Post: Höhere PK-Beiträge des Arbeitgebers
Li: Staatliche Kasse mit ungenügender Bilanzierung
Die Bilanzierungspraxis bei der Staatlichen Pensionskasse Liechtensteins (PVS) war von 2002 bis 2011 unüblich und schwer nachvollziehbar. Dies führte zusammen mit einer miserablen Vermögensanlage zum 300-Millionen-Debakel bei der PVS, wie aus einem Zwischenbericht der Swisscanto Vorsorge AG hervorgeht.
Die Unterdeckung wurde in erster Linie durch die ungenügende Rendite verursacht, mit der die technische Verzinsung von jährlich 4% (netto) deutlich verfehlt wurde. Die Auswertung der Vermögenanlage-Ergebnisse ergab, dass sowohl die Anlagestrategie als auch die Umsetzung nicht optimal waren. Rückblickend betrachtet wurde das Anlagerisiko zu einem ungünstigen Zeitpunkt verändert. Auffällig war insbesondere der häufige Wechsel der Anlagestrategie, was jeweils zu Umstrukturierungsverlusten führte. Der Schlussbericht, der auch veröffentlicht wird, dürfte voraussichtlich per Ende Februar 2013 vorliegen.
NZZ: Schluss mit Flickwerk
In der NZZ kommentiert Redaktor Werner Enz die Ergebnisse der St. Galler-Studie zur Umverteilung zischen den Generationen, welche auf 110 Mrd. Franken bis 2013 veranschlagt werden: “ Prof. Eling (dürfte) mit seiner Schätzung zu hoch liegen. In der Praxis nehmen umhüllende Pensionskassen, also solche mit Überobligatorium, einen Ausgleich vor, um den übersetzten BVG-Rentenumwandlungssatz (von 6,8%) zu relativieren. Die SBB etwa setzen dort 5,8% ein. De facto bilden professionell geführte Pensionskassen seit Jahren Reserven, um die absehbare Senkung des technischen Zinses und des Rentenumwandlungssatzes vorzufinanzieren. Weiter wird bei gesprochenen Renten grösste Zurückhaltung an den Tag gelegt, wenn es um einen Inflationsausgleich geht; dies durchaus im Bewusstsein, dass faktisch eher zu hohe Leistungen ausbezahlt werden. Last, but not least bringt die steigende Arbeitsproduktivität (was zu höheren Löhnen und BVG-Beiträgen führt) ein Mehr an Flexibilität, um die tatsächlich gravierende Umverteilung von Jung zu Alt zu entschärfen.”
Uni St. Gallen: “Generationenvertrag in Gefahr”
An einer Medienorientierung stellte das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St.Gallen eine Studie mit der Analyse der Transfers von Jung nach Alt in der Schweiz vor. Das Institut hält dazu fest:
110 Mrd. Franken– auf diesen Betrag schätzt das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen das Defizit, das bis in das Jahr 2030 in der Altersvorsorge der Schweiz angehäuft und zukünftigen Generationen hinterlassen wird. Die Summe ergibt sich aus einer Lücke von 55.5 Mrd. in der AHV und 54.7 Franken in der beruflichen Vorsorge. Diese Prognosen sind Teil einer Studie zur Analyse des Generationenvertrags in der Schweiz. Die Summe von 110 Mrd. entspricht exakt dem aktuellen Schuldenstand des Bundes: ebenfalls 110 Mrd. Franken. Diese Lücke muss unter den jetzigen Rahmenbedingungen zum Grossteil von der Generation der jungen Beitragszahler getragen werden. Deren Beanspruchung wird in den nächsten 20 Jahren ständig steigen.”
In Bezug auf den Umwandlungssatz wird betont: “In der obligatorischen beruflichen Vorsorge bekommt zurzeit jeder Neurentner im Laufe seines Ruhestandes im Durchschnitt etwa 40‘000 Franken zu viel ausbezahlt, da der Umwandlungssatz eine zu niedrige Lebenserwartung unterstellt. Diese 40‘000 werden von den heute Aktiven getragen. Die Höhe des Umwandlungssatzes muss dringend überdacht werden, um diesen Transfer von Jung nach Alt in der beruflichen Vorsorge zu beseitigen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das international anerkannte Drei-Säulen-System in seinen Grundpfeilern untergraben und gefährdet wird.
Mit Blick auf die kürzlich publizierten Vorschläge des Bundesrates zur “Altersvorsorge 2020” heisst es: “Die Vorschläge sind ein Schritt in Richtung mehr Generationengerechtigkeit. Allerdings gehen diese Vorschläge nicht weit und schnell genug. So zeigt die Studie beispielsweise, dass heute bereits jedes Jahr Milliardenbeträge von Jung zu Alt transferiert werden. Es sollte demnach nicht bis 2020 mit einer Reform gewartet werden. Auch ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen auf 65 Jahre nur ein kleiner Beitrag, der allein die Generationensolidarität nicht wiederherstellen kann.”
PK-Rating 2012: Wo der Rotstift angesetzt wird
In einem Interview mit dem Tages-Anzeiger geht PK-Experte Patrick Baeriswyl von Mercer auf die ergriffenen und möglichen Sparmassnahmen der Pensionskassen ein. Auszüge:
TA: Was wurde aus der flexiblen Altersrente nach dem PWC-Modell? Bei diesem besteht die Altersleistung aus einem garantierten Teil und einem von der Performance abhängigen, flexiblen Teil.
Ich kenne nur sehr wenige Kassen, die diese Möglichkeit umgesetzt haben. Einerseits müsste die garantierte Rente sehr tief angesetzt werden, damit das Modell wirkt, andererseits befürchtet man, dass der Verwaltungsaufwand zunehmen würde.
Wo hat das Sparen ein Ende?
Für alle Leistungen gibt es gesetzliche Mindestvorschriften. Zudem sind sie häufig ein Bestandteil des Arbeitsvertrags. Dann ist eine Kürzung nur möglich, falls alle Arbeitnehmer zustimmen. Sonst muss eine Kürzung mit einer Änderungskündigung durchgesetzt werden. Davor schrecken die Arbeitgeber aber häufig zurück, weil viele Mitarbeiter die Gelegenheit nutzen könnten, um eine neue Anstellung zu suchen.
Gehen die Pensionskassen mit ihrem Sparkurs nicht zu weit?
Nein. Es ist die Pflicht der Stiftungsräte, nur korrekt finanzierte Leistungen in die Reglemente aufzunehmen. Früher konnten viele Leistungen über die Kapitalerträge bezahlt werden. Dies ist heute nicht mehr möglich.
In welche Richtung sollte sich die berufliche Vorsorge bewegen?
Die Frage ist, wie wir die BVG-Minimalvorschriften umformulieren, sodass sie der steigenden Lebenserwartung und den tiefen Zinsen gerecht werden – und wie wir gleichzeitig das ursprüngliche Leistungsziel beibehalten können.
Und welche Lösung schlagen Sie vor?
Ich erwarte keine Wunder. Höhere Beiträge, den Sparprozess mit 20 Jahren zu beginnen, ein höheres AHV-Rentenalter oder eine Kombination dieser Massnahmen – das sind die Lösungen.
PK-Rating 2012: “Das grosse Sparen”
Das zum achten Mal durchgeführte Pensionskassen-Rating des Tages-Anzeigers misst die reglementarischen und die effektiven Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen. Es ist der einzige öffentliche Vergleich von Pensionskassen. Dabei entspricht eine hohe Punktzahl einem aus Sicht der Arbeitnehmer hohen Leistungsniveau. Das Rating stützt sich auf 22 Kriterien, die der Vielfalt der Kassen Rechnung tragen. Fachlich wird das Rating von der Beratungsfirma Mercer unterstützt. Am diesjährigen Rating beteiligten sich 34 Vorsorgeeinrichtungen mit 440 000 Versicherten und einem Vermögen von 105 Milliarden Franken. Der durchschnittliche Deckungsgrad der Teilnehmer lag Ende 2011 bei 102,8 Prozent und dürfte inzwischen auf etwa 107 Prozent gestiegen sein. Das Rating steht allen Vorsorgeeinrichtungen offen, auch jenen, die Sammelstiftungen angeschlossen sind.
Wie Erich Solenthaler in einem Begleittext zu den Resultat feststellt, überlegt derzeit jede zweite Vorsorgeeinrichtung Korrekturmassnahmen und wird die Leistungen kürzen. Mehrere führende Pensionskassen haben ihre Sparmassnahmen bereits im laufenden Jahr umgesetzt. Dazu gehören die Pensionskassen von Swiss Re und der Migros. Sie schneiden deshalb schlechter ab als im Vorjahr. Sie können sich aber nach wie vor auf den vorderen Rängen halten.
Umgekehrt können die langsameren Institutionen, welche die Anpassungen erst im kommenden Jahr oder verteilt über längere Zeit in Kraft setzen, mehr punkten. So hat sich Swissport, die Pensionskasse des Schweizer Flughafenpersonals, mit den gleichen Leistungen wie im Vorjahr auf den vordersten Rang geschoben. Das verdankt Swissport aber weniger vereinzelten Spitzenleistungen als einem allgemein hohen Niveau des Reglements. Bei einer Reihe von Kriterien buchte Swissport die maximale Punktzahl. Das Besondere an dieser PK ist: Sie ging 2004 aus der Allgemeinen Pensionskasse der Swissair hervor. Damals startete sie ohne Rentner, und weil ihre Altersverpflichtungen immer noch gering sind, kann sie die nötigen Reformen gelassen angehen. Aber auch diese Kasse wird nächstes Jahr den Umwandlungssatz senken.
Postulat SGK-N: 2. Säule für Selbständige ohne Arbeitnehmer
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu verfassen, welcher im System der beruflichen Vorsorge Möglichkeiten aufzeigt, welche die Situation des Selbständigerwerbenden in der 2. Säule verbessert. Insbesondere sind die Situation der selbständig Erwerbenden ohne Arbeitnehmende und Verbandslösungen zu prüfen, sowie die Situation betreffend Einkäufe ins BVG gemäss Art. 37b DBG und Art. 11 Abs. 5 StHG.
Begründung: Anlässlich der Behandlung der Pa. Iv. 08.478 BVG-Einkäufe von Selbständigerwerbenden nach Erwerbsaufgabe (Hutter) in der Subkommission BVG der SGK-N wurden verschiedene Problemfelder der selbständigen Erwerbstätigkeit in Bezug auf die 2. Säule festgestellt, welche mit diesem Postulat analysiert werden sollen. Das Ziel ist die Verbesserung der Position der selbständig Erwerbenden im BVG.
Interpellation SVP: “Altersvorsorge langfristig sicherstellen”
Eingereichter Text: Der Bundesrat hat kürzlich Leitlinien für ein Reformpaket zur Altersvorsorge beschlossen. Er setzt dabei auf umfassende Reformen, welche die 1. und 2. Säule betreffen und in einer einzigen Botschaft zusammengefasst werden sollen. Dieses Vorgehen birgt das Risiko einer materiellen Vermischung der einzelnen Säulen der Altersvorsorge. Der Zeithorizont für die Behandlung der Reformvorschläge erstreckt sich auf mehrere Jahre. Dies, obwohl in einzelnen Bereichen unmittelbarer und dringender Handlungsbedarf besteht. Wir bitten den Bundesrat deshalb um die dringliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Hält er trotz der geplanten formellen Durchmischung des Reformpaketes am 3-Säulenprinzip fest?
2. Ist er nicht auch der Meinung, dass angesichts der Herausforderungen in der Altersvorsorge für verschiedene Teilbereiche unterschiedliche zeitliche Dringlichkeiten bestehen?
3. Plant der Bundesrat, falls sich die demographischen Verhältnisse ändern, automatische Anpassungen im Sinne von rasch greifenden Sanierungsmassnahmen vorzusehen?
4. Wie beurteilt er die Tatsache, dass im Bereich der beruflichen Vorsorge bereits heute unerwünschte Umlageeffekte stattfinden, obwohl die Versicherung nach dem Kapitaldeckungsverfahren aufgebaut ist?
5. Hat er in seinen Überlegungen die Tatsache berücksichtigt, dass ab 2025 grundsätzlich jede versicherte Person die volle BVG-Leistung erhält, also die Entlastung durch die Eintrittsgeneration entfällt?
6. Wie beurteilt er die Idee, das Versicherungsalter in der beruflichen Vorsorge in Bezug auf die Sparleistung früher, also vor dem 25. Altersjahr, anzusetzen?
7. Ist er bereit, in einem vorgezogenen Schritt das vom Volk 1999 genehmigte Mehrwertsteuerprozent endlich vollumfänglich der AHV zukommen zu lassen?
8. Wie schätzt der Bundesrat die Risiken einer sich verschlechternden Konjunktur auf die Perspektiven der Altersvorsorge in den nächsten Jahren ein? Plant der Bundesrat hier mit unterschiedlichen Szenarien und daraus abgeleiteten Massnahmen?
9. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Altersvorsorge nicht nachhaltig über eine hohe Zuwanderung gesichert werden kann? Ist es nicht im Gegenteil so, dass die Folgen der hohen Zuwanderung die Probleme und den Sanierungsdruck in Zukunft verschärfen werden?
Interpellation SP: “Renten sichern”
Eingereichter Text: Vor dem Hintergrund der bundesrätlichen Reformpläne zur Altersvorsorge bitten wir den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Was hat ihn dazu bewogen, zur Weiterentwicklung der Altersvorsorge von einer Einzelversicherungsoptik zu einer ganzheitlich Strategie zu wechseln?
2. Relativement aux objectifs constitutionnels applicables aux 1er et 2ème piliers, le Conseil fédéral pense-t-il que le niveau des rentes de l’AVS et de la LPP permet d’atteindre ces objectifs et pour qui et quelles catégories de revenus?
3. Est-il envisageable de procéder à un rééquilibrage entre le 2ème et le 1er pilier, par exemple, par un renforcement du 1er pilier financé par un transfert de cotisation du 2ème pilier LPP?
4. Welche Massnahmen sieht er angesichts des hohen Anteils an Frühpensionierungen vor?
5. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, den Verfassungsauftrag nach der Gleichstellung der Geschlechter sowohl für die Renten als auch für die Löhne mit dieser Reform einzulösen?
6. Welche Massnahmen ergreift er, um den Anspruch der Versicherten auf Transparenz einzulösen? Wie will er insbesondere verhindern, dass Geld, das den Versicherten gehört, über überhöhte Risikoprämien, nicht eingehaltene gesetzliche Bestimmungen bei der legal quote usw. in den Kassen der Pensionskassen und Versicherungen verschwindet? Wie können Versicherungen und Pensionskassen aus Sicht des Bundesrates das Vertrauen in der Bevölkerung zurückgewinnen?
7. Als Folge der Unternehmenssteuerreform II werden jährliche Mindereinnahmen bei der AHV von gegen 400 Millionen Franken prognostiziert. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung? Wenn, nein, in welchem Rahmen erwartet er Mindereinnahmen durch die USR II?
8. Sind Massnahmen geplant, um diese Ausfälle bei der AHV wieder wettzumachen? Wenn nein, wieso nicht? Welche Massnahmen wären denkbar und geeignet, ohne die Situation heutiger und zukünftiger Rentenbeziehender zu verschlechtern?
9. Sind zusätzliche Einnahmenausfälle für die AHV aufgrund weiterer beschlossener und/oder geplanter Gesetzesänderungen zu erwarten?
NZZ: “Kühle Brise um Berset”
Die NZZ schreibt: “Die Reform der Altersvorsorge ist eine der grössten Herausforderungen, denen sich Bundesrat und Parlament in den nächsten Jahren zu stellen haben. Bundesrat Alain Berset (SP) hat sich dazu entschieden, die staatliche erste und die berufliche zweite Säule in einem Gesamtpaket zu reformieren. Dieses Vorgehen weckt nun den Argwohn der bürgerlichen Parteien, und auch die SP ist – vor allem mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen – unzufrieden. (…)
Da es in der Wintersession trotz den dringlichen Interpellationen zu keiner Sonderdebatte zum Berset-Paket kommen wird, planen die bürgerlichen Parteien bis Ende Session einen gemeinsamen öffentlichen Auftritt. Dort wollen sie, so ist von mehreren Seiten zu hören, einen gemeinsamen Vorschlag für eine AHV-Schuldenbremse präsentieren. Das Problem war bisher, dass eine Schuldenbremse von all diesen Kräften zwar prinzipielle Zustimmung erfuhr, dass deren Ausgestaltung aber zu Streit führte. Im Moment räumt man letzte Differenzen aus. Für einmal liegt ein bürgerlicher Schulterschluss also nahe.
Auf der linken Seite bleibt noch einiges zu klären. Zwar passt Bersets Strategie, die auf eine Stärkung der ersten Säule hinausläuft, gut ins «big picture». Doch vor allem an der Erhöhung des Frauenrentenalters haben die Genossen keine Freude. Berset erfährt den linken Zorn denn auch am eigenen Leib: Am Unia-Kongress wurde er in diesen Tagen rüde ausgepfiffen.”
Eckwerte der BV 2013
Der ASIP hat die Eckwerte und Masszahlen für die berufliche Vorsorge 2013 in seiner Fachmitteilung 93 übersichtlich zusammen gefasst.
Die Brücke hält!
“Wenn ich sage, die Brücke hält, dann hält die Brücke!» Man muss den Film «Der General» (1926) von und mit Buster Keaton gar nicht gesehen haben, um das Ende zu erahnen. Die Brücke hält nicht. Wir lachen über den unglücklichen Befehlshaber und sind ihm doch verwandt: Der Glaube, Markt- und Naturkräfte aushebeln zu können, ist offenbar angeboren¨, schreibt Prof. Monika Bütler in der NZZ am Sonntag. Und fährt fort:
“Aktuelles Beispiel: der Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge. Dieser beträgt noch immer 6,8 Prozent. Bei einem Zinssatz von 2 Prozent reicht das bis zur Pensionierung angesparte Vermögen nur für weitere 17 Lebensjahre. Also allerhöchstens noch für unverheiratete Männer – die einzige Gruppe übrigens, die ihre Kosten selber deckt. Alle anderen beziehen im Schnitt zusätzlich vier bis fünf Jahre Rente.
Doch während sich weite Kreise gegen jede Senkung des Umwandlungssatzes wehren, beginnen Pensionskassen reihum, einschneidende Massnahmen zu treffen, die im Endeffekt genau diese Senkung vollziehen. Einfach durch die Hintertür.”
Finma zu Retros: Papier für ein Erdbeben
Die NZZ schreibt zur Mitteilung der Finma über das Thema “Retrozessionen”: Die «Aufsichtsrechtlichen Massnahmen – Retrozessionen» die sie am Montag, 26. November, publiziert hat, dürften in den kommenden Monaten unter den Schweizer Banken ein mittleres Erdbeben auslösen. Was die Finma darin von den Banken verlangt, wird weitreichende – oder besser gesagt weit zurückreichende – Folgen haben. Die Finanzinstitute werden mit dem Schreiben angewiesen, dem jüngsten Bundesgerichtsentscheid zur Rückgabe von Retrozessionen an Kunden umgehend Rechnung zu tragen. Sie müssen sämtliche Kunden, die von einbehaltenen Verkaufskommissionen von Finanzprodukten in der Vergangenheit betroffen waren, informieren. Fragt der Kunde nach, ist er über den Umfang der von der Bank erhaltenen Rückvergütungen zu informieren.
Reform der Altersvorsorge: Pfiffe für Berset bei der Unia
Mit Trillerpfeifen empfingen die über 300 Delegierten Berset bei seinem Auftritt bei der Gewerkschaft Unia im Kongresshaus Zürich. Der SP-Bundesrat liess sich darob allerdings nicht aus der Ruhe bringen. «Ich habe die Botschaft wohl gehört, sie ist angekommen», sagte er am Schluss seiner Rede laut SDA-Bericht.
Die AHV sei zwar schon 65 Jahre alt, sie gehöre aber noch längst nicht aufs Altenteil. Sie sei die wichtigste staatliche Institution und stehe für die Solidarität und den Zusammenhalt der Schweiz. Sie stehe für den Gesellschaftsvertrag zwischen jung und alt, zwischen arm und reich. Sie stehe aber auch für das Vertrauen in die soziale Sicherheit.
Die Umstände hätten sich jedoch verändert. Um die AHV in eine sichere Zukunft zu führen, brauche es neue Lösungen. «Entweder wir handeln und gestalten oder die Umstände werden es für uns tun», betonte Berset.
Zwei Punkte seien für ihn «absolut zentral, betonte der SP-Bundesrat. Zum einen müsse das Rentenniveau erhalten bleiben, zum andern brauche es eine flexible und soziale Lösung für die Frühpensionierung.
Eine vorzeitige Pensionierung könnten sich heute nur wenige leisten. Wer gut verdiene, könne sich eine Frühpensionierung vorfinanzieren und das erst noch steuerbegünstigt. Hier müsse ein Riegel vorgeschoben werden, sagte Berset. Ein Rentenalter 65 für Frauen ohne Kompensation sei ein Unding. Berset forderte zudem eine stärkere Kontrolle der Pensionskassen durch die Finanzmarktaufsicht (Finma).
Damit bei der Vorsorge eine gute Lösung gelinge, brauche es auch die Sozialpartner. «Wir müssen zusammen eine Lösung finden». Ohne Schmerzen werde dies nicht gehen. Die Diskussion müsse ohne Scheuklappen geführt werden. «Ein Abwürgen wäre», so Berset, «verheerend für Rentner und Renten.«
Die Lebenserwartung in Stadt und Land
Lebenserwartung der Männer bei der Geburt, 1970
Das Bundesamt für Statistik schreibt zu einer neuen Studie zu den Unterschieden bei der Sterblichkeit zwischen Stadt und Land: “Auch wenn die Sterblichkeit und diesbezügliche Besonderheiten auf Kantonsebene heute gut dokumentiert sind, bleiben in Bezug auf die ausgehend von der Achse Stadt-Land festgestellten regionalen Disparitäten noch viele Unbekannten bestehen. Aus diesem Grund ist es angebracht, das Sterblichkeitsniveau verschiedener geografischer Einheiten zu erläutern.
Lebenserwartung der Männer bei der Geburt, 2000
Die Studie “Räumliche Unterschiede bei der Mortalität in der Schweiz seit 1970” beschreibt die regionalen Unterschiede bei der Sterblichkeit und erörtert ihre Ursache. Damit ergänzt sie die vom BFS bereits durchgeführten Analysen und setzt dabei den Schwerpunkt auf drei bis anhin wenig behandelte Dimensionen: erstens die Achse Zentrum-Peripherie, zweitens die Typologie der MS-Regionen und drittens die grossen Agglomerationen der Schweiz.”


