imageDer Verband der Verwaltungsfachleute für Personalvorsorge VVP wendet sich in seiner Stellungnahme zu den geplanten Aenderungen der Verordnungen AHVV und  BVV2 (Modernisierung der Aufsicht) insbesondere gegen den neuen Verordnungsartikel 17a der BVV2, der Regelungen zur Uebernahme von Rentnerbeständen enthält, welche von der VVP als nicht praxisgerecht kritisiert wird. Der VVP schreibt:

Als problematisch erachten wir den angedachten neuen Verordnungsartikel (BVV2) Art. 17a (Ausreichende Finanzierung) und zwar aufgrund Absatz 1 lit. c, Absatz 2 und 3. Aus fachlicher und theoretischer Sicht ist es nachvollziehbar bzw. selbstverständlich, dass für die Erfüllung einer «ausreichenden Finanzierung» eine genügende Wertschwankungsreserve vorhanden sein muss. Die Vorgabe bzw. Definition einer genügenden Wertschwankungsreserve (auf dem Rentnerbestand) überschiesst das Ziel aus unserer Sicht jedoch deutlich und wird unweigerlich dazu führen, dass die Übernahme von Rentnerbeständen in vielen Fällen verunmöglicht wird.

Die Übernahme von Rentnerbeständen wird künftig von grosser bzw. grösserer Bedeutung sein, vor allem aufgrund des ungebrochenen Trends der Konsolidierung in der beruflichen Vorsorge. Dieser Prozess wird unweigerlich dazu führen, dass Rentnerbestände übertragen werden (müssen). Bereits heute hat der Markt darauf reagiert, es gibt erste bzw. vermehrt Anbieter (u.a. Sammelstiftungen), welche sich diesem Thema widmen (Rentnerpool / Rentnerkassen).

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