VPS. Patronfonds war mit der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) im Austausch, um abzuklären, ob Wohlfahrtsfonds auch weiterhin bei Kurzarbeit des Arbeitgebers den 20%igen Verdienstausfall bei Arbeitnehmern übernehmen können. Die OAK BV hat nun bestätigt, dass die OAK-Mitteilung M–02/2020 auch nach dem 31. August 2020 gilt, wenn der Arbeitgeber wegen der Pandemie Kurzarbeit einführen muss.
Aufsicht
OAK: Präzisierungen zu 1e-Kassen
Bezüglich 1e Vorsorgeeinrichtungen haben sich in der Praxis folgende Fragen gestellt:
- Sind 1e Vorsorgelösungen in separaten Vorsorgeeinrichtungen zu führen?
- Sind Garantien nach Art. 15 und Art. 17 FZG bei 1e Vorsorgelösungen zulässig.
Die OAK ist dazu in Mitteilung 03/20 eingegangen. Die beiden Fragen werden abschliessend so beantwortet:
- 1e Vorsorgelösungen sind in einem separaten Rechtsträger zu führen, der ausschliesslich Lohnanteile über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag versichert.
- 1e Vorsorgelösungen geniessen keinen Freizügigkeitsschutz nach Art. 15 und Art. 17 FZG und dürfen nicht mit Vorsorgelösungen, welche die Garantien nach Art. 15 und Art. 17 FZG gewähren, im gleichen Rechtsträger geführt werden.
Musterstatuten für Anlagestiftungen
Die OAK hat Musterstatuten für Anlagestiftungen publiziert. Sie werden erstmals allen Interessierten im Sinne einer «best practice» zur Verfügung gestellt.
OAK: Verbesserte Deckungsgrade
Aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie betreibt die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) ein enges Monitoring zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen. Basierend auf der für die ganze Schweiz einheitlichen und risikoorientierten jährlichen Erhebung zur finanziellen Lage und Risikosituation der Vorsorgeeinrichtungen werden monatliche Hochrechnungen erstellt, die auf den individuellen Anlagestrategien der Vorsorgeeinrichtungen sowie der effektiven Entwicklung der Anlagemärkte fussen. Insgesamt fliessen die Daten von 1’342 Vorsorgeeinrichtungen mit einer Bilanzsumme von 762 Milliarden Franken in die Hochrechnungen ein.
Die per Ende September 2020 hochgerechneten Zahlen zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungen zeigen gegenüber der Situation per Ende Juni ein weiter verbessertes Bild. Die durchschnittlichen kapitalgewichteten Deckungsgrade liegen neu bei 110.2% und damit praktisch wieder auf dem Vorjahresniveau von Ende Dezember 2019 (111.6%). Damit konnten die durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen Marktverluste der Monate Februar und März fast vollständig wieder ausgeglichen werden.
US Pensionfonds klagen gegen Allianz
Der Allianz drohen in den USA milliardenschwere Schadenersatzklagen von Pensionskassen, die mit ihren Fonds während des Corona-Crashs im März dramatische Verluste erlitten haben. Die in New York eingereichten Schadenersatzklagen summierten sich Ende der vergangenen Woche bereits auf vier Milliarden Dollar, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
Die Vermögenssparte Allianz Global Investors musste zwei Fonds mit der aggressivsten Anlagestrategie im März nach hohen Verlusten liquidieren. Die Kläger werfen dem Unternehmen nun vor, bewusst von der Strategie abgewichen zu sein, die Hedgefonds mit Optionen gegen einen kurzfristigen Absturz an den Finanzmärkten abzusichern.
Der OAK tut es leid …
Was tut der OAK leid? Dass sie nicht auch noch für den Klimaschutz zuständig ist und deshalb eine abstruse Forderung von Green Peace leider nicht umsetzen kann. Die Gewerbezeitung schreibt:
Starker Tobak: Eine von der radikallinken Gruppierung Greenpeace beauftragte Rechtsanwältin hat eine rechtliche Eingabe ans Parlament gemacht. Sie will die Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK BV) zwingen, «den kantonalen Aufsichtsbehörden mittels eines Standards oder einer Weisung vor[zuschreiben], dass sie bei den Vorsorgeeinrichtungen ab 2021 jährlich Berichterstattung über deren direkte und indirekte Treibhausgasemissionen einzufordern und diese zu veröffentlichen haben».
Doch das ist noch nicht alles. Weiter soll die OAK BV «den kantonalen Aufsichtsbehörden in einer Weisung vorschreib[en], dass und wie Klimafinanzrisiken in den Anlagereglementen der Vorsorgeeinrichtungen zu berücksichtigen sind».
Und schliesslich soll die OAK BV «den kantonalen Aufsichtsbehörden mittels eines Standards vorschreib[en], dass die Vorsorgeeinrichtungen ihre Finanzflüsse in Einklang mit mindestens dem ‹deutlich unter 2-Grad-Ziel› zu bringen haben».
Kritik an den Plänen der RAB
Patrick Schaller, Partner EY, geht in der Schweizer Personalvorsorge 08-20 auf Pläne der Revisionsaufsichtsbehörde ein, die Revisionsstellen der Vorsorgeeinrichtungen zu beaufsichtigen, wie sie es auch bei Banken und Versicherungen praktiziert.
Eine undifferenzierte und einseitig auf die Prüfer ausgerichtete Regulierung wird vom
Berufsstand jedoch kritisch beurteilt. Schaller skizziert als Alternative dazu Wege zu einer Verbesserung des Revisionsgeschehens. Dabei kommt auch die Weisung 03/16 der OAK zur Sprache, welche nach der Feststellung formeller Mängel in den Revisionsberichten erlassen wurde.
Dieser Zwischenbefund hat die OAK BV veranlasst, die Anforderungen an Weiterbildung und Praxiserfahrung des leitenden BVG-Prüfers zu erhöhen. Es folgte die Weisung 03/2016 «Qualitätssicherung in der Revision nach BVG», die nach einer Übergangsfrist seit dem Kalenderjahr 2019 erstmals eingehalten werden muss. Danach muss der leitende Prüfer mindestens 50 verrechenbare Prüfstunden sowie mindestens vier Stunden dedizierte Fachausbildung pro Kalenderjahr nachweisen können. Die verschärften Anforderungen haben dazu geführt, dass sich rund die Hälfte der circa 400 BVG-Prüfer in der Schweiz aus dem Markt zurückgezogen hat, was nicht weiter überrascht. (…)
OAK: Revidierter Prüfungsauftrag
Die OAK-BV hat den revidierten Prüfungsauftrag für die Organisationsprüfung im Zusammenhang mit der Gründung einer Anlagestiftung publiert. Dieser musste aufgrund von Änderungen des Schweizer Prüfungsstandards 950 (PS 950) angepasst werden. Die Anpassungen treten per 1. August 2020 in Kraft.
OAK: Finanzielle Lage per Ende Juni
Die OAK-BV hält in einer Mitteilung zur finanziellen Lage der beruflichen Vorsorge per Ende Juni fest:
Die auf den Anlagestrategien der Vorsorgeeinrichtungen und der Entwicklung der Anlagemärkte basierende Hochrechnung der OAK BV zeigt, dass sich die Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen per Mitte Jahr wieder erholen konnten. Die durch die Coronakrise ausgelösten starken Marktkorrekturen ab Mitte Februar 2020 hatten die Deckungsgrade per Ende April 2020 im Durchschnitt auf 105.6% (gegenüber 111.6% Ende 2019) sinken lassen.
Per Ende Juni 2020 erhöhten sich die Deckungsgrade im Durchschnitt auf 107.9%. Kapitalgewichtet befinden sich damit aktuell 10.2% der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung, d.h. dass aktuell 10.2% der Verpflichtungen nicht vollständig gedeckt sind. (gegenüber 25.4% per Ende April 2020 und 1.1% per Ende 2019).
Verringerte Attraktivität der 1e-Pläne nach OAK-Mitteilung
Richard Köppel (PwC) befasst sich in einem Paper mit den Folgen einer Mitteilung der OAK, die nach seiner Einschätzung zu einer verringerten Attraktivität der 1e-Pläne aufgrund eines kleineren Einkaufspotentials führen könnte. Zusammenfassend hält er fest:
- Am 8. April 2020 hat die OAK BV eine Mitteilung zum Einkauf in 1e Vorsorgepläne veröffentlicht.
- Entgegen einer Stellungnahme der schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten darf gemäss Einschätzung der OAK BV keine Aufzinsung bei der Ausgestaltung der Einkaufstabelle berücksichtigt werden.
- Die Attraktivität von 1e Vorsorgeplänen kann durch diese Aufsichtspraxis eingeschränkt werden. Es sind weitergehende Lösungsansätze gefragt.
Artikel Köppel /
Mitteilung OAK / Stellungnahme SKPE
Motion Kuprecht zur OAK: versenkt
Der Nationalrat hat die Motion Kuprecht 19.3600 “Gesetzesgrundlage zur Kontrolle der Oberaufsichtskommission über die berufliche Vorsorge” diskussionslos abgelehnt. Der Text lautete:
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, die zum einen eine Kontrolle der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) durch das Parlament ermöglicht und zum andern verlangt, dass künftig die Weisungen der OAK vorgängig durch das BJ oder das BSV auf ihre Gesetzeskonformität überprüft werden müssen.
Der Ständerat hat 2019 die Motion angenommen. Den Nationalrat hat sie offenbar nicht interessiert. Werner C. Hug hat dazu einen Kommentar verfasst. Er schreibt u.a;
Mit der diskussionslosen Ablehnung der Motion ohne Abstimmung des Nationalrates ist das Geschäft erledigt. Der Kommission SGK wie auch dem Plenum ist es offenbar egal, was in der Praxis der beruflichen Vorsorge vorgeht und mit welchen Aufgaben und Kosten sie belastet wird. Art. 64 BVG verlangt von der OAK lediglich, dass die Aufsichten vom Bodensee bis zum Genfersee gleich gehandhabt werden.
In der Vergangenheit hat aber die OAK über die kantonalen Aufsichten hinweg von den Pensionskassen Informationen verlangt, die weit über ihre Kompetenzen hinaus reichen. Damit untergräbt sie die Hoheit der kantonalen Aufsichten. Es stellt sich deshalb die Frage, ob der Nationalrat mit der Ablehnung der Motion zur Kontrolle der OAK im Grunde genommen die kantonalen und regionalen Aufsichten aufheben will. Denn zwei Kontrollstellen überlasten die Vorsorgeeinrichtungen und sind zu viel.
Kommentar Hug /
Motion Kuprecht
SPV Mai 2020: Akzent Aufsicht
Das Akzent-Thema der Schweizer Personalvorsorge in der Mai-Ausgabe ist dem Thema Aufsicht gewidmet mit Schwerpunkt Direktaufsicht im Dialog mit den Pensionskassen.
Christina Ruggli, Geschäftsführerin der Nordwestschweizer Aufsicht, befasst sich in ihrem Beitrag mit den Gerichtsentscheiden im Zusammenhang mit den von der Direktaufsicht erlassenen Verfügungen. Sie hält dazu fest:
Eine kurze und nicht vollständig repräsentative Umfrage unter den BVG-Aufsichtsbehörden hat ergeben, dass im Jahr 2019 mehr als 2000 Verfügungen von Aufsichtsbehörden im Vorsorgebereich ergangen sind. Hinzu kommen noch die Verfügungen betreff end Jahresrechnungsprüfungen, soweit dort eben-falls Verfügungen erlassen werden.
Nur sehr wenige Fälle werden angefochten. Die Anfechtungsquote lag in den vergangenen acht Jahren – seit Umsetzung der Strukturreform per 1. Januar 2012 – im Durchschnitt bei weniger als einem Prozent pro Jahr. Dabei weisen die Aufsichtsbehörden eine gute Erfolgsquote aus, unterliegen sie doch nur in rund einem Viertel der angefochtenen Fälle. Die Verfügungen der Aufsichtsbehörden weisen einen relativ guten Qualitätsstandard auf, sodass die Verfügungen in der Regel sowohl vor dem Bundesverwaltungsgericht wie auch vor der nächst-höheren Instanz, dem Bundesgericht, geschützt werden.
Wie schon die Ausgaben für März und April ist auch das Mai-Heft online frei zugänglich.
OAK: Tätigkeitsbericht 2019
Die Mitglieder der Kommission: v.l.n.r. Stefan Giger, Thomas Hohl, Catherine Pietrini, Kurt Gfeller, Vera Kupper Staub, Séverine Arnold Auf dem Bild fehlt: Peter Leibfried.
Die Mitglieder des Sekretariats: Stehend v.l.n.r. Beat Zaugg, Simone Stahl, Maria Aquino Pereira, Marcel Wüthrich, Judith Schweizer, Lydia Studer, David Frauenfelder, Manfred Hüsler, Roman Saidel, Cindy Mauroux, Anton Nobs, Michel Mégevand, Domenico Gullo, Dieter Schär Sitzend v.l.n.r. Herbert Nufer, Miriam Häuselmann, Laetitia Franck, Christof Kissling Auf dem Bild fehlen: Selime Berk, Stefan Eggenberger, Adrienne Salina, Adrian Wittwer.
Im Tätigkeitsbericht wird auf die laufende Konzentration der Vorsorgeeinrichtungen verwiesen und auch eine Prognose über die zahlenmässige Entwicklung gewagt:
Die Tendenz zur Aufgabe von firmeneigenen Vorsorgeeinrichtungen und der Übergang in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen lässt sich mit den Daten der OAK BV gut untermauern. So hat die Bedeutung der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen für die berufliche Vorsorge seit 1985 deutlich zugenommen. Aus den Daten nicht ersichtlich ist hingegen, dass diese Entwicklung Ausdruck einer grundsätzlichen Neuausrichtung mit Blick auf die Anpassung von technischem Zinssatz oder der Übernahme der Risiken Alter, Tod und Invalidität ist.
Das Aufsichtssystem hat sich über die Zeit hinweg an diesen Konzentrationsprozess angepasst und unterlag selber einer organisatorischen Konzentration. Diese Konzentration wird weiter fortschreiten. Ein Ausblick in die Zukunft, mittels exponentieller Extrapolation basierend auf der Entwicklung seit 1987, lässt vermuten, dass voraussichtlich im Jahr 2026 die Marke von 1000 registrierten Vorsorgeeinrichtungen unterschritten sein wird.
Die obenstehende Tabelle zeigt die mengenmässige Aufteilung der registrierten Vorsorgeeinrichtungen und der nicht registrierten Einrichtungen der beruflichen Vorsorge auf die acht kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden. Daraus ist ersichtlich, dass 22.7% aller Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz unter der Aufsicht der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich stehen.
Im Allgemeinen bestätigen die Zahlen den fortwährenden Rückgang der registrierten und nicht registrierten Vorsorgeeinrichtungen unter Aufsicht. Dieser Konzentrationsprozess, bei dem sich immer mehr Arbeitgeber bei einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung anschliessen, kann seit mehreren Jahren festgestellt werden.
OAK: Systemrisiken, Situation der Sammelstiftungen
Manfred Hüsler, Direktor des Sekretariats der OAK BV, befasst sich mit den aktuellen Systemrisiken der 2. Säule und den Massnahmen der OAK.
Als Beitrag zur Zukunftssicherung der zweiten Säule haben wir uns für die anstehende Amtsperiode 2020– 2023 folgende strategischen Ziele gesetzt:
- Durchsetzung einer einheitlichen und risikoorientierten Aufsicht im System der beruflichen Vorsorge
- Sicherstellung einer transparenten und glaubwürdigen Governance aller Akteure in der zweiten Säule
- Stärkung der Kompetenz aller an der Durchführung der beruflichen Vorsorge beteiligten Personen und Institutionen.
Hüsler ging in der Folge konkret auf die Situation der Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen ein.
Die staatlich verordnete Schliessung von verschiedenen wirtschaftlichen Aktivitäten trifft weite Teile der Volkswirtschaft. Direkt von der Schliessung betroffen sind jedoch vor allem kleinere und mittlere Unternehmen. Diese KMU sind in der zweiten Säule – wenn nicht Kunden der Versicherungsgesellschaften – hauptsächlich bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen angeschlossen. Die Krise wird deshalb vor allem bei diesen Einrichtungen vermehrt zu Rückständen oder Ausfällen bei den Beitragszahlungen führen. Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen werden die Krise somit nicht nur bei den Anlagen spüren.
OAK: Umverteilung bleibt substanziell
Zu ihrer Schätzung über die Entwicklung der Umverteilung schreibt die OAK:
Aktuelle Schätzungen für das Berichtsjahr 2019 zeigen, dass sich die Umverteilung von 5.1 Milliarden Franken im Jahr 2018 auf 7.2 Milliarden Franken im Jahr 2019 deutlich erhöht hat. Da das Zinsniveau nochmals gesunken ist, mussten die technischen Zinssätze im Berichtsjahr stärker als in den Vorjahren weiter gesenkt werden. Dass entsprechend mehr Kapital für die Nachfinanzierung der laufenden Renten aufgewendet werden musste, war der Hauptgrund für den Anstieg der Umverteilung.
Zusätzlich haben sich dadurch auch die Pensionierungsverluste vergrössert. Das Ausmass der Umverteilung zu Lasten der aktiven Versicherten liegt mit 0.8% des Vorsorgekapitals der aktiven Versicherten und der Rentner wieder auf einem ähnlichen Niveau wie im Jahr 2017 und ist nach wie vor substanziell.
Die Coronakrise zeigt: Es ist höchste Zeit, die gesetzlichen Bestimmungen an die neuen Realitäten anzupassen und dabei zu beachten, dass die Mehrheit der Versicherten durch die Senkung nicht direkt betroffen sein wird. Es gilt nun, insbesondere den obligatoriumsnahen Vorsorgeeinrichtungen zu ermöglichen, ohne Umverteilung finanzierbare Rentenverpflichtungen einzugehen.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Situationen in den unterschiedlichen Branchen wäre es zudem sinnvoll, den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen mehr Flexibilität zu geben, sich jeweils an die herrschenden Realitäten anpassen zu können. Die sozialpartnerschaftlich geführten Vorsorgeeinrichtungen sind dabei erprobte Gefässe, um gut ausgehandelte Lösungen für alle zu finden.