Beobachter: Blick hinter die Verwaltungskosten der AHV
Der Beobachter geht im Detail auf die Verwaltungskosten bei der AHV ein, welche vielfach als vorbildlich bezeichnet und als Gegenargument gegen die 2. Säule verwendet werden. Er zeigt auf, dass die von Strahm et. al. in der laufenden Abstimmungskampage ad nauseam wiederholten Zahlen und Vorwürfe jeder Grundlage entbehren. Der Beobachter schreibt: “Offiziell ist die AHV eine Musterschülerin in Sachen Effizienz. Das zumindest lässt die AHV-Statistik vermuten. Für das Jahr 2008 weist sie ihre Verwaltungs- und Durchführungskosten mit 130,8 Millionen Franken aus. (…) Pro Versicherten macht das gerade mal knapp 20 Franken im Jahr aus – das wäre wohl Weltrekord.
Die Sache hat allerdings einen Haken: Mit der Realität haben diese Zahlen wenig zu tun. Der Grossteil der Verwaltungskosten taucht in der Rechnung gar nicht auf. Die Verwaltungskosten aller 80 Ausgleichskassen werden nirgendwo gesamthaft erfasst: Die 52 Verbands-, 26 kantonalen und die zwei Ausgleichskassen des Bundes führen alle eigene Vollkostenrechnungen. Das gilt genau gleich für die 2143 AHV-Zweigstellen in den Gemeinden. Deren Aufgaben und Finanzierung sind erst noch kantonal unterschiedlich geregelt und nur sehr beschränkt vergleichbar. Im Klartext: Was die AHV-Verwaltung uns wirklich kostet, weiss niemand. Ein Skandal.”
Und weiter: “Nur so ist es möglich, dass in der Diskussion über die Kosten von AHV und Pensionskassen jeder mehr oder weniger behaupten kann, was er will. Wie der ehemalige Preisüberwacher Rudolf Strahm, der kürzlich – ausgehend von bloss 25 Franken Kosten pro AHV-Versicherten – der zweiten Säule 30-mal höhere Pro-Kopf-Verwaltungskosten unterschob als der AHV. Abgesehen von der grossen Datenunsicherheit, sind Vergleiche der Verwaltungskosten der beiden ganz unterschiedlich funktionierenden Versicherungsmodelle grundsätzlich heikel. Klar ist nur, dass die zweite Säule von ihrem Aufbau und ihrer Ausrichtung her systembedingt teurer ist.”
Dutch pension fund to sue State Street over 120/20 fund
The US asset management company State Street is being sued by Dutch pension fund Stichting Pensioenfonds Medewerkers Apotheken (PMA) after a 120/20 strategy allegedly cost the fund a reported $76m.
The figure had been invested through the firm’s Europe Edge Fund, a 120/20 European equities fund that sought to outperform the MSCI Europe Index by engaging in limited short-selling of securities. The Dutch pension fund accuses State Street of mismanagement and deceit, claiming the asset manager transferred ownership of all the fund’s securities to ill-fated Lehman Brothers without their knowledge.
UWS: Aktualisierte Dokumentation des BSV
Im Hinblick auf Volksabstimmung vom 7. März 2010 über die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf seiner Website die umfangreiche Dokumentation aktualisiert. Neu steht eine Zusammenstellung mit häufig gestellten Fragen und Antworten zum Umwandlungssatz, ein Musterreferat sowie ein Faktenblatt zu den Verwaltungskosten der 2.Säule zur Verfügung.
Dokumentation zum UWS / Fragen und Antworten / Musterreferat
BVS Zürich: Neues Meldeformular Unterdeckung
Im Dezember 2009 hat das Amt für Berufliche Vorsorge des Kt. Zürich (BVS) das Meldeformular Unterdeckung angepasst, wie es für die Jahresberichterstattung 2009 zu verwenden ist. Dabei handelt es sich um folgende Änderungen:
1.) die von den Experten für berufliche Vorsorge gewünscht worden sind
2.) um Änderungen aufgrund der Berichterstattung an das BSV
3.) um einige redaktionelle Anpassungen
Unter Ziff. 4 hat die Vorsorgeeinrichtung aufgrund einer Vorgabe des BSV Angaben zur Performance zu machen, unter Ziff. 7 wird im Zusammenhang mit der prognostizierten Deckungsgradentwicklung ein Disclaimer zugunsten der Experten für berufliche Vorsorge aufgenommen und unter Ziff. 8 wird betreffend die Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge konkret aufgeführt, welche Punkte dieser zu bestätigen hat.
Tages-Anzeiger: Bürgerliche rechnen mit einer Niederlage
«Es wird ganz schwierig, diese Abstimmung noch zu gewinnen», sagt der Schaffhauser SVP-Ständerat Hannes Germann. Viele der bürgerlichen Befürworter eines tieferen Umwandlungssatzes für die Pensionskassen klagen, die technischen Argumente seien kaum ans Volk zu bringen, schreibt der Tages-Anzeiger. Weiter heisst es:
“Wer an den Sieg glaubt, tönt anders. Zwar wurden bisher keine Umfragen zur Pensionskassenvorlage vom 7. März veröffentlicht. Aber in Internetforen dominieren gegnerische Argumente. Und die Umfragen des Pro-Lagers für den internen Gebrauch sehen offenbar nicht gerade berauschend aus. SVP-Nationalrat Hans Kaufmann (ZH) spricht von «steigenden Ja-Anteilen». Gleichzeitig findet er die millionenschwere Kampagne des Wirtschaftsverbandes Economiesuisse mit dem Kuchensujet zu anständig. «Man müsste doch endlich einmal aufdecken, was die Gewerkschaften für Lügengeschichten verbreiten», ärgert er sich.”
Jungparteienkomitee kämpft gegen Rentenloch
An einer Pressekonferenz, stellte das Luzerner Jungparteienkomitees “Kein Renten-Lochness” ihre Kampagne vor. Das Jugendkomitee hat sich den Namen “Lochness” gegeben. “Der Name ist ein Anspielung auf das Rentenloch, die Unterdeckung der Pensionskassen. Und eben dieses Rentenloch wird sich bei einem Nein am 7. März in ein Monster verwandeln.” sagte Simon Birrer der die Kampagne koordiniert.
Nach Ansicht von Renato Bucher, Präsident der JCVP Kanton Luzern, argumentieren die Gegner der Senkung im Abstimmungskampf mit fragwürdigen Mitteln. “Den Befürwortern wird Rentenklau vorgeworfen, doch das Gegenteil ist der Fall. Mit der Senkung wird verhindert, dass nicht uns Jungen die Rente geklaut wird!”, so Bucher. Für Bucher sind die Gegner die eigentlichen Diebe: ” Die wahren Rentendiebe sind Herr Rechsteiner mit seinem Gewerkschaftsbund, sowie die linken Parteien. Die Linken wollen das Geld von den Arbeiterinnen und Arbeitern klauen. Rechsteiner und seine Kumpanen führen langfristig die Versicherungsgesellschaften und die Pensionskassen in die Sanierungsbedürftigkeit.” sagt Renato Bucher.
Rudolf Strahm – diesmal in der NZZ
Rudolf Strahm, der bereits im Tages-Anzeiger mit einer sachfremden Argumentation zum Umwandlungssatz unangenehm aufgefallen ist, hat jetzt in der NZZ eine weitere Plattform gefunden. Schon der erste Absatz in seinem Artikel belegt seinen unbekümmerten Umgang mit den Realitäten: “Für die meisten autonomen Pensionskassen wäre die vorgezogene erneute Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent zurzeit nicht nötig. (…) Diese frühe, vorauseilende Absenkung zeigt die Überstürztheit der Vorlage. Der Pensionskassenverband ASIP, der militant für die erneute Absenkung der Rentenansprüche kämpft, vertritt eben vor allem die Privatassekuranz und die grossen BVG-Einrichtungen, die sich durch riskante Finanzanlagen am meisten geschädigt haben.”
Dazu ein paar Bemerkungen. “Für die meisten autonomen PKs wäre die Senkung derzeit nicht nötig”. Fakt: Die Mehrheit der grossen Kassen hat den Umwandlungssatz bereits auf deutlich unter 6,8 Prozent gesenkt. Auf dieser Website mehrfach erwähnte Beispiele: die Pensionskassen von Migros und Coop mit je 6,4%. Es liessen sich zahlreiche weitere anfügen. Warum haben sie den Satz gesenkt? Aus versicherungstechnischen Zwängen! Weshalb soll Kassen ohne Ueberobligatorium nicht die gleiche Freiheit eingeräumt werden, zumal dort die Kosten eines zu hohen Satzes direkt von den Aktiven getragen werden müssen? Das beantwortet Strahm nicht und es scheint ihn auch nicht zu bekümmern, oder er sieht die Zusammenhänge nicht.
Weiter: “Der Pensionskassenverband vertritt vor allem die Privatassekuranz und die grossen BVG-Einrichtungen”. Der ASIP vertritt mitnichten die Interessen der Privatassekuranz. Das ist eine billige Unterstellung, mit der die für Strahm unangenehme Tatsache ausgetrickst werden soll, dass die überwältigende Mehrheit der Kassen auf eine Senkung angewiesen ist. Die grossen Kassen haben hier die genau gleichen Interessen wie die kleinen.
Im weiteren wärmt Strahm die Platte mit den überhöhten Beratungskosten und den spekulativen Verlusten auf. Aber diese Argumentation ist so wenig haltbar wie der Verweis auf die revidierten Anlagevorschriften, die nun mit dem Umwandlungssatz aber auch gar nichts zu tun haben. Wenn heute die 2. Säule ein gesetzgeberisches Ungetüm mit endlosen Vorschriften und entsprechend teurer Durchführung geworden ist, dann hat das Strahm als ehemaliger Parlamentarier auch sich selber zuzuschreiben.
PS. Der ASIP hat sich nach dem Strahm-Beitrag im Tages-Anzeiger die Mühe gemacht, im Detail auf seine Argumente einzugehen und zu widerlegen. Die einzige Konsequenz daraus scheint zu sein, dass er sich als völlig faktenresistent erwiesen hat.
Offener Brief des ASIP / Analyse ASIP der Argumente Strahms
Le Temps: Taux de conversion: le débat sur les rendements
Une attente de baisse à long terme des rendements sur les marchés financiers est au centre de la proposition d’abaisser le taux de conversion à 6,4%. Si les dix dernières années ont été mauvaises au plan boursier, tous ne pensent pas qu’il faille en déduire que les marchés seront déprimés à long terme.
CVP: JA zur sicheren 2. Säule
Die CVP Schweiz hat anlässlich einer Pressekonferenz ihre Kampagne "JA zur sicheren 2. Säule" präsentiert. Anwesend waren auch die Models der Plakatkampagne: Sabrina Mohn, jüngste Kantonalpräsidentin der CVP aus dem Kanton Baselland und CVP Nationalrat Jacques Neirynck, ältester Parlamentarier. Sie setzen sich gemeinsam für die Solidarität zwischen den Generationen ein.
FT: Pension funds and the lure of infrastructure investing
There they sit, fat and idle: the great pension funds, passive controllers of vast wealth. Governments slash spending and bank lending shrivels, while essential projects are crying out for funding. Surely these giant honeypots are the answer?
Der Umwandlungssatz in der real existierenden Vorsorgewelt
Werner Beyer, SR-Präsident der Pensionskasse Fenaco, wurde in einem Interview mit der Schweizer Personalvorsorge auch nach der Abstimmung zur Senkung des Umwandlungssatzes befragt. Seine Antwort: “Ich lege Wert darauf, im Vorsorgebereich voraussehbare Entwicklungen in den Stiftungsräten rechtzeitig zu thematisieren. Unser Umwandlungssatz liegt seit 1997 bei 6.7 Prozent. Wir haben im Stiftungsrat beschlossen, auf 2010 den technischen Zinssatz auf 3.5 Prozent zu senken und eine zusätzliche Rückstellung für künftige Pensionierungsverluste vorzunehmen. Eine weitere Absenkung des Umwandlungssatzes wird in den nächsten Jahren folgen.”
Tribune de Genève: Une votation qui met sous pression les assureurs privés
Critiquées, les compagnies d’assurances privées se défendent tous azimuts. La gauche les accuse de voler les retraites de leurs assurés, alors que leur activité dans la prévoyance professionnelle est remise en cause.
VPS Verwaltungsrat zum Umwandlungssatz: Einstimmig für die Senkung
Der Verwaltungsrat des VPS Verlags hat in Ausgabe 01-10 der Schweizer Personalvorsorge Stellung bezogen zur UWS-Abstimmung vom 7.3. Es wird festgehalten: “Der möglichen Wahrnehmung der eigenverantwortlichen Führung werden bei einem zu hohen BVG-Umwandlungssatz laufend engere Grenzen gesetzt. Auch deshalb muss der gesetzliche Mindestumwandlungssatz nach BVG gesenkt werden. Als Alternative zu einer kapitalgedeckten, obligatorischen 2. Säule mit realistischem Umwandlungssatz wird auch immer wieder der Ausbau der AHV gefordert. Dabei wird verkannt, dass die Schweizer Altersvorsorge deshalb so stabil ist, weil sie auf zwei Systeme mit unterschiedlichen Finanzierungsmethoden baut. Dabei ergänzen sich die 1. Säule im Umlageverfahren und die 2. Säule im Kapitaldeckungsverfahren ausgezeichnet.
Voraussetzung für die Sicherheit unserer Altersvorsorge ist, dass jede Säule nach ihren Regeln funktioniert. Eine 2. Säule in Sozialversicherungsfesseln kann nicht mehr den Beitrag zur Altersund Hinterlassenensicherung leisten, den sie soll. Um der 2. Säule ihre nötige Wirkung und Stabilität zu belassen, muss der gesetzliche Mindestumwandlungssatz gesenkt werden. Aus diesen triftigen Gründen empfehlen wir Ihnen, «Ja» zu stimmen für einen tieferen Umwandlungssatz.”
Umwandlungssatz der Migros-PK bei 6,47 Prozent
In einem Interview befragte die “Schweizer Personalvorsorge” den Präsidenten des ASIP, Christoph Ryter, nach der Höhe des Umwandlungssatzes bei der Migros-Pensionskasse, deren Geschäftsführer er ist. Die Antwort Ryters: “Die Migros-Pensionskasse ist eine der wenigen Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz, welche sowohl die Alters- als auch die Risikoleistungen im Leistungsprimat festlegt. Deshalb findet sich im Reglement des Hauptplanes keine Bestimmung zum Umwandlungssatz. Zudem beträgt das ordentliche Rücktrittsalter 63 Jahre für Männer und Frauen statt 65 beziehungsweise 64 im BVG. Unter Berücksichtigung der Rückstellungen werden aber die Verpflichtungen der MPK mit den Grundlagen BVG 2005 und einem technischen Zins von 3.5 Prozent bewertet. Dies würde mit den versicherten Hinterlassenenleistungen einem theoretischen Umwandlungssatz im Alter 65 von rund 6.47 Prozent bei den Männern entsprechen. Er würde theoretisch damit bereits heute weit unter dem im Gesetz vorgesehenen Satz liegen.” Pro Memoria: am 7. März wird über eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4% abgestimmt.
SGK-N: Unabhängigkeit der Oberaufsicht
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates schloss die Detailberatung zur UVG-Revision mit zahlreichen Abweichungen von den bundesrätlichen Anträgen praktisch ab. Sie eliminierte zahlreiche Differenzen bei der BVG-Strukturreform und machte einen Schritt weiter bei der Lösung des Problems der Leistungssistierungen im KVG.
Nach der zweiten Beratung der Vorlage BVG Teilrevision. Strukturreform (07.055 s) durch den Ständerat in der Dezembersession 2009 bestehen noch zwölf Differenzen zum Nationalrat. Die Kommission beantragt dem Nationalrat, in neun Punkten dem Ständerat zu folgen. Hingegen will sie namentlich daran festhalten, dass die Aufsichtsbehörde in rechtlicher, finanzieller und administrativer Hinsicht unabhängig sein muss (Art. 61 Abs.3).
Mitteilung SGK-N / Fahne WS 09 S