Im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die kantonalen Pensionskassen hat der Regierungsrat des Kantons Bern die Finanzierungspläne der Bernischen Pensionskasse (BPK) und der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) genehmigt. Diese legen fest, wie die nach der Schuldanerkennung des Kantons von 1,1 Milliarden Franken verbleibende Unterdeckung von 923 Millionen Franken bei der BPK und 776 Millionen Franken bei der BLVK (Stand 31.12.2013) in den kommenden 20 Jahren geschlossen werden. Dafür müssen zusätzlich zu den ordentlichen Beiträgen sogenannte Finanzierungsbeiträge von 2,3 Prozent des versicherten Lohns bei der BPK und 4,25 Prozent bei der BLVK geleistet werden. Die Arbeitgeber beteiligen sich daran mit 60 Prozent. Das Kantonspersonal und die Lehrkräfte tragen den restlichen Anteil. Weiter hat der Regierungsrat die ab dem 1. Januar 2015 zu leistenden ordentlichen Beiträge der Arbeitgeber und der aktiven Versicherten genehmigt.