Le Temps: «On observe clairement une baisse des rendements»
Le Nouvelliste: «Touche pas à ma rente!»
Les tenants du oui à la baisse du taux de conversion retournent l’argument des opposants. C’est refuser les 6,4% qui léserait les rentiers.
NZZ: Vorbildliches Drei-Säulen-System
Die NZZ befasst sich in einem Kommentar mit den Verwaltungskosten von AHV und Pensionskassen auf Basis der neuen Zahlen des BSV. Die NZZ schreibt: “Die allgemeinen Verwaltungskosten liegen laut dem BSV bei 885 Mio. Fr. für die erste und bei 1585 Mio. Fr. für die zweite Säule. Angesichts von 7 Mio. Versicherten und Rentenbezügern in der ersten Säule kommt man so auf Verwaltungskosten von 126 Fr. pro Kopf, in der zweiten Säule sind es angesichts von 4,4 Mio. Betroffenen 360 Fr. Die Vermögensverwaltung kostet in der ersten Säule zusätzlich rund 0,12% der angelegten Gelder, in der zweiten Säule sind es 0,18%. Die höheren Kosten bei der Letzteren kommen daher, dass die Pensionskassen-Landschaft vielfältig ist und kleine Vorsorgeeinrichtungen nicht so günstig an den Finanzmärkten operieren können wie der grosse AHV-Fonds. Zudem verursachen bei den Kassen Wahlfreiheiten wie nachträgliche Einkäufe oder der Bezug von Mitteln für den Wohneigentumserwerb weitere Kosten. Hinzu kommen höhere Transparenz-Anforderungen.”
Hanspeter Konrad: “Fakten statt Ablenkungsmanöver”
“Rudolf Rechsteiner und die Seinen führen einen undifferenzierten, polemischen Abstimmungskampf. Sie bezeichnen die Pensionskassenberater als «Mitesser». Dabei sind Pensionskassen Nonprofit-Organisationen. Also nicht auf Profitmaximierung ausgerichtet” heisst es im Vorspann zu einem Beitrag von Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP in der NZZ. Er geht darin im Detail auf den von der Linken als Argument gegen die Pensionskassen missbrauchte Kostenvergleich zwischen 1. und 2. Säule ein. Er schreibt u.a. “Die zweite Säule gibt also schlicht und einfach mehr zu tun als die AHV, Arbeit, die mit anständigen Löhnen bezahlt werden muss. Gewerkschaften sollten dies eigentlich honorieren, anstatt es zu kritisieren. Aufgrund dieser Erwägungen betragen die Verwaltungskosten gemäss Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in der 2. Säule insgesamt CHF 1.585 Mia oder CHF 360.– pro Kopf (vgl. Faktenblatt vom 2.2.2010 auf www.bsv.admin.ch), was im Zusammenhang mit den Aufgaben vernünftig erscheint. Dazu kommen die Kosten im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung. Diese müssen ins Verhältnis zum verwalteten Vermögen gesetzt werden. Sie betragen gemäss BSV rund 0.18% des verfügbaren Kapitals (CHF 687 Mia). Viele Pensionskassen legen einen Teil des Vermögens direkt in Liegenschaften an. Die Verwaltung und Bewirtschaftung dieser Immobilien beansprucht rund 1.61% des Wertes der Liegenschaften (CHF 59 Mia). Die Stiftungsräte sind verantwortlich, im Anlageprozess immer wieder das Verhältnis von Kosten und Nutzen zu überprüfen.”
Sonntags Blick: Finanzierungslücke bei Pensionskassen
Werner Vontobel bezieht sich im Sonntags Blick auf die bekannten Zahlen von Martin Janssen, der aufgrund seiner Renditeerwartungen bei der 2. Säule eine erhebliche Finanzierungslücke ortet. Der Sonntags Blick: “Die Fakten: Nach der Botschaft des Bundesrats können die Kassen einen Rentenumwandlungssatz nur garantieren, wenn sie einen Kapitalertrag von 4,9 Prozent erzielen. Das ist jedoch unrealistisch. Seit 2000 schwankt die jährliche Durchschnittsrendite der Pensionskassen um die 2,5 Prozent. Der Bundesrat selbst, beziehungsweise seine Experten, schätzen die künftig erzielbare Rendite auf 3,3 bis 4 Prozent. Setzt man den mittleren Wert von 3,65 Prozent in die Rechnung des Bundesrats ein, zeigt sich, dass die Pensionskassen und Sammelstiftungen statt 750 gut 860 Milliarden Franken Kapital bräuchten, um die Renten finanzieren zu können.”
Im Bericht des Bundesrats steht von diesen Fehlbeträgen nichts. «Natürlich nicht», meint Janssen, «diese Zahlen sind viel zu heiss. Sie bedeuten, dass vor allem Kassen mit vielen Rentnern praktisch pleite sind.» Janssen vermutet auch, dass die Rendite aus politischen Gründen zu hoch angesetzt wurde. Janssen, der Pensionskassen bei der Anlagestrategie berät, hält «höchstens 2 Prozent» für realistisch. Begründung: Die Pensionskassen können die Renten nur garantieren, wenn sie sich am Kapitalmarkt mit sicheren Anlagen abdecken.»
BV in der Frühjahrssession 2010
Nationalrat: 2.3.2010
BVG-Teilrevision Strukturreform. 07.055
Ständerat: 3.3.
Motion Stahl. Anpassungen des Freizügigkeitsgesetzes und Sicherheitsfonds. 08.3702
Motion Amacker. Auszahlung von Altersleistungen. 08.3821
Postulat Fetz. Geglätteter Pensionskassen Deckunsgrad statt absoluter Ein-Tages-Betrachtung. 09.4156
10.3.
BVG-Teilrevision Strukturreform 07.055
BSV: BV-Mitteilungen Nr. 116
Die Mitteilungen über die berufliche Vorsorge (Nr. 116) des BSV enthalten u.a. Hinweise der Info-Stelle AHV/IV und den Vorsorgeausgleich bei Scheidung. Eine Stellungnahme wird zum Thema Freizügigkeitseinrichtug abgegeben (Vollständiger Bezug der Altersleistung anstelle eines teilweisen Vorbezugs für Wohneigentum in den fünf Jahren vor dem ordentlichen Rentenalter). Die Mitteilungen enthalten zudem wieder Verweise auf eine Reihe von Urteilen.
NZZ: Streitgespräch der NR Stahl und Rechsteiner zum UWS
Die Nationalräte Rudolf Rechsteiner und Jürg Stahl kreuzen über die BVG-Abstimmungsvorlage die Klingen.
24 heures: “chemin de croix pour la droite”
Sondages catastrophiques. Formations politiques divisées. Campagne chère et sans effets tangibles. Cela ressemble à une recette perdante pour le centre-droite, qui soutient la baisse du taux de conversion minimal du deuxième pilier soumise au vote le 7 mars. Pour mémoire, ce chiffre détermine la part du capital cotisé au titre de la prévoyance professionnelle qui est versé comme rente annuelle. Il passerait de 6,8% à 6,4% de ce capital (6400 francs pour 100 000 francs d’épargne).
Depuis hier, le scepticisme ressenti par les élus battant campagne est chiffré. Selon un sondage, commandé par l’Union syndicale suisse (USS) et Unia, seulement 12% des personnes sondées sont prêtes à soutenir une réforme approuvée par l’UDC, le PRD et le PDC, contre l’avis de la gauche. Le soutien descend même à 6% en Suisse romande. Il y a presque autant d’opposants que d’indécis sur l’ensemble du pays, soit environ 40%.
Au front pour le oui, Guy Parmelin (UDC/VD) ne s’avoue pourtant pas battu: «Les dix prochains jours seront décisifs. Nous devons faire passer notre message: refuser cette réforme ne fera qu’aggraver un problème que nous aurons de toute façon à résoudre, notamment pour des raisons démographiques. Mais le climat de crise rend les gens méfiants à l’égard de telles réformes.»
BVG-Auskünfte: Neue Auskunftsstelle in Winterthur
Am 3. Februar 2010 wurde in Winterthur vom Verein BVG-Auskünfte die achte
regionale Auskunftsstelle eröffnet. Damit bietet der Verein neben Bern, Brugg,
Frauenfeld, Lausanne, Luzern, St. Gallen und Zürich nun auch an zentraler Lage
in Winterthur ihren professionellen und kostenlosen Auskunftsdienst an.
Aktualisierte Broschüren zur Sozialen Sicherheit
Die Informationsstelle AHV/IV hat die Broschüren «Soziale Sicherheit in der Schweiz / Social security in Switzerland » und «Die Schweiz verlassen / Leaving Switzerland» neu aufgelegt. Die beiden Broschüren sind ausschliesslich via Internet abrufbar.
Neue Textausgaben zur AHV und IV
Die Informationsstelle AHV/IV hat die Textausgaben zur AHV und zur IV mit Stand 1. Januar 2010 neu publiziert. Die Textausgaben sind perfekte Hilfsmittel in der Ausbildung und in der Praxis für alle, die mit der 1. Säule der Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge zu tun haben. Die Ausgaben können via Internet bestellt werden.
Kammer der PK-Experten: “Die Pensionskasse ist kein Spielcasino”
Wer Pensionskassen zwingt, mit Vorsorgegeldern zu spekulieren, um ungedeckte Renten finanzieren zu können, ist verantwortungslos und gefährdet die Sicherheit der zweiten Säule. Damit die Pensionskassen auch in Zukunft sichere Renten auszahlen können, muss der Umwandlungssatz an die Realität angepasst werden. Mit einer massvollen Senkung des Umwandlungssatzes wird das Leistungsziel der beruflichen Vorsorge weiterhin erreicht. Die unfaire Subventionierung der Neurentner durch die Erwerbstätigen wird hingegen deutlich reduziert. Die Pensionskassenexperten sind sich einig: Anstatt mit politischen Wunschvorstellungen Rentenlöcher in Kauf zu nehmen, sollten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Tatsachen verantwortungsvoll ins Auge schauen und den Umwandlungssatz an die Realität anpassen.
Bruno Pfister: UWS kein Grund für Ausstieg
“Bruno Pfister kämpft als CEO von Swiss Life an verschiedenen Fronten: beispielsweise gegen Übernahmegerüchte, beim Turnaround der Tochter AWD und nicht zuletzt an politischer Front. Ein Ausstieg aus dem verpolitisierten Pensionskassengeschäft ist für ihn derzeit aber kein Thema”, heisst es auf Stocks.
Zur Kollektivversicherung Schweiz sagt Pfister: “ Dort wollen wir uns vom Vollversicherer, der primär sogenannte Vollversicherungslösungen für Vorsorgeeinrichtungen anbietet und dabei sämtliche Risiken trägt, zum «Vollsortimenter» entwickeln. Das heisst, auch dort werden wir vermehrt Lösungen offerieren, die unsere Bilanz von Zinsrisiken entlasten – etwa Asset-Management-Dienstleistungen oder die Rückversicherung von Todesfall- und Invaliditätsrisiken.”
Und zur Abstimmung über den Umwandlungssatz und einen allfälligen Ausstieg nach einem Nein zur Senkung: “Grundsätzlich glauben wir an den Kundennutzen und damit auch an den volkswirtschaftlichen Sinn der Vollversicherung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die bei ihren Vorsorgelösungen keine Risiken für allfällige Pensionskassensanierungen eingehen wollen. Solange die Rahmenbedingungen so gestaltet sind, dass wir eine vernünftige Rendite erwirtschaften können, die die Kapitalkosten deckt, sehe ich keinen Grund, dass wir aus dem Vollversicherungsgeschäft aussteigen. Anders wäre es, wenn sich die Rahmenbedingungen massiv verschlechtern würden. Das betrifft aber weniger den Umwandlungssatz als vielmehr den BVG-Mindestzinssatz und die Gewinnausschüttungsquote, die sogenannte Legal Quote. Konkret: Wenn Letztere vom Brutto- aufs Nettoprinzip wechseln würde, müssten sich die Swiss Life und wohl die gesamte Lebensversicherungsbranche Gedanken machen, wie das Geschäft weiter betrieben werden soll.”
Stocks zum UWS: Quersubventionierung verhindern
Stocks erläutert die wichtigsten technischen Elemente im Zusammenhang mit der Senkung des Umwandlungssatzes und kommt zu folgenden Schlüssen: “Wer in diesen Tagen den Pensionskassen-Ausweis erhält, erkennt daraus nicht die ganze Malaise der beruflichen Vorsorge. Als Erwerbstätiger ersieht man daraus nur die magere Verzinsung des persönlichen Alterssparkapitals und schiebt die Schuld dafür, aufgrund der Intransparenz des Systems, der vermeintlichen Inkompetenz und Gebührenreiterei der Pensionskassen-Verantwortlichen zu. In Tat und Wahrheit ist die tiefe Verzinsung aber eine Folge davon, dass überhöhte Renten von Pensionierten quersubventioniert werden. Das sollen tiefere Rentenumwandlungssätze korrigieren, über die am 7. März abgestimmt wird.”
“Bei 100 Prozent Deckungsgrad sind die Verpflichtungen gerade gedeckt. Dabei ist aber noch kein Sicherheitspuffer für aktienlastige Anlagestrategien eingerechnet – diese Wertschwankungsreserve sollte etwa 15 bis 20 Prozentpunkte betragen. Erst ab einem Deckungsgrad von 115 bis 120 Prozent kann also eine Pensionskasse signifikante Aktienquoten fahren. Nur ganz wenige Pensionskassen weisen eine derart hohe Deckung auf. Zudem ist der Deckungsgrad oft «geschönt», weil viele Kassen – wie gesehen – mit zu hohen technischen Zinsen rechnen. Die Faustregel sagt: Muss dieser um 0,5 Prozentpunkte gesenkt werden, braucht es fünf Prozentpunkte mehr Deckungskapital. Das alles zeigt: Pensionskassen sind weit davon entfernt, mit aktienlastigen Strategien hohe Renten finanzieren zu können. An tieferen Rentenumwandlungssätzen führt kein Weg vorbei.”