BR lehnt Initiative “AHVplus” ab
Der Bundesrat spricht sich gegen die eidgenössische Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV» aus. Er hat die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet. Der Bundesrat sieht finanziell keinen Spielraum für eine Erhöhung der AHV-Leistungen und hält an seinem mit dem Reformprojekt Altersvorsorge 2020 eingeschlagenen Weg fest.
BSV: Studie zu den Verwaltungskosten der Versicherer im Bereich 2. Säule
Die im Zusammenhang mit der AV2020 vom BSV in Auftrag gegebene Studie “Verwaltungskosten der Lebensversicherer im Bereich 2. Säule” analysiert die Struktur und den Umfang der effektiven Verwaltungskosten der Lebensversicherer im Geschäftsbereich Kollektivleben. Sie identifiziert die wichtigsten Kostentreiber und Kostensenkungspotentiale und macht Empfehlungen zur Verbesserung der Transparenz. Die Kostenanalyse zeigt, dass im Beobachtungszeitraum (2010 – 2012) die Vertriebskosten gestiegen, während die Verarbeitungskosten gesunken sind. Zudem wurden die Prozesse zur Kostenallokation beurteilt. Wie das BSV festhält, finden sich insgesamt keine Hinweise auf eine nicht sachgerechte Allokation auf den Kostenträger Kollektivleben.
In der Zusammenfassung der Studie wird ausgeführt:
“Es zeigt sich, dass die Kosten für den Vertrieb gestiegen und jene für die Verarbeitung (IT, Versicherungstechnik, Bestands- und Leistungsmanagement) gesunken sind. Hauptgrund für den Anstieg des Kostentreibers Vertrieb sind die gestiegenen Vertriebsentschädigungen. Insbesondere der Anstieg der internen Vertriebsentschädigungen, welcher auf das starke Wachstum des Marktes im Untersuchungszeitraum zurückzuführen ist, hat zum Anstieg des Kostentreibers Vertrieb geführt.
Es wird daher empfohlen, die pro Vertrag angefallenen Vertriebsentschädigungen für Abschluss und Betreuung auszuweisen. Weiter wird empfohlen Risiko- und Kostenprämie bereits bei der Offertstellung separat auszuweisen. Beide Empfehlungen zielen auf eine Erhöhung der Transparenz gegenüber dem Versicherungsnehmer ab, was zu einem indirekten Druck auf die Kosten des Vertriebs führen kann. Gleichzeitig haben verschiedene Projekte zur Effizienzsteigerung dazu geführt, dass die Kosten für die Verarbeitung gesunken sind. Diese Resultate sind das Ergebnis des herrschenden Wettbewerbs im Markt für berufliche Vorsorge. Um die Verständlichkeit und Vergleichbarkeit im Rahmen der Betriebsrechnung für die Versicherungen der beruflichen Vorsorge zu erhöhen, wird empfohlen, funktionale Kostentreiber für die Gliederung des Betriebsaufwands zu verwenden.”
Mercer übernimmt SCM
Mercer hat den Abschluss der Vertragsverhandlungen zum Erwerb von SCM Strategic Capital Management AG, einem Schweizer Investment Advisor für das Anlagesegment Private Markets, bekannt gegeben. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörden. Der Zukauf soll Mercers Expertise im Bereich der Implementierung alternativer Investments stärken, die für institutionelle Investoren weltweit immer wichtiger werden.
TA Blog: Renten und Rentenalter
Im Tages Anzeiger-Blog wurden im Zusammenhang mit der AV2020 eine Reihe internationaler Vergleichszahlen zusammen getragen. Zum Thema Rentenalter heisst es: “In der Schweiz ist gemäss den Plänen von Bundesrat Alain Berset langfristig ein Rentenalter für Mann und Frau von je 65 Jahren vorgesehen. Wie Zahlen der OECD zu den bereits laufenden oder angedachten Reformen im übrigen Europa zeigen, plant die Schweiz mit einem vergleichsweise tiefen Rentenalter. Eine Reihe von Staaten strebt 67 oder gar 68 Jahre an.”
Ein Vergleich der Ersatzquoten ergibt folgendes Ergebnis: “Trotz der im Verhältnis längeren Arbeitszeit erhalten Schweizer Rentner keine sehr üppige Rente. Die OECD hat ausgewertet, welcher Anteil des früheren Erwerbseinkommens mit der obligatorischen staatlichen und privaten Altersvorsorge erreicht wird. In der Schweiz wurden die erste und die zweite Säule berücksichtigt. Der Medianverdiener (die eine Hälfte der Bevölkerung verdient mehr, die andere weniger) erhält gemäss OECD in der Schweiz eine Rente, die 58,4 Prozent des Einkommens entspricht. Das ist ziemlich genau OECD-Durchschnitt.” An der Spitze rangieren die Niederlande mit 91%, am Schluss Japan mit 37%.
AV2020: Junge Bürgerliche contra junge Linke
Die Junge CVP, Junge SVP und die Jungfreisinnigen wollen den Stimmen der nächsten Generationen gemäss einer gemeinsamen Mitteilung Rechnung tragen. Gemeinsam wollen sie sich für einen nachhaltigen Generationenvertrag und für effektive Massnahmen im Rahmen der Reform Altersvorsorge 2020 einsetzen. Mit der Botschaft sei der Bundesrat zwar auf dem richtigen Weg, gehe aber zu wenig weit. Sie fordern das Parlament auf, dies zu korrigieren und sich für einen nachhaltigen Generationenvertrag einzusetzen.
In der gemeinsamen Stellungnahme heisst es:
Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung
65/65 ist keine bahnbrechende Reform, sondern ein längst fälliger Schritt. 1948 wurde ein Rentner durch über sechs Erwerbstätige finanziert. Seit 2007 sind es weniger als vier Erwerbstätige auf einen Rentner. In Zukunft soll nach unserer Ansicht, ähnlich wie es Dänemark bereits praktiziert, das Referenzrentenalter aufgrund der Lebenserwartung angepasst werden.Umwandlungssatz entpolitisieren
Wir begrüssen die Senkung des Umwandlungssatzes, aber dieser Vorschlag des Bundesrates ist auf die Vergangenheit ausgelegt. Sowohl die Lebenserwartung, als auch die Zahl der Rentner, steigt kontinuierlich. Dieser Entwicklung muss Rechnung getragen werden. Die systemfremde Umverteilung in Milliardenhöhe geht sonst unbeschränkt weiter. Der Umwandlungssatz muss mittels technischen Gremiums und nicht durch die Politik bestimmt werden.Interventionsmechanismus entpolitisieren
Auch die Einführung eines Interventionsmechanismus ist in unserem Sinn. Wir fordern aber in dessen Ausgestaltung, dass als erstes strukturelle Anpassungen vorgenommen werden und erst zweitrangig Steuererhöhungen beschlossen werden.Griffige Massnahmen statt Umverteilung
Während die linken Parteien mehr Umverteilung fordern und die zweite zur ersten Säule machen, fordern die bürgerlichen Jungparteien griffige und nachhaltige Massnahmen. Es kann und darf nicht sein, dass wir die Augen vor der Realität verschliessen und die vorhandenen Finanzlöcher mit zusätzlicher Umverteilung schliessen.
Andere Töne kommen gemäss einem Bericht der NZZ von den Jungsozialisten. Präsident Fabian Molina sagt: «Wir können dem Paket so zähneknirschend zustimmen, wenn das Rentenniveau stabil bleibt.» Er befürchtet aber, dass die Botschaft von den Räten noch stark zerzaust wird. In eine «Neid-Debatte» Jung gegen Alt möchte er nicht einsteigen. Fakt sei, dass der Wohlstand schon seit Jahren von unten nach oben verteilt werde. Dies zeige etwa die Abschaffung der Erbschaftssteuer, welche meist den sowieso schon Privilegierten zugutekomme. Die Löhne der Unter- und Mittelschicht stagnierten im Gegenzug real. Mieten und Krankenkassenbeiträge seien massiv gestiegen. Weiter will die Juso die Pensionskasse abschaffen und der AHV zuführen. Das profitorientierte Modell der zweiten Säule sei «zutiefst unsozial», sagt Molina. Sinnvoll sei eine Flexibilisierung des Rentenalters nach unten. Die Wirtschaft habe ja schon heute Probleme damit, ältere Menschen zu integrieren. Daher müsse die Arbeitszeit generell reduziert werden.
Hypothèques: rôle décroissant des caisses de pension
Nombreux sont les clients privés qui, pour financer leur logement, pensent en premier lieu aux banques. Oublient-ils que les caisses de pension et les compagnies d’assurances interviennent depuis de nombreuses années dans le marché hypothécaire suisse? Et qu’elles sont souvent à la recherche de possibilités d’investissement attrayantes, comportant peu de risques? S’appuyant sur une recherche entreprise sous sa direction dans le cadre de l’Université de Lucerne, le professeur Andreas Dietrich examine sur son IFZ Retail Banking Blog le rôle et l’importance des caisses de pension dans le marché hypothécaire.
IPE Awards: PensionDenmark und PK SBB
Danish pension fund PensionDanmark was the stand-out winner at the 2014 IPE Awards in Vienna, taking home the coveted Best European Pension Fund award. The pension fund also won the award for Best Infrastructure Investor, whilst sharing the country award for Denmark with Industriens Pension.
Mats Andersson, chief executive at Swedish buffer fund AP4, won the Outstanding Industry Contribution award, while Penny Green – who is to retire as chief executive at the SAUL Trustee Company at the end of this year – was named Pension Fund Personality of the Year. The fourth Gold Award – for Best Long-Term Investment Strategy – was shared by Kingfisher Pension Scheme and PKA.
PK SBB won the country award Switzerland.
BSV: Studie zur Wirkung der AV2020 auf Beschäftigung und Arbeitskosten
Im Auftrag des Bundesrates hat das Bundesamt für Sozialversicherungen, in Zusammenarbeit mit dem Seco, die vorliegende Studie “Reform der Altersvorsorge 2020: Auswirkungen auf Beschäftigung, Löhne und Arbeitskosten” lanciert. Das Büro Ecoplan wurde beauftragt, die Folgen der geplanten Massnahmen auf den Arbeitsmarkt zu untersuchen und zu quantifizieren. Im Vordergrund der Studie stehen die Auswirkungen auf die Beschäftigung, die Löhne und die Arbeitskosten.
Laut der Studie muss kurzfristig mit einer höheren Belastung des Arbeitsmarktes gerechnet werden. Langfristig sollen diese Massnahmen aber zur Folge haben, dass das Vorsorgeniveau gestärkt und der Versichertenkreis ausgeweitet werden. Gemäss Studie ist mit einer zusätzliche Belastung von 0.8% auf der AHV-Lohnsumme der 25- bis 64-jährigen Arbeitnehmer zu rechnen. Basierend auf der Annahme, dass die Arbeitgeber ihre Arbeitsnachfrage flexibler gestalten können, gehen die Autoren davon aus, dass die Arbeitgeber insgesamt 32% der zusätzlichen BVG-Beiträge von 2.27 Mrd. Franken tragen werden. So betrachtet werde die Hauptlast (68 %) der zusätzlichen BVG-Beiträge letztlich auf die Arbeitnehmer überwälzt.
Für die Versicherten haben die BVG-Beiträge eine Einkommensersatzwirkung, indem sie ein von den einbezahlten BVG-Beiträgen direkt abhängiges Einkommen im Rentenalter garantieren. Die BVG-Beiträge würden deshalb für viele Arbeitnehmer nicht als Steuer, sondern als Einkommensersatz dienen, der ihnen dann in späteren Jahren wieder zugutekommt. Die geplanten Massnahmen könnten zu einer Beschäftigungseinbusse von rund 3000 Vollzeitäquivalenten führen, wobei die Wirtschaftszweige unterschiedlich betroffen sein werden. Angesichts der über 3 Mio. Beschäftigten sei der Einfluss dieser Massnahmen auf den Arbeitsmarkt in der Schweiz als gering zu qualifizieren.
Towers Watson: Verschiebungen bei der Asset Allokation
Towers Watson hat auf der Basis der Daten des ASIP Performance-Vergleichs die Entwicklung der Asset Allokation schweizerischer Pensionskassen untersucht. Im Bericht dazu heisst es: “In erster Linie stellen wir einen deutlichen und nachhaltigen Rückgang bei der Allokation in Obligationen fest, so dass der aktuelle Wert einen neuen Tiefpunkt seit Messbeginn (Januar 2000) erreicht hat (37%). Im Q2 2009 war der Stand bei 45%, ganze 8% über dem heutigen Investitionsmedian. Anleihen bilden die Kernanlage einer Pensionskasse, welche die Vorhersehbarkeit und (je nach Bonität) die Sicherheit dieser Anlagen in Bezug auf ihre Leistungsversprechen sehr schätzt. Die Medianperformance von Obligationen über diese Periode war mit etwa 3.0% p.a. in einem durchaus erfreulichen Bereich. Wieso haben die Pensionskassen so einer attraktiven Anlage den Rücken gekehrt?
Der Hauptgrund ist das während der letzten Jahre bekanntlich immer tiefer sinkende Zinsniveau, welches gegen Ende Oktober bei etwa 0.5% p.a. für 10-jährige Bundesobligationen angelangt ist. Ein wesentlicher Nebeneffekt dieses Trends ist, in der Erwartung eines Zinsanstiegs, die Verkürzung der Duration von Obligationenportfolios. Dies erklärt zum Teil auch die erhöhte Vorliebe für Liquidität, deren Anteil in den letzten 18 Monaten auf über 4% gestiegen ist.”
Der ASIP-Performancevergleich ist mit einem Gesamtvermögen von rund CHF 227 Milliarden, 63 teilnehmenden Pensionskassen und über 1000 erfassten Portfolios der grösste unabhängige Performancevergleich in der Schweiz. Er wird auf halbjährlicher Basis durch das Beratungsunternehmen Towers Watson im Auftrag des Schweizerischen Pensionskassenverbandes (ASIP) erstellt.
SGV: “Absturz vorprogrammiert”
Der Schweizerische Gewerbeverband schreibt zur Botschaft “Altersvorsorge 2020”:
“Bei der Reform der Altersvorsorge setzt der Bundesrat nach wie vor einseitig auf Mehreinnahmen. Das Reformpaket Berset würde Initialkosten von 6,5 Milliarden Franken auslösen. Diese steigen dann sukzessive auf 11 Milliarden Franken an. Das Ende der Fahnenstange wäre damit aber längst nicht erreicht. Die Beschränkung des zusätzlichen Mehrwertsteuerbedarfs auf "nur" noch 1,5 Prozent wird zur Folge haben, dass eine nachfolgende Reform umso früher notwendig wird. Sehr enttäuschend ist auch, dass die Nettoeinsparungen weiterhin viel zu bescheiden ausfallen.
Als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft fordert der sgv eine grundlegende Überarbeitung der Vorlage und einen Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik. Der Leistungsumfang unserer Sozialwerke hat sich inskünftig konsequent an den vorhandenen Mitteln auszurichten und nicht mehr umgekehrt. Die Lebenserwartung wächst zurzeit pro Jahrzehnt um rund zwei Jahre an. Das hat Auswirkungen auf die Finanzierung der Altersvorsorge, die mit einer Erhöhung des Rentenalters in Monatsschritten reformiert werden muss. Es ist nicht einsichtig, warum sich gewisse Kreise derart heftig dagegen wehren, einen Teil des längeren Lebens fürs Arbeiten einzusetzen.
Arbeit ist in der Schweiz mehr als genug vorhanden. Wie die Zahlen des Bundes und der OECD zeigen, sind die älteren Arbeitnehmenden gut im Erwerbsprozess integriert und können problemlos weiterbeschäftigt werden. Das hat die Wirtschaft bei der gestaffelten Erhöhung des Frauenrentenalters bereits bewiesen. Mit einer schrittweisen Erhöhung des Rentenalters könnte auch ein wertvoller Beitrag zur Beseitigung des Fachkräftemangels geleistet werden. Auch die Masseneinwanderungsinitiative lässt sich dann mit einer geringeren Beeinträchtigung der Wirtschaft umsetzen.”
BSV: Studie zu wirtschaftlichen Entwicklungsszenarien und Anlagerenditen
BAK Basel hat im Auftrag des BSV eine Studie zu den “Gesamtwirtschaftlichen Entwicklungsszenarien bis 2035 sowie Auswirkungen auf Finanzmärkte und Anlagerenditen” verfasst. Sie soll u.a. Auskunft darüber geben, welcher Umwandlungssatz künftig angemessen ist. Auch mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Satz von 6% sind brutto und unter Berücksichtigung der steigenden Lebenserwartung noch rund 4% Rendite vorausgesetzt. Werden diese (wie schon in den vergangenen zehn Jahren) nicht erreicht, sind höchst unerwünschte Umverteilungseffekte die Folge.
BAK untersucht sechs Szenarien, die von “Normalisierung” bis “Schwache Wirtschaft, hohe Preise” (Stagflation) reichen, wobei der “Normalisierung” (langsame Erholung aus der Finanz- und Schuldenkrise, Rückkehr auf den langfristigen Wachstumspfad) die höchste Wahrscheinlichkeit zugemessen wird. Auf dieser Basis ergeben sich für die diversen Szenarien folgende Renditen (Strategie mit 25% Aktien, 40% Obli CH, 20% Obli Welt, 15% Immobilien):
BAK kommt zum Schluss, dass “die vorliegende Studie (zeigt), dass die in Zukunft zu erwartenden Anlagerenditen in allen zum Teil stark divergierenden makroökonomischen Szenarien tiefer ausfallen werden als in der Vergangenheit, auch wenn sich die extreme Situation mit rekordtiefen Zinssätzen, die seit 2009 herrscht, nicht so fortsetzen wird.”
Der aufmerksame Leser wird feststellen, dass in keiner der Szenarien die für den vom Bundesrat vorgeschlagenen Umwandlungssatz notwendige Rendite erreicht wird.
ASIP: Reform dringend
Der Pensionskassenverband hält zur Botschaft Altersvorsorge 2020 fest:
“Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP appelliert an die Eidgenössischen Räte, das vom Bundesrat präsentierte Reformpaket der Altersvorsorge 2020 zu beraten und nicht zurückzuweisen. Der Reformbedarf sei ausgewiesen und eine Diskussion über die Zukunft der Altersvorsorge dringend notwendig. Das Parlament müsse auf die Revisionsvorlage eintreten und diese behandeln.
«Je länger wir zuwarten, umso rascher, und damit schmerzvoller müssten die dann beschlossenen Massnahmen umgesetzt werden», so ASIP-Direktor Hanspeter Konrad. Um die Reform rechtzeitig einzuleiten, fordert der ASIP, dass das Parlament darauf eintritt und dann entscheidet, ob es an einem Mantelerlass festhalten oder sich auf die Behandlung konkreter Schwerpunkte konzentrieren will. Wichtig seien die Inhalte und dass das Volk eine Gesamtsicht behalten kann, wenn es darüber abstimmt. Dies sei auch mit Teilpaketen möglich, sofern sie gleichzeitig zur Abstimmung kommen. Es müssen aber verträgliche Teilpakete sein, die auf umstrittene Elemente, wie z.B. die Frage der Witwenrente, verzichten.
Der ASIP hätte es begrüsst, wenn der Bundesrat – nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse – die Vorlage auf seine politische Tauglichkeit überprüft und zusätzlich gestrafft hätte. Diese Aufgabe könne aber auch das Parlament wahrnehmen. Im Vordergrund steht für den ASIP die Sicherung der Altersvorsorge im Bereich der 1. und 2. Säule ohne Leistungsreduktionen. Dazu gehört u.a. die Anpassung des Mindest-Umwandlungssatzes an die erfreulicherweise weiterhin steigende Lebenserwartung und an die Entwicklung der Kapitalmärkte mit griffigen flankierenden Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Leistungsniveaus.”
SGB: Paket verbessern
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund schreibt zur Botschaft des Bundesrates:
“Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass der Bundesrat daran festhält, die Reform der Altersvorsorge gesamtheitlich anzugehen. Die Aufsplittung in Einzelreformen ist politisch chancenlos. Das zeigt die Vergangenheit. Deshalb gilt es jetzt in den Reformprozess der Altersvorsorge einzutreten. Das Parlament muss das Paket jedoch deutlich verbessern: Die Reform muss der heute ungenügenden Rentenhöhe Rechnung tragen. Die AHV muss gestärkt, statt geschwächt werden. Zudem darf das Parlament die Leistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht schmälern.
Der SGB unterstützt die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV. Denn aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge, die in den nächsten Jahren in Rente gehen werden, ist eine AHV-Zusatzfinanzierung für das nächste Jahrzehnt nötig. Hingegen kann es nicht angehen, dass sich der Bund teilweise aus der AHV-Finanzierung (Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags) zurückzieht. Nicht in Frage kommt auch die im sogenannten Interventionsmechanismus vorgesehene automatische Sistierung der AHV-Rentenanpassung an Teuerung und Lohnentwicklung. Diesen Raubzug auf das Portemonnaie der Rentnerinnen und Rentner gilt es zu verhindern.
Weiter lehnt der SGB eine Schwächung der ohnehin schon tiefen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge ab. Die vorgeschlagene drastische Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% ist nicht realistisch, hat doch das Stimmvolk bereits eine bescheidenere Kürzung auf 6,4% abgeschmettert. Die vorgeschlagenen Massnahmen für den Leistungserhalt kommen die Menschen mit tiefen Löhnen sehr teuer zu stehen und schmälern ihr Budget während der Erwerbsarbeit.”
Versicherer: Höhere Mindestquote gefährdet Wahlfreiheit
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hält zur Botschaft fest:
“Es ist unverantwortlich, ein seit Jahrzehnten bewährtes und gut funktionierendes Angebot in der zweiten Säule zu schwächen, das für die angeschlossenen Unternehmen und deren Versicherte Sicherheit und Stabilität bringt: Dies ausgerechnet in einer Zeit, in der diese Lösung so stark nachgefragt wird wie noch nie. Eine Erhöhung der Mindestquote würde den Kunden nichts nützen, sondern im Gegenteil die Situation von KMU und Arbeitnehmenden verschlechtern.
Die Versicherten erhalten bei einer höheren Mindestquote netto letztlich nicht mehr, sondern sogar weniger, weil die Anbieter der Vollversicherung die nötige Flexibilität bei Kapitalanlagen verlieren. Bereits in der Vernehmlassung hat der SVV auf die gravierenden Folgen einer Erhöhung der Mindestquote hingewiesen. Der Bundesrat hat diese Fakten und Argumente in seiner Botschaft nicht berücksichtigt. Es ist nun am Parlament, die Mindestquote auf 90% zu belassen und damit für realistische und umsetzbare Rahmenbedingungen zu sorgen. Jedes Unternehmen soll auch in Zukunft die Möglichkeit haben, je nach Sicherheitsbedürfnis sein Pensionskassenmodell frei wählen zu können.
Der SVV unterstützt die vom Bundesrat vorgesehene Senkung des Umwandlungssatzes im BVG-Obligatorium auf 6% sowie bedarfsgerechte Kompensationsmassnahmen. Damit wird die systemfremde Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentnern reduziert und die Generationenfairness wieder hergestellt. Ebenso begrüsst der SVV die Einführung einer Prämie zur Mitfinanzierung des technisch überhöhten Mindestumwandlungssatzes für alle Vorsorgeeinrichtungen.”
Arbeitgeber: Reform umbauen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband schreibt zur Botschaft des Bundesrates:
“Der Bundesrat hat sein unausgewogenes und zu teures Mammutpaket zur Reform der Altersvorsorge dem Parlament überwiesen. Dieses muss nun seine staatspolitische Verantwortung wahrnehmen und die Vorlage komplett umbauen.
Unausgewogen ist die bundesrätliche Reform, weil sie zu fast 90 Prozent über höhere Steuern und Lohnbeiträge finanziert ist. Lediglich gut 10 Prozent werden ausgabenseitig korrigiert. Zu teuer ist sie, weil sie die Wirtschaft und die Bürger jährlich Milliarden kosten wird. Konkret: gegen 10 Milliarden Franken pro Jahr per Stichjahr 2030. Ein Ehepaar mit 4700 Franken Rente verliert dabei jeden Monat über 200 Franken an Kaufkraft. Auch einer erwerbstätigen Mittelstandsfamilie reisst die Reform ein Loch von monatlich rund 200 Franken in die Haushaltskasse.
Die Wirtschaft fordert eine Aufsplittung der Reform in zwei separate Kernvorlagen:
Vorlage 1 umfasst:
- Die Anhebung des Referenz-Rentenalters auf 65 für Männer und Frauen. Diese ist gekoppelt an eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 0,6 Prozentpunkte.
- Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der zweiten Säule. Kompensationsmassnahmen (kein Leistungsausbau) sichern das heutige Rentenniveau.
Vorlage 2 umfasst eine Stabilisierungsregel für die AHV:
- Schritt 1: Gerät die Rentenfinanzierung in Schieflage, so müssen Bundesrat und Parlament stabilisierende Massnahmen ergreifen.
- Schritt 2: Gelingt dies nicht, so greift folgender Automatismus: Das Referenz-Rentenalter wird schrittweise um maximal 24 Monate angehoben. Daran gekoppelt ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 0,4 Prozentpunkte.”


