BernDie Berner Regierung hat anlässlich einer Pressekonferenz ihre Pläne zur Sanierung der beiden kantonalen Kassen vorgestellt. In einer Medienmitteilung heisst es dazu: “Die Vorlage bringt den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Um die Unterdeckung der Bernischen Pensionskasse und der Bernischen Lehrerversicherungskasse zu beheben, beabsichtigt der Regierungsrat, dem Grossen Rat eine austarierte Vorlage mit zwei Varianten für eine Voll- beziehungsweise Teilkapitalisierung zu unterbreiten. Die aus gesetzlichen und finanziellen Gründen zwingend nötige Sanierung der beiden Kassen ist mit erheblichen Lasten für den Kantonshaushalt verbunden. Die von den Kassen geplante Senkung des technischen Zinssatzes ist deshalb aus Sicht des Regierungsrates durch Anpassungen auf der Leistungsseite zu finanzieren. Damit wird sich auch das Personal substanziell am Beheben der Unterdeckung beteiligen.”

Beim heute gültigen technischen Zinssatz von 3,5 Prozent waren die Vorsorgeverpflichtungen zu Jahresbeginn bei der BPK zu 86 Prozent und bei der BLVK zu rund 79 Prozent gedeckt. Die Unterdeckung beider Kassen betrug per Ende 2011 insgesamt rund 2,82 Milliarden Franken. Gemäss der per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzten Teilrevision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) müssen die Kantone bis Ende 2013 entscheiden, ob sie die öffentlichen Vorsorgeeinrichtungen im Zusammenhang mit der langfristigen Behebung der bestehenden Deckungslücken dem Voll- oder dem Teilkapitalisierungssystem unterstellen. Der Regierungsrat legt in der Vernehmlassung beide Varianten vor.

Wegen der tiefen Renditen auf den Finanzmärkten haben beide Pensionskassen bereits im letzten Herbst angekündigt, den derzeit geltenden technischen Zinssatz von 3,5 Prozent zu senken. Mittlerweile hat ihn die BLVK per 1. Januar 2013 auf 3 Prozent festgelegt, die BPK auf 2,5 Prozent. Für die Festlegung des technischen Zinssatzes sind zwar die Verwaltungskommissionen der Pensionskassen zuständig. Eine entsprechende Anpassung der ordentlichen Beiträge erfordert jedoch eine Genehmigung durch den Regierungsrat. Für den Regierungsrat ist eine Senkung auf 3 Prozent aus aktueller Sicht vertretbar.

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