SGK. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) sieht keinen Handlungsbedarf bei den Entschädigungen für die Vermittlung von Vorsorgegeschäften.
Um die Unabhängigkeit der regionalen Aufsichtsbehörden zu stärken, sollen darin keine Mitglieder der Kantonsregierung einsitzen dürfen. Dies hat die Kommission laut einer Mitteilung im Rahmen der Modernisierung der Aufsicht entschieden.
Einstimmig nahm die Kommission die Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule in der Gesamtabstimmung an. Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt sie, auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung der Entschädigungen von Vermittlungstätigkeiten zu verzichten (Art. 69 BVG). Eine solche Regulierung würde die Wahlfreiheit der Unternehmen im Zusammenhang mit Dienstleistungen von Versicherungsbrokern begrenzen und zu einer Benachteiligung der KMU führen.
Ferner wurde kritisiert, dass für diese grundlegende Bestimmung keine Vernehmlassung bei den betroffenen Akteuren durchgeführt wurde. Eine Minderheit unterstützt den Vorschlag des Bundesrates in der Absicht, die mit der heutigen Praxis verbundene Zweckentfremdung von Vorsorgegeldern zu verhindern.