Burkhalter: “A-t-il cédé au copinage?”
Didier Burkhalter fait-il du copinage? Le ministre de l’Intérieur vient en tout cas de créer la surprise. Il a désigné à la tête de la toute nouvelle Commission de haute surveillance de la prévoyance professionnelle son collègue de parti et conseiller national Pierre Triponez. Ce poste, prévu dans le cadre de la réforme structurelle du 2e pilier, est censé assurer plus de transparence dans la gestion des fonds de pension. Mais, depuis l’annonce à mi-juin de la nomination du libéral-radical bernois, les critiques fusent, y compris dans son propre camp.
Motion Schmid: Kompensation von Leistungskürzungen im BVG
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 79b BVG dahingehend zu ändern, dass künftig neben dem Einkauf bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen auch die Kompensation von Leistungskürzungen infolge einer Senkung des Umwandlungssatzes möglich ist.
Begründung: Eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes wurde anlässlich der Volksabstimmung vom 7. März 2010 unter anderem deshalb abgelehnt, weil mit der Senkung Leistungskürzungen verbunden gewesen wären. Während des Abstimmungskampfes wurden immer wieder kompensatorische Möglichkeiten gefordert. Dazu gehören u.a. die Reduktion des Koordinationsabzuges, die Erhöhung der Altersgutschriften oder der frühere Einbezug in den Sparprozess. Eine sehr einfache und zweckmässige Lösung wäre jedoch auch die Kompensation der Leistungskürzungen durch entsprechende Einkäufe in die Vorsorgeeinrichtungen. Nach heutiger Gesetzgebung wäre dies nicht möglich, lässt Artikel 79b doch nur den Einkauf höchstens bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen zu.
Interpellation: Umwandlungssatz Publica
In einer Interpellation von Hans Kaufmann zur Senkung des UWS bei der Publica wird der Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wie rechtfertigt er die Zweckentfremdung von Schwankungsreserven für die Gratiserhöhung der Alterskapitalien des Bundespersonals?
2. Bei welcher Unterdeckung der Publica plant er die nächste Nachfinanzierung?
3. Wie ist zu erklären, dass die Gewerkschaft vpod bei der Volksabstimmung vom 7. März 2010 eine Senkung des Umwandlungssatzes für die (privatwirtschaftlichen) Pensionskassen der Schweizer Bevölkerung vehement abgelehnt hat, im Falle der Pensionskasse des Bundespersonals nun aber mit einer solchen einverstanden ist?
4. Ist es richtig, dass die Begleitmassnahmen (Kapitalerhöhung wie auch Lohnbeitragserhöhungen) zu Lasten des Staatshaushaltes und damit des Steuerzahlers gehen? Wenn Nein, warum nicht?
5. Welche Massnahmen bezüglich Umwandlungssatz sind von der Publica für dritte verwaltete Pensionskassen vorgesehen (z.B. jener für das Personal der Auslandschweizerschulen)?
6. Welches sind die konkreten Gründe für den Rücktritt des erfolgreichen Publica-Direktors Werner Hertzog? Haben diese mit der Person der Personalchefin des Bundes zu tun?
7. Welche Position und Interessen nimmt die Personalchefin des Bundes innerhalb der Leitung der Publica und im Vergleich zu den anderen Leitungsmitgliedern ein?
8. Die Publica hat im Jahr 2010 durch Währungsabsicherungsgeschäfte einen Zusatzertrag von rund 4 Prozent (von insgesamt 5,1 Prozent) erwirtschaftet. Sind solche Fremdwährungsverkäufe von 25 bis 30 Milliarden Franken für die Frankenstärke mitverantwortlich und laufen sie nicht der Politik der SNB (exzessive Fremdwährungskäufe) völlig zuwider?
Differenzierte Besteuerung von Kapitalleistungen in BS
Der Kanton Basel-Stadt versteuert Kapitalleistungen aus Vorsorge zwar separat, aber je nach begünstigter Person zu einem anderen Steuertarif. So können zum privilegierten Steuertarif Kapitalleistungen aus Vorsorge lediglich dann versteuert werden, wenn diese dem Vorsorgenehmer, dem überlebenden Ehegatten, den direkten Nachkommen oder Personen, für deren Unterhalt die verstorbene Person zur Hauptsache aufkam,
ausgerichtet werden. Ansonsten sind die Kapitalleistungen aus Vorsorge separat zum ordentlichen Einkommenssteuertarif zu versteuern. Von dieser nicht privilegierten steuerlichen Behandlung waren die Eltern eines Verstorbenen betroffen, an die eine Kapitalleistung aus Vorsorge in Höhe von rund 1,2 Millionen Franken ausbezahlt wurde. So besteuerte die Steuerverwaltung BS die deklarierte Kapitalleistung separat vom übrigen Einkommen nach dem ordentlichen Einkommenssteuertarif und erhob darauf eine Steuer von annähernd 330000 Franken. Eine Besteuerung zum privilegierten Tarif hätte indessen lediglich eine Steuerschuld von rund 95000 Franken ergeben. Gegen diese Veranlagungsverfügung erhoben die Betroffenen Einsprache und gelangten ans Verwaltungsgericht des Kantons BS, das die Einsprache jedoch abwies.
Avenir Suisse: Kostenwahrheit
Avenir Suisse zieht aus der Kostenstudie von c-alm die folgenden Schlussfolgerungen:
- Es ist aus Kosten- und Transparenzgründen sinnvoll, passiv verwaltete Anlagefonds stark zu gewichten. Dennoch soll die Breite des Anlageuniversums nicht regulatorisch beschnitten werden. Sie ermöglicht den einzelnen Pensionskassen ein effizientes Portfoliomanagement und die Berücksichtigung der individuellen Risikofähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung. Verbote von Anlagen in bestimmten Produkten widersprechen dem Prinzip der optimalen Allokation.
- Auch Hedge Fonds sind eine zulässige Anlagekategorie. Der Untersuchungszeitraum 2005 bis 2009 ist zu kurz, um über Anlagevehikeln wie Hedge Fonds den Stab zu brechen. Wegen der globalen Finanzkrise konnte das Diversifizierungspotenzial der alternativen Anlagen nicht zum Tragen kommen. Vor dem Hintergrund möglicher Einbrüche auf den Märkten für Immobilien und Staatsobligationen kann sich das wieder ändern.
- In Bezug auf die Anlageprodukte muss grösstmögliche Transparenz angestrebt werden. Grosszügig ausgestaltete Anlagevorschriften sind allerdings nur verantwortbar, wenn Transparenz bezüglich der Konstruktion und der Kosten der Anlageinstrumente herrscht. Informationssymmetrie muss angestrebt, Intransparenz vermieden werden. In diesem Licht ist die kritische Beurteilung der wenig transparenten Dach-Hedge Fonds angebracht.
- Die für die Anlagestrategie verantwortlichen Stiftungsräte benötigen viel Finanz-Know-how. Sie müssen mit den Produkteanbietern auf Augenhöhe verhandeln können und dürfen sich nicht unverstandene Anlagen aufschwatzen lassen. Mit besserem Finanz-Know-how werden die Pensionskassenverantwortlichen weniger abhängig von Beratern. Sie sind eher in der Lage, Konditionen im Wettbewerbsverfahren auszuhandeln und Konkurrenzangebote zu vergleichen. Damit tragen sie zur Senkung der Kosten bei. Es ist zu erwarten, dass die Strukturbereinigung in der PK-Landschaft ebenfalls eine kostendämpfende Wirkung hat. Grössere Vorsorgeeinrichtungen haben eine stärkere Verhandlungsmacht und können höhere Professionalität ausspielen.
AHV international
Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeiten gehören heute zum beruflichen Alltag. Mehr als 30 % der Erwerbstätigen in der Schweiz sind Ausländer. Ein Fünftel davon sind Arbeitnehmer aus den angrenzenden Nachbarstaaten. Daher sind die Abkommen mit den EU- und EFTA-Staaten von besonderer Wichtigkeit. Auf www.ahv-iv.info > Internationales finden Arbeitgeber und –nehmer neu die wichtigsten Informationen, Dokumente und Kontakte rund um die Sozialversicherungen im internationalen Kontext.
SVV: Urs Berger neuer Präsident
Nach vier Jahren an der Verbandsspitze hat Erich Walser an der Generalversammlung des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV sein Amt als Verbandspräsident abgegeben. Der bisherige Vizepräsident des SVV, Urs Berger ( auf dem Bild links), wurde von den Delegierten ad personam für den Rest der Amtsperiode 2009–2012 zum neuen Präsidenten des Schweizerischen Versicherungsverbandes gewählt. Berger ist Präsident des Verwaltungsrates der Mobiliar Holding AG sowie der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft.
Towers Watson Hot Topics: BVG 2010 und IAS
In der neuen Ausgabe ihrer Hot Topics behandelt Towers Watson die neuen technischen Grundlagen BVG 2010 und deren Auswirkungen auf die IAS-Rechnungslegung. Der Fokus liegt dabei primär auf der Anwendung der Generationentafeln, welche die künftige, steigende Lebenserwartung berücksichtigen. Die Anwendung dieser Tafeln dürfte zu einer markanten Zunahme der Verpflichtungen und Kosten gegenüber den derzeit verwendeten Periodentafeln führen.
Blick: “Unsere Renten gehen bachab”
Werner Vontobel schreibt im Blick: “Fast 24 Milliarden Franken gingen der zweiten Säule allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres verloren! Und so sieht die Rechnung im Detail aus: Zu Beginn des Jahres lagen auf den Konten aller Pensionskassen und Sammelstiftungen rund 750 Milliarden Franken. 400 Milliarden davon sind Altersguthaben der Beitragszahler, 350 Milliarden sichern die Auszahlungen für die jetzigen Rentner. Dieses Gesamtvermögen ist gemäss Pensionskassenindex der Banque Pictet um rund 2 Prozent geschrumpft: 15 Milliarden wären damit schon mal weg. Für die Beitragszahler kommt es aber noch schlimmer. Um die – gemessen am Kapitalertrag viel zu hohen – laufenden Renten zahlen zu können, bräuchten die Pensionskassen mindestens 4,9 Prozent Ertrag auf ihren 350 Milliarden Franken Rentnerguthaben, also 8,6 Milliarden.
Da dieses Geld nicht erwirtschaftet worden ist, wird es von den Guthaben der Beitragszahler abgebucht. Zu den 15 Milliarden Einbussen (siehe oben) kommen also noch einmal 8,6 dazu, macht 23,6 Milliarden. Damit haben die Beitragszahler in einem halben Jahr rund 6 Prozent ihres Kapitals verloren.”
Tages-Anzeiger startet das 4. PK-Rating
Der Tages-Anzeiger hat die Umfrage zu seinem 4. Pensionskassen-Rating begonnen. Die technische Unterstützung für das anspruchsvolle Unterfangen kommt wiederum von den Experten von Mercer. Das bewährte System mit drei einzeln bewerteten Bereichen und einer umfassenden Schlusswertung wurde beibehalten. Es wird getrennt gefragt nach Leistungen, Finanzierung und Performance. Damit haben auch kleinere Kassen mit bescheideneren Altersleistungen eine reelle Chance auf einen Podiumsplatz. Der in den letzten Jahren zunehmend ausgefeiltere Fragebogen wurde dieses Mal weitgehend beibehalten. Die Experten haben sich jeweils einige Mühe gemacht, die komplexen Strukturen der 2. Säule möglichst zu berücksichtigen. Neu wurde eine Internet-Seite zum Rating aufgeschaltet, welche im Menupunkt FAQ alle relevanten Fragen zu beantworten sucht. Über die Website werden auch die Anmeldung und der Zugang zum Online-Fragebogen ermöglicht. Zu hoffen ist, dass eine grosse – im Vergleich zu den Vorjahren zumindest grössere – Zahl an Kassen den Mut aufbringt, sich dem Vergleich zu stellen.
Vorsorgeforum: Wechsel im Vorstand
Das Vorsorgeforum hat am 15. Juni in Bern seine diesjährige Mitgliederversammlung durchgeführt. Im Zentrum der gut besuchten Veranstaltung standen die Neu- und Ersatzwahlen in den Vorstand, nachdem die dreijährige Amtsdauer abgelaufen ist. Ihren Rücktritt hatten erklärt: Markus Meier, Pensionskassenexperte Mercer, Vertreter der Kammer der PK-Experten; Lucas Metzger, Bankiervereinigung und Ulrich Fehlmann, Odgers & Berndtson. Neu wird die Bankiervereinigung durch Othmar Simeon, PK-Experten Swisscanto Vorsorge, repräsentiert und die Kammer der PK-Experten durch Willi Thurnherr, Mercer. Einsitz im Vorstand wird neu Nationalrat Toni Bortoluzzi nehmen. Er soll den Kontakt mit Parlament und sozialpolitischen Kommissionen sicherstellen. Die übrigen Mitglieder des Vorstands wurden bestätigt.
Bortoluzzi hielt auch das abschliessende Gastreferat. Er äusserte sich wie erwartet pointiert über allerhand Missstände im Bereich der Sozialversicherung, die er als Gesundheitspolitiker – der er auch ist – mit dem “medizinischen” Terminus des Abzokolus-Virus analysierte, wobei die griechischen Anklänge im Begriff keinesfalls zufällig sind. Wenig Freude bekundete er über die Verbreitung der etwas abgeschwächten Alarmsignale über die Zukunft der AHV, deren schwere Probleme bestenfalls aufgeschoben seien, immer vorausgesetzt, das prognostizierte wirtschaftliche Wachstum werde anhalten. Sein Bauchgefühl sage ihm aber, meinte Bortoluzzi, dass die Schweiz in nicht allzu ferner Zukunft in eine Rezession rutschen könne, was all die schönen Voraussagen wieder zur Makulatur mache. Insgesamt erachtet er aber das System als gut und nicht akut gefährdet. Geradezu verständnisvoll äusserte er sich über die Verwaltung und die von ihr ausgearbeiteten Verordnungen zur Strukturreform.
Strukturreform: Sammelstiftungen unzufrieden mit BVV2 Art. 46
Die Schweizer Personalvorsorge hat für ihren Newsletter “Vorsorge Aktuell” eine Umfrage unter Sammelstiftungen über deren Reaktion zum stark umstrittenen, in der definitiven Fassung aber nur leicht angepassten Art. 46 über die Leistungsverbesserungen gemacht. Kasper Hohler schreibt dazu in Nr. 25/11: “Die definitiven Verordnungen zur Strukturreform sehen vor, dass Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen nur unter zwei Voraussetzungen Leistungsverbesserungen gewähren dürfen: Höchstens 50 Prozent des Ertragsüberschusses vor Bildung der Wertschwankungsreserven sind für die Leistungsverbesserungen zu verwenden und die Wertschwankungsreserve muss zu mindestens 75 Prozent ihres Zielwerts geäufnet sein (BVV 2, Art 46).
Konkret wurden folgende Bemerkungen gemacht:
– Generell wird der Art. 46 als überflüssig erachtet, er wird als unnötige Einschränkung der Autonomie des obersten Organs betrachtet.
– Die Wertschwankungsreserven werden durch das gewählte Sicherheitsniveau mit definiert.
Wenn das Sicherheitsniveau von 99 Prozent auf ein bis zwei Jahre auf 97.5 Prozent auf ein Jahr gesenkt wird, sinken die nötigen Wertschwankungsreserven und es können rascher Leistungsverbesserungen gewährt werden. Es dürfte aber kaum im Interesse der Versicherten sein, dass ihre Vorsorge auf diesem Weg durch Regulierungen verunsichert wird.
– Entsprechend wird die Grenze von 75 Prozent der Wertschwankungsreserven als zu starr beurteilt. Sie trägt den unterschiedlichen Ansätzen nicht genügend Rechnung und wirkt zufällig. «Da stand sicher nicht eine risikotheoretische Überlegung dahinter, sondern der Gedanke an runde und schöne Zahlen», wird seitens einer Sammelstiftung bemerkt.
– Es wird in Frage gestellt, ob der Art. 46 BVV 2 eine gesetzliche Grundlage hat. Es fragt sich, ob er nicht sogar im Widerspruch steht zu Art. 51a lit. b BVG, der festlegt, dass das oberste Organ für die Festlegung des Leistungsziels verantwortlich ist. Generell wird befürchtet, dass mit dieser Sonderregelung eine weitere Klasse von Pensionskassen geschaffen wird neben Versicherungen und autonomen Pensionskassen.
– Konkrete Auswirkungen auf die eigene Geschäftspolitik sehen die meisten Sammelstiftungen – allem Ärger zum Trotz – allerdings nicht. Einzelne Vorsorgeeinrichtungen weisen darauf hin, dass die Auswirkungen erst abzuschätzen sind, wenn die Frage der rechtlichen Basis sowie gewisse Umsetzungsfragen geklärt sind.
20 Jahre PPCmetrics: Unter und über den Tisch
Ein rauschendes Fest gaben die PPC-Gründer Dominique Ammann und Werner Strebel zum Anlass des 20 jährigen Jubiläums ihres Unternehmens. In der Labor-Bar von Kurt Aeschbacher trafen sich Mitarbeiter, Kunden und zugewandte Orte. Von Opern-Arien bis zu einem riskanten Apfelschuss, von Tiefeninterviews bis Seiltanzakrobatik war das Programm weit gespannt und die Firmengründer selber steuerten allerhand Reminiszenzen aus den Anfangstagen ihrer Firma bei. Per YouTube können die Gäste nochmals kurz die Ereignisse nachverfolgen, alle Übrigen feststellen, was sie verpasst haben.
Bund: “Bernische PK befürchtet Austrittswelle”
Vor einem Jahr hat das Inselspital die Bernische Pensionskasse (BPK) mit ihrer Austrittsdrohung aufgeschreckt. Im Gegensatz zur Kantonsverwaltung kann das Spital die Vorsorgeeinrichtung für sein Personal frei wählen. Würde die Insel mit ihren 6400 Versicherten aus der öffentlich-rechtlichen Kasse austreten, ginge dieser rund ein Fünftel ihres Kapitals verloren. Mühe bereitet dem Inselspital vor allem das «starre und teure» Vorsorgesystem der BPK, die nach dem Leistungsprimat geführt wird. Die Renten werden hier im Verhältnis zum versicherten Lohn berechnet.
Unterdessen haben weitere der 150 angeschlossenen Betriebe mit Austritt gedroht. Grund genug für die BPK, ihre gestrige Delegiertenversammlung ganz diesem Problem zu widmen. «Die Kasse hat alles Interesse, die angeschlossenen Betriebe zu halten», sagte Pensionskassenexperte Martin Schnider. Neben dem Kantonspersonal sind 13’000 Mitarbeiter verwaltungsnaher Betriebe wie der Insel bei der BPK versichert, was 40 Prozent des Bestands entspricht. Je mehr austreten, desto stärker würde die Risikofähigkeit der Kasse leiden.
Strukturreform: Auch Anlagestiftungen erleichtert
Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen schreibt in einer Stellungnahme zu den definitiven Verordnungen zur Strukturreform: “Die KGAST hat mit Erleichterung festgestellt, dass viele von den Anlagestiftungen eingereichte Verbesserungsvorschläge in der ASV berücksichtigt wurden. Etliche viel zu weit gehenden Regulierungen sind weggefallen, praxisferne Regelungen wurden angepasst. Die ASV bewirkt, dass die neu zu bildende Oberaufsichtskommission die bisherige Praxis des BSV in grossen Teilen fortführen wird.
Wir begrüssen insbesondere die verbesserte, jedoch noch nicht optimale Regelung zur Diversifikation in den Anlagegruppen. Anderseits lehnen wir das Verbot, Beteiligungen oder Tochtergesellschaften im Anlagevermögen zu halten ab, was bisher eine bewährte Praxis bei Immobilien-Anlagestiftungen war. Diese Bestimmung greift in die organisatorische Freiheit der Anlagestiftungen ein, bewirkt nicht die vom BSV gewünschte Risikominimierung und entbehrt zudem einer Rechtsgrundlage.
Mit der ASV liegt nun ein Regelwerk vor, das zwar statuarische und organisatorische Änderungen von den Anlagestiftungen verlangt, jedoch für die meisten Mitglieder der KGAST keine unakzeptablen Vorschriften mehr enthält. Berücksichtigt man die neuen BVG-Regelungen für Anlagestiftungen auf Gesetzesstufe, die ebenfalls per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden, so sind die Ergebnisse der Strukturreform und die Auswirkungen auf die Anlagestiftungen für die KGAST zufriedenstellend.”

