NZZ: Pensionskassen setzen auf Indexanlagen
Die zehn grössten Schweizer Pensionskassen investieren rund einen Drittel ihres Gesamtvermögens in Indexanlagen. Damit setzen Vorsorgeeinrichtungen deutlich stärker auf passive Anlageinstrumente als etwa Deutschschweizer Privatanlegerm stellt Michael Ferber in der NZZ fest. Von Letzteren nutzen derzeit nur 7% Exchange-Traded Funds (ETF), also Indexfonds. Dies ist das Ergebnis einer Analyse von ETF Ambassadors, einer Interessengemeinschaft von Unternehmen aus dem Finanzbereich, die sich für die Förderung von Indexanlagen einsetzt.
Besonders stark auf Indexanlagen setzen laut der Analyse die grösste Vorsorgeeinrichtung des Landes, die Pensionskasse des Bundes, Publica, sowie die Pensionskasse Stadt Zürich (vgl. Grafik). Christoph Ryter, Präsident des Pensionskassenverbands Asip und Geschäftsleiter der Migros-Pensionskasse, weist indessen darauf hin, dass es oft nicht klar sei, was man genau unter Indexanlagen verstehe. Die Migros-Kasse lege beispielsweise indexnah und mit wenigen Transaktionen an, setze hier aber eigene Portfolioverwalter ein, keine Produkte. Bei den Kassen herrscht laut Ryter ein deutlicher Kostendruck. Die Sensibilität für das Thema Kosten sei in den vergangenen Jahren stark gestiegen, vor allem in Verbindung mit der BVG-Strukturreform. Bei der Diskussion gelte es aber zu beachten, dass letztlich die Nettorendite von Anlagen entscheidend sei.
Armut im Alter
Die ältere Bevölkerung erlangt in der Schweiz eine immer grössere Bedeutung. Damit kommt auch der sozialen Sicherung im Alter ein immer wichtigerer Stellenwert zu.
In der Studie des BFS werden die bestehenden Informationen zur Einkommensarmut der Bevölkerung ab 65 Jahren ergänzt, indem neben der Einkommensperspektive auch die Konsum- und Vermögenssituation der älteren Personen genauer analysiert wird. Der vertiefende Blick auf diese Altersgruppe wird durch weitere objektive und subjektive Indikatoren abgerundet. Da die Ungleichheit in Bezug auf Einkommen und Vermögen bei Personen im Rentenalter grösser ist als bei Personen im Erwerbsalter, wird zudem eine genauere Betrachtung von Untergruppen innerhalb der Bevölkerung im Rentenalter vorgenommen.
Kapitalbezug–unterschiedliche Fristen bei den Kassen
Der Tages-Anzeiger befasst sich mit dem Kapitalbezug bei der Pensionierung. Die Zeitung schreibt:
Von der Möglichkeit einer Anmeldefrist vor der Pensionierung für den Kapitalbezug machen alle vom Tages-Anzeiger befragen Kassen Gebrauch, die Bandbreite ist jedoch gross. Sie variiert zwischen einer Frist von einem Monat bis zu zwölf Monaten, wie eine Umfrage des «Tages-Anzeigers» unter gut einem Dutzend Vorsorgeeinrichtungen zeigt (siehe Tabelle).
[Gesetzlich ist eine Anmeldefrist von max. 3 Jahren möglich.]
Am häufigsten sei eine Frist von drei Monaten; vor allem kleinere Kassen benötigten eine gewisse Zeitspanne, um die Liquidität zu planen, sagt Othmar Simeon, Leiter Vorsorgeberatung bei Swisscanto. Bei grösseren Einrichtungen spiele die Liquiditätsplanung jedoch keine Rolle.
Zu denen, die eine Frist von nur gerade einem Monat vorsehen, gehören die Pensionskassen der beiden Grossbanken UBS und CS, die Versicherung für die Angestellten des Kantons Zürich (BVK) sowie die Sammelstiftungen von Swiss Life. Die Versicherten schätzten es, dass sie für ihren Entscheid bis kurz vor der Pensionierung Zeit hätten, teilt die UBS mit. Und der Vorsorgeeinrichtung genüge dieser eine Monat für die damit verbundenen administrativen Angelegenheiten.
Doch was ist mit den Kassen, die eine längere Anmeldefrist festgelegt haben: Lassen sie einen nachträglichen Wechsel zum Kapitalbezug zu, wenn sie mit einem Fall wie demjenigen von Samuel Keller konfrontiert werden?
Die Antworten auf diese Frage fallen sehr unterschiedlich aus. Bei einigen wenigen Vorsorgestiftungen ist die im Reglement vorgesehene Frist offenbar nicht in Stein gemeisselt, und so weichen sie in Einzelfällen davon ab. So zum Beispiel die Agrisano, eine Einrichtung der freiwilligen 2. Säule für Bäuerinnen und Bauern. «In der Landwirtschaft sind Veränderungen oft nicht vorhersehbar, da müssen wir flexibel darauf reagieren», sagt Esther Lanz von der Agrisano.
NZZ: Lohngleichheit und AV2020
Claudia Wirz macht sich in der NZZ einige höchst lesenswerte Gedanken zum Thema der obrigkeitlich verordneten Lohngleichheit und ihrer nebulösen Durchsetzung. Mit Blick auf die Altersvorsorge 2020 und ihrer politischen Begleitmusik nicht unwichtig.
PPCmetrics zu Rendite und Risiko
In den vergangenen Jahren haben die Schweizer Pensionskassen von hohen Aktienrenditen profitiert. Langfristig bleibt die Finanzierung der Kassen aber eine grosse Herausforderung, wie Michael Ferber in der NZZ zu einer Tagung der PPCmetrics schreibt.
Welche Renditen sind in Zukunft vom «dritten Beitragszahler», dem Kapitalmarkt, überhaupt zu erwarten? Laut Heinz Zimmermann, Professor an der Universität Basel, dürfte eine jährliche Durchschnittsrendite bei Aktien von 7% auf lange Sicht als einigermassen sicher gelten. Mit langfristigen Renditeerwartungen seien aber oft falsche Erwartungen an die Sicherheit der Anlage verknüpft. Bei jeder noch so guten Prognose müsse die Unsicherheit berücksichtigt und in adäquater Weise in die Erwartung einbezogen werden. PPCmetrics-Partner Hansruedi Scherer wies darauf hin, dass höhere Risiken bei der Vermögensanlage nicht immer entschädigt werden. Als Beispiel zeigte er die Performance verschiedener Pensionskassen in den vergangenen sieben Jahren per Ende September 2014 (vgl. Grafik).
NZZ: “Die Leiche im Keller der Kantone”
Ende Jahr müssen die Kantone entschieden haben, wie sie die Löcher in ihren Pensionskassen stopfen wollen. Die milliardenschweren Unterdeckungen bedrohen die Staatsfinanzen. Doch es zeichnen sich Fortschritte ab, meint die NZZ am Sonntag.
Seit Jahren bieten die Vorsorgeeinrichtungen für Kantonsangestellte ein unheilvolles Gesamtbild. Die Mehrheit der Pensionskassen hat einen Deckungsgrad von unter 100 Prozent, die Anlagevermögen sind bei ihnen also kleiner als die Vorsorgeverpflichtungen. Total 31,6 Milliarden Franken fehlen laut Bundesamt für Statistik den öffentlich-rechtlichen Kassen der Schweiz, zu denen auch diejenigen der Gemeinden und weiterer Institutionen gehören.
Der Betrag kann aber auch deutlich höher ausfallen, je nachdem mit welchem technischen Zinssatz man die künftigen Verpflichtungen bemisst. Teilweise tun sich gähnende Löcher auf: Während die Pensionskasse von Appenzell Innerrhoden mit einem Deckungsgrad von 112,7 Prozent am besten dasteht, liegen am anderen Ende der Skala die beiden Genfer Kassen bei gerade einmal 61,9 und 55,5 Prozent. Das sind Werte, die für private Einrichtungen nie und nimmer akzeptiert würden.
Alternative Pensionskassen zahlen 3,1 Mio. für Mühle Hunziken
Für das Kulturlokal Mühle Hunziken zahlen zwei Pensionskassen 3,1 Millionen Franken. Thomas Bähler, der Anwalt der Mühle-Betreiber, bestätigte am Samstag entsprechende Informationen der Berner Lokalpresse.
Die Gepabu Personalvorsorgestiftung – eine Einrichtung für alternative Unternehmungen – und die Coopera PUK – eine Pensionskasse für Unternehmer, Künstler und Freischaffende – hatten den Kauf mitgeteilt.
Zuvor hatten der Mühle-Gründer Peter Burkhart und die heutigen Betreiber um Sohn Thomas Burkhart und Bluesmusiker Philipp Fankhauser vor dem Regionalgericht in Bern eine Einigung erzielt. Alle hängigen Rechtshändel seien damit vom Tisch, erklärte Bähler auf Anfrage. Die Pensionskassen wollen ihre Pläne mit der Liegenschaft vor den Medien erläutern.
IPE: Pensions in Switzerland
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Pensions in Switzerland: Cost wary could lose out
By Barbara OttawaAll sides agree that the new cost transparency regulation is a great success. But the federal government has more ideas up its sleeve, finds Barbara Ottawa.
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Cost transparency: What Switzerland can learn from the Netherlands
By Barbara OttawaThe discussion on asset management costs is not limited to Switzerland. In the Netherlands, similar regulatory requirements have been in place for a couple of years, transparency is completely accepted now, and the discussion has moved to cost levels.
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How Swiss funds have achieved transparency
By Barbara OttawaAs part of the structural reform, §48a fig. 3 of the BVV law governing Pensionskassen investments was put in place to raise transparency in the reporting of asset management costs in the second pillar.
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Pensions in Switzerland: Drawing a line under supervision
By Barbara OttawaSwitzerland’s top supervisor wants to move towards a more pre-emptive approach based on risk parameters but the pension fund community is sceptical, according to Barbara Ottawa.
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Pensions in Switzerland: What can I expect from my pension fund?
By Alfred Buehler, Lukas RiesenFor any pension scheme, the purpose of investing is to fund future benefits. A pension fund can offset investment risks in two different ways – either by taking advantage of existing risk capital (reserves), or by adjusting future contributions and benefits.
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Pensions in Switzerland: Tectonic plates
By Carlo Svaluto MoreoloThe business models of Swiss private banks have been under pressure, leading many to target institutional business, as Carlo Svaluto Moreolo finds.
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Pensions in Switzerland: Changes on the horizon
By Carlo Svaluto MoreoloRisk-based strategies are gaining momentum among Swiss pension funds, Carlo Svaluto Moreolo finds.
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Top 1000: Switzerland – Reforms lack comprehensive support
By Barbara OttawaThe government has amended few of its Altersvorsorge 2020 reform proposals following a consultation with the industry.
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Switzerland: A dying breed
By Barbara OttawaSmaller companies are pulling out of pensions thanks to cost, regulation and demographics. Barbara Ottawa charts the trend.
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Switzerland: Securities lending in focus
By Jonathan WilliamsOnly months before legislation on executive pay and shareholder voting comes into force, Jonathan Williams finds an industry uncertain about whether it will be forced to vote shares, and how new rules will affect securities lending.
IPE: Swiss pension funds cautious of ‚captive‘ relationship with local banks
Swiss pension funds are increasingly aware they must not be seen as captive clients of the country’s largest banks, a locally active currency manager has argued.
James Wood-Collins, chief executive at Record Currency Management, attributed some of his company’s growth in Swiss hedging mandates to an increasing awareness of the counterparty risk inherent in employing the custodian bank to safeguard against currency fluctuations.
According to IPE’s annual survey of managers of Swiss institutional assets, the company has seen local institutional assets increase from €14bn to €25.4bn, while assets managed on behalf of pension clients more than doubled to €22bn in the nine months to the end of June.
Despite such concerns, asset managers associated with two of Switzerland’s largest banks – UBS Global Asset Management and Credit Suisse Asset Management – have seen their assets under management increase in the nine months since September 2013.
The IPE survey showed that UBS Global AM had seen its share of Swiss pension assets increase from €38.6bn to €52.7bn over the period. Assets disclosed by Credit Suisse AM were harder to compare across 2014 and 2013’s surveys, as the company did not disclose like-for-like data. However, it said corporate and institutional Swiss clients entrusted it with €215bn at the end of June 2014.
BFS: Die Berufliche Vorsorge 2013
Das Bundesamt für Statistik hat die definitiven Daten für “Die berufliche Vorsorge in der Schweiz 2013” publiziert.
Die Daten werden in Form von Cubes ("Datenwürfel") in der interaktiven Statistikdatenbank STAT-TAB angezeigt, deren Variablen miteinander verknüpft werden können.
Die Suchergebnisse ergeben eine Tabelle, deren Darstellung sich anhand verschiedener Optionen verändern lässt. So lassen sich Tabellen individuell über die Wahl der Variablen und die Darstellung gestalten.
Die Startseite von STAT-TAB bietet eine hilfreiche Benutzeranleitung.
Toptima-Experten starten mit Büro in Aarau
Am 1. Dezember 2014 sind Brigitte Lauper, Pascal Renaud und Thomas Keller als unabhängige Pensionsversicherungsexperten mit ihrer neuen Firma Toptima AG in Aarau gestartet. Die drei Gründungspartner legen gemäss eigener Darstellung mit ihrem Knowhow und ihrer langjährigen Erfahrung grossen Wert auf eine kundennahe Beratung – dies in der klassischen Expertentätigkeit sowie auch in allen versicherungstechnischen und juristischen Aspekten der beruflichen Vorsorge. Alle drei Experten waren zuvor bei Aon Hewitt tätig.
NZZ: “Carbon Bubble lässt Schweizer Pensionskassen kalt”
2Michael Schäfer schreibt in der NZZ: “Im Ausland machen sich viele institutionelle Investoren Gedanken, wie sich eine verschärfte Klimapolitik auf ihre Anlagen auswirken würde. In der Schweiz ist dies bis jetzt nicht der Fall.”
Diese Debatte wurde 2011 durch die Nichtregierungsorganisation Carbon Tracker intensiviert. Sie rechnet Investoren seither vor, was es für im Bereich fossiler Energien tätige Firmen bedeutet, wenn die Erderwärmung auf zwei Grad seit Beginn der Industrialisierung begrenzt werden soll. Diese Argumentationslinie wurde inzwischen durch andere Analytiker wie die des Research-Anbieters Kepler Cheuvreux oder der Bank HSBC unterstützt.
Die Zahl der Pensionskassen wächst, die sich zu diesem Schritt entschlossen haben. Jüngst kündigte der grösste norwegische Pensionsfonds, KLP, an, Gelder aus Firmen zurückzuziehen, die ihre Erträge mehrheitlich mit Kohle erzielen. Bei Titeln von Erdöl- und -gasfirmen unterliess KLP den Schritt dagegen, weil man befürchtet, dass dies sogar künftige Renditen beeinträchtigen könnte.
In der Schweiz sei die Diskussion um die CO2-Blase bei institutionellen Investoren noch nicht angekommen, schreibt Schäfer. Einzelne wie die Nest-Sammelstiftung haben die Papiere von Firmen aus dem Bereich fossiler Energien seit je gemieden und sind von der Thematik nicht betroffen. Bei der grossen Mehrheit der Investoren, in deren Portfolios diese ein wichtiger Teil der Aktienanlagen sind (im Weltindex MSCI World machen sie 10% aus), hat sie bisher wenig bewegt.
pw. Es wäre anzufügen, dass bei regulatorischen Entscheiden, die Förderung und die Verwendung fossiler Brennstoffe kurzfristig und massiv einzuschränken, noch sehr viel weitere Anlagen betroffen wären. Z. Bsp. müssten mit dem gleichen Argument auch Anlagen bei Fluggesellschaften und Automobilherstellern etc. subito aufgegeben werden.
Minder: Nach der Verordnung das Gesetz
Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Initiative gegen die Abzockerei (Minder-Initiative) in die Vernehmlassung gegeben. Diese dauert bis 15. März nächsten Jahres. Damit soll der in der Verfassung geforderte sofortige Erlass der Verordnung (VegüV) jetzt nachträglich auch die gesetzliche Grundlage erhalten. Bei der geplanten Revision des Aktienrechts haben Bundesrat und Verwaltung mit der grossen Kelle angerührt und einen über 70seitigen Vorentwurf ausgebrütet.
Von der Revision betroffen sind auch die Vorsorgeeinrichtungen, nachdem schon für die VegüV der Bundesrat eine sehr extensive Auslegung des Initiativtextes vorgenommen hat. Im Gesetzesentwurf ist zu den Kassen folgendes vorgesehen:
Art. 49 Abs. 2 Ziff. 21
2 Gewährt eine Vorsorgeeinrichtung mehr als die Mindestleistungen, so gelten für
die weitergehende Vorsorge nur die Vorschriften über:
21. die Vermögensverwaltung (Art. 71 BVG) und die Ausübung der
Aktionärsrechte (Art. 71a und 71b BVG);
Art. 53g Abs. 1
1 Zur gemeinsamen Anlage und Verwaltung von Vorsorgegeldern können Stiftungen
nach den Artikeln 80 ff. des Zivilgesetzbuches30 gegründet werden.
Art. 65a Abs. 3
3 Die Vorsorgeeinrichtungen müssen in der Lage sein, Informationen über den
Kapitalertrag, den versicherungstechnischen Risikoverlauf, die Verwaltungskosten,
die Deckungskapitalberechnung, die Reservebildung, den Deckungsgrad und die
Grundsätze zur Ausübung der Stimmpflicht als Aktionär (Art. 71a BVG) abgeben
zu können.
Art. 71a Stimmpflicht als Aktionär
1 Vorsorgeeinrichtungen müssen bei Aktiengesellschaften nach den Artikeln 620 ff.
des Obligationenrechts31 (OR), deren Aktien an einer Börse kotiert sind, das
Stimmrecht der von ihnen gehaltenen Aktien zu angekündigten Anträgen ausüben.
Sie müssen es überdies bei von ihnen nicht selber gehaltenen Aktien dann ausüben, wenn ihnen vertraglich die Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung eingeräumt ist
oder sie die Aktionärin kontrollieren.
2 Sie müssen im Interesse ihrer Versicherten abstimmen. Das Interesse der
Versicherten gilt als gewahrt, wenn das Stimmverhalten dem dauernden Gedeihen
der Vorsorgeeinrichtung dient.
3 Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung muss in einem Reglement die
Grundsätze festlegen, die das Interesse der Versicherten bei der Ausübung des
Stimmrechts konkretisieren.
Art. 71b Berichterstattung und Offenlegung betreffend Stimmpflicht
1 Vorsorgeeinrichtungen müssen mindestens einmal jährlich in einem
zusammenfassenden Bericht ihren Versicherten gegenüber Rechenschaft darüber
ablegen, wie sie ihrer Stimmpflicht nachgekommen sind.
2 Folgen die Vorsorgeeinrichtungen den Anträgen des Verwaltungsrats nicht oder
enthalten sie sich der Stimme, so müssen sie ihr Stimmverhalten im Bericht
detailliert offenlegen.
Im erläuternden Bericht wird ausgeführt:
Bestimmungen zu den Vorsorgeeinrichtungen
Der Vorentwurf überführt die Artikel 22, 23 und 25 VegüV auf die formellgesetzliche
Stufe. Die Regeln der VegüV zu den Stimm- und Offenlegungspflichten der Vorsorgeeinrichtungen, die dem Freizügigkeitsgesetz124 unterstellt sind, werden
ins Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenvorsorge (BVG)125 überführt (s. insbesondere Art. 71a f. und Art. 76
Abs. 1 Bst. h VE BVG).
Der in Artikel 95 Absatz 3 Ziffer 1 BV verwendete Begriff der «Pensionskassen»
entspricht dem sozialversicherungsrechtlichen Begriff der «Vorsorgeeinrichtungen».
Auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Stimm- und Offenlegungspflicht
auf den AHV-Fonds, den IV-Fonds, den EO-Fonds oder die Anlagestiftungen wird
verzichtet, da diese unmittelbar keine Versicherten haben. Da die Stimmpflicht
gemäss Artikel 95 Absatz 3 Buchstabe a BV im Interesse der Versicherten ausgeübt
werden muss, ist nur dort eine Stimmpflicht vorgesehen, wo sich die Interessen der
Versicherten direkt bestimmen lassen. Bei den Anlagestiftungen stehen zudem die
daran beteiligten Vorsorgeeinrichtungen meistens in keinem Verhältnis zueinander,
sondern sind eine heterogene Gruppe, die durch den Anlagezweck faktisch verbunden
sind.
Fachmitteilung 100: Fakten zu FATCA
Die Fachmitteilung Nr. 100 des Pensionskassenverbands befasst sich mit der FATCA, nach Einschätzung des ASIP “ein komplexes, neues Berichterstattungs- und Quellensteuer-Regelwerk. Es beabsichtigt, weltweit Finanzinstitute (Foreign Financial Institutions; „FFIs“) in die Umsetzung der US-Steuergesetzgebung einzubinden, mit dem Ziel, die Steuerhinterziehung von US-Steuerpflichtigen einzudämmen.”
Mit „FFIs“ werden alle Institutionen bezeichnet, die im Rahmen ihres Bank- oder bankähnlichen Geschäfts Einlagen entgegennehmen, Vermögenswerte im Namen ihrer Kunden halten oder im Bereich des Effektenhandels tätig sind. Es wird unterschieden zwischen einem „Participating FFI“, einem „Non-Participating FFI“, das die Mitwirkung im FATCA-System verweigert, und einem „Non Financial Foreign Entity“ (NFFE). Kommt ein FFI diesen Pflichten nicht nach („Non-Participating FFI“), so droht ihm ein Quellensteuerabzug von 30% auf allen US-Erträgen und -Veräusserungserlösen aus direkten und indirekten amerikanischen Quellen.
Seit dem 30. Juni 2014 ist das Bundesgesetz über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten in Kraft. Gemäss Anhang II ist das gesamte System der beruflichen Vorsorge von einer Unterstellung unter FATCA befreit. Die Fachmitteilung erläutert allfällige von den Pensionskassen zu ergreifenden Massnahmen und die notwendigen Formulare.
Mitglieder des ASIP erhalten die Fachmitteilung kostenlos, Nichtmitglieder können sie gegen Bezahlung eines Betrags von 10 Franken von der Website des ASIP herunterladen.
LeTemps: “Le financier de l’ONU”
Le Fonds de pension des organisations qui font partie des Nations unies (ONU) regroupe 200’000 bénéficiaires, dont environ un quart d’actifs. Cette structure emploie 80 collaborateurs à New York et gère 54 milliards de dollars, investis dans près de 40 pays. Le Genevois Ivan Pictet en est le premier président non américain, depuis février dernier. Ex-associé senior de la banque privée qui porte son nom, il préside également la Fondation pour Genève. Entretien.
Le Temps: La présidence du Fonds de pension de l’ONU est-elle une «tâche lourde et technique», comme vous l’avez plusieurs fois expliqué?
Ivan Pictet: Elle est compliquée, car le fonctionnement onusien est un peu byzantin avec ses rapports hiérarchiques. Ceci implique des contacts quasi quotidiens avec l’équipe de gestion à New York et de multiples rencontres avec d’autres acteurs dans le monde entier: au Mexique il y a quinze jours, à Rome cet été et à Tokyo ce printemps.
Comment cette épargne retraite est-elle investie?
En schématisant, une commission d’actuaires planifie l’allocation stratégique des actifs, à savoir la répartition optimale du portefeuille. Et mon conseil de dix financiers indépendants s’occupe des aspects tactiques, soit la répartition des placements sur une période plus courte de deux à trois ans, en fonction de ce que nous percevons de l’évolution des marchés. Mais en fin de compte, c’est toujours le secrétaire général Ban Ki-moon qui décide.
Peut-on encore trouver de la valeur sur les marchés?
Depuis quinze ans, le fonds a réalisé un rendement annuel de plus de 7%, supérieur à l’objectif minimal fixé à 6,5% et basé sur une contribution étatique de 23,7% de la masse salariale.
Ce capital est-il investi de manière éthique?
Oui et non. Nous ne plaçons rien dans le tabac ou l’armement. Mais nous n’avons pas encore l’expertise pour une gestion visant le développement durable. Ce que, d’ailleurs, aucun fonds de pension au monde ne fait, pour ne pas gêner les performances. Toutefois, nous avons dernièrement reçu pour instruction de prendre en considération le phénomène du changement climatique dans nos choix. Notre portefeuille – comprenant 63% d’actions – s’adapte progressivement aux questions environnementales et sociétales.
Le fonds est dénominé en dollars…
Mais les bénéficiaires peuvent toucher leur pension en plusieurs devises. 14% des retraités le font en francs, sans forcément être domiciliés en Suisse. C’est un bon calcul de leur part, car le dollar dans lequel se font plus de 70% des allocations a passablement perdu de sa valeur depuis 40 ans.


