Nachfolgeregelung bei Balmer-Etienne
Das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunter- nehmen Balmer-Etienne hat im Hinblick auf die geplante Pensionierung des langjährigen VR-Präsidenten Hanspeter Balmer verschiedene Führungspositionen neu besetzt. Andreas Glanzmann heisst der neue VR-Präsident, Werner Pfäffli übernimmt die CEO-Funktion ab 1. Juli 2015.
Andreas Glanzmann ist seit über 20 Jahren für Balmer-Etienne tätig, hauptsächlich in der Rechtsberatung für Unternehmen. Seit 2007 ist Andreas Glanzmann CEO.
Werner Pfäffli (Bild), der künftige CEO, absolvierte ein Ökonomie-Studium an der Universität St.Gallen und bildete sich danach zum Wirtschaftsprüfer aus. Sein Beratungsschwerpunkt umfasst die Prüfung und Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen in Fragen der Rechnungslegung und Konzernrechnung. Werner Pfäffli wechselte 2005 von KPMG zu Balmer-Etienne und ist seit 2007 Partner und Mitglied der Geschäftsleitung.
Mindestzins 2015: SVV für weniger, SGB für mehr
Wie stets nach Bekanntgabe des Vorschlags der BVG-Kommission zum Mindestzins für das kommende Jahr liegen der Versicherungsverband und der Gewerkschaftsbund am weitesten auseinander.
Der SVV schreibt in einer Reaktion auf den BVG-Kommissionsentscheid (dem der Bundesrat mit grosser Wahrscheinlichkeit folgen wird): “In ihre Überlegungen hat die Kommission offenbar zu einem erheblichen Teil die gestiegenen Aktienkurse und Immobilienpreise einbezogen, obwohl die Wahrscheinlichkeit einer Korrektur aufgrund geopolitischer Risiken und verhaltener Wirtschaftsprognosen gestiegen ist. Darum schlagen die Privatversicherer einen Mindestzinssatz von höchstens 1,25 Prozent vor – gleich viel wie im vergangenen Jahr.
Der BVG-Mindestzinssatz ist für die Vorsorgeeinrichtungen eine Garantieverpflichtung. Er muss deshalb so festgelegt werden, dass er für die Vorsorgeeinrichtungen immer erreichbar bleibt. Als Basis kann aus Sicht der Assekuranz nur der «sichere Zinssatz» massgebend sein. Dieser ist in den vergangenen zwölf Monaten nochmals gesunken.”
Der Gewerkschaftsbund seinerseits fordert 2%, wie es in seiner Konsultationsantwort heisst: “Unter Berücksichtigung der aktuellen erfreulichen Renditeentwicklungen im Aktien- und Immobilienmarkt und unter Anwendung der in der BVG-Kommission behandelten „Minderheitsformel“ und den entsprechenden Juni-2014-Werten von 2.03 und Juli-2014-Werten von 1.95 spricht sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund für einen BVG-Mindestzinssatz im 2015 in der Höhe von mindestens 2% aus. Die Vorsorgeeinrichtungen konnten in den letzten Anlagemonaten gute Ergebnisse erzielen.
Die für die Vorsorgewelt relevanten Aktienindizes (SMI, SPI und MSCI World) sowie die gemischten Indizes (Pictet BVG) haben in den letzten 12 Monaten markant zugelegt. Auch der Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index, der auf realen Pensionskassendaten basiert, oder der Swisscanto Pensionskassen-Monitor, der auf Umfragedaten über die Vermögensallokation beruht, zeigen im zweiten Quartal 2014 Renditen, die sich im Bereich von 4% bewegen und somit deutlich über dem aktuellen BVG-Mindestzinssatz von 1,75% liegen.”
Der Arbeitgeberverband liegt etwas, aber nicht weit über dem Vorstellungen der Versicherer. In einer Mitteilung des SAV wird festgehalten: “Die BVG-Formel zur Berechnung des Mindestzinssatzes, an der sich auch der SAV orientiert, ergibt aktuell einen Satz von 1,5 Prozent. Die angespannte geopolitische Lage und die konjunkturellen Unsicherheiten – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Finanzmärkte – sowie die bei vielen Pensionskassen nach wie vor zu tiefen Wertschwankungsreserven erlauben für das nächste Jahr keinen höheren Mindestzinssatz. Angesichts der neuesten eindringlichen Warnungen der Schweizerischen Nationalbank und der erneut rekordtiefen Zinsen ist der Kommissionsentscheid schwer verständlich.
Dies insbesondere auch unter Berücksichtigung des Charakters des Mindestzinssatzes: Dieser richtet sich nach denjenigen Kassen, die im Interesse ihrer finanziellen Stabilität nicht darüber hinausgehen können. Bei einer Inflation gegen Null ist eine garantierte Verzinsung von 1,5 Prozent bei finanziell nicht ausreichend risikofähigen Vorsorgeeinrichtungen immer noch vorteilhaft. Jede einzelne der sozialpartnerschaftlich geführten Vorsorgeeinrichtungen kann zudem jederzeit eine höhere Verzinsung beschliessen, sofern es ihre finanzielle Situation erlaubt.”
BVG-Kommission für unveränderten Mindestzins von 1,75%
Die Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge haben sich mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, den Mindestzinssatz 2015 bei 1.75% zu belassen.
Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 1.25% bis 2%. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Zu berücksichtigen ist jedoch ebenso, dass nicht die ganze Rendite einer Vorsorgeeinrichtung für die Mindestverzinsung verwendet werden kann. Die Vorsorgeeinrichtungen haben auch die Pflicht, die gesetzlichen Rentenanforderungen zu erfüllen, notwendige Rückstellungen vorzunehmen und Wertschwankungsreserven zu bilden. Dafür benötigen die Vorsorgeeinrichtungen ebenfalls Renditeanteile.
Die von der Mehrheit der BVG-Kommission favorisierte Formel zur Berechnung des Mindestzinssatzes ergibt aktuell einen Wert von 1.5%. Aufgrund der insgesamt zufriedenstellenden Situation an den Finanzmärkten hat sich eine Mehrheit (11 Stimmen) der Kommission für die Beibehaltung des Satzes ausgesprochen. 6 Stimmen votierten für 2%. Angesichts der tiefen Inflation stellen 1.75% eine gute Realverzinsung dar. Die Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in einem Jahr erneut zu überprüfen.
BE: Finanzierungspläne für kantonale PKs genehmigt
Im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die kantonalen Pensionskassen hat der Regierungsrat des Kantons Bern die Finanzierungspläne der Bernischen Pensionskasse (BPK) und der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) genehmigt. Diese legen fest, wie die nach der Schuldanerkennung des Kantons von 1,1 Milliarden Franken verbleibende Unterdeckung von 923 Millionen Franken bei der BPK und 776 Millionen Franken bei der BLVK (Stand 31.12.2013) in den kommenden 20 Jahren geschlossen werden. Dafür müssen zusätzlich zu den ordentlichen Beiträgen sogenannte Finanzierungsbeiträge von 2,3 Prozent des versicherten Lohns bei der BPK und 4,25 Prozent bei der BLVK geleistet werden. Die Arbeitgeber beteiligen sich daran mit 60 Prozent. Das Kantonspersonal und die Lehrkräfte tragen den restlichen Anteil. Weiter hat der Regierungsrat die ab dem 1. Januar 2015 zu leistenden ordentlichen Beiträge der Arbeitgeber und der aktiven Versicherten genehmigt.
Basler Aufsicht: “Kabinett der Abzocker”
Die Basler Zeitung berichtet über die Abgeltung für den Stiftungsrat der Nordwestschweizer Stiftungsaufsicht BSABB (BS und BL). Die Zeitung schreibt: “Man kann den Damen und Herren des Verwaltungsrats nicht vorwerfen, ihre Entschädigungen verheimlicht zu haben. Im Geschäftsbericht 2013, der unlängst publiziert wurde, werden die Abgeltungen offengelegt. Die Zahlenlage präsentiert sich wie folgt: Für seine Tätigkeit zahlte sich der BSABB-VR insgesamt 126’744.75 Franken aus. Davon entfallen 35’000 Franken auf den Präsidenten Felix Uhlmann, einen Basler Rechtsprofessor mit Lehrstuhl an der Universität Zürich.
Der Vizepräsident, welcher 25’000 Franken erhielt, ist ein altbekanntes Gesicht: Es handelt sich um den ehemaligen Basler Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass (FDP). Auch unter den drei weiteren VR-Mitgliedern, die mit je 20’000 Franken entschädigt wurden, finden sich prominente Namen: Susanne Leutenegger Oberholzer, SP-Nationalrätin des Kantons Baselland, der Baselbieter alt Regierungsrat Andreas Koellreuter (FDP) sowie der Basler Advokat und Privatdozent Christoph B. Bühler. Bei allen Honoraren handelt es sich um Pauschalentschädigungen.
Im Vergleich mit den Stiftungsaufsichten in anderen Regionen der Schweiz sind die Vergütungen in Basel fürstlich. In Zürich wurden die Verwaltungsräte mit total 80’000 Franken honoriert, in Bern mit knapp 50’000 Franken. Dabei verwalten sie viel grössere Vermögen als die BSABB, tragen also eine höhere Verantwortung. Doch beim Lohn halten sie sich zurück – da sind die Basler Spitzenreiter.
Was hat das fünfköpfige Gremium für die fast 127’000 Franken geleistet? Laut Geschäftsbericht tagte der Verwaltungsrat im 2013 an fünf Sitzungen, die rund vier Stunden dauerten. Auch «teilweise ausserhalb der regulären Sitzungen» seien einzelne Verwaltungsräte im Einsatz gewesen. Genauere Angaben fehlen jedoch. Rechnet man grosszügig mit einem Gesamtaufwand von durchschnittlich 50 Stunden pro Jahr, ergibt sich ein Stundenlohn von 400 Franken. Im Fall von Präsident Uhlmann sind es gar 700 Franken.”
Update. Der VR der BSABB hat keine Freude am Artikel der BaZ, erwägt aber eine Honorarkürzung, welche schon vor dem Bericht “angedacht” worden sei….
PK Aarau: Besser bei einer Sammelstiftung?
Die städtische Pensionskasse Aarau musste in den vergangenen Jahren dreimal mit Steuergeldern aus der Unterdeckung herausgeholt beziehungsweise davor bewahrt werden. 2007 waren es 4,8 Millionen, zwei Jahre später 4 und im Jahr 2013 1,6 Millionen Franken. «Alles Zuwarten war und ist verlorene Zeit», argumentierte deshalb Mario Serratore und warf dem Stadtrat vor, sich wieder besseres Wissen hinter juristischen Ausflüchten zu verschanzen. «Die Offerte einer Sammelstiftung lag auf dem Tisch. Wieso also dieser erbitterte Widerstand?», heisst es in der AZ.
Der Stadtrat habe sich als beratungsresistent erwiesen, warf Christian Dubs (FDP) diesem vor. Der Wechsel zu einer Sammelstiftung sei nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden. «Wenn dieser bereits vor zehn Jahren vollzogen worden wäre, hätte man auf die Sparübungen mit Stabilo 1 und 2 verzichten können.»
Einzig Daniel Siegenthaler (SP) gab dem Stadtrat Schützenhilfe und vertraute darauf, dass der Stadtrat seine Ankündigungen auch umsetzt. Hanspeter Hilfiker hatte nämlich ausgeführt, dass die Probleme angegangen würden und verschiedene Massnahmen eingeleitet worden seien. «Der Stadtrat nimmt das Anliegen der Motion ernst», sagte er. Die Organe der Pensionskasse sind aufgefordert, bis zum 30. Juni 2015 über den Erfolg der getroffenen Massnahmen zu berichten. Dann werde der Stadtrat über das weitere Vorgehen entscheiden.
Altersvorsorge im internationalen Vergleich
Praktisch alle Industrienationen sehen sich mit den Herausforderungen der demografischen Alterung und einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld konfrontiert. Beide Faktoren erschweren massiv die Finanzierbarkeit der Altersvorsorge. Wo steht die Schweiz im internationalen Vergleich? Was können wir aus den Erfahrungen anderer Länder lernen?
Diesen Fragen widmete sich eine Tagung des I.VW-HSG gemeinsam mit dem St. Galler WDA Forum am 27. August in Bern. Im Rahmen von sechs Referaten und einem Expertenpanel wurden folgende Kernresultate herausgearbeitet. Monika Queisser (Head of Social Policy Division, OECD Paris) stellte die jüngste Ausgabe der OECD-Serie «Renten auf einen Blick» vor. Schweizer Arbeitnehmer arbeiten demnach sehr oft bis zum gesetzlichen Rentenalter, wobei die Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmer seit 1991 gestiegen ist. Dr. Renate Finke (Senior Pension Analyst, Allianz SE) ging auf die Resultate des «2014 Pension Sustainability Index» der Allianz ein. Im Länderranking steht die Schweiz mit Platz 7 gut dar. Ein besonderer Vorteil der Schweiz besteht dabei in der ausgewogenen Balance zwischen umlagefinanzierter staatlicher Rente und kapitalgedeckten, privaten Renten.
Stefan Loacker (CEO, Helvetia Gruppe) zeigte auf, von welchen Reformerfolgen im Ausland die Schweiz lernen sollte. Ein Vorschlag ist die Einführung automatischer Stabilisatoren, etwa eine schrittweise Anpassung des Regelrentenalters an die Entwicklung der Lebenserwartung. Auch empfiehlt er die sachliche Festlegung der technischen Parameter durch eine Expertengruppe. Ivo Furrer (CEO Schweiz, Swiss Life) besprach die Rolle und Bedeutung der Lebensversicherer im Schweizer Vorsorgesystem. Ein besonderes Augenmerk legt er auf die politisch-regulatorischer Herausforderungen sowie auf Veränderungen im Kundenverhalten.
Markus Hübscher (CEO, Pensionskasse SBB) erläutert am Beispiel der Pensionskasse der SBB die aktuellen Probleme der beruflichen Vorsorge. Den geringen Anlagerenditen stehen hohe Garantien gegenüber, welche substanzielle Umverteilungsprozesse von Jungen zu Älteren auslösen. Die PK SBB schätzt, dass seit 2007 pro Jahr rund 300 Mio. Franken von den aktiven Versicherten an die Rentner umverteilt wurden. Für Heinz Zimmermann (Professor für Finanzmarkttheorie, Universität Basel) ist gerade wegen der starken kapitalgedeckten Komponente die Schweiz reformbedürftig: Denn Kapitalmärkte sind höchst ungeeignet, sozialpolitische Anliegen umzusetzen. Sozialpolitische Anliegen sind auf Sicherheit angewiesen, während der Kapitalmarkt das Eingehen von Risiken mit sich bringt. Laut Zimmermann sollte die Existenzsicherung vollständig umlagefinanziert oder durch öffentliche Verschuldung finanziert werden. Das darüber hinausgehende Vorsorgemotiv (Lebensstandardsicherung) ist vollständig zu liberalisieren. Damit würde das komplizierte BVG-System vereinfacht und die persönliche Verantwortung gestärkt.
Zusammenfassend herrschte Einigkeit unter den Experten, dass die Schweiz ein leistungsfähiges Altersvorsorgesystem hat. Trotz der guten Ausgangslage herrscht auch weitgehend Einigkeit, dass Reformbedarf besteht. Es gibt viele gute Reformvorschläge, aber deren Umsetzung wird als sehr schwierig erachtet. Alle Reformen der Altersvorsorge in den letzten 10 Jahren sind gescheitert. Vor dem Hintergrund der demografischen Alterung und dem Niedrigzinsumfeld kann die Schweiz sich aber nicht weitere 10 Jahre ohne Reformen leisten. Insofern bleibt zu hoffen, dass der Weg hin zu einer Altersvorsorgereform 2020 gefunden wird.
PPC-Studie: Pensions-Kassen-Sturz
Die Vorsorgeeinrichtungen dürften auf dem gesamthaft knapp 700 Mrd. Fr. umfassenden Vermögen dieses Jahr vor Kosten rund 6% Performance eingefahren haben. Darauf deutet der Pictet-BVG-Index 25, der die Wertentwicklung eines typischen Vorsorgevermögens mit 25%-Aktienanteil spiegelt. Aufwärts bewegt haben sich die Marktwerte der Aktien wie auch der Staatsanleihen.
Ernüchternd fällt die Analyse von PPCmetrics der Anlageergebnisse von 41 Pensionskassen im Zeitraum Juli 2011 bis Juni 2014 aus. Die Institute konnten in der Durchschnittsbetrachtung durch ihre spezifische Anlagetätigkeit nach Abzug der Vermögensverwaltungs- und Transaktionskosten keinen Mehrwert erwirtschaften, weder durch Anlagetaktik noch durch den Versuch, vorteilhafte Obligationen oder Aktien auszuwählen, schreibt Thomas Hengartner dazu in der Finanz und Wirtschaft.
«Der Performancebeitrag der Anlagetaktik bzw. der bewussten Gewichtungsabweichungen lag zwischen –1,4 und +1 Prozentpunkten», sagt Stephan Skaanes, Partner des Beratungsunternehmens. In der Titelauswahl von den Indizes abzuweichen – sogenanntes Stock Picking – habe sich für weniger als die Hälfte der so vorgehenden Kassen ausgezahlt.
Dabei hat das Anwenden von Anlagetaktik meist nicht während Markteinbrüchen, sondern bei Marktaufschwüngen zu einer Unterperformance geführt. Oftmals sei versäumt worden, die Aktienquote nach einem Markteinbruch wieder rechtzeitig der Strategie anzupassen, was meist einen Renditerückstand verursachte.
Gemäss den Studienautoren ist der Entscheid über die Anlagestrategie der mit Abstand wichtigste des ganzen Investitionsprozesses. Im ungünstigen Fall würden die Pensionskassengremien sehr viel Zeit für die Anlagetaktik und die Titelselektion einsetzen, aber zu wenig für eine wohlüberlegte Bestimmung der Grundgewichte der Vermögensklassen.
Umfrage bei Pensionskassen, Demographie und Zinsen
Die Credit Suisse hat die Studie «Schweizer Pensionskassen 2014 – Perspektiven in der Demografie und im Anlagemanagement» veröffentlicht. Sie basiert auf einer Umfrage bei über 250 Schweizer Vorsorgeeinrichtungen. Die Ergebnisse zeigen, dass neben dem Tiefzinsumfeld die Demografie die grösste Herausforderung für die Pensionskassen darstellt. Pensionskassenvertreter erachten in diesem Kontext vor allem den zu hoch angesetzten Mindestumwandlungssatz als problematisch und begrüssen daher mit grosser Mehrheit den Vorschlag des Bundesrats, den Mindestumwandlungssatz zu senken.
Trotz der demografischen Alterung rechnen die Ökonomen der Credit Suisse bis 2050 nicht mit einem sinkenden Kapitalstock in der zweiten Säule. Bei Schweizer Pensionskassen besteht zudem auch Verbesserungspotenzial in Bezug auf die Effizienz der Anlageallokation. Die Studie zeigt, dass sich gerade für Pensionskassen ein langfristiger Anlagehorizont auszahlt. Viele Vorsorgeeinrichtungen richten ihre Anlagestrategie jedoch kurzfristig aus, meint die CS. Insgesamt legen die meisten Pensionskassen ein hohes und differenziertes Kostenbewusstsein an den Tag. Allerdings erachten sie mehrheitlich das Kostensenkungspotenzial als weitgehend ausgeschöpft.
Die von den Ökonomen der Credit Suisse durchgeführten Modellrechnungen in der Studie zeigen, dass die demografische Alterung bis 2050 zu einem weniger rasch wachsenden, aber nicht zu einem sinkenden Kapitalstock in der 2. Säule führen dürfte. Zwar könnte der jährliche Saldo zwischen einbezahlten Beiträgen und ausbezahlten Sozialleistungen negativ werden, die anfallenden Kapitalerträge dürften dies aber mehr als ausgleichen. Dennoch implizieren alle berücksichtigten Demografie-Szenarien, vor allem zwischen etwa 2020 und 2035, eine merkliche Verlangsamung des Kapitalwachstums.
Mehr als die Hälfte der Pensionskassen erachtet das Thema Kosten als wichtig oder sehr wichtig, auch wenn es bei einigen Vorsorgeeinrichtungen momentan nicht im Fokus steht. Weitere 38% haben sich bereits mit der Kostenfrage bis auf weiteres abschliessend auseinandergesetzt. Aufgrund dieser Ergebnisse überrascht es nicht, dass die Pensionskassen gemäss der Umfrage das Kostensenkungspotenzial als weitgehend ausgeschöpft betrachten.
Öffentliche Kassen und ihr Primat
Die Schweizer Personalvorsorge hat in ihrer Ausgabe 8/2014 eine informative Übersicht über die Primate bei den kantonalen Kassen publiziert. Detailliert werden die Daten der Wechsel – so stattgefunden – für alle Kassen aufgelistet. Deutlich wird, dass auch bei den Kantonen das Leistungsprimat für die Altersleistung ein Auslaufmodell darstellt und lediglich noch bei einigen wenigen Vorsorgeeinrichtungen in der Romandie geführt wird.
Sammelstiftung Vita mit neuem Vorsorgemodell
(AWP) Die von der Zurich-Gruppe im Jahr 2004 gegründete teilautonome BVG-Sammelstiftung Vita lanciert ein neues Vorsorgemodell, das der transparenten und gerechten Verteilung von Anlageerträgen dienen soll. Das sogenannte Vollbeteiligungsmodell schaffe Transparenz bei Erträgen und Verzinsung und stelle die faire Beteiligung der Versicherten am Anlageerfolg sicher, schreibt Vita in einer Mitteilung. Künftig will Vita die Anlageerträge in fünf Jahrestranchen gestaffelt an die Kunden verteilen. Dabei sollen sämtliche Erträge, die über die Erträge hinausgehen, welche zum Erreichen des Zieldeckungsgrads (derzeit 106%) und der Verzinsung der Altersguthaben nötig sind, einer so genannten Zinsreserve gutgeschrieben werden. Die Zinsreserve werde dann über fünf Jahre gestaffelt nach einem klar definierten Verteilmechanismus den Altersguthaben der Versicherten gutgeschrieben. Mit dem neuen Modell und dank der Zinsreserven werde auch die bereits hohe Risikofähigkeit der Vita-Stiftung weiter verbessert und so stabilere Anlageerträge liefert, so die Mitteilung.
20 Min: “Teilzeitarbeit kann Sie die Zukunft kosten”
Es sind vor allem Frauen, die einer Teilzeitarbeit nachgehen. Fast 60 Prozent aller weiblichen Erwerbstätigen arbeiten Teilzeit – Tendenz weiter steigend. Diese Quote ist bei den Frauen viermal höher als bei den Männern. Bei rund einem Viertel der arbeitenden Frauen beträgt das Arbeitspensum sogar unter 50 Prozent. Einer der Hauptgründe für diese Arbeitsform ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Aber auch das männliche Geschlecht will nicht mehr Vollzeit schuften. Und viele der Generation Y ziehen eine Work-Life-Balance der Karriere vor. Ein Lebensmodell, das Schule macht: Derzeit arbeiten 1,7 Millionen Schweizer Teilzeit.
Das kann auch Nachteile haben. «Die Chance, dass Teilzeitarbeitende im Alter in eine Vorsorgelücke geraten, ist gross», sagt Albert Steck, Vorsorgespezialist bei der Migros Bank. Der Grund liegt im sogenannten Koordinationsabzug. Der Gesetzgeber sieht nämlich vor, dass der Bruttolohn um einen fixen Koordinationsabzug von 24‘570 Franken für die Pensionskasse gekürzt wird – unabhängig von der Höhe des Jahreslohns.
20 Minuten gibt Tipps, wie man sich bei Teilzeitarbeit bez. 2. Säule vorsieht und welche Möglichkeiten bestehen.
BZ: So sichern Sie Ihre Partnerin ab
Die Berner Zeitung beschreibt die Möglichkeiten zur finanziellen Sicherung von Konkubinatspartnern und startet mit folgendem Steckbrief: Mann zwischen 50 und 65 Jahre alt, geschieden, Vater erwachsener Kinder, angestellt, gut verdienend, lebt mit einer neuen Partnerin zusammen. Heutzutage wahrlich kein Einzelfall. Nun möchte der Mann seine Partnerin begünstigen, sollte ihm etwas zustossen. Das sind seine Möglichkeiten…
Technischer Zinssatz von 2,75%
Die Pensionskasse des Bundes Publica wird auf 1.1.2015 den technischen Zinssatz auf 2,75% senken (bisher 3,5%). Der tiefe technische Zins erlaubt einen Umwandlungssatz von 5,65 (6,15)%. Das Leistungsniveau wird unverändert belassen. Dafür werden Rückstellungen aufgelöst und die individuelle Sparbeiträge erhöht. Letztere werden zu 80% durch den Arbeitgeber getragen! Der VPOD ist zufrieden.
Bundesrat für Stärkung der Wohlfahrtsfonds
Der Bundesrat spricht sich für den Vorschlag der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates aus, wie die parlamentarische Initiative «Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen» umgesetzt werden soll – bringt aber auch Ergänzungen an. Die Initiative setzt sich für die Erhaltung dieser von den Arbeitgebern finanzierten sozialen Einrichtungen ein. Ihr Vermögen beläuft sich auf rund 16 Mrd. Franken
Artikel 89a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) führt die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) auf, die für Personalfürsorgestiftungen gelten. Diese sind auch auf die Wohlfahrtsfonds anwendbar. Deren Besonderheiten werden so nur ungenügend berücksichtigt, was zu einer Überreglementierung und zu einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand für diese Fonds führt.
Das Parlament hat die Initiative Pelli «Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen» gutgeheissen, welche die Revision von Artikel 89a ZGB fordert. Die Zahl der Bestimmungen des BVG, die auch für patronale Wohlfahrtsfonds gelten, die nur Ermessensleistungen ausrichten, soll reduziert werden. Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat nun einen Entwurf für die Revision erarbeitet.
Der Bundesrat heisst den Entwurf der Kommission gut, da er die geltende Rechtsunsicherheit beseitigt und die Bemühungen der Arbeitgeber zum Erhalt der Wohlfahrtsfonds unterstützt. Der Bundesrat schlägt jedoch zusätzlich vor, den Grundsatz der Transparenz (Rechnungslegung und Verwaltungskosten) auch auf die Arbeitgeberfonds anzuwenden. Ferner müssen nach Ansicht des Bundesrats auch die Rahmenbedingungen für die Steuerbefreiung dieser Fonds präzisiert werden, um eine missbräuchliche Verwendung für andere als Vorsorgezwecke auszuschliessen.
Mitteilung BSV / Initiative Pelli /
Stellungnahme des Bundesrates



