Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) hat am 2.3.17 die in der Reform Altersvorsorge 2020 verbleibenden Differenzen beraten. Über ihre Anträge hat der Kommissionspräsident Konrad Graber an einem Point de presse informiert. Zudem wurden neue Unterlagen publiziert. Der Tages-Anzeiger schreibt:
Die SGK-S hat sich am 2.3.17 ein letztes Mal vor der Einigungskonferenz über die Vorlage gebeugt und dabei offenbar kaum Spielraum entdeckt. Die zentrale Differenz bleibt der Mechanismus zum Ausgleich der Renteneinbussen, die durch die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule entstehen, wie Konrad Graber (CVP/LU) vor den Medien in Bern sagte.
Zur finanziellen Stabilisierung der AHV will die Ständeratskommission die Mehrwertsteuer weiterhin um 1 Prozent erhöhen und nicht bloss um 0,6 Prozent wie der Nationalrat. Den Interventionsmechanismus, der zu einer automatischen Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre führen könnte, lehnt sie ab. Die Witwen- und Kinderrenten sollen nicht angetastet werden.
Nachgeben will die SGK lediglich in zwei Punkten: Ausfinanziert werden sollen Versicherte ab 45 Jahren, nicht erst ab 50 Jahren. Zudem soll der Sparprozess mit 25 Jahren beginnen und nicht schon mit 21. Folgt der Ständerat der Kommission, verbleiben viele Differenzen mit dem Nationalrat. Dieser entscheidet in der letzten Sessionswoche, danach ist die Einigungskonferenz am Zug.



