Grenzgänger: Positionspapier der IG PK
Zum Treffen mit CDU-Abgeordneten am 14.1.2011 für eine Diskussion deutscher Grenzgänger über die steuerliche Behandlung ihrer beruflichen Vorsorge hat die IG Pensionskasse ein Positionspapier erstellt. Es hält die wichtigsten Elemente der aktuellen Auseinandersetzung zwischen Steuerverwaltung und richterlichen Entscheiden fest sowie die Ziele der IG.
UBS PK-Barometer: Jahresrendite 2010 von 2,68%
Die Schweizer Pensionskassen haben 2010 eine Jahresrendite von +2.68% erzielen können und damit den BVG-Mindestzinssatz leicht übertroffen. Schweizer Aktien, CHF-Obligationen und Immobilien sind hauptsächlich verantwortlich für das Gesamtjahresresultat. Nach einem schwachen November konnte im Dezember nochmals eine leicht positive Rendite von +0.26% erwirtschaftet werden.
Die Performance aller Pensionskassen seit 2006 beträgt +6.8%. Auch im Dezember haben die grossen Pensionskassen besser abgeschnitten als die mittleren und kleinen Vorsorgeeinrichtungen. Ihre kumulierte Performance seit 2006 beläuft sich damit auf +8.7% und ist somit höher als die Rendite der mittleren (+6.6%) bzw. kleinen Pensionskassen (+6.0%).
Im Dezember verzeichneten Aktien sowie Immobilien positive Renditen. Obligationen CHF hingegen waren leicht und Obligationen FW sowie Hedge Funds deutlich negativ. In der Jahresbetrachtung ist bemerkenswert, dass Schweizer Anlagen (Obligationen, Aktien und ein wesentlicher Anteil der Immobilien) äusserst lohnend waren. Obligationen FW und Hedge Funds mussten 2010 jedoch Verluste hinnehmen, im wesentlichen auch verursacht durch die oftmals fehlende Fremdwährungsabsicherung gegenüber dem stärker gewordenen CHF.
Interpellation Egerszegi: Rahmengesetzgebung für die ganze BV
Eingereichter Text: Eine der Forderungen, die in Bezug auf die berufliche Vorsorge immer wieder gestellt wird – und zwar von ganz verschiedenen Interessen her -, ist jene der gleich langen Spiesse für alle, die in der Organisation der zweiten Säule tätig sind. Im Nachgang zur Debatte im Ständerat zur Annahme der Motion Graber Konrad (10.3795) und den diesbezüglichen Bemerkungen des Bundesrates zu den Schwierigkeiten verschiedener "BVG-Welten" stellen sich folgende Fragen:
1. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass nach dem Bericht der Expertenkommission Riemer zur Frage der Schaffung eines speziellen Rechtsinstituts für die Vorsorgeeinrichtungen, die Arbeiten zu diesem Thema wieder aufgenommen werden müssten?
2. Das BVG wurde ursprünglich als Rahmengesetz konzipiert. Wie stellt er sich zur Vision, dass eine Zusammenfassung aller die 2. Säule betreffenden Gesetzesnormen in einem einzigen BVG gerechtfertigt und umsetzbar wäre?
3. Könnten und müssten in einem vereinheitlichten BVG auch die Vollversicherungslösungen der Lebensversicherer, ähnlich wie heute die Spezialgesetzgebung für die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen einbezogen werden?
4. In welchem Zeitrahmen könnte eine neue Rahmengesetzgebung für die ganze berufliche Vorsorge erfolgen?
Interpellation / Motion Graber / Exp. Bericht Riemer
NZZ: Sparpotenzial in der zweiten Säule
BVK: Medienmitteilung und Untersuchungsberichte
Die Autoren der Administrativuntersuchung zur BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich anerkennen, dass die Organisation der Pensionskasse in den letzten Jahren stark verbessert worden ist. Sie haben aber mehrere Mängel eruiert und daraus Verbesserungsvorschläge abgeleitet. Dazu zählen stärkere Kontrollmechanismen und eine breitere personelle Abstützung. Um einem Korruptionsverdacht früher begegnen zu können, schlagen sie zudem eine kantonale Whistleblowing-Stelle vor, schreibt die Zürcher Finanzdirektion auf der Website des Kt. Zürich in der offiziellen Mitteilung zur BVK.
Auf der Website können die Untersuchungsberichte von Prof. G. Müller, BDO und Balmer-Etienne herunter geladen werden.
Mitteilung ZH / Kurzfassung Bericht BDO / Schlussbericht Müller / Bericht Balmer-Etienne
NZZ: Pensionskassen 2010 im Plus
Laut Berechnungen der UBS und der Credit Suisse haben Schweizer Pensionskassen 2010 Renditen von 2,68% bzw. 2,93% erzielt. Die Vorsorgeeinrichtungen setzten stärker auf Immobilien und Aktien.
Grossbritannien schafft Rentenalter ab
Briten können künftig selbst entscheiden, wann sie in Rente gehen. Das gesetzliche Rentenalter, das bisher beim Erreichen der Altersgrenze in der Regel automatisch zum Ausscheiden aus dem Betrieb führte, wird per Ende September ersatzlos abgeschafft. Ein wichtiges Ziel der Massnahme ist es, Personen mit zu schmaler Altersvorsorge – und davon gibt es viele in Grossbritannien – den Verbleib im Erwerbsleben zu erleichtern und damit einen Absturz in die Altersarmut zu verhindern.
Als weiteren Eckpfeiler veröffentlichte die konservativ-liberale Regierung am Donnerstag auch das Pensionsgesetz, das die schon unter Labour eingeleiteten Reformen fortführt. Dazu gehört die Erhöhung des Mindestalters für den Bezug der staatlichen Rente für Frauen (bisher 60 Jahre) und Männer (bisher 65) auf 66 Jahre ab dem Jahr 2020.
Ab 2012 werden alle Arbeitnehmer ab einem bestimmten Mindesteinkommen in eine Pensionskasse eintreten müssen, in die Arbeitgeber und Arbeitnehmer mindestens je 3 Prozent des Lohnes einbezahlen. Bisher bestand keine Pensionskassen-Pflicht, weshalb zwei Drittel der Arbeitnehmer im Privatsektor keiner Pensionskasse angehören.
Der führende Wirtschaftsverband CBI kritisierte die kurzfristige Abschaffung des Rentenalters scharf. Viele Unternehmen befürchten, dass sie ältere Mitarbeiter künftig nicht mehr einfach loswerden können. Sie warnen vor Klagen wegen Altersdiskriminierung oder unfairer Leistungsbeurteilungen.
CDU-Abgeordnete zu Grenzgängerproblemen
Die CDU-Bundestagsabgeordneten Armin Schuster, Thomas Dörflinger, Siegfried Kauder und Andreas Jung machen am 14.1.2011 im Rahmen einer Informationsreise am Hochrhein auch in Weil am Rhein Station. Von 17.30 bis 18.30 Uhr werden sie sich im Hadidpavillon bei Grenzgängern über Probleme der Doppelbesteuerung bei Pensionskassen informieren. Viele Grenzgänger fühlen sich durch das deutsche Steuerrecht massiv benachteiligt und haben sich daher zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen. Interessierte Gäste sind willkommen.
Zürcher Info-Tage: Fokus Strukturreform
Die traditionell gut besuchten Informationstage der Zürcher BVG-Aufsicht haben am 13.1. ihre Premiere erlebt. Ein wichtiger Block bilden die Referate zur Strukturreform mit den umstrittenen Ausführungsbestimmungen. Erich Peter, Chef der ZH-Aufsicht, stellte die Neuerungen aus Sicht der kantonalen Direktaufsicht (DA) dar. Deutlich wurde, dass die Reform mit der Installation der Oberaufsichtskommission (OAK) sich wohl nicht ganz problemlos realisieren lässt. Die kantonalen Aufsichtsämter stossen sich an den Kosten der Oberaufsicht mit gut 7 Mio. Franken, denen der (bisherige) Aufwand bei den Kantonen von 13 Mio. gegenübersteht. Sowohl die Kosten wie auch die personelle Ausstattung der OAK werden als übertrieben erachtet. Peter betonte, dass bei den Kantonen die eigentliche Erfahrung und das Wissen aus der direkten Aufsicht liege und die OAK darauf achten müsse, durch eine gute Zusammenarbeit dieses nutzen zu können. Die kantonalen Ämter sehen sich selbst neu einer Aufsicht unterstellt, was möglicherweise nicht leicht zu verdauen ist. Markus Lustenberger von der Zentralschweizer Aufsicht hat dafür das Bild der “Vögte und der Untertanen” geprägt. Zürich plant eine Aufstockung des Personalbestands um 6 Mitarbeiter, wozu als Wunsch auch ein PK-Experte gehört, falls man sich diesen denn auch leisten könne.
Die Strukturreform wird den Revisionsstellen zahlreiche neue Aufgaben bringen. Sie stehen deshalb unter dem Generalverdacht, als Profiteure jede denkbare Verkomplizierung bei der Prüfung zu unterstützen. Bruno Christen, der die Neuerungen aus Sicht der Treuhand-Kammer beurteilte, war offenbar bestrebt, diesen Verdacht zu zerstreuen. Christen kritisierte eine Reihe von Punkten bei den Verordnungsentwürfen mit einigen unmissverständlichen Bemerkungen. Dass etwa die Revisionsstelle beim Thema Loyalität quasi geschäftsführende Funktionen übernehmen solle, bezeichnete er als systematisch falsch und die Bestimmungen in der Verordnung als nicht gesetzeskonform. Insgesamt kommen mit der Reform drei neue Elemente auf die Revisionsstellen zu. Es sind dies Ueberschussbeteiligung, Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden und das Meldewesen der VE. Der letztgenannte Teil war für Christen schon im Gesetz kaum nachvollziehbar, die Ausführungsbestimmungen seien noch schwerer verständlich und er drohte den Kassen monatliche Prüfungen an, um den Vorschriften genüge zu tun. Weniger auf der humoristischen Schiene befürchtet er, dass mit dem wachsenden Administrativaufwand patronale Stiftungen bald der Geschichte angehören könnten. Und wenig Freude hat er auch an der Aufnahme der IKS in die BVV2, für Christen ein “Damoklesschwert”. Insgesamt, so Christen, würden wohl an Gesetz und Verordnung Erwartungen geknüpft, die sich kaum erfüllen dürften, da sei ein “Gap” zu erkennen. Der Abbau der Eigenverantwortlichkeit bei den VE werde von der Treuhand-Kammer keinesfalls begrüsst.
Martin Kaiser, Vizedirektor des BSV, hat sich in Zürich zu aktuellen Fragen der Beruflichen Vorsorge geäussert. Wie es seine Aufgabe war, hat er den Verordnungsentwurf gegen die diversen Angriffe verteidigt, dabei allerdings nicht erkennen lassen, dass man in Bern die Vorbehalte ernst nimmt. Zu den Befürchtungen Christens bezüglich der Aufnahme der IKS in die BVV2 bemerkte er, dass eine gutes IKS die Revisionskosten markant verringern könne. Womit scheinbar die wahren Motive der Treuhand-Kammer offengelegt sind.
BVK: Ergebnisse der Administrativ-Untersuchung
Die Organisation der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich weist verschiedene Mängel auf und muss verbessert werden. Zu diesem Schluss kommt die von der kantonalen Finanzdirektion bei Prof. G.Müller in Auftrag gegebene Administrativuntersuchung. Ziel der Untersuchung war, die Organisation der BVK auf Schwachstellen zu durchleuchten und Vorschläge für Verbesserungen zu erhalten. Es sei also nicht darum gegangen, strafrechtlich relevante Tatbestände an den Tag zu bringen, sagte Finanzdirektorin Ursula Gut vor den Medien. Die Revisionsfirmen BDO und Balmer-Etienne sollten einige verdächtige Mandatsverhältnisse untersuchen.
Thomas Schönbächler, der neue BVK-Chef, der seit 2009 im Amt ist, hat laut Gut einige unbefriedigende externe Mandate aufgelöst, andere neu ausgehandelt. Dabei konnten offenbar ohne Probleme Honorarkürzungen von 30 bis 35 Prozent durchgesetzt werden. Der BVK-Chef tat dies gegen Widerstand aus dem Asset Management der BVK: Einige Tage vor seiner Verhaftung hat D.G. seinen Chef wissentlich hintergangen und eine dieser Firmen mit Informationen gefüttert. «Allein deswegen wäre eine Entlassung gerechtfertigt gewesen», sagt Gut.
Die Complementa AG hatte bei der BVK ein Dreifachmandat inne. Die Firma war Investment Controllerin der Pensionskasse und sie hat auch bei der Strategiefindung und bei der Vergabe von Mandaten mitgeholfen und berät gleichzeitig auch noch die Finanzdirektorin in Sachen BVK. Diese Rollenkumulation hält Müller für problematisch.
Ebenso problematisch sei, dass die Geschäftsbeziehung mit der Complementa AG seit 1991 besteht. Eine derart lange Auftragsdauer könne zu «unerwünschter Routine, Verlust an Kritikfähigkeit und personellen Verflechtungen» führen, kritisiert Müller. Aus diesen beiden Gründen soll der Vertrag mit Complementa aufgelöst werden. “Um diese Risiken zu minimieren, sollte nach meinem Dafürhalten geprüft werden, ob die Aufgabe des Investment Controlling nicht einer anderen Firma übertragen werden sollte.” “Die Complementa AG übt ihr Mandat seit dem Jahre 1991 ununterbrochen aus. Ihre Arbeit wurde bisher nie beanstandet.”
In der Anlageberater-Szene kursierten seit längerem Gerüchte über das Gebaren des ehemaligen BVK-Anlagechefs. Konkrete Hinweise gingen beim Kanton aber nie ein. Für solche Situationen wäre es laut Müller eine Stelle wünschenswert, wo sich Insider anonym melden können. Die kantonale Ombudsstelle, die heute solche Meldungen entgegennehmen sollte, ist dafür ungeeignet, weil keine Anonymität gewährleistet ist. Der Gutachter fordert, dass ein kantonsweites anonymes Meldesystem geprüft wird – eine Whistleblowing-Stelle.
Laut den Autoren der dreiteiligen Untersuchung hat sich die Organisationskultur der BVK in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert. Die Experten schlagen jedoch vor, die Kontrollmechanismen zu verstärken. Auch brauche es in gewissen Managementbereichen mehr Personal. Die Berichte seien aber noch sehr neu. Die Empfehlungen werde sie nun «Punkt für Punkt» mit BVK-Chef Schönbächler durchgehen. Erst dann werde sie entscheiden, welche weiteren Punkte man realisieren könne, meinte Gut.
Handelszeitung: “Die Säule der Verzweiflung”
“Die tiefen Zinsen treiben die 2. Säule in eine gefährliche Renditefalle. Die Kassenmanager kürzen Leistungen – und pumpen immer grössere Summen in riskante Anlagen”, schreibt dramatisierend die Handelszeitung. Weiter heisst es: “Schon jetzt können die Kassen ihre Leistungsversprechen kaum noch aufrechterhalten. So sind die obligatorischen Minimalleistungen nur durch Einschnitte im freiwilligen, überobligatorischen Teil finanzierbar.
«Sollen überobligatorische Leistungen nicht weiter gekürzt werden, sind über kurz oder lang höhere Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge nötig», erklärt Patrik Schaller, der bei Ernst & Young den Vorsorgebereich leitet. «Den Pensionskassen fehlt nämlich der dritte Beitragszahler.» Es fehlen attraktive Finanzanlagen, die mit lukrativen Erträgen die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ergänzen. Im Schnitt benötigen Pensionskassen Kapitalerträge von knapp 4 Prozent, um die Leistungen im bisherigen Umfang weiter zu garantieren.”
CS PK-Index: Rendite 2010 von 2,9%
Die ersten Berechnungen des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index, der das Anlageverhalten von rund 100 Schweizer Pensionskassen seit dem Jahr 2000 berücksichtigt, zeigen für das 4. Quartal sowie das Anlagejahr 2010 ein erfreuliches Resultat.
Im Berichtsquartal legte der Index um 1,19 Punkte resp. 0.96 % zu und lag per 31. Dezember 2010 bei 125,24 Punkten. Zum Resultat haben der Oktober mit 1,27 % und der Dezember mit 0,38 % beigetragen, während der November ein Minus von 0,68 % zu verzeichnen hatte. Die BVG-Mindestverzinsung stieg im Berichtsquartal um 0,5 % resp. 0,67 Punkte auf den Stand von 136,71. Die Differenz verringerte sich dadurch auf 11,47 Punkte.
Für das Anlagejahr 2010 wurde eine Rendite von 2,93 % verzeichnet. Somit wurde die BVG-Vorgabe um 0,93 % übertroffen. Die annualisierte Rendite des Index seit 1. Januar 2000 beträgt per Quartalsende 2,07 %. Demgegenüber steht die annualisierte BVG-Mindestverzinsung, welche 2,88 % beträgt.
In der Anlageallokation per 31. Dezember 2010 fällt auf, dass die Liquiditätsquote (7,3 %) erneut gesenkt wurde. Ebenfalls abgebaut wurden die Engagements in Schweizerfrankenobligationen (26,1 %). Aufgebaut wurden die Engagements in Aktien Schweiz (12,7 %) und Aktien Ausland (17,1 %), sodass sich ein Aktienengagement von total 29,80 % ergibt. Der Schweizer Franken wurde im Berichtsquartal abgebaut und befindet sich auf dem Niveau per Ende 2009 (78,2 %).
Die detaillierte Auswertung des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index für das 4. Quartal 2010 wird in rund zwei Wochen publiziert.
Umwandlungssatz oder die schrittweise Enteignung
Konrad Hummler, Teilhaber von Weggelin & Co., äussert sich in einem Kommentar in der NZZ zu den Machenschaften der ungarischen Regierung bei der Verstaatlichung privater Vorsorgegelder im Jahr ihrer EU-Präsidentschaft und macht dann den Schritt zur Schweiz, wo solches angeblich völlig unmöglich ist. Hummler hat seine Vorbehalte und die sind massiv: “Wie viel sauberer stehen in dieser Sache doch wir Schweizer da! Wir könnten, was der Himmel verhüten möge, ohne weiteres die EU Rats-Präsidentschaft übernehmen! Könnten wir? Nein, gerade in Sachen Enteignung von Pensionskassenvermögen nicht. Weshalb? Weil seit Jahr und Tag aufgrund des unrealistischen Rentenumwandlungssatzes die jüngere Generation zu wenig sparen kann, sprich: still und leise systematisch enteignet wird. Keine rechtsnationale Zweidrittelmehrheit wie in Ungarn, sondern die unheilige Allianz aus Sozialisten, Gewerkschaften und einer erklecklichen Zahl von SVP-Kantonalparteien hat im letzten Jahr zu einer Bestätigung dieser Enteignungsstrategie durch das Volk geführt. Der einzige sachliche Unterschied zwischen dem ungarischen und dem schweizerischen Rentenmodell liegt darin, dass das erste schlagartige, das zweite graduelle Wirkung zeitigt, was eigentlich fast noch ein wenig fieser ist, weil sie erst in ferner Zukunft sichtbar wird, dann aber ebenfalls brutal.”
Start-Anlass mit prominenter Absenz
Mit “Vorsorge und Grenzerfahrungen” war der traditionelle Neujahres-Anlass des Pensionskassenverbands überschrieben. Eine Erfahrung ganz neuer Art war dem ASIP und den Tagungsteilnehmern dabei beschieden. Der vor dem Hintergrund der Vernehmlassung zur Strukturreform mit Spannung erwartete Vortrag von M. Kaiser, Vizedirektor des BSV, fiel wegen Absenz des Referenten aus. Als Grund wurde mitgeteilt: “zeitliche Überlastung”. Die zahlreich anwesenden Fachleute quittierten den Affront mit unmissverständlichen Kommentaren. Denn der wahre Grunde für die Absage ist wohl eher bei der Kritik zu suchen, den die Fachverbände und mit ihnen auch der Pensionskassenverband an den im BSV erarbeiteten Verordnungsentwürfen geäussert haben und die im Amt offenbar erhebliche Missstimmung ausgelöst hat. Sich der Auseinandersetzung mit den direkt Betroffenen schlicht zu verweigern, ist nicht die Art, wie in unserem Land Politik gemacht wird. Auch bei den anwesenden Parlamentariern ist das Verhalten nicht auf Verständnis gestossen. Christine Egerszegi hat angekündigt, sich beim Departement zu melden. Der Vorfall dürfte ein Nachspiel haben und ist ein schlechtes Omen für die weitere Diskussion um die Verordnungen.
Aon Hewitt für effizientere Umsetzung der EU-Rentengesetze
Als Antwort auf das Grünbuch der Europäischen Kommission für angemessene, nachhaltige und sichere europäische Vorsorgesysteme plädiert Aon Hewitt dafür, statt neuer EU-Richtlinien die bereits existierende Gesetzgebung effizienter umzusetzen. Die Initiative würdigt Aon Hewitt als umfassendste Überprüfung der europäischen Vorsorgesysteme seit mehr als einem Jahrzehnt.
„Die Untersuchung stellt die Verbesserung der finanziellen Sicherheit im Rentenalter in den Mittelpunkt und trifft damit den Kern der Debatte. Allerdings scheint der Entwurf die Problematik der Finanzierbarkeit heutiger und zukünftiger Vorsorgesysteme für Arbeitgeber zu unterschätzen. Die Einführung zusätzlicher regulatorischer Bestimmungen dürfte eher die Kosten für die Arbeitgeber erhöhen als das Angebot der beruflichen Vorsorge für Arbeitnehmer verbessern. Der gesetzliche Rahmen sollte die Umsetzung von Vorsorgesystemen eher unterstützen als bremsen", erklärt Leonardo Sforza, Leiter EU Affairs and Research bei Aon Hewitt.
Weiterhin fordert Aon Hewitt in diesem Zusammenhang
– die Einrichtung einer Beratungsplattform unter Mitwirkung von Fachkräften aus dem Bereich der beruflichen Vorsorge, die als Sammelstelle für lokale Bedürfnisse und Entwicklungen dient,
– eine Verbesserung des Austausches von nationalen "best practices" über bestehende europäische Foren,
– eine laufende Bewertung des Einflusses europäischer Gesetzgebungsvorschläge und bereits bestehender Massnahmen,
– eine Vermeidung von Veränderungen der bestehenden Solvabilitätsanforderungen, da zusätzliche Regelungen die Kosten auf Seiten der Vorsorgeeinrichtungen erhöhen, ohne die Sicherung der Ansprüche tatsächlich zu verbessern.
Mitteilung Aon Hewitt / Grünbuch