Bundesrat legt Leitlinie für Reform von 1. und 2. Säule fest
Das BSV schreibt in einer Mitteilung: “Der Bundesrat hat die Leitlinien für eine zukunftsfähige Altersvorsorge definiert. Damit ist das Fundament für die umfassende Reform «Altersvorsorge 2020» gelegt. Der Bundesrat verfolgt dabei einen gesamtheitlichen Ansatz, bei dem die Leistungen der 1. und der 2. Säule gemeinsam betrachtet und aufeinander abgestimmt werden. Im Zentrum stehen die Bedürfnisse der Menschen. Sie müssen darauf vertrauen dürfen, dass ihre Renten nicht sinken und nachhaltig finanziert sind. Der Bundesrat hat das Eidg. Departement des Innern beauftragt, auf der Basis der Leitlinien die Eckwerte der Reform «Altersvorsorge 2020» auszuarbeiten und bis im nächsten Sommer dem Bundesrat vorzulegen.
Gemäss den aktuellen finanziellen Perspektiven für die AHV ist davon auszugehen, dass eine Reform der Altersvorsorge spätestens ab dem Jahr 2020 greifen muss. Diese Zeit muss nach Ansicht des Bundesrats genutzt werden, um die Reform ausgewogen zu gestalten und bei den politischen Kräften sowie in der Bevölkerung zu verankern. Diesmal muss die Reform gelingen, sonst gerät die schweizerische Altersvorsorge in Gefahr. Nach Ansicht des Bundesrates kann eine mehrheitsfähige Vorlage ausgearbeitet werden, wenn sie die nachstehenden Leitlinien befolgt:
- Harmonisierung des Referenzalters für Männer und Frauen bei 65 Jahren (AHV und BVG);
- koordinierte und versicherungstechnisch korrekte Flexibilisierung des Altersrücktritts für AHV und BVG
- Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit bis zum Referenzalter und darüber hinaus;
- Reduktion der Attraktivität eines vorzeitigen Altersrücktritts, insbesondere Anhebung der Schwelle von 58 Jahren für den frühesten Zeitpunkt des Altersrücktritts in der beruflichen Vorsorge.
- Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes an die Verlängerung der Lebenserwartung und an das veränderte Zinsumfeld;
- Kompensationsmassnahmen, die zur Erhaltung des Leistungsniveaus notwendig sind, inkl. für die Übergangsgeneration;
- Prüfung institutioneller Massnahmen zur Erweiterung der Aufsicht der FINMA in Richtung eines effektiven Versichertenschutzes, zur Verbesserung der Transparenz bei den Versicherern und für eine ausgewogenere Gewinnverteilung zwischen Versicherten und Aktionären.
- Prüfung der Notwendigkeit einer Anpassung von Leistungen und Beiträgen an die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen
- Prüfung einer Zusatzfinanzierung
- Ausarbeitung eines Interventionsmechanismus, gestützt auf die Eckwerte der in der IV-Revision 6b vorgesehenen Regelung und gemäss den in der AHV zu definierenden Interventionsschwellen.
- Gleichzeitige Unterbreitung der Harmonisierung des Referenzalters und eines Interventionsmechanismus.
- Prüfung einer Anbindung des Bundesbeitrags an die Entwicklung der Mehrwertsteuererträge.
Das Eidg. Departement des Innern wird dem Bundesrat bis im nächsten Sommer ein Aussprachepapier unterbreiten, das die Eckwerte der «Altersvorsorge 2020» konkretisiert und die damit einhergehenden finanziellen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen vertieft prüft. Auf dieser Basis soll dann der Entwurf für die Reform ausgearbeitet und Ende Jahr in die Vernehmlassung geschickt werden.”
ASIP lehnt Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ ab
Der Pensionskassenverband hat seine ablehnende Stellungnahme zur Volksinitiative “Gegen die Abzockerei” publiziert. Der Verband hält u.a. fest: “Die Volksinitiative verlangt, dass die Pensionskassen im Interesse ihrer Versicherten abstimmen und offenlegen, wie sie gestimmt haben. Die in der Initiative statuierte Stimmpflicht der Vorsorgeeinrichtungen im Interesse der Versicherten und die Offenlegungspflicht über ihr Stimmverhalten sind absolut. Die Pensionskassen müssten demzufolge ihr Stimmrecht unter Strafandrohung an den Generalversammlungen aller Firmen, bei denen sie ihr Kapital investiert haben, ausüben und zahlreiche Traktanden vorbereiten. Widerhandlung würde mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen bestraft. Diese absoluten Stimm- und Offenlegungspflichten gehen weit über die bisherige gesetzliche Regelung hinaus, die – als Teilaspekt der „Corporate Governance“ – bestimmt, dass der Stiftungsrat Regeln aufstellen muss, welche für die Pensionskasse bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte, also auch des Aktienstimmrechts, gelten sollen (Art. 49a Abs. 2 lit. b BVV2).
Die Regeln für den Stimmentscheid werden durch die Mitglieder des paritätisch zusammengesetzten Organs gefällt. Die absolute Stimmverpflichtung der Minder-Initiative übersteigt die Kapazitäten von vielen Pensionskassen, da aufgrund der notwendigen Diversifikation in einem Portefeuille nicht einzelne wenige Titel gehalten werden, sondern vielfach Dutzende bis Hunderte, und dies nicht nur von inländischen, sondern vor allem auch von ausländischen Gesellschaften. Das aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammengesetzte oberste Organ bietet bereits Gewähr dafür, dass im Interesse der Versicherten abgestimmt wird.
Wird die Initiative abgelehnt, tritt der parlamentarische Gegenvorschlag rasch und ohne zusätzliche Umsetzungsverfahren in Kraft, da kein Referendum ergriffen wurde. Er übernimmt die Forderungen der Initiative zu rund 80%, d.h. er stärkt die Rechte der Aktionäre und ermöglicht ihnen, beispielsweise überrissene Bonuspläne zu verhindern.”
Gewos Schriftenreihe:Loyalitätsvorschriften / Vermögensverwaltungskosten
Die Strukturreform in der beruflichen Vorsorge hat neu ausdrückliche Integritäts- und Loyalitätsvorschriften in der BVV 2 verankert. Diese umfassen gesetzliche Vorgaben bezüglich der Anforderungen an Geschäftsführung und Vermögensverwaltung, der Prüfung der Integrität und Loyalität der Verantwortlichen, der Vermeidung von Interessenkonflikten sowie Rechtsgeschäften mit Nahestehenden. Tanja Hegi erläutert und analysiert in ihrem Beitrag die rechtlichen Grundlagen und gibt Handlungsempfehlungen für Vorsorgeeinrichtungen ab.
Die Kosten der Vermögensverwaltung stehen in jüngster Zeit vermehrt im Blickpunkt. Doch geben die Jahresrechnungen nur begrenzt Auskunft über die tatsächlich angefallenen Kosten, zudem sind die Angaben der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen nur bedingt vergleichbar. Emmanuel Ullmann erläutert die verschiedenen Kostenelemente, analysiert die gegenwärtige Handhabung in den Jahresrechnungen einiger grosser Vorsorgeeinrichtungen und zeigt Lösungsansätze für eine höhere Transparenz und bessere Vergleichbarkeit auf.
Beide Beiträge wurden als Diplomarbeit an der Fachschule für Personalvorsorge verfasst und von der Hans Gerold Wirz-Stiftung als herausragende Arbeiten ihres Jahrgangs ausgezeichnet.
151 Seiten gebunden. Preis CHF 60.00 (inkl. MwSt, exkl. Portokosten).
African Pension Funds: The missing Link to African Development?
Today there is much debate on the role of pension funds in economic development. Some believe pensions funds are a beneficial tool for creating a sustainable economic model, but others believe these funds undermine national wealth and social harmony. At the opposite of OECD nations, African countries show very little activity in the pension funds industry. We believe that under ethical conditions pension funds can indeed be used in a viable African economic model for community development and industrial well-being.
FuW: “Bundesrat handelt unternehmerisch”
In seinem Kommentar sagt Finanz und Wirtschaft-Redaktor Thomas Hengartner, warum Pensionskassen 2013 nicht mehr als 1,5% Zins zahlen können und weshalb ein Wechsel auf eine ex-post Festlegung des Mindestzinses gut sei. Er schreibt: “Gegen eine solche Änderung spricht nichts. Austretende Mitarbeitende haben die Kontoverbindung der Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers ohnehin hinterlassen, so dass ihnen der anteilige Zins nachvergütet werden kann. Für die Änderung spricht hingegen vieles. Die Pensionskassenverantwortlichen werden künftig weit mehr angespornt. Weil das Renditeziel nicht mehr vorbestimmt wird, haben sie es sich richtigerweise selbst zu stecken. Mehr Beachtung findet dann wohl eine Vermögensausrichtung, die wirklich langfristige Wertsicherung der zwangsgesparten Pensionsgelder verspricht. Ihre Kernbestandteile müssen Realwerte wie Aktien und Immobilien sein.”
SF: ASIP mit Vorbehalten gegen “Abzocker-Initiative”
Das Schweizer Fernsehen hat sich beim ASIP über dessen Haltung gegenüber der Abzocker-Initiative erkundigt. Auf der Website des Fernsehens heisst es: Die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» verlange, dass die Pensionskassen im Interesse ihrer Versicherten abstimmten und offenlegten, wie sie gestimmt hätten. Diese absoluten Stimm- und Offenlegungspflichten gehen gemäss Mitteilung des Asip «weit über die bisherige gesetzliche Regelung hinaus» und überstiegen die Kapazitäten von vielen Pensionskassen.
Mit einem Anteil von rund 6,5 Prozent am Aktienmarkt im Jahr 2010 – gemessen an der Gesamtmarktkapitalisierung (SPI) – vereinten die Schweizer Pensionskassen «weitaus weniger Stimmenmacht auf sich als allgemein wahrgenommen», erklärt der Asip.
Der Verband fürchtet, dass die Initiative von Ständerat Thomas Minder (parteilos/SH) zu einem grossen Zusatzaufwand führt und zusätzliche Verwaltungskosten verursacht. Daher lehne der Asip die Initiative ab und unterstütze den indirekten Gegenvorschlag.
Avenir Suisse: Immer mehr Vorschriften
Die Regulierungsdichte der Schweizer beruflichen Vorsorge nimmt stetig zu. Nach der Verabschiedung des BVG im Jahr 1982 wurden laufend neue regulatorische Vorgaben eingeführt. Heute sind es nicht weniger als 14 Gesetze und Verordnungen sowie mehr als 1800 Normen, die im Rahmen der beruflichen Vorsorge einzuhalten sind. Die Regulierungswut lässt sich auch anders ausdrücken: Waren es 1982 nur 30 Seiten, sind es heute beinahe 200 Seiten, die die berufliche Vorsorge regeln (vgl. Abbildung).
Avenir Suisse schreibt: Eine signifikante Vereinfachung des gesetzlichen Rahmens kann nur mit einem Paradigmenwechsel erreicht werden. Statt detaillierte Leistungen vorzugeben, sollte der Staat minimale Beitragspflichten bestimmen. Mit dem Fokus auf die Beiträge würde sichergestellt, dass jeder Arbeitnehmer genügend Mittel für seine Vorsorge zur Seite legt. Hingegen sollte die Gestaltung der Leistungen (Umwandlungssatz, Umfang der Kapitaloptionen, Umgang mit älteren Mitarbeitern, etc.) dezentral durch die verantwortlichen Organe einer Vorsorgeeinrichtung definiert werden.
SGB beschliesst Initiative für höhere AHV
Die Delegiertenversammlung des SGB hat einstimmig beschlossen, im Frühjahr 2013 die Volksinitiative AHVplus zu lancieren. AHV-Rentner sollen künftig von einem monatlichen Zuschlag in der Höhe von 10 Prozent profitieren. Das entspricht monatlich 116 bis 232 Franken.
AHVplus ist laut SGB mit Kosten von 3,6 Milliarden Franken verbunden. Die Initiative macht zur Finanzierung keine Vorschriften. Als Finanzierungsquelle in Betracht sollen etwa die Erträge aus einer nationalen Erbschaftssteuer kommen, wie sie eine vom SGB unterstützte Initiative fordert. Mit der geforderten Besteuerung von Erbschaften ab 2 Millionen Franken würden der AHV jährliche Mehreinnahmen von 2 Milliarden Franken zufliessen.
Der SGB wird nun den genauen Wortlaut der Initiative formulieren und bei der Bundeskanzlei die Vorprüfung einleiten. Die Unterschriftensammlung soll im Frühjahr beginnen und die Initiative im Sommer eingereicht werden.
Zinsentscheid “skandalös”, “Bückling” vor der Assekuranz
Travail.Suisse schreibt zum Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzins bei 1,5% zu belassen: “Mit dem Entscheid verweigert der Bundesrat den Arbeitnehmenden eine angemessene Beteiligung an den guten Erträgen. Damit stellt der Bundesrat die Berechtigung des Zwangssparens in Frage. Zudem zeigt die bürgerliche Mehrheit im Bundesrat mit diesem Entscheid ihr wahres Gesicht: Alles für die Lebensversicherungen, wenig für die Arbeitnehmenden. Dieser Kniefall vor den Lebensversicherern, deren Gewinne dank einem tiefen Mindestzinssatz noch höher ausfallen werden, ist skandalös.”
Der Gewerkschaftsbund meint: “Nun ist der Bundesrat dem Gejammer der Versicherungslobby gefolgt, die sich bereits in der BVG-Kommission durchgesetzt hatte. Damit fährt die Versicherungswirtschaft auch nächstes Jahr auf dem Buckel der Versicherten satte Gewinne ein. Die Versicherten sind wegen dem Bückling des Bundesrats vor den Versicherern einmal mehr die Geprellten.”
BVK: Regierungsrat weist Verantwortung zurück
In einem vom Zürcher Regierungsrat publizierten Bericht hält dieser zwar fest, die Regierung «verkenne ihre Verantwortung nicht». Doch der Bericht der PUK weise die Gesamtverantwortung zu Unrecht einseitig der Exekutive zu. Richtig sei vielmehr, dass die Verantwortung für die BVK auf verschiedenste Akteure verteilt gewesen sei. Die PUK verkenne die rechtlichen und führungsmässigen Besonderheiten, die sich ergäben, weil die BVK als unselbständige öffentlichrechtliche Anstalt organisiert sei – erst auf Anfang 2014 wird sie verselbständigt und aus der Verwaltung ausgegliedert.
Grenzgänger Info Nr. 17, Ende der Tätigkeit der IG, Steuerstreit blockiert
Die IG Pensionskasse, welche sich für die Interessen der deutschen Grenzgänger in Sachen 2. Säule einsetzt, will gemäss ihrer neuesten Info die Aktivitäten auf Ende Jahr zum Abschluss bringen.
Die IG Pensionskasse hat die Entwicklung der Position des Schweizer Pensionskassensystems als „Berufliche Vorsorge“ in Deutschland ab 2005 aktiv begleitet und die Grenzgänger über den Fortgang informiert. Die IG Pensionskasse wurde initiativ, um auf der rechtli-chen/gesetzlichen und auf der politischen Ebene die Anliegen der Grenzgänger zu vertreten.
Mehrere Steuerverfahren sind inzwischen beim Bundesfinanzhof anhängig und sollten für eine rechtliche Klärung in den kommenden Monaten sorgen. Das Finanzgericht Freiburg hat in seinen Entscheidungen die rechtliche Situation der Schweizer Pensionskasse untersucht und im 3-Säulen-System der Altersvorsorge eingeordnet. Die zum Nachteil der Grenzgänger von der Finanzverwaltung seit 2005 vertretene Auffassung, es handle sich bei der Schweizer Pensionskasse insgesamt zusätzlich zur AHV um eine „gesetzliche Rentenversicherung“ (1. Säule der Vorsorge) wurde vom Finanzgericht als Tatsacheninstanz widerlegt.
Es ist gemäss der Info eine grundsätzliche Bereitschaft bei den Lörracher Abgeordneten – Armin Schuster, Bundestagsabgeordneter der CDU und Rainer Stickelberger, Justizminister von Baden-Württemberg und Landtagsabgeordneter der SPD – vorhanden, eine gesetzliche Basis für die entsprechende Anerkennung der Schweizer Pensionskasse zu schaffen. Die Finanzverwaltung habe sich bisher uneinsichtig gezeigt. Festzustellen sei weiter, dass der Dialog der Interessengemeinschaft Pensionskasse mit der Politik offensichtlich durch das zwischen Regierung und Opposition strittige Steuerabkommen D – CH zur Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge) aktuell blockiert wird.
Enteignung durch negative Realzinsen
Die NZZ befasst sich mit der aktuellen Zinssituation, die in der Schweiz durch tiefe und im Euroraum durch negative Realzinsen geprägt ist. Die Folgen sind kalte Enteignung der Sparer, Versicherungen und Pensionskassen.
Mindestzins bleibt bei 1,5%, Prüfung einer Ex-Post-Festlegung
Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz auch im kommenden Jahr bei 1.5% zu belassen. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes ist die Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hatte sich Anfang September für die Beibehaltung des Mindestzinssatzes ausgesprochen.
In einer Mitteilung des BSV wird ausgeführt: “Angesichts der rekordtiefen Zinssätze und der weiterhin bestehenden beträchtlichen Unsicherheiten hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestzinssatz bei 1.5% zu belassen. Er folgt damit der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge, welche an ihrer Sitzung vom 3. September 2012 mehrheitlich einen Mindestzinssatz von 1.5% befürwortet hatte. Die Vorschläge hatten von 1% bis 2.5% gereicht. Bei der Konsultation der Sozialpartner hatten die Gewerkschaften für 2% bis 2.5% votiert, während sich die Arbeitgeberverbände grossmehrheitlich für 1.5% ausgesprochen hatten.”
Aktuell wird der Mindestzinssatz im Voraus für das folgende Jahr festgelegt. Dies bedeutet, dass von der Festlegung des Zinssatzes bis zur Gutschrift des Zinses auf dem Vorsorgeguthaben am Ende des folgenden Jahres rund 14 Monate verstreichen. Eine alternative Möglichkeit wäre, den Mindestzinssatz jeweils per Ende des laufenden Jahres, also z.B. Ende 2014 für das Jahr 2014 festzulegen (sogenannte Ex-Post-Festlegung). Dies hätte den Vorteil, dass die Entwicklung der Anlagemärkte zu diesem Zeitpunkt weitgehend bekannt ist. Allerdings muss dann eine Lösung gefunden werden für Versicherte, die unter dem Jahr die Vorsorgeeinrichtung verlassen. Der Bundesrat hat den Auftrag gegeben, die Ex-Post-Festlegung des Mindestzinssatzes bis Juni 2013 zu prüfen und ihm diesbezüglich Vorschläge zu unterbreiten.
PKBS: Nach der Revision ist vor der Revision
Auch aufgrund der Strukturreform aber auch durch die Lage auf den Finanzmärkten muss die baselstädtische Pensionskasse erneut ihr Reglement anpassen. Die letzte Revision mit Sanierung erfolgte 2010 aufgrund des Deckungsgrads von nur noch 85%. Ein paar Jahre zuvor wurde die Kasse ausfinanziert. Laut Basler Zeitung soll die neuste Revision auf 2014 in Kraft gesetzt werden. Diskutiert werden die Erhöhung des Rentenalters von 63 auf 65 Jahre, die Herabsetzung des Leistungsziels von 65 auf 60% sowie der Wechsel zum Beitragsprimat. Abzusehen ist, dass die Personalverbände gegen jeden einzelnen Punkt Sturm laufen werden - mit dadurch ausgelösten Volksabstimmungen. Die BaZ rechnet deshalb nicht mit einem Inkrafttreten vor 2015.
Mindestzins 2013: Der Bundesrat zaudert
“Noch nie hat der Bundesrat die Festsetzung des Mindestzinssatzes so lange hinausgezögert wie in diesem Jahr” schreibt der Schweiz. Versicherungsverband in einer Mitteilung und fährt hoffnungsvoll aber wohl nicht ganz ohne Befürchtungen fort: “Die Schweizer Privatversicherer sind zuversichtlich, dass die Regierung mit ihrem Entscheid für 2013 ein klares Zeichen für die finanzielle Sicherheit der beruflichen Vorsorge setzen wird. Verantwortungsvoll und unabhängig von kurzfristigen Verheissungen der Finanzmärkte oder Druckversuchen der Gewerkschaften. Zahlreiche autonome Pensionskassen befinden sich weiterhin in Unterdeckung. Ein zu hoher Mindestzins würde ihre nachhaltige Sanierung gefährden.” Der SVV verweist auch auf den Entscheid der BVG-Kommission: “Die Gewerkschaft Travailsuisse will gemäss ihrer heutigen Medienmitteilung den Bundesrat nun beeinflussen und ihn zu einer Anhebung des Mindestzinssatzes bewegen. Dies obwohl die BVG-Kommission dem Bundesrat empfiehlt, den Mindestzinssatz für 2013 bei 1,5 Prozent zu belassen. Der Entscheid der Kommission für 1,5 Prozent fiel deutlich aus: Mit 13 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Zur Erinnerung: Die Gewerkschaften sind mit 5 Sitzen in diesem Gremium vertreten.”
Travail.Suisse schreibt in ihrer Mitteilung: “Travail.Suisse hat den zuständigen Bundesrat Berset zusammen mit anderen Arbeitnehmerorganisationen in einem Brief aufgefordert, die aktiv Versicherten 2013 mit einem höheren Mindestzinssatz an den positiven Erträgen zu beteiligen. Der Mindestzinssatz soll auf mindestens 2 Prozent angehoben werden. Dies als positives Signal und als notwendiges Bekenntnis für eine leistungsfähige zweite Säule. Das ist angesichts der Jahresperformance von rund 6 bis 7 Prozent immer noch sehr vorsichtig und trägt der Ungewissheit um die Zukunft des Euro und bezüglich wirtschaftlicher Entwicklung genügend Rechnung. Die Beibehaltung auf dem aktuellen Tiefststand von 1.5 Prozent hingegen würde von den Arbeitnehmenden nicht verstanden, die Berechtigung des kollektiven Zwangssparens in der beruflichen Vorsorge in Frage stellen und einseitig den Interessen der Versicherungswirtschaft Rechnung tragen.”
PW. Mit dem BVG-Mindestzins 2013 muss Berset den ersten heiklen Entscheid seiner Amtszeit fällen. Bisher hat er sich vor allem mit schönen Reden zu Kulturthemen und etwas nebulösen Ankündigungen hervorgetan. Das BSV ist in seinen Spitzenpositionen, was das BVG betrifft durchweg mit SP-Mitgliedern besetzt. Aber diese kennen die aktuelle Lage der Pensionskassen. Man wartet nun gespannt, ob der Sachverstand im Bundesamt oder die parteipolitische Perspektive des Magistraten letztlich den Ausschlag gibt. Der späte Entscheid lässt darauf schliessen, dass hinter den Kulissen heisse Diskussionen laufen. Weltbewegende Wirkung hätte ein Satz von 2 statt 1,5% nicht, aber das damit verbundene Signal wäre das falsche.


