Expansive OAK
Michael Ferber hat in der NZZ unter dem Titel “Noten für Pensionskassen sorgen für Wirbel” einen Beitrag zur Benotung der Pensionskassen durch die Oberaufsicht publiziert, der die Bemühungen der Kommission beleuchtet, sich vermehrt in die Direktaufsicht einzuschalten. Ferber schreibt: “Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) will bei den Schweizer Pensionskassen für mehr Transparenz sorgen und auf Risiken hinweisen. Deshalb hat die Behörde den Vorsorgeeinrichtungen in diesem Jahr zum zweiten Mal «Noten» gegeben und die Vorsorgeeinrichtungen in Risikogruppen eingeteilt. Dabei schnitten nicht alle gut ab: 14 Pensionskassen – neun ohne und fünf mit Staatsgarantie – stufte die OAK BV in die Risikogruppe «hoch» ein, bei 261 Vorsorgeeinrichtungen sah sie ein «eher hohes» Risiko (vgl. Tabelle). Die Namen dieser Vorsorgeeinrichtungen sind derweil nicht publik.
Stephan Wyss, Leiter Vorsorgeberatung Zürich bei der Investmentgesellschaft Swisscanto und Vorstand bei der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten, hält die von der OAK BV erteilten Noten für das «Gesamt-Risiko» von Pensionskassen derweil für unvollständig und simplistisch. Es drohe die Gefahr, dass die zweite Säule durch die Noten diskreditiert werde, sagt er. Laut Wyss könnten die Noten einen kontraproduktiven Effekt haben, zumal sie gerade bei Sammelstiftungen potenziell einen grossen Einfluss hätten.
Aus Sicht von Wyss legt die OAK BV auch arbiträr fest, wann eine Pensionskasse beispielsweise ein mittleres Risiko hat. Die Behörde lasse nicht nur das nötige Fingerspitzengefühl vermissen, sie schaffe so auch kein Vertrauen bei den Versicherten. Nach einer Börsenbaisse fielen die Noten schlecht aus, und dies bringe die zweite Säule in Misskredit. Dadurch verbesserten sich die Chancen der vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) verfolgten Initiative AHV Plus, mit der die AHV ausgebaut werden soll.
André Tapernoux, Leiter Risikomanagement bei der OAK BV, sagt dazu, die Behörde wolle mit der Beurteilung Stiftungsräte und die zuständigen Pensionskassenexperten anregen, über das Thema Risiko nach- und dieses auch weiterzudenken. Zudem sollten sie sehen, wie ihre Pensionskassen im Vergleich mit anderen Vorsorgeeinrichtungen dastünden.
Wie Jérôme Cosandey von der Denkfabrik Avenir Suisse ausführt, ist eigentlich der Pensionskassenexperte für die Beurteilung der Gesundheit einer Pensionskasse zuständig. Wahrscheinlich ärgerten sich Vertreter dieses Berufszweiges nun darüber, dass die OAK BV sich in ihr Hoheitsgebiet einmische, und fühlten sich möglicherweise übergangen – zumal die Behörde wohl direkt mit den Stiftungsräten der Pensionskassen kommuniziert habe und nicht mit den Pensionskassenexperten. Zudem ist das von der Kommission verwendete «Ampel-System» auch aus seiner Sicht recht simplistisch.
Laut Tapernoux ist es Ziel der OAK BV, vor möglichen schwierigen Situationen Risiken aufzuzeigen und nicht zu spät zu kommen. Die Oberaufsichtskommission überdenke ihren Bericht zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen jedes Jahr. Derzeit sei nicht vorgesehen, etwa die individuelle Bewertung von Pensionskassen publik zu machen. Folglich sei auch kein «Run» auf schlechter benotete Sammelstiftungen zu erwarten. Jedoch sei die OAK BV klar der Auffassung, dass jede Kasse das Recht habe, die Einschätzung ihrer Risikosituation durch die Oberaufsichtskommission zu erfahren. Es sei durchaus möglich, dass die OAK BV in Zukunft noch klarer zum Ausdruck bringe, wo Pensionskassen und Sammelstiftungen im Vergleich mit dem Durchschnitt stünden.
Thomas Fink: Überlegungen zur Revision des Vorsorgeausgleichs
Thomas Fink, zugelassener Experte für berufliche Vorsorge SKPE (Swisscanto Vorsorge), hat in zwei Artikeln Überlegungen zur derzeit laufenden Revision des Vorsorgeausgleichs bei Ehescheidung angestellt. Fink zeigt an mehreren Beispielen, wie die geltende und wenig flexible 50:50 Aufteilung zu fragwürdigen und teils ungerechten Ergebnissen führt. Damit der Vorsorgeausgleich aus dem Blickwinkel der beruflichen Vorsorge zu einem angemessenen Ausgleich von Vorsorgeguthaben führt, sollten Gesetzgeber und Richter die Besonderheiten der beruflichen Vorsorge besser kennen und darauf Rücksicht nehmen. Die laufende Revision sieht eine gewisse Flexibilisierung vor, nötig wären aber tiefergreifende Eingriffe. Die Vorschläge von Fink betreffen eine Neudefinition des Teilungsverhältnisses sowie administrative Vereinfachungen durch die Einführung von Mindestbeträgen.
Fink: Zur Revision / Fink: Vorschläge zur Revision /
Behandlung im SR SS14
Schweizer Personalvorsorge: Begünstigtenordnung
Das Akzentthema der Schweizer Personalvorsorge in Ausgabe 07-14 bildet die Lösungen der Begünstigtenordnung bei Schweizer Pensionskassen.
Markus Büchi und Adrea Trüssel (Libera) habe einen Beitrag unter dem Titel “Hinterlassenenleistungen: Rechte und Pflichten” publiziert. In ihrem Artikel beleuchten sie die Anspruchsberechtigungen, die oft sehr komplex sind. Ebenso gehen wir auf die hohen Anforderungen bei Begünstigtenordnungen sowie Gesundheitsprüfungen ein und nennen weitere Rechte und Pflichten.
Swisscanto PK-Monitor im Q2
Auch im zweiten Quartal profitieren die Pensionskassen von der grosszügigen Liquiditätsversorgung der Zentralbanken, die ein gutes Umfeld für die Aktienmärkte bildete. Der Swisscanto Pensionskassen-Monitor zeigt nochmals eine leichte Verbesserung der Finanzierungssituation der Schweizer Pensionskassen, vor allem dank Kursgewinnen bei Aktien. Die Wertschwankungsreserven erreichen dadurch bei den vollkapitalisierten Vorsorgeeinrichtungen das höchste Niveau seit dem Ende der Finanzkrise.
Bei den erfassten privatrechtlichen Pensionskassen erhöhte sich der geschätzte vermögensgewichtete Deckungsgrad gegenüber dem Vorquartal leicht um 1,8 Prozentpunkte auf 113,0%. Die privatrechtlichen Kassen nähern sich dadurch ihrem Ziel, eine Schwankungsreserve von durchschnittlich 16% des Vorsorgevermögens aufzubauen, die ihnen bei negativen Marktentwicklungen ein Sicherheitspolster gibt. Ein ähnlich positives Bild zeigt sich bei den öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung, bei denen der vermögensgewichtete Deckungsgrad ebenfalls um 1,8 Prozentpunkte auf 103,4% anstieg.
Bei den erfassten öffentlich-rechtlichen Kassen mit Staatsgarantie, bei denen eine Teilkapitalisierung von 80% zulässig ist, hat sich der vermögensgewichtete Deckungsgrad um einen Prozentpunkt auf 76,2% erhöht.
Die erfassten Vorsorgeeinrichtungen erzielten im ersten Halbjahr 2014 eine vermögensgewichtete Rendite von 4%. Grundlage für die aktuellen Schätzungen per 30. Juni 2014 bilden die effektiven Angaben von 370 Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember 2013. Diese verwalten zusammen ein Vorsorgevermögen von insgesamt CHF 506 Mrd. Die Schätzungen sind Hochrechnungen aufgrund der Entwicklungen marktgängiger Indizes für die einzelnen Anlagekategorien und der von den Umfrageteilnehmern zu Beginn des Jahres 2014 gewählten Anlagestrategie.
Weitere Informationen sind unter www.swisscanto.ch/pk-monitor erhältlich.
UBS, Swisscanto disagree on cost transparency
Swiss pension funds have “no reason” to invest in funds that are not fully transparent on costs, Swisscanto has said in a debate on the cost of asset management. The asset manager said it was convinced a Pensionskasse should implement its investment strategy “completely with cost-transparent investment vehicles”. It pointed out that, even with hedge funds, it was possible to demand an audited annual financial statement and thereby calculate a total expense ratio (TER).
UBS Global Asset Management “welcomed” the trend towards more transparency and said it had introduced a synthetic TER for certain alternative investments such as funds of hedge funds. However, it also argued that institutional clients using hedge funds understood that, “for conceptual reasons”, some investments are less transparent than, for example, listed equities – “and they know this will not change”. UBS added that higher regulatory demands, as well as the increasing complexity of investments, were leading to higher costs “that have to be covered”.
IST3 lanciert Infrastruktur Global
Die IST Investmentstiftung für Personalvorsorge lanciert über die neu gegründete IST3 Investmentstiftung die Anlagegruppe IST3 Infrastruktur Global. Für das erste Closing per 30. Juni 2014 konnten Kapitalzusagen im Umfang von rund CHF 300 Mio. von Anlegern entgegengenommen werden. Zu den Gründern und Erstinvestoren gehören u.a. die Luzerner Pensionskasse, die Migros-Pensionskasse, die PKE Pensionskasse Energie, die PK Manor und die PK Roche. Diese haben sich entschlossen, gemeinsam eine Plattform für Infrastrukturanlagen zu errichten, um global und kosteneffizient in Infrastrukturanlagen zu investieren.
Für die Auswahl der Investitionen zeichnet ein Anlagekomitee verantwortlich, welches neben Spezialisten der beteiligten Schweizer Pensionskassen auch internationale Infrastrukturexperten umfasst. Der Fokus der neuen Anlagegruppe liegt auf bestehenden Infrastrukturanlagen in den Bereichen Transport, Versorgung, Energie, Kommunikation und sozialer Infrastruktur unter Ausschluss von Atom, Gefängnissen und Militär. Alle Investitionen sollen anerkannten Nachhaltigkeitskriterien genügen. Die regionale Diversifikation erfolgt über politisch stabile Länder innerhalb der OECD mit dem erklärten Ziel eines signifikanten Anteils in der Schweiz.
BaZ: “Millionengeschäft mit IV-Gutachten”
Hat die Invalidenversicherung Zweifel an den Angaben eines Gesuchstellers oder eines Arztes, überweist sie den Fall zur Überprüfung an eine anerkannte Medizinische Abklärungsstelle (Medas). Dort werden die Angaben zu Symptomen, Krankheit und Erwerbsfähigkeit nochmals überprüft. Rund jeder zehnte Fall landet bei einem privaten Gutachter. Fast immer kommt dabei nicht das vom Gesuchsteller gewünschte Ergebnis heraus. Eine Studie des Universitätsspitals Basel, für die 3463 IV-Gesuche untersucht wurden, zeigt: Im Schnitt werden Gesuchsteller von privaten Gutachtern um rund 30 Prozent arbeitsfähiger eingeschätzt als von den behandelnden Ärzten.
Die untersuchten Daten stammen aus dem Ärztlichen Begutachtungsinstitut Basel (ABI), das zu den privat geführten Medas-Stellen gehört. Neu ist der Nachweis, sagt ABI-Leiter Simon Lauper, dass behandelnde Ärzte faktisch deckungsgleiche Arbeitsunfähigkeiten attestierten, wie ihre Patienten ihnen dies vorgäben. Die Untersuchung mache deutlich, dass die Nähe der Behandler zu den eigenen Patienten eine objektive Einschätzung erschwere.
Avenir Suisse: Reformimpulse aus Schweden
In einem Diskussionspapier “Reformimpulse aus Schweden” stellt Alois Bischofberger die Reform der schwedischen Altersvorsorge vor, die weitaus radikaler und auch nachhaltiger ist als alles, was uns der Bundesrat unter Altersvorsorge 2020 verspricht. Er zieht die folgenden Schlüsse:
- Das Regelrentenalter durch ein Mindestrentenalter ersetzen. Schweden hat das Regelrentenalter abgeschafft und kennt einzig noch ein Mindestpensionierungsalter von 61 Jahren. Die Beschäftigten reagieren auf diese Flexibilität: sowohl frühere als auch spätere Austritte aus dem Erwerbsleben nehmen zu. Da die individuelle Rentenhöhe auf der Basis der durchschnittlichen Lebenserwartung zum Zeitpunkt des beginnenden Ruhestands berechnet wird und diese Lebenserwartung weiterhin steigt, besteht ein Anreiz, länger zu arbeiten. Das durchschnittliche effektive Rentenalter liegt in Schweden derzeit bei 63,8 Jahren. Es ist damit eines der höchsten in der EU. Mit der Abschaffung des Regelrentenalters würde auch in der Schweiz die Diskussion um das «richtige» Rentenalter entpolitisiert, und sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber hätten einen grösseren Handlungsspielraum.
- Mit Automatismen die finanzielle Stabilität sichern. Zentrales Reformziel in Schweden war die nachhaltige Finanzierung der Vorsorgeeinrichtungen. Darum wurden diese dem Zugriff der Politik weitgehend entzogen. Ungleichgewichte zwischen Guthaben und Verbindlichkeiten im Rentensystem werden durch den «Automatischen Bilanzierungsmechanismus (ABM)» korrigiert. Er stellt sicher, dass die Leistungen immer den vorhandenen Mitteln entsprechen. Anders sieht es in der Schweiz aus: Die versicherungstechnischen Kennzahlen, die in der ersten und zweiten Säule der schweizerischen Altersvorsorge die Rentenhöhen bestimmen, beruhen auf veralteten Grundlagen. Das wird künftige finanzielle Ungleichgewicht in der AHV verstärken und führt zu mehr systemwidriger Umverteilung in der beruflichen Vorsorge. Mit automatischen Stabilisatoren könnte in der Schweiz das Vertrauen in die Nachhaltigkeit der Alterssicherung gestärkt werden.
- Mit Teilrenten die Altersarbeit fördern. Um eine Erosion der Altersrenten zu vermeiden, wurden in Schweden Anreize für eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit geschaffen. Ab dem 61. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, Teilrenten zu beziehen und weiterzuarbeiten. Dieses Modell empfiehlt sich auch für die Schweiz. Zusätzlich sollte in der zweiten Säule auf die altersabhängige Staffelung der Beitragssätze verzichtet werden; sie ist eine Hürde für die Berufstätigkeit in vorgerücktem Alter. Die Arbeitgeber sollten der Altersarbeit durch flexible Arbeitszeitmodelle und die Anpassung der Stellenprofile älterer Mitarbeiter Impulse verleihen. Und die Beschäftigten müssten bereit sein, allenfalls neue Funktionen und reduzierte Einkommen zu akzeptieren.
Auch der schwedische Weg ist trotz aller Erfolge nicht ohne Schattenseiten, schreibt Avenir Suisse. So hat sich die Altersarbeit eher wenig durchgesetzt, und betriebliche und staatliche Vorsorge sind noch zu wenig aufeinander abgestimmt. Die Schweiz muss denn auch ihre Altersvorsorge nicht von Grund auf umkrempeln, aber sie kann – nicht zuletzt aufgrund der Parallelen zwischen den beiden Ländern hinsichtlich des Drei-Säulen-Systems und der demografischen Entwicklung – gezielt aus den Stärken und den Schwächen des schwedischen Systems lernen.
Avenir Suisse: Blick nach Schweden
In Schweden werden die Renten automatisch an die Lebenserwartung angepasst. Das während des ganzen Erwerbslebens angehäufte Altersguthaben der Versicherten wird beim Pensionierungsbeginn mit einem Annuitätsdivisor, der die aktuelle Lebenserwartung spiegelt und von seiner Funktion her dem Umwandlungssatz in der schweizerischen beruflichen Vorsorge entspricht, in eine lebenslange Rente umgewandelt. Je länger die Pensionierung hinausgeschoben wird, desto höher fällt die Rente aus. Jüngere Berufstätige müssen länger arbeiten, wenn ihr Rentenniveau (Rente in Prozenten des Vorpensionierungseinkommens = Ersatzquote) gleich hoch sein soll wie dasjenige der älteren Kollegen (vgl. Tab.).
Im Gegensatz zu Schweden wird in der schweizerischen Altersvorsorge nicht mit einer realistischen Lebenserwartung gerechnet. In der beruflichen Vorsorge basiert der Mindestumwandlungssatz auf der Lebenserwartung Ende der achtziger Jahre. Deshalb kommt es in der zweiten Säule über den Zugriff auf die Guthaben der Erwerbsbevölkerung und das Überobligatorium zu massiven und systemwidrigen Umverteilungen. In der AHV stammen die versicherungstechnischen Grundlagen für die Bestimmung der Kürzung beim Rentenvorbezug und der Zuschläge beim Rentenaufschub aus den frühen neunziger Jahren. Seit 1990 ist aber die durchschnittliche Lebenserwartung im Alter 65 um mehr als 3 Jahre gestiegen. Ihre unzureichende Berücksichtigung wird das in wenigen Jahren zu erwartende finanzielle Ungleichgewicht in der ersten Säule verstärken.
PKSBB begräbt flexible Renten
Vor gut einem Jahr hatte die Pensionskasse der SBB angekündigt, ein System variabler Renten zu prüfen. Damit wäre die Höhe der Renten vom Deckungsgrad der Kasse abhängig gemacht worden. Die Gewerkschaften empörten sich über die sogenannten «Wackelrenten».
Unterdessen sind diese kein Thema mehr. Variable Renten seien den Mitarbeitenden aus heutiger Sicht nicht zuzumuten, sagt SBB-Chef Andreas Meyer in einem Interview mit dem «Tagesanzeiger». Zumindest für die nächsten Jahre sei der Vorschlag vom Tisch. Die Pensionskasse prüfe, wie viel aus eigenen Rückstellungen finanziert werden könne. Das Unternehmen überlegte sich überdies einen zusätzlichen Arbeitgeber-Sanierungsbeitrag.
Zwar habe die Pensionskasse einen wichtigen Sanierungsschritt machen können. «Nach wie vor fliesst aber mehr ab aus der Kasse, als reinfliesst», sagt Meyer. Das habe mit der Altersstruktur zu tun.
pw. Gewerkschaften und Blick werden den Entscheid als Erfolg feiern. Und übersehen dabei geflissentlich, dass die Rentengarantie etwas kostet, wie jede Garantie. Man hat bei gleichen Beiträgen zwar den Betrag garantiert, der aber liegt gesamthaft zwangsläufig tiefer als bei einer flexiblen Lösung. Der SBB-CEO, dem die PK-Diskussion wohl schon seit geraumer Zeit gegen den Strich ging, denkt jetzt sogar an einen erneuten Arbeitgeber-Sanierungsbeitrag nach. Der Verweis sei erlaubt, dass es sich bei der SBB um einen schwer defizitären Betrieb handelt, der nur dank massiver Subventionen existenzfähig ist. Was jetzt so grosszügig aus der Unternehmenskasse erneut in die Pensionskasse fliessen könnte, stammt also letztlich aus der Kasse der Steuerzahler. Der Gewerkschaft kann dies egal sein. Der Steuerzahler wird nicht gefragt. Er sollte sich aber zumindest klar darüber sein, was sich hier abspielt.
Vatican employees reassured: pensions are secure
The Council for the Economy has moved quickly to ease fears among Vatican employees about the security of their pensions.
After Cardinal George Pell, the prefect of the Secretariat for the Economy, announced plans to provide for a stable pension fund, the Vatican assured current employees that their pensions are assured. Joseph Zahra, vice-coordinator of the Council for the Economy, told reporters that pensions currently being paid to retirees, and those of current Vatican workers, are safe.
Cardinal Pell had said that an infusion of cash would probably be required to put the pension funds on a stable long-term basis.
Japan bald grösster Gläubiger der USA
Japan wird in diesem Jahr laut Einschätzung von Nomura Holdings Inc. China als größten ausländischen Gläubiger der USA überholen. Dabei spielt der weltgrößte Pensionsfonds eine Rolle. Der 126,6 Billionen Yen (918 Mrd. Euro) schwere Government Pension Investment Fund (GPIF) wird seine Positionen bei ausländischen Anleihen in den kommenden Monaten aufstocken, um die Renditen zu verbessern, so die Einschätzung von Vermögensverwaltern, Strategen und Volkswirten in einer Bloomberg-Umfrage.
Einer Umfrage von Bloomberg News zufolge wird der GPIF seinen Anteil an ausländischen Anleihen von derzeit elf Prozent auf 14 Prozent des Portfolios ausweiten. Auf Basis des aktuellen Fondsvolumens würde er dazu 37,4 Mrd. Dollar benötigen. Der Markt für US- Staatsanleihen kommt auf ein Gesamtvolumen von 12,1 Billionen Dollar und ist damit weltweit die Nummer Eins.
Geburt und Tod
Die weltweiten, laufenden Geburten und Todesfälle auf der Basis statistischer Daten lassen sich online und in Real Time verfolgen – wenn auch nur in simulierter Form. Deswegen aber nicht minder eindrücklich. Verfolgen Sie die Ereignisse während 60 Sekunden und schauen Sie sich die in dieser Zeit gesammelten Daten an. Erstaunlich.
Swiss Life Anlagestiftung plant Re-Opening der Immobilien-Anlagegruppe
Die Anlagestiftung Swiss Life plant per 1. Dezember 2014 ein Re-Opening der Anlagegruppe Immobilien Schweiz im Umfang von rund 400 bis 500 Millionen Franken. Die Anlagegruppe wird unter anderem ein Portfolio an Immobilien aus den Beständen der Swiss Life erwerben, das mehrheitlich aus Wohn- und gemischt genutzten Liegenschaften sowie einzelnen Geschäftsliegenschaften besteht.
Forderung nach mehr Wagniskapital von PKs
Konnte die produktive Wirtschaft vor sechzig Jahren über 90 Prozent der Ersparnisse verfügen, disponiert sie heute noch über etwa 40 Prozent. Die übrigen 60 Prozent fliessen, so die Berechnungen von Simon Zaby von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel, in behördlich reglementierte «Spartöpfe» wie Pensionskassen und Lebensversicherungen. Und dort wird das Geld grösstenteils in vermeintlich sichere Anlagen investiert. Eine latente Angst vor Verlusten sitzt den Kassenverwaltern im Genick. Das Beispiel der Bernischen Lehrerversicherungskasse, die über 50 Millionen Franken mit Risikoanlagen verspekuliert hatte, ist nach wie vor präsent, schreibt die Berner Zeitung.
Nur 0,02 Prozent der Pensionskassengelder fliessen in der Schweiz in Wagniskapital, in Amerika sind es 250-mal so viel. Die Praxis der US-Pensionskassen im Umgang mit Venturecapital ermöglichte Wachstumsmotoren der amerikanischen Wirtschaft wie Intel, Google oder Hewlett-Packard. Investitionen in Jungunternehmen mögen riskanter sein als der Kauf von Nestlé- oder Novartis-Aktien, aber sie zahlen sich volkswirtschaftlich aus: Schätzungen der Schweizerischen Vereinigung für Unternehmensfinanzierung (Seca) gehen davon aus, dass US-Start-ups pro Jahr drei Millionen Jobs schaffen.
Würden die schweizerischen Pensionskassen dasselbe tun, könnten nach den Berechnungen der Basler Ökonomen bis 2030 etwa 40 Milliarden Franken Risikokapital geäufnet werden.
Mentor des Projekts Zukunftsfonds Schweiz ist Henri B. Meier, ehemaliger Finanzchef und Verwaltungsrat von Roche, Biotech-Unternehmer und seit vierzehn Jahren Förderer von Start-ups. Die zentrale Herausforderung der Schweiz sei das Kanalisieren von Ersparnissen in wertschöpfende Zukunftstechnologien, ist Meier überzeugt. Da es sich dabei um langfristige Anlagen handelt, sind die Pensionskassen dafür besonders prädestiniert. Weil die individuelle Investition in ein Jungunternehmen aber ein hohes Verlustrisiko beinhaltet, könnten die etwa 2500 Pensionskassen der Schweiz ihre Ressourcen bündeln und via Fonds ein gemeinsames, auf Wagniskapital spezialisiertes Vehikel schaffen. Alimentiert würde der Fonds mit einem Minimum von einem halben Prozent der Schweizer Pensionskassenvermögen in den ersten Jahren, graduell ansteigend bis 5 Prozent nach zehn Jahren. Über den Fonds lassen sich auch jene Spezialisten finanzieren, welche die Start-up-Szene bestens kennen und dadurch die Risiken von Fehlinvestitionen minimieren.
Im Ständerat ist ein entsprechende Vorstoss von Konrad Graber auf Wohlwollen gestossen und ohne Gegenstimme überwiesen worden. Im Nationalrat könnte es der Zukunftsfonds schwerer haben: Die dafür zuständige Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit begrüsst zwar das Anliegen, allerdings nur mit 11 Ja- und 7 Nein-Stimmen. Entscheiden wird die grosse Kammer in der Herbstsession.


