Die Betrugsbekämpfung in der Invalidenversicherung zeigt Wirkung, heisst es in einer Mitteilung des BSV. Im Jahr 2009 hat die IV in 2’550 verdächtigen Fällen Ermittlungen aufgenommen. 1’180 Ermittlungen wurden abgeschlossen. Dabei bestätigte sich der Verdacht in 240 Fällen, was eine Herabsetzung oder Aufhebung der Rentenleistung, resp. eine Nichtsprechung einer Neurente zur Folge hatte. Damit konnten insgesamt 180 ganze Renten eingespart werden, was einer jährlichen Ausgabenreduktion von rund 4,6 Mio. Franken entspricht.
Rechsteiner: AHV-Plus statt Volkspension
“Die explosive Idee heckte der Gewerkschaftsbund im Geheimen aus. Doch jetzt lüftet Paul Rechsteiner das Geheimnis: Der SGB-Vorstand legt dem Kongress den Plan für eine Zusatz- AHV vor”, heisst es im Lead zum Interview mit Rechsteiner in der Unia-Zeitung “work”. Ein Auszug aus dem Gespräch:
Wieso stärken Sie die AHV nicht zulasten der jetzigen zweiten Säule? Wieso keine Volkspension?
Rechsteiner: Die Senkung der Pensionskassenrente würde die Rentenlücke nur vergrössern. Zudem: Eine der zentralen Einsichten aus der Rentenabstimmung vom letzten März ist, dass die Leute sich ihr Guthaben in der zweiten Säule nicht wegnehmen lassen. Sie haben für das Guthaben gearbeitet und wehren sich deshalb verständlicherweise gegen Verschlechterungen. «AHV Plus» dagegen ist ein kreativer neuer Vorschlag, um die Rentenlücke bei den unteren und den mittleren Einkommen zu schliessen.Die Bürgerlichen werden noch mehr AHV doch nie und nimmer schlucken. Sie wollen ja nur noch abbauen.
Es ist ein kühner, neuer, aber notwendiger Schritt. Oder sollen vielleicht nur noch die Reichen im Alter anständig leben können? Alle Menschen haben das Bedürfnis, von der Rente leben zu können. Und dieses Bedürfnis müssen wir decken. So lautet der Verfassungsauftrag. Entweder wir überlassen seine Umsetzung der Privatversicherungslobby – und verlieren dabei viel hart erarbeitetes Geld. Oder wir setzen auf Schweizer Tradition und Solidität – und schaffen die Zusatz-AHV «AHV Plus». Und zwar rasch! Wir schlagen dem Kongress vor, dass eine Expertenkommission eingesetzt wird, die ein Modell mit allen Details bis 2012 erarbeitet.Wieso gerade 2012? Dann droht uns bereits wieder eine neue Vorlage des Bundesrates zum Abbau der Renten bei der zweiten Säule. Die Auseinandersetzung um die Renten wird nach den nächsten Wahlen die sozialpolitisch entscheidende Frage sein.
Daum: «Wir müssen beim Rentenalter ansetzen»
Die Initiative des Gewerkschaftsbunds (SGB) für einen gesetzlichen Mindestlohn zerstöre Arbeitsplätze und heble die Gesamtarbeitsverträge aus, sagt der Direktor des Arbeitgeberverbands Thomas Daum im Vorfeld des heute beginnenden SGB-Kongresses in einem Interview der NZZ. Auszug aus dem Gespräch:
Trotz fehlendem Grundkonsens: Sie haben sicher eine Vorstellung, wie es weitergehen soll?
Daum: Wir müssen beim Rentenalter ansetzen und die AHV von 1948 den heutigen Realitäten anpassen. Die Lebenserwartung ist in den letzten sechs Jahrzehnten massiv gestiegen, und der Gesundheitszustand eines 65-Jährigen ist heute viel besser als damals.Um wie viele Jahre sollte das Rentenalter denn erhöht werden?
Unserer Meinung nach sollten die Anpassung nicht auf einmal, sondern sukzessive erfolgen. Zum Beispiel mit einem zusätzlichen Monat für jeden Jahrgang.Der Gewerbeverband schlägt vor, das Rentenalter in dem Masse zu erhöhen, wie das Vermögen im AHV-Fonds schmilzt. Was halten Sie davon?
Wir sind der Meinung, dass die Pensionierung planbar sein sollte. Das Rücktrittsalter sollte nicht von der Entwicklung des AHV-Fonds abhängig gemacht werden. Denn wir reden hier von einem Zeithorizont von 30 Jahren.Ist das auch eine Absage an die AHV-Schuldenbremse und ähnliche Mechanismen?
Nein. Wenn die AHV strukturell konsolidiert ist, brauchen wir Stabilisierungs- oder Nachhaltigkeitsklauseln, um einen unvorhersehbaren Absturz zu verhindern. Aber diese sollten nicht beim Alter ansetzen.Sondern?
Ein möglicher Ansatzpunkt ist die Anpassung der Renten an die Teuerung. Das was schon in der gescheiterten 11. AHV-Revision enthalten.
NZZ: Ziele der Strukturreform
Michael Ferber berichtet in der NZZ vom 5.11.2010 von der Tagung “VPS-Impulse”, an welcher auch die neue Aufsichtsstruktur zur Sprache kam. Martin Kaiser-Ferrari, stv. Direktor im BSV, orientierte an der Tagung über die neue Oberaufsichtskommission, wobei sowohl bezüglich deren Zusammensetzung wie Funktionieren im Konzert der bestehenden Gremien noch grosse Unsicherheiten bestehen. Ferber konstatiert, dass “in Pensionskassen-Kreisen die Strukturreform indessen als «Bürokratie-Übung» bezeichnet wird. Es bestehe die Gefahr, dass die Schaffung der Oberaufsicht die zweite Säule teurer und noch schwerfälliger mache, sagen mehrere Branchenvertreter. Mit der Strukturreform sei ein politisch gangbarer Weg gefunden worden, und man versuche, das «Fell des Bären zu waschen, ohne diesen nass zu machen». Dass damit Anlageskandale wie jüngst bei Gemini oder der BVK verhindert werden könnten, gilt als Wunschdenken. Dafür sei die Aufsicht zu weit entfernt von den Vorsorgeeinrichtungen. In der Praxis liessen sich Bestimmungen letztlich umgehen. Wenn Anlagebetrügereien mit dem Geld der Versicherten in der beruflichen Vorsorge aufgedeckt werden sollten, müssten dies die zuständigen Pensionskassenexperten oder die interne Revision erkennen. Diese Spezialisten seien viel näher «dran» an den Verantwortlichen in der Pensionskasse als die Aufsicht.”
Working Poor: Armut trotz Erwerbstätigkeit
Eine Berechnung der Working-Poor-Quoten durch das Bundesamt für Statistik (BFS) für die Jahre 2007 und 2008 zeigt einen Rückgang von 4,8 auf 3,8 Prozent in diesem Zeitraum. Diese Entwicklung kann durch das positive Wirtschaftswachstum und die starke Abnahme der Arbeitslosenzahlen in den Jahren 2006 bis 2008 erklärt werden. Die provisorischen Ergebnisse basieren auf einer verbesserten Datengrundlage.
Senkung der Eintrittsschwelle: 140’000 neue Versicherte, geringe Wirkung
Dank der 1. BVG-Revision sind neu rund 140’000 Arbeitnehmer mit tiefen Einkommen zusätzlich in der beruflichen Vorsorge versichert, insbesondere Frauen mit Teilpensen unter 50%. Das sind knapp 4% neue Versicherte. Die Altersvorsorge hat sich aber nur für einen Teil von ihnen verbessert. Das geht aus einer Studie hervor, mit der im Auftrag des BSV die Auswirkungen der Gesetzesrevision untersucht wurden.
Die Auswirkungen auf die Altersvorsorge werden in der Evaluation aufgrund von Modellrechnungen für die Renten der 1. und 2. Säule abgeschätzt. Diese lassen darauf schliessen, dass die Senkung von Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug für etwa ein Drittel der zusätzlich Versicherten keine nennenswerte Auswirkung auf die Altersvorsorge hat. Bei ungefähr einem weiteren Drittel erhöht sich das Vorsorgeniveau – die sogenannte Ersatzquote – um bis zu 5 Prozentpunkte, was vor allem auf die Senkung des Koordinationsabzugs zurückzuführen ist. Beim restlichen Drittel verändert sich das verfügbare Einkommen nach der Pensionierung nicht, weil die zusätzliche Leistung der Pensionskasse durch entsprechend tiefere Ergänzungsleistungen (EL) kompensiert wird. Hier führen die zusätzlichen Lohnbeiträge also nicht zu einem höheren Einkommen nach der Pensionierung. Dafür werden die öffentlichen Finanzen entlastet, weil weniger EL zu AHV und IV notwendig sind, heisst es in der Mitteilung des BSV. Mit anderen Worten, nur für ein Drittel der 140’000 zusätzlich Versicherten hat sich eine geringfügige Verbesserung ergeben. Als Fazit halten die Autoren der Studie fest:
Gemäss Modellschätzungen verbessert die Senkung der Eintrittsschwelle das Altersvorsorgeniveau für die Betroffenen kaum. Einzig kombiniert mit der Senkung des Koordinationsabzugs hat diese Massnahme einen massgeblichen Einfluss auf das spätere Altersvorsorgeniveau der neu BVGVersicherten – mit Ausnahme der Ärmsten. Was die Altersvorsorge betrifft, werden die Ärmsten der neu BVG-Versicherten in Bezug auf die gesamte Lebenseinkommenssituation durch die Senkung der Eintrittsschwelle sogar schlechter gestellt. Die Hauptwirkung der Senkung der Eintrittsschwelle auf die soziale Vorsorge ist der zusätzliche Versicherungsschutz für die Risiken Tod und Invalidität für Arbeitnehmende und Arbeitslosen mit Einkommen zwischen neuer und alter Eintrittsschwelle.
Versicherer mit neuer Website
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hat seine Website www.svv.ch inhaltlich überarbeitet und neu gestaltet. Zu den Neuigkeiten gehört der Index, der rund 1800 Seiten nach Stichworten auflistet. Am Ende vieler Seiten findet sich eine Box mit weiterführenden Links zum Thema. Die Dossiers zu den Kernthemen der Branche sind von der Startseite aus erreichbar. Der Sprachwechsel erlaubt dem Besucher, von einer deutschsprachigen Seite direkt auf die französische oder englische Version der Seite zu wechseln – und umgekehrt.
Statistik der DG-Historie
Die Unterdeckung von Pensionskassen in der Schweiz ist gemäss einer Mitteilung der Konferenz der BVG-Aufsichtsbehörden von Ende 2008 auf Ende 2009 deutlich zurückgegangen: Sie sank bei den von ihr beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen von rund 30 auf noch 12%.
Zwei Prozent der Kassen in Unterdeckung wiesen einen Deckungsgrad von unter 90% auf. Im letzten Jahr waren es noch zehn Prozent gewesen. Ein Drittel – im Vorjahr waren es zwei Drittel – der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen mit Staatsgarantie wiesen einen Deckungsgrad von unter 90% auf.
Die Lage habe sich stabilisiert, dennoch könne noch keine Entwarnung gegeben werden, schreibt die Konferenz. Die diesjährige Entwicklung an den Finanzmärkten werde voraussichtlich keine grosse Verbesserungen bringen. Die vollständige Erholung der Pensionskassen dürfte noch einige Zeit beanspruchen.
Die Konferenz stützt sich bei ihren Angaben auf die Jahresrechnungen der rund 3200 Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischen Leistungsverpflichtungen, die sie beaufsichtigt.
Kammer der PK-Experten: Fachrichtlinie zum technischen Zins
Anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung vom 27. Oktober 2010 hat die Kammer der Schweizerischen Pensionskassen-Experten eine Fachrichtlinie (FRP 4) über den technischen Zins verabschiedet. Diese Fachrichtlinie tritt am 1.1.2012 in Kraft. In einer Mitteilung der Kammer heisst es:
Eine grosse Mehrheit der Experten hat sich dafür ausgesprochen, dass der technische Zins, der dem paritätischen obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung empfohlen wird, mit einer angemessenen Marge, langfristig unterhalb der erwarteten Rendite liegt.
In der Fachrichtlinie wurde ein Referenzzinssatz bestimmt. Der Experte muss rechtfertigen, wenn der technische Zinssatz einer Vorsorgeeinrichtung den Referenzzinssatz um mehr als 0.25% überschreitet. Ohne Begründung der Abweichung muss der Experte dem obersten Organ Massnahmen vorschlagen, wie die Überschreitung des Referenzzinssatzes innert 7 Jahren beseitigt werden kann.
BGer: Teilungsregel kennt kaum Ausnahmen
Auch ein Ehegatte mit einem hohen eigenen Vermögen erhält bei der Scheidung die Hälfte des Pensionskassenguthabens seines Ex-Partners. Das Bundesgericht hält daran fest, dass von dieser Teilungsregel nur in seltenen Fällen eine Ausnahme gemacht werden darf, heisst es in einer SDA-Meldung der NZZ.
Der Fall betrifft ein kinderloses Paar aus dem Kanton Schaffhausen, das 1988 geheiratet hatte. Die Frau besorgte den Haushalt, der Mann ist Kadermitarbeiter bei einer Privatbank. Bei der Trennung von seiner Frau im Jahr 2005 verdiente er 14’000 Franken pro Monat. Die Frau ihrerseits erzielt monatlich einen Ertrag von rund 10’000 Franken aus geerbten Liegenschaften, die einen Steuerwert von 3,1 Millionen Franken aufweisen. Gemeinsame Ersparnisse hat das Paar nicht. 2007 wurde die Ehe geschieden. Aufgrund ihres eigenen Einkommens wurde der Frau kein Unterhalt zugesprochen.
Allerdings entschied das Schaffhauser Obergericht, dass ihr trotz ihres Vermögens die Hälfte des Pensionskassenguthabens des Ex-Gatten zusteht, das insgesamt über eine halbe Million Franken beträgt. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde des Mannes abgewiesen.
Neues Pensionskassenmodell von SAP, Kritik vom ASIP
Auf der Website “mit-uns-für-uns” kritisiert Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, das neue PK-Modell von SAP Schweiz. Vorgestellt wurde es von Erich Solenthaler im Tages-Anzeiger. Der ASIP schreibt dazu:
SAP hat ein neues Pensionskassenmodell eingeführt, das die Versicherten direkt an der Performance beteiligt. Weil sie dadurch auch an Verlusten beteiligt sind, indem ihre Guthaben in der Pensionskasse sinken, braucht die Kasse weniger Wertschwankungsreserven. Wertschwankungsreserven dienen dazu, die Wertschwankungen und Vermögensverluste aufgrund ständig wechselnder Performance aufzufangen. Beim neuen SAP-Modell können diese Reserven von 12 auf 5 Prozent des Vorsorgekapitals reduziert werden. Das überschüssige Vermögen wird den Versicherten gutgeschrieben. Die Mitarbeitenden profitieren dadurch schneller von einer günstigen Börsenentwicklung und können bei einem Stellenwechsel mehr mitnehmen. Das Modell ist auch sehr transparent; weil die Gutschrift rein mechanisch passiert, kann jeder Versicherte ausrechnen, was ihm zusteht, wenn er die Performance kennt. Auf den Blick scheint das Modell also sehr vorteilhaft.
Beim Pensionskassenverband Asip jedoch stösst es auf Skepsis. «Es geht in der Individualisierung weit und widerspricht dem Gedanken der kollektiven Anlage, wonach die Pensionskasse das Risiko tragen soll», erklärt Geschäftsführer Hanspeter Konrad. «Für solche Modelle haben wir die dritte Säule. Die zweite braucht man dazu nicht auch noch.» Hanspeter Konrad vergleicht Sapension mit den amerikanischen 401k-Plänen.
Solenthaler schreibt in seinem Kommentar von einem “mutigen Schritt”.
Artikel im Tages-Anzeiger / Kommentar / Interview / Grafik
SAP PF Guide
SP-Parteiprogramm: Wünsche an die 2. Säule
Am ordentlichen Parteitag der SP vom 30./31.10.2010 wurde das neue Parteiprogramm verabschiedet. Im Zentrum stehen – wie schon im ersten Entwurf – die “Überwindung des Kapitalismus” und die Einführung des “demokratischen Sozialismus”. Zudem sollen rasch Beitrittsverhandlungen mit der EU aufgenommen werden. Die Forderung nach einem “unverzüglichen Beitritt” wurde hingegen abgelehnt. Nur knapp – 188:196 Stimmen – unterlag ein Antrag der SP des Kt. Jura nach Einführung der 4 Tage-Woche (kein Tippfehler!!). Zum Thema berufliche Vorsorge heisst es im Programm:
In Sozialversicherungen, namentlich Pensionskassen, kommen riesige Vermögenswerte zusammen. In den Stiftungsräten vieler Pensionskassen sind die Arbeitnehmenden paritätisch vertreten. Sie verfügen damit über
ein bisher noch nie da gewesenes wirtschaftliches Machtpotenzial, denn Pensionskassen können sich mittels Beteiligung an Aktienkapital Einfluss auf die strategischen Entscheidungen von Unternehmen verschaffen. Es braucht eine gezielte Ausbildung der Stiftungsratsmitglieder und gesetzliche Verpflichtungen, damit solche Kapitalien nur in sozial verantwortungsvolle und ökologisch nachhaltige Unternehmen investiert werden. Namentlich soll dieses Kapital zur Finanzierung von Unternehmen des Service public und öffentlicher Infrastrukturaufgaben herangezogen werden. Die Verzinsung soll möglichst konstant erfolgen und die Finanzierung der vereinbarten Sozialleistungen sicherstellen.
Gemini: Expertise bei der Sonntags-Zeitung gelandet
Als Teil des Vergleichverfahrens wurde zwischen Gemini sowie Carl Helbling und Oskar Leutwyler wurde Stillschweigen vereinbart. Der vom BSV in Auftrag gegebene und vom Basler Anwalt Christoph Degen erstellte Expertenbericht sollte nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Da aber in der Schweiz offenbar nichts unter Verschluss gehalten werden kann, wurde jetzt auch diese Expertise der Sonntags-Zeitung zugespielt. Hanspeter Bürgin fasst in der Sonntags-Zeitung einige Kernaussagen zusammen, wobei seine Interpretation der Einsichten Degens ohne Kenntnis des Originaltextes mit Vorsicht zu geniessen ist. Wer mit der Materie vertraut ist, wird nichts wesentlich Neues erfahren. Es stellt sich jetzt vor allem die Frage, wer ein Interesse daran hat, die Expertise der Zeitung zu übergeben. Der Wahrheitsfindung über die Hintergründe des Falles dürfte es kaum dienen. Jedenfalls präsentiert sich die Situation nachwievor sehr komplex und eine fachliche und unvoreingenommene Diskussion unter Offenlegung aller Fakten wäre zweifellos nutzbringender.
Helbling und Leutwyler weisen jedenfalls weiterhin alle Anschuldigungen zurück. Die Sonntags-Zeitung schreibt dazu: “In einer ausführlichen Stellungnahme zuhanden der SonntagsZeitung bezeichnen Carl Helbling und Oskar Leutwyler die erhobenen Vorwürfe einer persönlichen Bereicherung oder gar Korruption als «grund- und haltlos». Dem BSV werfen sie vor, «entgegen den ursprünglichen Erwartungen» kein Untersuchungsverfahren durchgeführt zu haben. Sie hätten weder über «Parteirechte noch Rekursmöglichkeiten» verfügt. Der Bericht Degen habe deshalb «keinen amtlichen Charakter».
Degens Auffassungen würden «ausdrücklich nicht geteilt». Überdies werfen Helbling und Leutwyler dem Berichtverfasser vor, sie nicht befragt zu haben. Die Akteneinsicht sei ihnen verweigert worden. Zudem seien ihnen «zentrale Dokumente», auf die sich der Bericht abstütze, vorenthalten worden. Degen reagierte auf eine telefonische Anfrage nicht.
Trotz des eingegangenen Vergleichs und der Rückzahlung von 6,4 Millionen Franken an die Sammelstiftung sind Helbling und Leutwyler «nach wie vor und unverändert der Auffassung», dass die Vereinnahmung der Swiss-Life-Zahlungen «in allen Teilen korrekt und die Gemini-Struktur rechtlich einwandfrei war».
UK: Pension scheme angers small business
Cash-strapped small businesses have reacted with dismay to new rules which will require them to automatically enroll staff into pension schemes and make payments rising to 3% of an employee’s salary. Workers at small firms will see up to 4% of their pay put aside.
Pensions minister Steve Webb this week said the government will press ahead with a scheme drawn up by Labour, which it promised will "get Britain saving". From 2012, firms will have to offer a pension scheme to all their staff, even if the firm has as few as two employees.
Firms will be told to contribute a minimum of 1% of every worker’s salary into a pension, rising to 3% by 2017. Workers will have to pay in a portion of their salary, phased in over five years, starting at 1% of pay and rising to 4% by 2017.
Dominique Biedermann zu UBS und anderem
Stocks hat Dominique Biedermann zu diversen aktuellen Themen im Bereich der Pension Fund Governance befragt. Hier ein Auszug:
Kommen wir zurück zum UBS-Bericht.
Biedermann: Noch Anfang 2008 waren keine Informationen darüber erhältlich, was bei der Bank genau läuft, deshalb haben wir die Sonderprüfung verlangt, die eine Zustimmung von 44 Prozent der Aktionärsstimmen erhielt. Dieser Schritt führte letztlich zur angesprochenen Transparenz.
Sie sind mit dem Bericht also zufrieden?
Punkto Transparenz, ja. Bei der Frage, ob man die damals Verantwortlichen wegen Verletzungen der Sorgfaltspflicht nicht belangen soll, nein. Eine Zivilklage wäre gerechtfertigt – in diesem Punkt sind wir enttäuscht vom UBS-Verwaltungsrat.
Ethos könnte Zivilklage einreichen?
Dies wird Ethos nicht tun. Erstens kostet das zu viel, und zweitens müssen die Vorwürfe bewiesen werden. Und das ist ohne Einsicht in Protokolle von Geschäftsleitungssitzungen oder interne Mails sehr schwierig.
Sie haben also eine Klage der UBS gegen die ehemaligen Manager erwartet?
Ja.
Eine Sammelklage läuft in den USA. Hier will sich Ethos anschliessen.
Das ist noch nicht definitiv. Geklärt werden muss, ob auch Anleger teilnehmen können, die UBS-Aktien ausserhalb der USA gekauft haben.
Falls das möglich ist …
… wird Ethos die Möglichkeiten prüfen. Eine Teilnahme an der Sammelklage ist aber wahrscheinlich.
Sie hoffen auf diese Möglichkeit?
Es kann nicht sein, dass US-Pensionskassen, die ihr UBS-Engagement heute vielleicht bereits wieder verkauft haben, Entschädigungen bekommen – und wir als langfristige Aktionäre das Nachsehen haben. Diese mögliche Ungerechtigkeit ist die Motivation für eine Teilnahme, es geht also nicht darum, die UBS zu schädigen.
Sie selbst würden also nie eine Sammelklage anstreben?
Nein. Aber wenn eine auf dem Tisch liegt, ist es unsere treuhänderische Pflicht, daran teilzunehmen.
In diesem Zusammenhang wurde auch in der Schweiz wieder über eine Systemänderung diskutiert, die künftig Sammelklagen ermöglichen würde.
Ich bin aus dem erwähnten Grund gegen das System von Sammelklagen – hier werden Unternehmen und nicht fehlbare Manager zur Kasse gebeten. Das kann nicht im Interesse von langfristigen Aktionären sein.

