bl“Die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) wird einer umfassenden Reform unterzogen und für die Zukunft fit gemacht”, heisst es in einer Mitteilung des Kantons. Der Regierungsrat hat die entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Diese sieht eine Vollkapitalisierung, die Umstellung auf das Beitragsprimat, die Umwandlung in eine Sammeleinrichtung sowie die Anpassung an die neuen Regelungen des Bundesgesetzes vor. Die Vernehmlassung beginnt am 6. Februar 2012 und dauert drei Monate. Ende 2010 betrug der Deckungsgrad der Kasse noch 77%.

Die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen sind – basierend auf den Zahlen per 1. Januar 2011 – mit Kosten im Umfang von insgesamt 2.3 Milliarden Franken verbunden, wovon der Kanton 988.5 Mio. Franken trägt. Um ein sofortiges Anfallen dieser Kosten zu vermeiden, schlägt der Regierungsrat vor, für diesen Betrag eine verzinsliche Forderung der BLPK gegenüber dem Kanton, den Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden sowie den übrigen angeschlossenen Arbeitgebern  zu begründen. Diese Forderung ist innerhalb der nächsten 40 Jahre zu amortisieren. Dadurch würden die Kosten auf einen langen Zeitraum verteilt und die finanzielle Lage der BLPK werde stabilisiert, da sie nicht gezwungen sei, einen bedeutenden Teil ihres Vermögens in einem ungünstigen Umfeld anzulegen.

Im Sinne der Lastensymmetrie haben auch die aktiven Versicherten und die Rentenbeziehenden einen Beitrag an die Kosten resp. die Tilgung der Forderung zu leisten. Die aktiven Versicherten werden während der Dauer der Amortisation über eine temporäre Erhöhung der Beitragssätze ihres Vorsorgeplans von bisher 40 auf 50% an der Tilgung der Forderung beteiligt. Das ordentliche Pensionierungsalter wird von 64 Jahre auf 65 Jahre erhöht; die bisherigen Beiträge des Kantons an den Wegkauf der Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung werden gestrichen, ebenso die kollektive Finanzierung der AHV-Überbrückungsrente. Im Gegenzug dazu kommen die aktiven Versicherten in den Genuss einer grosszügig ausgestalteten Besitzstandsregelung.

 Mitteilung BL