Die Pensionskasse Basel-Stadt zieht ein Urteil der Mietschlichtungsstelle ans Zivilgericht weiter. Die Schlichtungsstelle hatte Wohnungskündigungen in einem Haus, das saniert werden soll, als missbräuchlich beurteilt.
Dieser Befund der Schlichtungsstelle widerspreche der gängigen Praxis des Bundesgerichts, heisst es in einer Mitteilung von Pensionskasse und Immobilien Basel-Stadt: Die Rechtsprechung des Bundesgerichts schütze Kündigungen aufgrund einer umfassenden Sanierung einer Liegenschaft.
Die Pensionskasse als Eigentümerin der Liegenschaft habe 2011 entschieden, das Haus aus den 1970er-Jahren umfassend zu sanieren. Während der Bauarbeiten würden sich die Wohnungen im Zustand eines Rohbaus befinden. Daher könne die Eigentümerin die Verantwortung für eine Sanierung im bewohnten Zustand nicht übernehmen.