Ethos gegen Novartis-Verwaltungsräte wegen Vergütungssystem
Ethos schreibt in einer Mitteilung: “Novartis sieht für die kommende Generalversammlung vom 23.2.12 keine Konsultativabstimmung über die Vergütungen vor. Daher empfiehlt Ethos den Aktionärinnen und Aktionären von Novartis, gegen die Wiederwahl der beiden Mitglieder des Vergütungsausschusses zu stimmen: William Brody und Srikant Datar tragen in ihrer Funktion die Verantwortung für das Vergütungssystem. Trotz der erheblichen Kritik und Opposition der Aktionäre im letzten Jahr überarbeitete der Ausschuss das System nicht grundlegend. Es entspricht nicht den Interessen von langfristig orientierten Investoren.”
ASGA vergleichsweise komfortabel
«Wir fühlen uns sicher mit dem Resultat, aber nicht komfortabel», sagt Marcel Berlinger, Geschäftsführer der Ostschweizer Pensionskasse Asga. Das Betriebsergebnis der Pensionskasse lag um 83,3 Millionen Franken im negativen Bereich, wurde aber aus den Reserven gedeckt, wie aus dem Jahresabschluss 2011 hervorgeht. Es war kein leichtes Jahr für die Pensionskassen in der Schweiz, doch die Asga habe sich überdurchschnittlich gehalten, sagt er in einem Gespräch mit dem St.Galler Tagblatt.
Der Deckungsgrad sank von 108,5 Prozent auf 106,7 Prozent. Kein schlechtes Ergebnis, lag doch der Deckungsgrad Mitte Jahr noch tiefer. «Mitte Jahr lag auch die Performance im Minus», sagt Marcel Beglinger. Im letzten Quartal habe sich die Lage aber wieder verbessert. Die Asga sei aus verschiedenen risikoreichen Anlagen ausgestiegen.
Die Kasse ist im letzten Jahr gewachsen: Die Zahl der Versicherten liegt bei fast 73’000. Über 100 Unternehmen schlossen sich im letzten Jahr der Pensionskasse an. Die wiederkehrenden Spar- und Risikobeiträge stiegen um 5,7 Prozent auf 520,6 Millionen Franken und die Freizügigkeitsleistungen und Einlagen erreichten 616,3 Millionen, fast 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
Weltkirchenrat braucht 26 Millionen für die Pensionskasse
Wegen der schwersten Finanzkrise in seiner Geschichte stehen dem Weltkirchenrat weitreichende Veränderungen ins Haus. Der Ökumenische Rat der Kirchen entwickelt derzeit sein 35.000 Quadratmeter großes Gelände in Genf, um dann einen Teil davon für den bestmöglichen Preis zu verkaufen. Der Dachverband von 349 Kirchen weltweit arbeitet hierzu mit einem Projektentwickler und Banken zusammen. Hintergrund ist ein Finanzloch in der Pensionskasse des Weltverbandes in Höhe von etwa 26 Millionen Franken. Die Pensionskasse weist eine Unterdeckung von rund 30 Prozent auf.
Die PK wurde gegründet in einer Zeit, als die Zahl der Beschäftigten sehr viel höher war als die Zahl der Rentner. Statt ehemals rund 350 Mitarbeitern stehen heute nur noch 135 auf der Gehaltsliste des Weltkirchenrates. Heute erhalten mehr Menschen Geld aus dem Fonds als einzahlen. Ein Teil des Geldes ist zudem an der Börse angelegt. Während früher an der Börse hohe Gewinne erzielt und die Pensionskasse den Versicherten sehr gute Konditionen anbieten konnte, ist das heute anders, sagt Generalsekretär Tveit.
EU plant strengere Eigenkapitalvorschriften für Pensionskassen, Anlehnung an Solvency II
Ein Vorschlag der EU-Kommission könnte für Pensionskassen der Unternehmen erheblich strengere Eigenkapitalregeln zur Folge haben. Sie müssten künftig statt heute knapp fünf Prozent Eigenkapital bis zu achtmal so viel vorhalten, weil dann auch für sie die Vorschriften für Versicherungsunternehmen ("Solvency II") gelten könnten, heisst es auf “Welt online”.
Der zusätzliche Kapitalbedarf für die deutschen Vorsorgewerke läge bei 40 bis 50 Mrd. Euro, schätzt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln. Laut dem Interessenverband Aba liegt das Gesamtvermögen der rund 150 deutschen Pensionskassen bei 110 Mrd. Euro. Für viele wären die neuen Regeln eine Überforderung, urteilen die IW-Ökonomen. Die Kassen könnten die Zusatzbelastung "gar nicht stemmen", heißt es in einer Stellungnahme. "Sie stünden vor dem Aus."
Eine Sprecherin des zuständigen Binnenmarktkommissars Michel Barnier sagte auf Anfrage, die Behörde werde die Besonderheiten der betrieblichen Altersvorsorge in ihrem Vorschlag berücksichtigen. In der kommenden Woche will die EU-Kommission ein Weißbuch – es steckt einen Handlungsrahmen in einem bestimmten Politikfeld ab – zur Altersvorsorge in Europa vorstellen.
Unter den konkreten Maßnahmen findet sich unter anderem die Ankündigung, die geltende Richtlinie für betriebliche Altersversorgung zu überarbeiten, hin zu einer "modernisierten Überwachung, einschließlich der Eigenkapitalanforderungen". Die Solvency-II-Regeln seien dafür "ein nützlicher Ausgangspunkt", notiert die Kommission in dem Papier. Weil die Pensionskassen versicherungsähnliche Organisationen sind, will die Kommission sie also auch den strengen, neuen Eigenkapitalregeln für Versicherer unterstellen. "Die Krise hat deutlich gemacht, dass die Überarbeitung der regulatorischen Rahmenbedingungen Not tut, um die Sicherheit privater Renten zu verbessern", heißt es in dem Entwurf des Weißbuchs. Auch Großbritannien, die Niederlande, Belgien und Irland haben Vorbehalte geäußert.
“Wenn niemand das Risiko auf sich nimmt, gibt es keine Sicherheit”
“Eine falsche Behauptung wird nicht richtiger, wenn sie ständig wiederholt wird. Immer wieder wird im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge behauptet: Wenn der Bundesrat den Mindestzinssatz (mit dem das Pensionskassenguthaben der Erwerbstätigen verzinst wird) senke, führe dies dazu, dass die Versicherten weniger Rente erhalten und die Versicherungsgesellschaften mehr Gewinne machen würden. Und: Es würden darunter vor allem die Leute mit kleineren Einkommen leiden, weil deren Arbeitgeber (in der Regel kleinere Unternehmen) die berufliche Vorsorge meist bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben. Das mag vordergründig logisch erscheinen, ist aber nachweislich falsch”, schreibt Anders Malmström (Axa Winterthur) im St. Galler Tagblatt.
Geringes Interesse der PKs an Private Equity
Für die Schweizer Private-Equity-Branche ist das Jahr 2011 enttäuschend verlaufen, schreibt die NZZ. Die Anzahl der Transaktionen in Private Equity (PE) verharrte auf dem Niveau der Vorjahre, während sich der durchschnittliche Transaktionswert reduzierte. An der Jahresmedienkonferenz der Swiss Private Equity & Corporate Finance Association (SECA) wurde aber festgehalten, dass 2011 im europäischen Kontext dagegen ein gutes Jahr war. Dies ist für die Branche durchaus relevant, weil schweizerische Beteiligungsgesellschaften auch in ausländische Firmen investieren und umgekehrt.
Zwei Trends prägen die Branche derzeit europaweit: Rund 85% des gesamten Volumens machen Buyouts aus, also der Verkauf von Firmenteilen. In der Schweiz wurden 2011 zwölf Transaktionen mit einem Wert von 2,5 Mrd. Fr. abgeschlossen. Dabei dominierten zwei Transaktionen: der Verkauf von Orange (1,6 Mrd. Fr.) sowie Infront Sport & Media (550 Mio. Fr). Ebenfalls erstaunlich ist, dass das Segment Venture Capital (Investitionen in Jungunternehmen) nicht einmal 1% des gesamten PE-Volumens ausmacht. In den zehn grössten Schweizer Venture-Capital-Transaktionen stammte der Löwenanteil des Kapitals aus dem Ausland. Hier beklagt der Verband das Nicht-Engagement von heimischen institutionellen Anlegern, vor allem von Pensionskassen.
BG-Entscheid zugunsten geschiedener Witwen
Sandra Urech von Qualibroker schreibt in der Solothurner Zeitung über einen Entscheid des Bundesgerichts betr. Witwenrente aus Pensionskasse bei befristeten Alimenten. Am 30. November 2006 wird ein verheiratetes Paar nach einer 23-jährigen Ehe geschieden. Im Scheidungsurteil wird der wirtschaftlich stärkere Mann dazu verpflichtet, seiner Ex-Frau bis und mit September 2017 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 2700 Franken zu zahlen, ab Oktober 2017 bis und mit September 2018 einen solchen von 2000 Franken. Der Mann zahlt die Alimente, bis er am 28. Januar 2009 verstirbt. Die Frau verliert ihre wichtigste Einnahmequelle. Mit Schreiben vom 18. Juni 2009 beantragt sie bei der Pensionskasse ihres Mannes eine Witwenrente.
Die Kasse lehnt das ab. Begründung: Gemäss dem geltenden Recht müssen der hinterbliebenen geschiedenen Witwe im Scheidungsurteil lebenslängliche und nicht nur befristete Unterhaltszahlungen zugesprochen sein, damit ein Anrecht auf eine Witwenrente aus der Pensionskasse entsteht. Das dann von der geschiedenen Witwe angerufene kantonale Versicherungsgericht widerspricht dieser Ansicht. Es weist die Pensionskasse an, die Witwenrente ab dem 1. Februar 2009 bis und mit September 2018 zu berechnen und dann monatlich auszuzahlen.
Die Pensionskasse bleibt bei ihrer Auffassung und legt beim Bundesgericht eine Beschwerde ein. Dieses bestätigt den Entscheid der Vorinstanz* Die Pensionskasse wird endgültig angewiesen, die Witwenrente bis Ende September 2018 zu berechnen und auszuzahlen (BGE 9C_35/2011 vom 6. September 2011). Übrigens: Sollte der Verstorbene wieder geheiratet haben, hat auch die «zweite» Witwe Anspruch auf eine entsprechende Rente.
Trend zum Frauen-Rentenalter 65 bei PKs
Colette Nova (BSV) in der Sendung des Kassensturz zum Frauenrentenalter bei Pensionskassen.
“Immer mehr Pensionskassen führen das Rentenalter 65 für Frauen ein. Das zeigt eine Umfrage von «Kassensturz». Gemäss Gesetz dürfen Frauen mit 64 Jahren in Rente gehen. Doch immer mehr Pensionskassen reizen ihren Spielraum aus und führen durch die Hintertür Rentenalter 65 für Frauen ein”, schreibt SR DRS.
Es ist ein Trend: Viele Pensionskassen zahlen Frauen erst mit 65 die volle Rente. So hat die SBB-Pensionskasse schon seit längerem ein ordentliches Rentenalter von 65 für Frauen. Bei der Aargauischen Pensionskasse gilt Rentenalter 65 für Frauen und Männer seit 2008. Und der Kanton Basellandschaft plant die Erhöhung des Rentenalters auf 65 für Frauen ab 2014. Das ergab eine Umfrage von «Kassensturz» bei verschiedenen Kassen.
Die Bundesgesetze über die AHV und die berufliche Vorsorge schreiben ein Rentenalter von 64 Jahren für Frauen vor. Für die Beibehaltung von Rentenalter 64 haben sich auch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ausgesprochen. Ist das von Pensionskassen festgelegte Rentenalter 65 für Frauen deshalb nicht widerrechtlich? Die Antwort: Nein. Der Grund: Die Pensionskassen haben beim sogenannten überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge Spielraum – und nutzen diesen aus.
Beim Sparen in der Pensionskasse schreibt das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge nur Minimalleistungen vor. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bei vielen Kassen höhere Leistungen als dieses Minimum. Bei diesem überobligatorischen Teil müssen sich die Kassen nicht an das gesetzliche Rentenalter halten. Pensionskassen-Experte Martin Hubakta erklärt: «Dass eine Pensionskasse das Rentenalter auch für Frauen auf 65 festlegt, ist nur dann möglich, wenn sie auch im überobligatorischen Bereich tätig ist.» Wenn dann eine Frau doch schon mit 64 in Pension gehe, erfülle die Kasse trotzdem noch das BVG-Minimum.
Die Einführung von Rentenalter 65 für Frauen stösst auch auf Kritik: «Dass immer mehr Pensionskassen das Rentenalter für Frauen auf 65 heraufsetzen, finden wir eine schlechte Entwicklung», sagt Doris Bianchi, zuständig für Sozialversicherungen und Alterspolitik beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Pensionskassen rechtfertigen das Vorgehen. Sie berufen sich bei der Angleichung des Rentenalters der Frauen an die Männer auch auf die durch die Verfassung vorgeschriebene Gleichstellung von Frau und Mann.
Infoschreiben der Zürcher Aufsicht
Die Zürcher- (resp. Schaffhauser) Aufsicht hat ihr traditionelles Schreiben zur Jahresrechnung ihren Schäfchen zukommen lassen. Es wird darauf verwiesen, dass das Amt – wie alle anderen kantonalen Aufsichtsämter auch – in eine selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt wurde. Adresse und Büroräumlichkeiten bleiben gleich, die Email-Adressen haben neu die Erweiterung @bvs.zh.ch. Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung werden gebeten, informell und vorzugsweise per Email das Amt (die Anstalt?) darüber zu informieren, welchen DG die VE per Ende 2011 annäherungsweise aufwies. Die Anpassung der Reglemente zufolge der Strukturreform hat bis zum 31.12. dieses Jahres zu erfolgen.
UBS-PK: Tieferer UWS, höheres Rentenalter
Im ihrer Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2011 schreibt die UBS auch über Änderungen bei der Pensionskasse. Dort wird festgehalten: “Die Pensionskasse in der Schweiz nimmt verschiedene Änderungen vor: Zusätzlich zu den 2011 erfolgten Anpassungen versicherungsmathematischer Annahmen, die u.a. eine künftig höhere Lebenserwartung berücksichtigen, wird ab 2013 der Umwandlungssatz gesenkt und das ordentliche Pensionierungsalter um zwei Jahre auf 64 erhöht werden.
Diese Massnahmen haben unterschiedliche buchhalterische Auswirkungen auf UBS: Hauptsächlich aufgrund der Anpassungen versicherungsmathematischer Annahmen nahmen die Pensionsverpflichtungen von UBS für ihre Schweizer Pensionskasse per Ende Jahr 2011 um CHF 1,5 Milliarden zu. Dies führt zu einem versicherungsmathematischen Verlust. Unter der gültigen Rechnungslegung nach IFRS wird dieser Verlust grösstenteils aufgeschoben und zusammen mit weiteren aufgeschobenen Verlusten aus früheren Jahren vom IFRS-Eigenkapital abgezogen, sobald der revidierte IFRS-Rechnungslegungsstandard (IAS 19R) Anwendung findet. Die Änderungen bei der Pensionskasse werden demgegenüber anders verbucht: Sie führen im 1. Quartal 2012 zu einem einmaligen Vorsteuergewinn von CHF 485 Millionen und zu einem Guthaben von CHF 245 Millionen auf dem Eigenkapital, sobald der Rechungslegungsstandard IAS 19R übernommen wird.”
In der Handelszeitung heisst es zu den Anpassungen bei der PK: «Wir verfügen über eine solide Pensionskasse mit klarer Überdeckung», sagt UBS-Sprecher Serge Steiner. Konkret weist die Pensionskasse aktuell einen Deckungsgrad von 117,3 aus. Die im Zuge der Boni- und Abzocker-Debatte stattfindende Verschiebung von variablen zu zunehmend fixen Lohnkomponenten erhöht generell die Belastung für die Pensionskassen (PK). Dies ist laut Steiner aber kein Grund für die Änderungen bei UBS, da dies vor allem England und die USA betreffe.
Der Umwandlungssatz wird laut Bund auf 5,49 Prozent und der technische Zinssatz auf 3 Prozent gesenkt. Weiter wird der Umwandlungssatz jedes Jahr um 0,01 Prozent gesenkt, um die zunehmende Lebenserwartung vorwegzunehmen.
Die UBS vollzieht den Schritt «aus einer Position der Stärke», wie PK-CEO Thomas Jeney und Ulrich Körner, Präsident des Stiftungsrates, in der internen Mitteilung schreiben. Als Hauptgründe für die Altersanpassung werden die steigende Lebenserwartung und das schwierige Anlageumfeld genannt. In Zahlen ausgedrückt: Im vergangenen Jahr haben die Pensionsverpflichtungen von UBS um satte 1,5 Milliarden Franken zugenommen, was zu einem versicherungsmathematischen Verlust führte. «Mit der Anhebung des Rentenalters positionieren wir uns frühzeitig und sorgen für eine nachhaltige Lösung», so Steiner.
Bei der Credit Suisse sind auf Anfrage von «Handelszeitung Online» keine entsprechenden Anpassungen geplant – dort gilt vorerst weiter das Rentenalter 63.”
Besser dank Alternativen?
Pensionskassen mit hohen Allokationen in Hedge Funds und anderen alternativen Investments weisen tendenziell eine bessere Performance aus als jene Pensionskassen, welche ihr Vermögen nur traditionell in Obligationen und Aktien anlegen. Zu diesem Schluss kommt eine wissenschaftliche Studie, welche amerikanische und kanadische Daten auswertete. Für die Schweiz konnte dazu zwar noch keine fundierte Studie erstellt werden, Peter Meier, Dozent an der ZHAW vermutet in einem kleinen Beitrag in Stocks aber, dass auch jene Schweizer Pensionskassen besser performen, welche einen relativ hohen Anteil in Hedge Funds und Private Equity anlegen. Die Begründung für diese Vermutung lautet allerdings anders als man denkt. Der Renditevorsprung von Hedge Funds gegenüber Aktien wurde in den vergangenen Jahren immer geringer und mit Obligationen wurde sogar deutlich mehr verdient. Pensionskassen, welche bewusst alternative Investments tätigen, seien in der Regel anlagetechnisch besser organisiert, verfügen über mehr und besser qualifiziertes Personal und erreichen somit über alle Anlageklassen bessere Resultate, meint Meier in einem etwas kühnen, wenn auch wohl nicht gänzlich abwegigen Kausalschluss.
Neue IFRS-Regeln verursachen tiefere Deckungsgrade
Der Sonntag berichtet über die mit den verschärften internationalen Rechnungslegungsstandards bei den Pensionskassen von Roche und Novartis ausgelösten Verringerungen des Deckungsgrads gemäss Bilanzierungsvorschriften nach IFRS. Zur Situation bei Roche heisst es: “Bei Roche ist die nach den Vorschriften des internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS berechnete Deckungslücke im letzten Jahr von 3,87 auf 5,05 Milliarden Franken angewachsen. Der durchschnittliche Deckungsgrad ist somit von 73 auf 68 Prozent gesunken. Bei den Novartis-Pensionskassen ist das Defizit im letzten Jahr von 1,3 auf 2,9 Milliarden Dollar gestiegen, was einem Rückgang des Deckungsgrads von 94 auf 87 Prozent entspricht. Letztmals haben die Pensionskassen beider Konzerne im Jahr 2007 einen Überschuss erzielt; seit 2008 sind sie unterfinanziert.”
Die beiden Konzerne betonen, dass die IAS-Berechnungen keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Leistungspläne der Pensionskassen bei den Stammhäusern hätten. Die Deckungsgradberechnung gemäss schweizerischem Recht ist davon auch nicht tangiert. Allerdings sind die schärferen IFRS-Vorschriften direkt bilanzwirksam, dies im Gegensatz zu den geltenden, nationalen Rechnungslegungsvorschriften, gemäss denen die Pensionskasse als eigenständige, juristische Person keinen Eingang in die Bilanz des Arbeitgebers findet.
Die von der Novartis vor Jahresfrist in Kraft gesetzte neue PK-Regelung im überobligatorischen Bereich lassen vermuten, dass dabei auch bereits Überlegungen über die Folgen der IFRS-Vorschriften eingeflossen sind.
Auskunft über die Deckungsgrade der Konzerne gemäss IAS gibt eine Studie von Towers Watson.
Vernehmlassung zur Reform der BLPK, Anleihe zur Defizitfinanzierung
“Die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) wird einer umfassenden Reform unterzogen und für die Zukunft fit gemacht”, heisst es in einer Mitteilung des Kantons. Der Regierungsrat hat die entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Diese sieht eine Vollkapitalisierung, die Umstellung auf das Beitragsprimat, die Umwandlung in eine Sammeleinrichtung sowie die Anpassung an die neuen Regelungen des Bundesgesetzes vor. Die Vernehmlassung beginnt am 6. Februar 2012 und dauert drei Monate. Ende 2010 betrug der Deckungsgrad der Kasse noch 77%.
Die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen sind – basierend auf den Zahlen per 1. Januar 2011 – mit Kosten im Umfang von insgesamt 2.3 Milliarden Franken verbunden, wovon der Kanton 988.5 Mio. Franken trägt. Um ein sofortiges Anfallen dieser Kosten zu vermeiden, schlägt der Regierungsrat vor, für diesen Betrag eine verzinsliche Forderung der BLPK gegenüber dem Kanton, den Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden sowie den übrigen angeschlossenen Arbeitgebern zu begründen. Diese Forderung ist innerhalb der nächsten 40 Jahre zu amortisieren. Dadurch würden die Kosten auf einen langen Zeitraum verteilt und die finanzielle Lage der BLPK werde stabilisiert, da sie nicht gezwungen sei, einen bedeutenden Teil ihres Vermögens in einem ungünstigen Umfeld anzulegen.
Im Sinne der Lastensymmetrie haben auch die aktiven Versicherten und die Rentenbeziehenden einen Beitrag an die Kosten resp. die Tilgung der Forderung zu leisten. Die aktiven Versicherten werden während der Dauer der Amortisation über eine temporäre Erhöhung der Beitragssätze ihres Vorsorgeplans von bisher 40 auf 50% an der Tilgung der Forderung beteiligt. Das ordentliche Pensionierungsalter wird von 64 Jahre auf 65 Jahre erhöht; die bisherigen Beiträge des Kantons an den Wegkauf der Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung werden gestrichen, ebenso die kollektive Finanzierung der AHV-Überbrückungsrente. Im Gegenzug dazu kommen die aktiven Versicherten in den Genuss einer grosszügig ausgestalteten Besitzstandsregelung.
Avenir Suisse: Der Röstigraben teilt auch die Pensionskassenlandschaft
Wurden die Vorschriften zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Pensionskassen nur deshalb abgeschwächt, um die welschen Kantone zu schonen, hat man sich bei Avenir Suisse gefragt. Um diese Frage zu beantworten, wurde der Deckungsgrad der 26 kantonalen Pensionskassen per Ende 2010 verglichen. Die Abbildung zeigt ein klares Gefälle von Ost nach West. In der lateinischen Schweiz (FR, GE, JU, NE, VD, VS und TI) beträgt der Deckungsgrad im Schnitt 66%. Er ist damit um satte 30 Prozentpunkte tiefer als in den restlichen Kantonen. Den tiefsten Wert weist der Kanton Genf mit 56% auf, den besten der Romandie findet man in Fribourg (79%). Am anderen Ende des Spektrums zeichnen sich die Kantone Appenzell (AR und AI), Glarus und Obwald mit Deckungsgraden von über 100% aus. Die fehlenden Mittel für eine Vollkapitalisierung der Kassen in Unterdeckung belaufen sich schweizweit auf 15,6 Mrd. Fr. 60% dieses Betrags (9,1 Mrd. Fr.) fallen in der lateinischen Schweiz an – bei nur 30% der Bevölkerung.
Interessanterweise operieren alle Pensionskassen in der Romandie im Leistungsprimat, während 80% der Kassen in der Deutschschweiz bereits zum Beitragsprimat übergangen sind. Zweitens hängt der ausgewiesene Deckungsgrad stark von frei wählbaren Parametern, wie dem technischen Zins ab. So «verbessert» ein um 1% zu hoch geschätzter technischer Zins den Deckungsgrad um ca. 10 Prozentpunkte. Auch in dieser Hinsicht sind die Unterschiede zwischen den Regionen signifikant. Der durchschnittliche technische Zins in der lateinischen Schweiz beläuft sich auf 4,1% gegenüber 3,7% in der Deutschschweiz. Den Maximalwert von 4,5% weist die CIA in Genf aus. Die Aussichten westlich der Sarine sind deshalb noch viel düsterer als bisher angenommen.
Sind die lateinischen Kantone also weniger in der Lage, Sanierungsmassnahmen zu finanzieren und damit diese Notsituation zu korrigieren? Die Antwort lautet nein. Genf und Waadt leisten aufgrund ihrer Finanzkraft positive Beiträge im interkantonalen Finanzausgleich. Es ist auch schwer einzusehen, worin sich die finanzielle Kraft des Wallis von der Graubündens unterscheiden soll. Der Entscheid, Finanzmittel zu erheben– via Steuern oder Schulden – oder Budgetkürzungen vorzunehmen, um eine Pensionskassensanierung zu ermöglichen, ist überall eindeutig politisch begründet.
Die tiefen Deckungsgrade in der lateinischen Schweiz reflektieren deshalb anderslautende politische Prioritäten. Es ist in der Romandie schwieriger, das Thema «Vorsorge der Verwaltung» anzugehen. Die Gewerkschaften der öffentlichen Hand sind stark, und Streikdrohungen von Staatsangestellten gibt es am Genfersee häufiger als in der übrigen Schweiz. Regierungsräte können kaum auf eine Wiederwahl hoffen, wenn sie zu offensiv gegen ihre eigene Verwaltung vorgehen.
Le Temps: Le Röstigraben existe dans les caisses de pension
Le degré de couverture s’élève à 66% en Suisse latine (y compris le Tessin) et 96% en Suisse alémanique. Il s’agit des résultats 2010, mais ceux de 2011 sont probablement pires.
Nos caisses de pension publiques sont montrées du doigt. L’analyse systématique de leur triste situation ne peut s’appuyer sur les a priori culturels ou la prétendue nonchalance des Romands. Mais la recherche des vraies raisons de l’écart n’est pas aisée. Une étude de Jérôme Cosandey, expert d’Avenir Suisse, est éloquente sur ce sujet. Elle porte sur les rapports de gestion 2010 des 26 caisses de pension publiques cantonales et le fruit de discussions avec des experts de la prévoyance.
Le pire taux de couverture se situe à Genève (56%) et le meilleur à Appenzell Rhodes-Intérieures (116,3%), selon Avenir Suisse. L’adjonction du Tessin (64,6%) n’est pas à l’avantage de la Suisse romande puisqu’il s’agit du troisième plus mauvais taux de couverture.
Le «Röstigraben» existe dans les caisses de pension. La Suisse latine assume 58% du découvert, la Suisse alémanique 42%. Si les caisses publiques voulaient atteindre les 100% de couverture, il manquerait 9,1 milliards de francs en Suisse latine et 6,5 milliards en Suisse alémanique. Et la situation ne s’est pas améliorée ces derniers mois.
Au sein des latins, le meilleur degré de couverture se trouve à Fribourg (79%). Mais six des sept institutions latines sont placées sous la barre des 70%, alors que cinq alémaniques dépassent les 100%.


