Versicherer kontra Erhöhung der Legal Quote
Der Versicherungsverband hat eine Website unter dem Titel “Sichere Altersvorsorge” aufgeschaltet. Zentrales Thema bildet die Altersvorsorge 2020 und hier wiederum und naturgemäss die von Bundesrat anvisierte Erhöhung der Mindestquote von 90 auf 92%. Damit auch die in Sozialversicherungsfragen weniger Beschlagenen begreifen, worum es geht, werden auf YouTube die Zusammenhänge erläutert.
FuW: Jürg Walter zum Thema Kennzahlen
Jürg Walter, Chef des Beratungsunternehmens Libera, erklärt in einem Interview mit der Finanz und Wirtschaft, woran Pensionsversicherte eine unvorsichtige Bilanzierung ihrer Kasse erkennen können. Auszüge:
Herr Walter, wie steht es wirklich um die schweizerischen Pensionskassen?
In der Medianbetrachtung hat sich der jährliche Anlageertragsbedarf der von uns untersuchten Pensionskassen vermindert, weil die fixen Rentenverpflichtungen zu einem niedrigeren Rechnungszins und folglich vorsichtiger bilanziert werden. Wegen der vielfach noch immer zu hohen Umwandlungssätze resultieren dennoch in vielen Kassen jährlich Pensionierungsverluste, die den Reserven angelastet werden. Solche Vorsorgeeinrichtungen laufen ein mittleres Betriebsrisiko. Eine hohe Gefährdung erkennen wir in der Rentnerlastigkeit eines Teils der Kassen. Sie hat negative Cashflows zur Folge und beeinträchtigt es, eine Sanierung zu bestehen.
Wie können die Versicherten selbst sich ein Bild über die Güte ihrer Vorsorgeeinrichtung machen?
Der Deckungsgrad als isolierte Zahl ist trügerisch. Er ist nämlich geprägt vom gewählten technischen Zinssatz, von den zur Schätzung der Lebenserwartung der Versicherten genutzten Sterbetafeln und auch von den vorhandenen Rückstellungen. Die Nutzung eines vergleichsweise hohen Rechnungszinses führt zu einem besseren Deckungsgrad, was die finanzielle Lage beschönigt. Das stellt dann jedoch die ambitiöse Forderung an die Kasse, dass in allen kommenden Jahren dauerhaft ein entsprechend hoher Anlageertrag erzielt werden muss.
Was sind tauglichere Massstäbe, die auch einen verlässlichen Vergleich mit anderen Pensionskassen zulassen?
Aussagekräftiger als der herkömmliche Deckungsgrad ist die Betrachtung des ökonomischen oder des risikotragenden Deckungsgrads. Sie setzen zur Verpflichtungsdiskontierung risikolose Zinssätze ein und gewähren damit eine im aktuellen Finanzmarktumfeld realistische und objektive Darstellung. Gestaltet eine Vorsorgeeinrichtung die Bilanzierung anhand einer vergleichsweise tiefen erforderlichen Rendite, gibt das den Komfort, dass dieses Ertragsziel mit grösserer Gewissheit in den kommenden Jahren erwirtschaftet wird.
BVK: Vier Schuldsprüche
Wegen Betrügereien bei Transaktionen, welche die CS für die kantonale Pensionskasse BVK getätigt hat, sind Alfred Castelberg und drei Bankangestellte schuldig gesprochen worden.
NZZ: “Warum Berset auf dem Holzweg ist”
“Das von Sozialminister Alain Berset präsentierte Reformpaket «Altersvorsorge 2020» enthält viele gute Ansätze, aber auch anderes. Die Idee, die Mindestquote in der Kollektiv-Lebensversicherung von 90% auf 92% oder gar 94% zu verschärfen, muss gerade im Hinblick auf sozialpolitische Vorsorgeziele hinterfragt werden”, schreibt Werner Enz in NZZ.
In einem Gutachten, das Professor Hato Schmeiser vom Institut für Versicherungswirtschaft im Auftrag des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) erstellte, werden die Zusammenhänge aufgezeigt, wenn diese Quote verschärft würde. Wenig überraschend gelangt der Kenner der Materie zum Schluss, dass dies nicht nur Lebensversicherern, sondern vor allem deren Kunden das Leben schwermachen würde.
“Schmeiser zeigt in Modellrechnungen auf, dass die Kapitalrendite unter Ausklammerung des Krisenjahrs 2008 in die Bandbreite von 3,5% bis 6% zu liegen kam. Und er zeigt überzeugend auf, dass die keineswegs lukrativen Renditen weiter schwinden werden, wenn die Mindestquote hinaufgesetzt wird.
Offensichtlich ist es dem Bundesrat selber nicht ganz wohl, denn er bietet das nachträgliche Absenken der Mindestquote auf 90% während maximal dreier Jahre an, und zwar «zum alleinigen Zweck der Wiedererlangung der Solvenz». Man ist sich also bewusst, mit dem Feuer zu spielen, und es besteht auch die Bereitschaft, die Feuerwehr ausrücken zu lassen – aber erst wenn es brennt. Ist da Nonchalance am Werk?”
OAK: Weisung zur Vergabe von Eigenhypotheken
Die Oberaufsichtskommission hat eine Weisung zur Vergabe von Eigenhypotheken erlassen. Von einer Eigenhypothek wird gemäss OAK dann gesprochen, wenn der Entscheid über die Vermögensanlage faktisch durch den Versicherten getroffen wird und er mit seinem eigenen Vorsorgevermögen sich selber eine Hypothek gewährt. Obwohl rechtlich betrachtet immer die Stiftung Hypothekargläubigerin und der Versicherte Hypothekarschuldner ist, wird aus ökonomischer Sicht das Guthaben des Versicherten für die Vergabe der Hypothek an den Versicherten verwendet. Die Weisung tritt am 1. Dezember 2014 in kraft.
Eckwerte der BV 2015
Eckwerte der beruflichen Vorsorge 2015: Grenzbeträge, Säule 3a, BVG-Versicherung Arbeitsloser, Rentenanpassung der Hinterlassenen und Invaliden, Beiträge Sicherheitsfonds, Mindestzins, max. versicherter Lohn.
Cash: “Frühpensionierung will geplant sein”
Wer vor dem regulären Pensionsalter den Lebensabend geniessen will, muss dies frühzeitig planen. cash sagt, worauf zu achten ist.
Economist: “Doom and gloom”
Real government-bond yields have been falling for more than a decade, hinting that too much saving has too few places to go. Whether that proves the theory of secular stagnation right is an open question—some think the economy is only suffering a cyclical hangover from the financial crisis. But the usual tactic of reviving growth through lower interest rates is unquestionably much harder to pull off. What might?
Some advocate increasing deficit-financed public infrastructure investment; others raising the retirement age which, according to some models, should encourage households to spend more and save less. Still others suggest more vigorous monetary stimulus in order to raise inflation, which would make more negative real interest rates possible. Enacting a wealth tax to separate the rich from their unspent savings is another possible response, as is penalising companies who don’t spend their spare cash on wages or investment. Coming up with a world-changing technological innovation that creates a rush of new investment would be pretty helpful, too.
Studie: Bestimmung der Mindestquote
In einer ergänzenden Studie (“2. Meinung”) hat der vom BSV beauftrage Aktuar Jürg Keller eine Stellungnahme zum Gutachten von Prof. Hato Schmeiser erarbeitet. Unter dem Titel “Bestimmung der Mindestquote der Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge” hält Keller in seiner Zusammenfassung fest:
“Die „Auskömmlichkeit“ des BVG-Geschäfts auf die Differenz zwischen sicherem Zins und BVG-Zins und die Mindestquote zu reduzieren, trägt der tatsächlichen Interessenlage der Versicherer zu wenig Rechnung. So kann der Versicherer seine Bezüge aufgrund der bei der Mindestquotenberechnung angewendeten „Brutto“-Methode (Anteil basierend auf den Erträgen) über die Prämientarifierung erheblich beeinflussen. Nebst seinem Anteil an den Erträgen stellt die Möglichkeit, Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten bei der Ergebnisermittlung voll in Abzug zu bringen, eine weitere, wesentliche Ertragsquelle für den Versicherer dar. Dem Versicherer entsteht auch ein geldwerter Nutzen durch den Betrieb des BVG-Geschäfts aufgrund von Dienstleistungserträgen, Skalen- und Synergieeffekten.
Für den Anteil des Versicherers können hohe Zuflüsse wichtiger sein als eine tiefe Ausschüttungsquote. Aus Sicht der Prämienzahler wiederum ist eine Prämienreduktion zielführender als eine Erhöhung der Mindestquote. Solange die Tarifierung sowie die freie Bestimmung und Allokation des Aufwandes in der Zuständig-keit der Versicherer liegen, bleibt einzig die Anpassung der Mindestquote, um längerfristig eine höhere Beteiligung der Versicherten an den Ertragsüberschüssen zu erreichen.
Die Grundfrage lautet also weniger: „Wird der Versicherer für die Risikotragung gebührend entschädigt?“ als „Können aus dem Gesamtsaldo (Ergebnis) die erforderlichen Rückstellungen in der notwendigen Höhe auf-gebaut werden?“.
(…)
Wie die Versicherer auf eine Erhöhung der Mindestquote von 90% auf 92% oder 94% reagieren werden, lässt sich nicht mit Bestimmtheit voraussagen. Eine Erhöhung von 90% auf 92% ändert rückblickend für drei der fünf analysierten, grössten Versicherer praktisch nichts. Selbst eine Erhöhung auf 94% ist aufgrund der aufgezeigten Mechanismen nicht als bedrohlich einzuschätzen. Existenzieller wären eine Einschränkung der Tarifautonomie oder ein Kostendach, würden doch damit Manövriermasse und verdeckte Erträge beschnitten.
Den Versicherern wird es auch weiterhin gelingen, sich den Veränderungen anzupassen, wenn diese in zeitlicher und materieller Hinsicht nicht überraschend kommen. Insbesondere solange die Tarifierung und das Pricing von Dienstleistungen in ihrer Zuständigkeit verbleiben.”
NZZ: “Bersets Reformpaket findet im Volk eine Mehrheit”
Kaum hat Bundesrat Alain Berset sein Reformpaket «Altersvorsorge 2020» diese Woche präsentiert, wird es von links und rechts zerzaust. Aus Sicht der Gewerkschaften und der Grünen kommt eine Erhöhung des Frauenrentenalters nicht infrage. Bürgerliche Parteien und Wirtschaftsverbände kritisieren die Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse. Sie wollen das Reformpaket aufteilen, schreibt die NZZ.
Ganz anders sieht das die Bevölkerung. «Die Stimmberechtigten gehen davon aus, dass (. . .) das präsentierte Paket ausgewogen sei.» Zu diesem Schluss kommt eine repräsentative Umfrage, die das Forschungsinstitut GfS im Auftrag der Pro Senectute durchgeführt hat. Demnach zeigen sich knapp zwei Drittel der Bevölkerung einverstanden mit der Reform. Interessant ist, dass diese Meinung quer durch das politische Spektrum geht. Bei den Sympathisanten der SP, der Grünen, der GLP und der BDP liegt die Zustimmung bei über 70 Prozent. Die CVP- und FDP-Anhänger sind zu über 60 Prozent für das Paket. Selbst die SVP-Basis sagt mit 51 Prozent noch knapp Ja. «Man spürt quer durch alle Parteien hindurch den Willen, die Sicherung der Altersvorsorge ganzheitlich anzugehen», interpretiert GfS-Studienleiter Urs Bieri die Resultate.
L’agefi: Les plus grandes positions du fonds souverain norvégien.
Le fonds souverain de Norvège, Government Pension Fund Global, détient plus de 60% de ses actifs sous la forme d’actions. Voilà qui peut inspirer certains fonds de pension et compagnies d’assurances qui sont, pour diverses raisons, chroniquement sous-investis en actions et forcés d’agir de façon pro-cyclique, au détriment des assurés et actionnaires.
Le fonds souverain norvégien, qui est géré par la Banque centrale de Norvège (Norges Bank), applique une politique d’investissement à long terme. Nestlé, Novartis et Roche Holding constituent trois des cinq plus importantes positions en actions, les deux autres étant Royal Dutch Shell et Apple.
Par ailleurs, ce fonds possède des actions d’autres sociétés suisses. Entre autres Credit Suisse Group (5,01%), Zurich Insurance Group (une participation de 3,07%), UBS (3%), Julius Baer Group (3%), Georg Fischer (4,9%), Ascom (3,16%) et Valora (3,5%). En revanche, la part dans Sulzer figurant sous le nom de Norges Bank, a été ramenée au-dessous de 3% en octobre dernier.
“Steuern sparen mit Kiener Nellen”
Der Blick untersucht auf den Spuren der Nationalrätin und Steuerschlupflochkritikerin Margret Kiener Nellen, welche Abzüge mit einer Einzahlung in die Pensionskasse verbunden sind. Der Tages-Anzeiger doppelte nach unter dem Lead: “Kiener Nellen hat es vorgemacht”.
In einem weiteren Beitrag untersucht der Tages-Anzeiger die Steuerausfälle aufgrund diverser weiterer Abzugsmöglichkeiten wie Säule 3a etc.
BZ: “Alle vertrauten dem Pensionskassen-Experten”
“Unmut in der Bevölkerung der Gemeinden Bolligen, Ittigen und Ostermundigen: Der Pensionskasse ihrer Gemeindeangestellten fehlen 36 Millionen Franken. Nun muss der Steuerzahler das Loch stopfen.
Der Unmut richtet sich vor allem gegen die Gemeinderäte, die im Stiftungsrat der Personalvorsorgestiftung Bolligen, Ittigen, Ostermundigen (PVS BIO) sitzen und über die desolate Situation den Mantel des Schweigens legten. Darüber wurde verschiedentlich berichtet. Doch ein anderer Vorwurf wiegt schwerer: Hätte der Stiftungsrat nicht früher wirksame Sanierungsmassnahmen beschliessen müssen?”, schreibt Claude Chatelain in der Berner Zeitung.
Gemäss BZ hatte der Experte das Ziel gesetzt, innerhalb von zehn Jahren die Kasse zu sanieren. Und das bei einer Sollrendite von4,5%.
Dazu die BZ: “Hans Flury, der Präsident der Geschäftsprüfungskommission in Bolligen, erinnert sich, wie der Pensionskassen-Experte der Firma AON Hewitt ihm erklärte: «Die PVS BIO hat vor allem eines, sie hat Zeit.» Hans Flury wörtlich: «In dieser Aussage steckt mehr als eine Zeitangabe, sondern sie lebt vom Dogma Otto Stichs». Flury meint damit Ex-Bundesrat Otto Stich, der ebenfalls die Meinung vertrat, eine öffentlich-rechtliche Kasse könne nicht untergehen und bräuchte keinen Deckungsgrad von 100 Prozent. (…)
“Gerne würde man erfahren, wie der inzwischen pensionierte Experte zum Schluss gelangen konnte, dass die PVS innert zehn Jahren saniert werden könne. Seine Antwort: «Die Wahrung des Berufsgeheimnisses ist – auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Pflicht. Aus diesem Grund kann ich Ihre Anfrage leider nicht beantworten», schliesst die BZ den Beitrag.
NZZ: Interview mit BR Berset
SP-Bundesrat Berset spricht von einer positiven Entwicklung in seiner eigenen Partei. Die Linke müsse das höhere Frauenrentenalter und die Senkung des Umwandlungssatzes akzeptieren. Auszüge:
Was tun Sie konkret, um die Linke von der Erhöhung des Frauenrentenalters, der Senkung des Umwandlungssatzes und dem AHV-Interventionsmechanismus zu überzeugen?
Ich stelle fest, dass der Handlungsbedarf weitum anerkannt ist. Das gilt auch für den Erhalt des Leistungsniveaus. Es gibt eine positive Entwicklung – bei allen Parteien inklusive der SP sowie bei den meisten Verbänden. Nur der Gewerbeverband will die Reform zurückweisen.
Auch der Gewerkschaftsbund sagt, die AHV sei die sicherste Sache der Welt.
Ich hatte in den letzten zweieinhalb Jahren sehr viele Kontakte mit allen Akteuren. Der Gewerkschaftsbund ist für Eintreten auf die Vorlage. Er will also die Diskussion aufnehmen.
Nach dem Eintreten geht der Streit weiter wie bisher. Beim Inhalt der Vorlage gehen die Meinungen meilenweit auseinander.
Das ist doch normal bei einem solchen Projekt. In der parlamentarischen Phase muss versucht werden, einen Konsens zum Inhalt herbeizuführen. Wir stehen alle in der Pflicht. Alle müssen ein Stück weit von ihren Standpunkten abweichen. Deshalb auch das Paket: Alle erhalten etwas, und alle müssen gewisse Konzessionen machen. Der Kompromiss ist dringend notwendig, denn wir stehen, im Unterschied zu früher, vor einer neuen Situation: Die bevorstehende Pensionierung der Babyboomer zwingt uns zum Handeln. Die Finanzierungslücke bei der AHV wird erheblich sein, falls die Reform nicht rechtzeitig gelingt.
Was passiert, wenn die Reform scheitert?
Dann schreibt die AHV in sehr kurzer Zeit hohe Defizite. Wir rechnen mit einem jährlichen Defizit von 8 bis 9 Milliarden Franken im Jahr 2030. Das wird uns in die Schuldenwirtschaft führen, den Staat schlicht überfordern.
AV2020: Stimmen der Parteien
SP
“Die rechtsbürgerlichen Parteien und der SVP-gesteuerte Gewerbeverband haben in den letzten Tagen ihre Masken fallen lassen: Sie wollen keine Reform der Altersvorsorge, sondern lieber einen Totalschaden. Eine Zerstückelung in reine Abbauvorlagen mit tieferen Renten und höherem Rentenalter ist für die SP inakzeptabel und hat in einer Volksabstimmung nicht den Hauch einer Chance. Wer diese Sackgasse wählt, gefährdet vorsätzlich und willentlich die Altersvorsorge und handelt fahrlässig und unverantwortlich.”
FDP
“Die FDP wird die Vorlage nun im Detail studieren und das weitere Vorgehen definieren. Zwingend bleibt für die FDP: Eine tragfähige, ausgewogene Reform kann sich nicht nur auf Mehreinnahmen stützen und muss auch Minderausgaben vorsehen. Darum muss auch die unfinanzierbare AHVplus-Initiative abgelehnt werden. Diese Initiative würde die Finanzierunglücke der AHV von rund 8.3 Milliarden CHF in 2030, um weitere 5.5 Milliarden CHF erhöhen. Des Weiteren braucht eine moderne Sozialversicherung eine Schuldenbremse als Sicherheitsventil zur langfristigen Sicherung der Renten. Die vom Bundesrat vorgesehene Schuldenbremse hat bereits die IV-Revision 6b zu Fall gebracht – das ist unverantwortlich. Ausserdem müssen die eingesparten Gelder aus der Angleichung des Rentenalters auf 65/65 vollumfänglich in die AHV fliessen und nicht für kompensatorische Zwecke verwendet werden.”
SVP
”In einem weiteren Paket ist in der beruflichen Vorsorge (Pensionskassen) der Mindestumwandlungssatz in einem Schritt auf 6% zu senken. Eine grundsätzliche Entpolitisierung der technischen Parameter (Umwandlungssatz und Mindestzinssatz) muss weiter angestrebt werden. Denn schon längst findet in der beruflichen Vorsorge eine Enteignung der aktiven Generation statt. Weil das Alter der Schweizerinnen und Schweizer immer höher wird, die im Berufsleben angesparten Mittel aber gleich bleiben, wird heute über das in der zweiten Säule an sich privat angesparte Kapital der Rentner hinaus Geld von der Aktivgeneration abgezweigt, um die höhere Lebenserwartung auszugleichen. Das kann nicht weiter hingenommen werden und widerspricht unserem bewährten Drei-Säulen-Modell (Umlageverfahren der AHV, Kapitaldeckung der beruflichen Vorsorge, individuelle Vorsorge).”
CVP
Die CVP wird auf die Reform der Altersvorsorge 2020 eintreten und fordert dies auch von den anderen Parteien. Für eine gesicherte Altersvorsorge und deren Zukunft ist diese Reform unverzichtbar. Wer nicht über sie diskutieren will, gehört nicht ins Parlament. 2020 ist bereits morgen, deshalb ist die Diskussion heute unabdingbar. Die CVP unterstützt die Zielsetzung der Vorlage: Das Leistungsniveau der Altersvorsorge muss erhalten bleiben und die Finanzierung von erster und zweiter Säule muss gesichert werden.
BDP
Die BDP unterstützt weiterhin die Stossrichtung der Reform, findet jedoch, dass sie einseitig auf Mehreinnahmen ausgerichtet ist und dass die Vorlage nicht genügend auf die Vernehmlassungsantworten eingeht. Die Sicherung des Gleichgewichts der beiden Säulen der Alterssicherung und die Anpassung der Vorsorge an die gesellschaftlichen Entwicklungen sind aus Sicht der BDP zentral. In diesem Sinne hält sie an ihrer Motion von Dezember 2012 fest, welche die automatische Verknüpfung von Rentenalter und Lebenserwartung fordert. Damit würde diese Frage endlich entpolitisiert und sich künftig an den ökonomischen Fakten orientieren. Die Motion ist in der Frühlingssession 2014 vom Nationalrat dank einer geschlossenen bürgerlichen Mehrheit überwiesen worden. Sie wurde jedoch vom Bundesrat in der Reform Altersvorsorge 2020 nicht berücksichtigt.


