Versicherer fast nur den Mindestzins offeriert. So leuchtet ein, dass der Bundesrat ihn belässt. Sonst könnte man die 2. Säule abschaffen.»

Hansueli Schöchli mag sich nicht eindeutig festlegen:

«Die BVG-Kommission wich in der Vergangenheit oft etwas von den Formelergebnissen ab; dies spiegelte einerseits eine politische Färbung, anderseits die Tatsache, dass kaum eine Formel für jede Situation den genau «richtigen» Wert berechnet. Seit 2009 hatte der Bundesrat jeweils die Empfehlung der BVG-Kommission übernommen, doch dieses Mal ist es anders. Die Kommission empfahl «mit knapper Mehrheit» eine Mindestverzinsung von 0,75%, die Regierung setzt nun die Marke auf 1% fest. Das mag vor allem mit Optik zu tun haben: Eine Null vor dem Komma erscheint politisch wenig ansehnlich.»

FuW / TA / NZZ