Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge dahingehend anzupassen, dass der Umwandlungssatz automatisch den tatsächlichen Leistungsmöglichkeiten angepasst wird; das heisst unter Berücksichtigung der Lebenserwartung, des angesparten Kapitals sowie der erzielbaren Renditen. Der Umwandlungssatz soll also nicht mehr von politischen Entscheiden abhängen.

Begründung: Die derzeitige Situation der 2. Säule ist besorgniserregend. Die Renditen reichen bei Weitem nicht aus, um die Rentenleistungen gemäss dem Umwandlungssatz zu gewährleisten. Die Pensionskassen sehen sich also gezwungen, auf ihre Reserven oder ihre Aktiven zurückzugreifen, damit die Versicherten ihre Rente beziehen können, oder sie müssen auf das von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angesparte Kapital zurückgreifen, um die laufenden Renten zu finanzieren. Im Jahr 2009 wurden auf diese Weise rund 600 Millionen Franken umverteilt. Deshalb muss der Umwandlungssatz rasch an die Realität angepasst werden.

Eingereicht von der FDP-Liberale Fraktion.

 Motion