Migros PK zieht um
Die Migros-Pensionskasse zieht um. Zum 80 Jahre-Jubiläum und nach 44 Jahren an der Bachmattstrasse 59 in Zürich erhält die Vorsorgeeinrichtung auf den 1. September 2014 einen neuen Geschäftsstellen-Standort.
Die neue Adresse lautet: Migros-Pensionskasse, Wiesenstrasse 15, Postfach, 8952 Schlieren. Die E-Mail-Adressen sowie Telefon- und Telefax-Nummern der Mitarbeiter bleiben unverändert.
IV: Eingliederung unter den Erwartungen
Der erste Teil der 6. IV-Revision (6a) ist 2012 in Kraft getreten. Ziel der Reform war es, IV-Rentner und -Rentnerinnen wieder in das Erwerbsleben zu integrieren oder ihre Arbeitskapazitäten zu erhöhen. Wie nun eine erste Zwischenbilanz für die Jahre 2012 und 2013 zeigt, hat die Reform 6a die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. Die Entlastung sei deutlich geringer als erwartet, schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in einer Medienmitteilung. Die Verantwortlichen waren in der Botschaft davon ausgegangen, dass ab 2012 innerhalb von sechs Jahren eine Reduktion des Bestandes um 12 500 gewichtete Renten möglich sei.
In der Praxis konnten allerdings bisher nicht die anteilsmässig 4500, sondern nur gerade 500 gewichtete Renten reduziert werden. Dazu wurden rund 80’000 Dossiers näher untersucht, deren Überprüfung weitgehend abgeschlossen sei. Wie das BSV schreibt, sei das Potenzial hier deutlich überschätzt worden. Ein wichtiger Grund sei, dass häufig Begleiterkrankungen vorliegen. Oft würden zudem bei der medizinischen Neubeurteilung auch neue Diagnosen gestellt oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes geltend gemacht. Zu hoch waren die Annahmen auch bei der Wiedereingliederung: statt der für 2012 und 2013 anvisierten 4363 gewichteten Renten konnten nur deren 2776 effektiv reduziert werden.
BVK wird privatrechtliche Stiftung, Klage wegen Retros
Die Verselbstständigung der kantonalzürcherischen BVK in eine privatrechtliche Stiftung ist mit dem Eintrag ins Handelsregister nun auch rechtlich vollzogen. Damit ist die BVK vollständig aus der kantonalen Verwaltung herausgelost, schreibt die Kasse in einer Medienmitteilung. Neu ist der aus gleich vielen Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammengesetzte Stiftungsrat das oberste Organ der BVK. Rechtlich wurde die Verselbstständigung durch die Fusion der bestehenden öffentlich-rechtlichen BVK mit der neuen BVK-Stiftung abgewickelt. Die Fusion wurde per 6. August 2014 im Handelsregister eingetragen. Damit wurde die bereits 2003 vom Kantonsrat beschlossene Änderung der Rechtsform der BVK in eine privatrechtliche Stiftung umgesetzt und die BVK vollständig aus der kantonalen Struktur herausgelöst.
Die BVK konnte als erste grosse öffentlich-rechtliche Pensionskasse in der Schweiz in eine privatrechtliche Stiftung überführt werden. Erstmals hat damit in der Schweizer PK-Landschaft eine als kantonales Amt geführte öffentlich-rechtliche Pensionskasse mit einer Stiftung fusioniert, sagt Stiftungsratspräsident Bruno Zanella.
Bislang wurden die von der BVK direkt gehaltenen Immobilien im Kanton Zürich durch die Kantag Liegenschaften AG bewirtschaftet. Diese ist voll im Besitz das Kantons Zürich, für den sie ebenfalls Liegenschaften bewirtschaftet. Die Herauslösung der BVK aus der kantonalen Verwaltung bewirkt, dass das Verhältnis zwischen der BVK und der Kantag gemäß Bundesgesetz über die Berufliche Vorsorge (BVG) als Rechtsgeschäft mit Nahestehenden qualifiziert wird. Die Kantag und die BVK haben deshalb vereinbart, dass das für die BVK-Liegenschaften zuständige Personal per 1. Oktober 2014 zur BVK wechseln kann. Durch diese Integration steigt der Personalbestand der BVK von 70 auf 120 Vollzeitstellen und die BVK-Geschäftsleitung wird auf diesen Zeitpunkt um Hansjörg Felix, den ehemaligen Geschäftsführer der Kantag, erweitert.
Per Mitte 2014 stieg der provisorische Deckungsgrad auf 98,8 %. Mit einer TER von 0,19 % und einer Kostentransparenzquote von 100 % schneidet die BVK gut ab. Gemäß Swisscanto PK-Studie 2014 betragen diese branchenweit im Durchschnitt 0,37 % resp. 97,1 %.
Die BVK ist daran, die Offenlegung und Herausgabe von Retrozessionen zu erwirken. Sie hat bei 16 grossen Vermögensverwaltungen, Beratern und Depotbanken Verjährungsverzichts-Erklärungen eingeholt. Insgesamt wurden Retrozessionen von rund zwei Mio. Franken offengelegt. Die BVK hat mit dem Ziel der Rückforderung im laufenden Jahr erste Klagen eingereicht. Falls nötig folgen weitere Klagen.
APK: Forderungen in Höhe von 60 Mio.
60 Millionen Franken: So viel schulden jene gut 40 Arbeitgeber der Pensionskasse, die vor der Verselbständigung der Kasse 2007 von Bord gegangen waren. Und sich geweigert hatten, ihrer Nachschusspflicht nachzukommen, die aus der Unterdeckung der Kasse entstanden war.
Wie viel genau in Zukunft noch in die APK fliessen wird, könne sie noch nicht sagen, sagt die APK-Chefin Susanne Jäger gegenüber der "NZZ am Sonntag". «Das hängt ganz davon ab, wer in welcher Frist welche Forderungen begleichen wird. Die APK wird die ausstehenden Zahlungen einfordern.»
Jäger schliesst weitere Rechtsschritte nicht aus, sollten die säumigen Gemeinden ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen. Nicht alle Gemeinden haben in der Vergangenheit Rückstellungen für allfällige Zahlungen an die APK gemacht.
Für die kantonale Pensionskasse Zürichs, die BVK, die sich nach dem Skandal um den fehlbaren Vermögensverwalter 2011 ebenfalls mit Austritten konfrontiert sah, hat das neue Urteil keine Bedeutung: Die BVK hat das Kapital erst an die neuen Vorsorgeeinrichtungen überwiesen, als die austretenden Arbeitgeber den für die Unterdeckung in Rechnung gestellten Betrag bezahlt hatten. Die Verträge der BVK waren entsprechend aufgesetzt gewesen.
Bruderer zu Umverteilung und variablen Renten
AWP Soziale Sicherheit hat Françoise Bruderer, Geschäftsführerin der Pensionskasse Post, zu Themen ihrer Kasse wie auch allgemeinen Vorsorgeproblemen befragt. Zur Sprache kamen auch die Umverteilung und variable Rentenmodelle.
Wie geht die Pensionskasse Post mit der Umverteilung von Aktiven zu Rentnern um?
Die Umverteilung bei der PK Post ist seit längerem bekannt und beschäftigt uns. Dies deshalb, weil die Umverteilung systemwidrig und daher unfair ist. Im August 2013 konnten wir den technischen Zins von 3,5 auf 3 Prozent senken. Damit verringert sich die Umverteilung.
Sind Sie damit zufrieden?
Nein, denn die Umverteilung von den Aktiven zu den Rentnern besteht immer noch. Ganz eliminieren kön nen wir diese nicht, solange der Umwandlungssatz und der technische Zins politisch bestimmt werden.
Ist die Solidarität zwischen den Generationen nicht Teil des Generationenvertrags der 2. Säule?
Natürlich beinhaltet der Generationenvertrag auch eine Solidaritätskomponente. Wir müssen uns aber über das Ausmass der Solidarität im Klaren sein und die Grenzen transparent definieren.
Wo liegen diese Grenzen?
Das Ausmass der Umverteilung zeigt sich wie folgt: die Aktiven haben seit dem Primatwechsel pro Jahr rund 2 Prozentpunkte weniger Zins erhalten als die Rentner.
Ist dass Pensionskassen-Modell schlecht?
System. Dennoch: Die Spielregeln müssen eingehalten werden. Eine Ungleichbehandlung bei der Verzinsung ist nur mittelfristig akzeptabel. Die Zinsdiskrepanz ist langfristig auszugleichen.
Bleibt also die Zinswende abzuwarten?
Es zeichnet sich nicht ab, dass diese Umverteilung mittelfristig abnimmt. Deshalb müssten weitere Massnahmen ergriffen werden, um dieser Ungerechtigkeit entgegen zu wirken.
Halten Sie die Einführung eines variablen Rentenmodells für eine gute Massnahme?
Auf dem heutigen Niveau ist die Einführung eines variablen Rentenmodells ein Trugschluss. Ein Modell muss klar, transparent und einfach bleiben. Sagt man dem Versicherten, seine Rente liege bei 100, könne aber zwischen 90 und über 100 Prozent variieren, wird er sich immer an dieser Zielrente von 100 Prozent orientieren. Kurz- bis mittelfristig werden es aber eher 90 Prozent sein. Ehrlicher ist es, direkt zu kommunizieren, dass aufgrund der demographischen Situation und der unsicheren Finanzmarktlage der Umwandlungssatz gesenkt werden muss. Das ist der schwierigere, aber richtige Weg. Erzielt die Pensionskasse gute Renditen, kann sie stets auch an Rentner Geld verteilen.
UBS PK-Barometer im Juli
Trotz breiter Medienresonanz vermochten bislang weder die Krise in der Ukraine noch das erneute Aufflackern der Kriege im Nahen Osten die Kapitalmärkte zu erschüttern. Die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen erzielten zum siebten Mal in Folge eine positive Monatsrendite, schreibt die UBS.
Die Jahresperformance mit um die 4% bis Ende Juli dürfte in den weitaus meisten Fällen die Sollrendite übertroffen haben. Die Zahlenreihen lassen auf eine weitere Normalisierung der Erträge hoffen.
SRF, Swiss Life und die Politik
pw. Patrick Frost, neuer CEO der Swiss Life, äussert sich auf Radio SRF zur angedachten Senkung der Legal Quote im Rahmen der Altersvorsorge 2020 von heute zehn auf eventuell nur sieben oder fünf Prozent. Eveline Kobler von SRF bezweifelt die Überzeugungskraft des auf dem politischen Parketts noch unerfahrenen Frosts für seine Forderung, alles beim alten zu belassen. In der Tat gibt es bessere Argumente für die Beibehaltung des aktuellen Satzes als die von Frost angeführten. Aber er ist ja auch erst seit knapp zwei Monaten im Amt. Und es hängt auch nicht von ihm allein ab, was der Bund und letztlich wohl das Volk zum Einkaufskorb AV2020 sagen werden. Die Quote ist dort nur eines unter vielen anderen Päckli.
U.K. pension funding deficit rises 12.6%
The aggregate deficit of U.K. occupational pension funds in the Pension Protection Fund’s 7800 index increased 12.6% to £122.7 billion ($205.9 billion) in July. Total liabilities were £1.296 trillion as of July 31, an increase of 1.6% compared with June 30, while total assets increased slightly, by 0.5%, to £1.173 trillion. The funding ratio decreased one percentage point to 90.5%.
According to the PPF 7800 index’s latest update, 71.3% of the 6,150 pension funds covered had a deficit as of July 31, compared with 70% at the end of June. The number of funds with a surplus decreased to 28.7%, from 30% at the end of June.
AXA : Gebremstes Kollektivgeschäft
Axa Winterthur informiert in einer Medienmitteilung über die Geschäftsentwicklung im ersten Semester 2014. Auffallendes Detail bildet die anscheinend gezielte Reduzierung der Neuabschlüsse bei der Vollversicherung im Kollektivgeschäft. Axa schreibt: “
Im Bereich Kollektivleben positioniert sich die AXA Winterthur als Komplettanbieterin und setzt bewusst vermehrt auf teilautonome Lösungen. «Nach den Rekordjahren 2012 und 2013 in der Vollversicherung haben wir uns angesichts der anhaltend tiefen Zinsen und erhöhten regulatorischen Anforderungen entschieden, neben der Vollversicherung verstärkt auch teilautonome Lösungen anzubieten und unsere Kunden mit einem differenzierten Angebot entsprechend zu beraten», erklärt Thomas Gerber, Leiter Leben der AXA Winterthur. Während kleinere Unternehmen weiterhin auf die Vollversicherung mit umfassenden Garantien angewiesen sind, kann es für mittlere und grössere Unternehmen, die das Anlagerisiko ganz oder teilweise selber tragen können, attraktiv sein, vom zusätzlichen Rendite- und Leistungspotential einer teilautonomen Lösung zu profitieren. «Im ersten Halbjahr 2014 ist der Anteil an Kunden, die sich für eine teilautonome Vorsorgelösung entschieden haben, bereits erfreulich gestiegen», so Gerber. Als Folge der strategischen Neuausrichtung verringerte sich das Prämienvolumen im Kollektivlebengeschäft wegen der Reduktion bei den Einmaleinlagen um 9,5 Prozent auf 5,282 Milliarden Franken.
OAK: FAQ zur Zulassung von Vermögensverwaltern
Im Stil eines Beipackzettels zu Medikamenten hat die Oberaufsichtskommission eine Liste mit “häufig gestellten Fragen” (FAQ) zu den Weisungen 01/2014 Zulassung von Vermögensverwaltern in der beruflichen Vorsorge publiziert.
APK: Geld noch längst nicht in der Kasse
Das Bundesgerichtsurteil gegen Rudolfstetten heisst noch nicht, dass die Aargauische Pensionskasse APK bei allen Gemeinden, die 2008 die Vorsorgeeinrichtung gewechselt haben, widerstandslos Millionen nachfordern kann schreibt Urs Moser in der Aargauer Zeitung.
Gleich nach Bekanntwerden des Urteils machte zum Beispiel Zofingen geltend, dass man sich in einer besonderen Situation befinde: Die Stadt war der APK-Vorgängerin 1984 voll ausfinanziert beigetreten, einem neuen Rechnungslegungsmodell, auf dem die Forderungen von 15 Millionen gegenüber Zofingen beruhen, habe man aber nie zugestimmt. Die Stadt dürfte sich somit in einer anderen rechtlichen Position befinden als Rudolfstetten, sagte Ammann Hans-Ruedi Hottiger.
Die vom Bundesgericht – im Gegensatz zum Aargauer Versicherungsgericht – nun bejahte volle Nachschusspflicht für die Unterdeckung zum Zeitpunkt des Austritts kommt die betroffenen Gemeinden teuer zu stehen.
Die Forderung gegenüber Wohlen zum Beispiel beläuft sich auf gut 7 Millionen, inklusive Zinsen auf rund 9,5 Millionen Franken. Vizeammann Paul Huwiler hütet sich aber, diese Zahl bzw. eine entsprechende Verpflichtung gegenüber der APK zu bestätigen.
Auch er stellt sich auf den Standpunkt, dass zuerst aufgrund der Begründung des Bundesgerichtsurteils analysiert werden müsse, ob der Fall in seiner Gemeinde gleich gelagert ist wie in Rudolfstetten. Weitere Gerichtsverfahren seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszuschliessen, meint Huwiler.
Muss Wohlen zahlen, wird das für die Gemeinde zum finanziellen Kraftakt: Man hat keine Rückstellungen getätigt. Flattere eine 9-Millionen-Rechnung ins Haus, habe das zwar noch keinen unmittelbaren Einfluss auf die Erfolgsrechnung, weil man die entsprechenden Rückstellungen mit der Aufwertungsreserve gemäss dem neuen Rechnungslegungsmodell verrechnen könne.
32 Gemeinden sind im Zug des Wechsels vom Leistungs- zum Beitragsprimat und der Ausfinanzierung aus der Aargauischen Pensionskasse ausgetreten und haben ihr Personal bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung versichert. Die APK hat die vollen Vorsorgekapitalien an die neuen Vorsorgeeinrichtungen überwiesen, obwohl eine Unterdeckung vorlag. Im Streit vor Bundesgericht ging es um die Frage, wie sich der Fehlbetrag berechnet, für den die ausgetretenen Arbeitgeber eine Nachschusspflicht haben. Das Aargauer Versicherungsgericht stützte die Auffassung der Gemeinden, dass der BVG-Deckungsgrad von 100 Prozent massgebend ist. Das Bundesgericht gab nun aber der APK recht, deren Reglemente eine zusätzliche Wertschwankungsreserve vorsehen. Insgesamt geht es um einen Betrag von rund 60 Millionen Franken.
APK gewinnt vor Bundesgericht
Die Aargauische Pensionskasse (APK) hat im Rechtsstreit mit der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg vor dem Bundesgericht weitgehend einen Sieg errungen. Die Gemeinde muss der APK eine Nachzahlung von 1,11 Mio CHF sowie Zins überweisen. Die Gemeinde war aus der APK ausgetreten.
Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der APK gegen ein Urteil des kantonalen Versicherungsgerichtes teilweise gut. Die Gemeinde muss auch die Gerichtskosten des Verfahrens von 15’000 CHF bezahlen. Das geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervor.
Im Oktober 2013 hatte das Versicherungsgericht die Klage der APK gegen die Gemeinde grösstenteils abgewiesen. Die Gemeinde sollte lediglich 103’483 CHF nachzahlen, entschied das Gericht. Die Gemeinde akzeptierte das Urteil des Versicherungsgerichtes und überwies der APK die Summe.
Die Pensionskasse hatte von der Gemeinde per Klage jedoch eine Nachzahlung von 1,15 Mio CHF verlangt. Die Gemeinde im Bezirk Bremgarten war per Ende 2007 aus der APK ausgetreten. Aufgrund der damaligen Unterdeckung der Pensionskasse forderte die APK den Ausgleich des Fehlbetrages.
Das Bundesgericht hält es für unbestritten, dass der APK-Deckungsgrad im Zeitpunkt des Austritts der Gemeinde Ende 2007 73,9% betrug. Der versicherungstechnische Fehlbetrag belief sich demnach auf 1,637 Mio CHF, wie aus den Erwägungen des Bundesgerichtes hervorgeht. Nach Abzug der Arbeitgeberreserve von 522’035 Franken verblieben 1,115 Mio CHF.
Der Rechtsstreit zwischen der APK und Rudolfstetten-Friedlisberg hat eine besondere Bedeutung. Die APK klagte die Gemeinde als Musterfall ein. Insgesamt 45 Arbeitgeber, vor allem Gemeinden, waren per Ende 2007 aus der APK ausgetreten. Die Pensionskasse möchte von diesen ehemaligen Mitgliedern insgesamt 60 Mio CHF.
CS PK-Index im Q2: über dem Strich
Der Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (blaue Linie in Abbildung oben), der zu Beginn des Jahres 2000 mit 100 Punkten lanciert wurde, verzeichnete ein starkes zweites Quartal 2014. Im Berichtsquartal nahm der Index um 3,24 Punkte resp. 2,25 % zu und lag per 30. Juni 2014 bei 147,04 Punkten.
Die BVG-Mindestverzinsung (aktuell 1,75 % p. a.) legte im Berichtsquartal, ebenfalls ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000, um 0,63 Punkte (resp. 0,43 %) auf den Stand von 144,91 Punkten zu. Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index lag damit im zweiten Quartal 2014 1,82 % über der BVG-Vorgabe. Erfreulich ist dabei, dass der Rückstand des Credit Suisse Pensionskassen Index gegenüber der BVG-Mindestverzinsung, der infolge der Finanzkrise entstanden ist, wieder aufgeholt werden konnte.
Minder und die Folgen: Flucht in Kollektivanlagen
Mit 54 Prozent Ja-Stimmen hat das Schweizervolk im März 2013 die Minder-Initiative angenommen. Man versprach sich tiefere Managerlöhne, höhere Renditen für Anleger und allgemein mehr Gerechtigkeit bei kotierten Aktiengesellschaften. Doch in der Umsetzung des Bundesrates ist die Initiative zum Schock-Gesetz für Pensionskassen geworden, schreibt die Solothurner Zeitung.
Denn wenn die Vorsorgeeinrichtungen dem vorgesehenen Stimmrechtszwang nicht nachkommen, drohen Bussen von bis zu 540’000 Franken. So jedenfalls steht es in der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), die für Pensionskassen ab Anfang 2015 gilt.
Die Kassen arbeiten unter Hochdruck daran, sich der neuen Verordnung anzupassen. Einer, der das weiss, ist Heinrich Flückiger, Pensionskassenexperte bei Swisscanto. «Wir passen derzeit zahlreiche Kassenreglemente an und machen sie mit den VegüV-Auflagen kompatibel», sagt Flückiger im Gespräch.
So können die Pensionskassen den Stimmrechtszwang der Minder-Initiative umgehen. Doch damit wird nicht nur das Bussenrisiko entschärft, auch zusätzliche Kosten für die administrative Bewältigung der Stimmpflicht können die Kassen über Fondsinvestments vermeiden.
Die VegüV-Verordnung spielt damit indirekt der UBS, Credit Suisse und Zürcher Kantonalbank (ZKB) in die Hände. Denn diese Banken sind in der Schweiz führend im Bereich passiv gemanagter Anlagelösungen für institutionelle Anleger. Tatsächlich verzeichnet die Credit Suisse bei der entsprechenden Fondspalette für institutionelle Anleger seit Ende letzten Jahres einen Geldzufluss von rund 8 Prozent.
Die ZKB verzeichnete von Juni 2013 bis Juni 2014 gar einen Zufluss von 25 Prozent. Die UBS wollte keine konkreten Zahlen bekannt geben, beobachtet aber auch ein fortgesetztes Wachstum in diesem Bereich.
Benchmark für kleinere Vorsorgestiftungen
Die Assurinvest in Neuhaus hat einen Vergleich für firmeneigene Vorsorgeeinrichtungen aufgebaut, der über den Link www.pkdynvergleich.ch angefordert werden kann.Damit erhalten Stiftungsräte und Geschäftsleitungen einen Überblick über die Positionierung der eigenen Vorsorgeeinrichtung im Markt. Er vermittelt ein Gesamtbild über die eigene und andere Pensionskassen, wobei Diskretion gewahrt wird.
Zwischen 20 und 40 Vorsorgewerke wurden im letzten Jahrzehnt pro Jahr durch die Aussurinvest ausgewertet. 2012 wurden 38 firmeneigene Vorsorgewerke mit einem Gesamtvermögen von 2,8 Mrd. Franken analysiert und verglichen. Die Versichertenzahl betrug gesamthaft rund 17‘000 Personen, 13‘500 aktiv Versicherte und 3‘500 Rentner.


