Umwandlungssatz: Politik und Illusionen
In “AWP Soziale Sicherheit” Nr. 15/6 konnten Ignazio Cassis (FDP), Jacqueline Fehr (SP) und Yvonne Gilli (Grüne) sich zum Thema Umwandlungssatz äussern. Die Beiträge zeigen auf, wie die Diskussion zur AV2020 verlaufen wird. Dazu einige Zitate:
Cassis: “Der Bundesrat will mit seiner Reform der Altersvorsorge den Mindestumwandlungssatz zwar senken, aber auch die Rentenhöhe garantieren. Um dies zu erreichen, werden teure Kompensationsmassnahmen vorgeschlagen, die wiederum vor allem die beruflich aktive Generation belasten. Die Botschaft des Bundesrates an den Bürger: «Es kostet dich mehr, aber deine Rente ist garantiert». Das ist politisch klug – aber ist es auch ehrlich? Das Bedürfnis nach Sicherheit in der Altersvorsorge ist gross. Sicherheit besteht jedoch nur, wenn Rentenversprechen auch langfristig haltbar sind. Leider tendiert die Politik dazu, Garantien zu geben, welche mittel- und langfristig nicht finanzierbar sind. Der Mindestumwandlungssatz ist eine technisch-mathematische Grösse, kein politischer Kompromiss.”
Fehr: “Jede Anpassung von Umwandlungssatz und Mindestzins muss aus Sicht der SP zwingend demokratisch legitimiert werden. Die Stimmbevölkerung, nicht der Markt, muss über die Höhe der Renten entscheiden. Es ist absolut undemokratisch, die für die Menschen matchentscheidende Frage der Rentenhöhe am Volk vorbeischmuggeln zu wollen.”
Gilli: “Es ist klar, dass die Forderung, den Umwandlungssatz zu entpolitisieren, auf eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes zielt, welche einhergehen würde mit einer Rentenkürzung ohne flankierende oder kompensierende Massnahmen. Das lehnen wir Grüne ab. Die Bevölkerung interessiert sich vielleicht weniger für technische Belange der Altersvorsorge, wenn es aber an die Substanz geht, versteht sie den Kern der Sache ganz bestimmt. Mindestzins und Umwandlungssatz wirken sich auf die Höhe der Renten aus. Für die Bevölkerung steht die Rentenhöhe im Mittelpunkt. Die Lehre aus der Abstimmungsniederlage zum Umwandlungssatz muss sein, dass die Bevölkerung keine Rentensenkung wollte. Das haben Bundesrat, FDP und alle anderen BefürworterInnen zu wenig bedacht. Die Bevölkerung akzeptiert auch jetzt keine Rentensenkung”.
IMF zu Währungspolitik und Pensionsreform, Senkung des BVG-Zinses gefordert
In seinem jährlichen Bericht zur schweizerischen Geld- und Wirtschaftspolitik geht der Währungsfonds u.a. auch auf die anstehende Sozialversicherungsreform ein und empfiehlt unter dem Titel eines QE (quantitative easing) den Erwerb von ausländischen Vermögenswerten zur Abschwächung des Frankens. Zur Reform der Altersvorsorge heisst es in der Zusammenfassung des Berichts:
Pension reforms will help address longer-term fiscal challenges. Population aging is projected to substantially increase fiscal costs related to pensions and healthcare over the longer run. To help address this challenge, the government has proposed a comprehensive pension reform, including measures to equalize retirement ages for men and women and to reduce the rate at which pension savings are converted into pension annuities. Such reforms will help ensure the sustainability of the social safety net and its continued availability for future generations.
Zum BVG-Mindestzins fordert der IMF:
Continue to monitor closely the possible effects on the financial sector of the recent exchange rate appreciation and low interest-rate environment. The second factor is particularly important for life insurers and defined-benefit pension plans. To ensure the sustainability of the latter, the minimum rate of return (currently 1¾ percent) that applies to some plans and that is established by the government should be reduced to bring it into line with market rates.
Zur Währungspolitik wird empfohlen:
Further monetary easing would support adjustment. Easing would help limit the near-term growth slowdown and lessen exchange rate overvaluation. Boosting inflation closer to 2 percent over the medium term would also reduce risks associated with operating in a low-inflation environment.
Monetary easing could perhaps be achieved via a program of pre-announced asset purchases. Such purchases could consist of foreign-currency assets—and perhaps some domestic assets, though scope for this is more limited—with the pace of purchases adjusted as necessary in response to developments. In addition, the policy rate should be maintained at its current negative level for now, as this has been helpful in reducing franc appreciation and deflationary pressures. Central bank communication should also be geared toward ensuring that inflation expectations do not become entrenched at low levels. As the balance sheet of the Swiss National Bank (SNB) is likely to remain large for a prolonged period with large fluctuations in mark-to-market profits, the SNB should also prioritize provisioning over transfers to its distribution reserve to help ensure that its capital remains in line with risks.
Studie zu Pensionierungsverlusten, starke Erhöhung seit 2009
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat bei Towers Watson eine Studie in Auftrag gegeben, die der Frage nach dem Umfang und den Auswirkungen der Pensionierungsverluste bei 27 unterschiedlichen Vorsorgeeinrichtungen exemplarisch nachgeht. Die nicht repräsentative Untersuchung zeigt die Mechanismen und Auswirkungen in den ausgesuchten Pensionskassen auf und beziffert sie. Eine Quantifizierung der effektiv in der beruflichen Vorsorge als Ganzes anfallenden Pensionierungsverluste wäre nach Meinung des BSV aber nur mit sehr grossem Aufwand und erheblichen Schwierigkeiten möglich.
Bei der Auswahl der Vorsorgeeinrichtungen wurde darauf geachtet, dass BVG-nahe Vorsorgeeinrichtungen sowie branchenspezifische Sammeleinrichtungen, welche Leistungspläne im Umfang des reinen BVG-Obligatoriums anbieten, gut vertreten sind. Bei den umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen wurden verschiedene Branchen und Regionen berücksichtigt. So untersucht die Studie sowohl Vorsorgeeinrichtungen von lokalen als auch internationalen Unternehmen und von nicht-kotierten wie auch von kotierten Unternehmen. Vollständigkeitshalber wurden auch einige öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen in den Teilnehmerkreis aufgenommen
Der Bundesrat schlägt in der Reform Altersvorsorge 2020 vor, den gesetzlichen Mindestumwandlungssatz zu senken, um das finanzielle Gleichgewicht im BVG-Obligatorium zu sichern und um die unerwünschte und systemfremde finanzielle Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Pensionierten zu beseitigen. Die Studie hat daher untersucht, wie sich der vorgeschlagene Mindestumwandlungssatz von 6% auf die untersuchten Vorsorgeeinrichtungen im Untersuchungszeitraum 2009 bis 2013 ausgewirkt hätte. Es zeigt sich, dass der angestrebte Satz die Pensionierungsverluste deutlich reduziert hätte. Im Durchschnitt hätten die Pensionierungsverluste um 63 Prozent reduziert werden können.
In absoluten Zahlen gemessen, sind die Pensionierungsverluste der untersuchten Vorsorgeeinrichtungen von 310 Millionen Franken im Jahr 2009 auf 480 Millionen Franken im Jahr 2013 angestiegen. Relativ betrachtet, erhöhten sich die Pensionierungsverluste in Prozenten des Gesamt-Altersguthabens der Aktiv-Versicherten von 0.2 Prozent im Jahr 2009 auf 0.4 Prozent im Jahr 2013 (Medianwerte). Im selben Jahr machten bei 5 Prozent der untersuchten Vorsorgeeinrichtungen die Pensionierungsverluste sogar mehr als 1.6 Prozent des Gesamt- Altersguthabens aus.
Im Verhältnis zu den Altersguthaben, die im gleichen Jahr in Renten umgewandelt wurden, sind die Pensionierungsverluste von 2009 bis 2013 von 4.9 Prozent auf 11.5 Prozent gestiegen. Sie haben sich somit mehr als verdoppelt. Der Anstieg der Verluste in dieser Zeit ist hauptsächlich auf den erhöhten Reservierungsbedarf zurückzuführen, der einerseits durch die Anwendung von neuen versicherungstechnischen Grundlagen und andererseits durch die Senkung des technischen Zinssatzes verursacht wurde. Es ist anzunehmen, dass sich dieser Trend ohne geeignete Gegenmassnahmen weiter fortsetzen wird.
Arbeitgeber: Alternative Stabilisierungsstrategie für die AHV
In einem Gastkommentar in der NZZ stellen Martin Kaiser und Frédéric Pittet den Vorschlag von Arbeitgeberverband und Economiesuisse für eine Stabilisierungsregel in der AV2020 mit Blick auf die absehbaren Defizitjahre der AHV ab 2020 vor. Sie schreiben u.a:
Ein realistisches Modell von Arbeitgeberverband und Economiesuisse sieht ebenfalls [wie beim BR-Modell] einen zweistufigen Aufbau vor: Fällt der AHV-Fonds effektiv unter 100 Prozent eines Jahresaufwands, muss der Bundesrat dem Parlament innerhalb eines Jahres Reformvorschläge zur Stabilisierung der AHV unterbreiten. Verstreicht die Frist ungenutzt bzw. fällt der AHV-Fonds unter 80 Prozent, so greifen die Massnahmen der zweiten Stufe. Bundesrat und Parlament haben gut vier Jahre Zeit, sich auf eine wirksame Reform zu einigen. Falls dies nicht gelingt, werden automatisch das Referenzalter schrittweise um maximal 24 Monate sowie die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent angehoben. Das Referenzalter wird nicht auf einen Schlag erhöht, sondern um höchstens 4 Monate pro Jahr – je nach finanziellem Bedarf der AHV. Die Massnahmen sind so ausgestaltet, dass sowohl die aktive Bevölkerung als auch die Rentner einen Beitrag zur Stabilisierung der AHV leisten.
Auf den ersten Blick wirkt die Erhöhung des Referenzalters abschreckend. Bei näherem Hinsehen relativiert sich die Massnahme jedoch: Nicht nur stellt die Anhebung des Referenzalters eine Ultima Ratio dar, auch würde die Massnahme nur im schlechtesten Fall voll ausgereizt. Ausserdem würde es nach Einsetzen der ersten Stufe mehr als zehn Jahre dauern, bis das Maximum von 24 Monaten erreicht wäre. Es bliebe also genügend Zeit, um eine solche Erhöhung zu verhindern.
SRF Eco: Das Elend mit den Obligationen
Auf der Website von SRF und in der Sendung Eco wurden die Probleme mit Obligationenanlagen von Pensionskassen thematisiert. Als Beispiel werden die PK Migros sowie die Profond erwähnt. “Die Migros-Pensionskasse mit rund 21 Milliarden Franken Vermögen und 82‘000 Versicherten hat beispielsweise 2012 auf ihrem Obligationen-Portfolio noch rund 380 Millionen Franken erwirtschaftet. Ein Jahr später waren es gerade noch 35 Millionen. Über die Ergebnisse 2014 wird der Geschäftsbericht informieren, der in Kürze veröffentlicht werden wird.
Christoph Ryter, Geschäftsleiter der Migros-Pensionskasse, schätzt diese Situation als schwierig ein.«Man könnte nun für Aktien und Immobilien plädieren. Aber bei Immobilien gibt es wenige Anlagemöglichkeiten. Und Aktien erhöhen das Risiko stark.“ Eine Anlagestrategie solle aber allwettertauglich sein, eine Pensionskasse bei Sturm nicht gleich untergehen, sagt Ryter weiter. Die Migros habe den Druck auf Anlagerenditen verringert, indem sie das Alter, das zum Bezug einer Pensionskassenrente berechtige, von 63 auf 64 Jahre erhöht habe.”
Linke gegen Negativzinsen für Sozialversicherung
Schweiz am Sonntag berichtet über Bestrebungen, den aktuellen BVG-Mindestzins angesichts der Negativzinsen der Nationalbank spätestens für 2016 zu reduzieren. Dagegen wehren sich linke Parlamentarier. SaZ schreibt: “Die Parlaments-Linke will von einer Senkung des Zinssatzes nichts wissen. Sie warnt vor einem neuen Rentenklau und nimmt die Nationalbank (SNB) in die Pflicht. Mit dem Negativzins gehe es «um Hunderte von Millionen Franken» bei den Sozialversicherungen, sagt die Basler Ständerätin Anita Fetz (SP). «Zahlen müssen es die Betroffenen mit einem niederen Zins für die Renten oder bei den Krankenkassen die Prämienzahler.» Die Baselbieter Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP) fordert nun «eine saubere rechtliche und ökonomische Lagebeurteilung». Wichtig sei vor allem, dass der Bundesrat aufzeige, mit welchen Instrumenten man wieder stabile Währungsverhältnisse herstellen könne. «Der entsprechende Bericht auf mein Postulat ist längst fällig», sagt Leutenegger. «Er soll nun endlich spätestens im Juni publiziert werden.» Fetz geht noch weiter. Niemand verstehe es, dass nun der Franken auf Kosten der Sozialversicherungen geschwächt werde. «Das leuchtet keinem ein, auch Herrn Jordan nicht», sagt sie. Die SNB wäre «sehr gut beraten», wenn sie die obligatorischen Sozialversicherungen vom direkten Negativzins ausnehme. Dauere der Zustand von heute länger an, stelle die SNB letztlich ihre Unabhängigkeit zur Disposition. Fetz: «Die Leute werden die Kollateralschäden nicht mehr verstehen und die Unabhängigkeit nicht mehr akzeptieren.»
Konrad: Negativzinsen und Rentenklau
Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, hat der SonntagsZeitung ein Interview gegeben. Zur Sprache kamen aktuelle Fragen wie der den Pensionskassen auferlegte Negativzins aber auch das Reformprojekt Altersvorsorge 2020. Auszüge:
Der Ökonom Kurt Schiltknecht warnt, wegen des Negativzinses seien die Sozialwerke bedroht. Stehen unsere Renten auf dem Spiel?
Es besteht kein Grund zur Panik, das Vorsorgesystem funktioniert. Ich muss aber sagen: Wenn die Tiefzinsphase längere Zeit dauert, wenn die Negativzinsen vielleicht noch erhöht werden und wenn Bund und Pensionskassen keine Gegenmassnahmen ergreifen, dann werden die Deckungsgrade der Pensionskassen sinken.
Wie hoch ist die Belastung durch die Negativzinsen?
Von den 730 Milliarden Franken Pensionskassenvermögen werden 5 bis 6 Prozent als Liquidität gehalten. Es könnten rund 40 Milliarden Franken von Negativzinsen belastet werden.
Was verlangen Sie von der Nationalbank?
Wir fordern, dass alle Pensionskassen von den Negativzinsen befreit werden.
Der Gewerbeverband fordert ein Rentenalter 67. Sie auch?
Nein. Wir unterstützen den Vorschlag des Bundesrates und setzen uns für das Rentenalter 65 ein. Wenn wir es höher ansetzen, gefährden wir die Vorlage. Es wird nur schon sehr viel Überzeugungsarbeit brauchen, das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre zu erhöhen, so wie das der Bundesrat vorsieht.
Sie sprechen sich mit dem Bundesrat für eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent aus. Versicherungstechnisch müsste der Umwandlungssatz – der Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten jährlich ausbezahlt wird – aber schon heute klar unter 6 Prozent liegen.
Das ist aus heutiger Optik richtig. Wir erachten aber die 6 Prozent als eine vertretbare Grundlage für die politischen Diskussionen des Reformpaketes 2020. Zudem ist es für uns wichtig, dass das Leistungsniveau erhalten bleibt. Es braucht daher auch Ausgleichsmassnahmen. Es gibt zudem Kassen, die den Umwandlungssatz bereits gesenkt haben. Die Publica, die Pensionskasse des Bundes, hat zum Beispiel seit Anfang Jahr einen Satz von 5,65 Prozent.
Eine Folge des zu hohen Umwandlungssatzes ist, dass die Pensionskassen jedem Neurentner rund 40 000 Franken zuschiessen müssen. Dieses Geld wird doch den Versicherten weggenommen.
Ja, das ist der wahre Rentenklau. Der überhöhte Umwandlungssatz erzwingt eine Quersubventionierung von den Aktiven zu den Rentnern. Das ist systemwidrig.
State Street: ETF auf dem Vormarsch
finews schreibt über den Erfolg von State Street auf dem Schweizer Markt mit neuen Produkten. Dazu heisst es: “Mit ETF ist State Street hierzulande seit Anfang 2012 vertreten. Laut Rochus Appert ist die Schweiz für State Street ein «ein wichtiger Standort». Der Grund wird schnell ersichtlich, in Anbetracht folgender Zahlen.
- Die hiesigen Pensionskassen verwalten ein Gesamtvermögen von über 600 Milliarden Franken.
- Die von Banken in der Schweiz gesamthaft verwalteten Vermögen belaufen sich auf rund sechs Billionen Franken. Etwa die Hälfte stammt aus dem Ausland.
- Die Versicherer vereinen etwa 400 Milliarden Franken unter ihren Fittichen.
Insbesondere in den Pensionskassen-Markt kommt laut Appert Bewegung. «Die Pensionskassen haben begonnen, ETF aktiv in ihre Portfolios zu integrieren.» Beliebt seien dabei Smart-Beta-Produkte mit einer tiefen Volatilität.
Starker Franken – hausgemacht
Nicht Fluchtgelder aus dem Euroraum oder geopolitische Krisen sind Ursache der Frankenstärke, sondern der hohe Leistungsbilanzüberschuss der Schweiz. Warum Negativzinsen eine Wende bringen könnten erklärt Thomas Liebi, Chefökonom bei Swisscanto in der Handelszeitung.
AHV: Rentenkürzung bei Deflation?
Die Aufgabe des Euro-Mindestkurses und die Einführung von Negativzinsen durch die SNB könnten zu Deflation und zu stagnierenden Löhnen führen. Würde in einem solchen Szenario auch der AHV-Mischindex ins Minus rutschen, müssten die Renten entsprechend gekürzt werden. Müssten, betont Jérôme Cosandey von Avenir Suisse, denn politisch sei ein negativer Teuerungsausgleich der Renten wenig wahrscheinlich, wie Erfahrungen aus Deutschland und Schweden zeigten. Daraus könne die Schweiz lernen.
Vorstösse zu Negativzins und Pensionskassen
Interpellation Daniel Stolz: Negativzinsen trifft Pensionskassen
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt er die Wirkung der Negativzinsen auf Girokonten der Schweizerischen Nationalbank für die Pensionskassen für die Stabilität der Altersvorsorge?
2. Mit welcher Begründung darf einzig die Publica mit einer Nullverzinsung rechnen?
3. Ist das nicht eine enorme Ungleichbehandlung der Pensionskassen und somit auch der Versicherungsnehmer und Arbeitgeber?
Postulat Pirmin Bischof: Negativzinsen – Folgen für Pensionskassen
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die volkswirtschaftlichen Folgen der Nationalbank am 18. Dezember 2014 eingeführten Negativzinsen im Umfeld andauernder Tiefzinsen dazulegen. Insbesondere sind folgende Fragen zu klären:
1. Welche Folgen haben Negativzinsen für die Schweiz, namentlich wenn sie längerfristig in Kraft bleiben oder noch erhöht werden? Höhere Risiken für Pensionskassen? Enteignung der Sparer? Run auf Bargeld? Alternativen?
Motion Fraktion CVP-EVP: Keine Negativzinsen auf Volksvermögen
Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit der Schweizerischen Nationalbank SNB eine Lösung vorzuschlagen, damit die SNB Gelder der institutionellen Anleger (II. Säule) bzw. der Sozialwerke der Schweiz (AHV-Ausgleichsfonds, Sparguthaben Säule 3a, etc.) ohne Negativzins entgegennimmt und bis zum Abruf zur Verfügung der institutionellen Anleger bzw. Sozialwerke hält.
SNB: Die Negativzinsen und die Ausnahmen
Radio SRF berichtet über die Diskussion der bei der Schweiz. Nationalbank geltenden Ausnahmen für die Negativzinsen. Im Artikel dazu heisst es: “Warum werden einige bundesnahe Betriebe von den Negativzinsen verschont, während andere Unternehmen wie Pensionskassen, Krankenkassen oder auch die obligatorische Unfallversicherung Suva Strafzinsen zahlen? Oder warum geniessen die Kantone Genf und Zürich eine Sonderbehandlung?
Auf diese Fragen blieb Thomas Jordan bislang eine schlüssige Antwort schuldig. Begehrlichkeiten der Benachteiligten wurden abgewiesen. Nun kündigt er nun an, über die Bücher gehen zu wollen: «Wir überprüfen jetzt alle diese Ausnahmen, mit dem Ziel, die Ausnahmen noch einmal deutlich zu reduzieren.»
Bisherige Privilegien für inländische Anleger sollen nun also auch noch abgeschafft werden. Das hätten sich die Pensionskassen gerade andersherum erhofft. Sie hatten bei Jordan um eine Entlastung gebeten und sind nun entsprechend enttäuscht. «Wir hätten uns gewünscht, dass man hier Wege findet, um Sozialwerke, Pensionskassen und Krankenkassen von diesen Negativzinsen zu befreien», bedauert Hanspeter Konrad vom Pensionskassenverband Asip. Die Nationalbank dagegen argumentiert, dass sie den Franken für alle unattraktiv machen muss – für ausländische Spekulanten ebenso wie für inländische Anleger. Nur so gelinge es, den Franken genügend abzuschwächen.
Pensionskassen müssen sich also weiterhin überlegen, wie sie ihr Geld anderswo sicher, aber dennoch gewinnbringend anlegen können. Als Alternativen nennt Konrad Immobilien und Aktien. Selbstverständlich werde auch die Fremdwährung unter dem Aspekt der notwendigen Absicherung geprüft. Gut möglich also, dass Pensionskassen ihr Geld künftig vermehrt im Ausland anlegen. Das wäre ganz im Sinn der Schweizer Währungshüter.”
(Thema Negativzinsen und Pensionskassen im Player ab Position 2.40)
Arbeitgeber: Katzenjammer in der BV – BVG-Kommission muss über die Bücher
Martin Kaiser, zuständig für das Ressort Sozialpolitik beim Schweiz. Arbeitgeberverband, schreibt in einem Kommentar zum letztjährigen Mindestzins-Entscheid (für 2015):
“Nach der Aufhebung der Frankenuntergrenze durch die Schweizerische Nationalbank herrscht in der beruflichen Vorsorge Katzenjammer. Die Schuldigen sind schnell gefunden: ungehörige Regulierungen, falsche Parameter, die Mühlen der Gesetzgebung,… Die Liste der Klagen aus den Kreisen der beruflichen Vorsorge liesse sich beliebig verlängern. Verständlich. Doch müssen sich die Exponenten der Branche selber an der Nase nehmen. Zusammen mit den Vertretern der Wirtschaft stellen sie eine klare Mehrheit in der BVG-Kommission. Mit Mehrheitsbeschluss aber hat die Kommission letzten Herbst dem Bundesrat empfohlen, für 2015 einen schon aus damaliger Sicht zu hohen Mindestzins festzulegen.
Kürzlich forderte Werner Enz in der NZZ den Bundesrat auf, den aktuellen Mindestzins von 1,75 Prozent zu überdenken. Es wäre nicht verkehrt, wenn die falsch gesetzten BVG-Parameter – Mindestumwandlungssatz und Mindestzins – korrigiert oder aus der Welt geschafft würden. Enz ist zweifellos beizupflichten. Nur: Weshalb nutzte die mehrheitlich aus Vertretern der beruflichen Vorsorge und Wirtschaftsvertretern zusammengesetzte BVG-Kommission letzten Herbst ihren Spielraum nicht, als sie dem Bundesrat empfahl, den Mindestzins bei 1,75 Prozent zu belassen? Wäre es nicht genau ihr gesetzlicher Auftrag gewesen, einen realistischen Mindestzins vorzuschlagen? Traditionsgemäss folgt der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission, wenn er den Mindestzins jeweils gegen Ende Jahr definitiv beschliesst. Zu Recht vertraut er darauf, für die Vorbereitung dieser Entscheidung eine Expertenkommission eingesetzt zu haben.”
Graziano Lusenti: “Carnaval, carême et dettes”
Graziano Lusenti (Lusenti Partners, Nyon) écrit dans LeTemps: “Depuis quelques jours, un peu partout dans le monde, de Nice à Rio et de Lucerne à Venise, carnaval s’empare des villes et de leurs rues, des passions de leurs habitants, impose ses folies diurnes et nocturnes, ses masques bouffons et ses musiques dissonantes. Dans le même temps, à Bruxelles ou à Athènes, ministres en jeans et blouson de cuir ou costume impeccable et cravate de bon ton rejouent, grimés, grimaçants et menaçants, la grande tragédie des passions financières: la lutte épique, immuable, impitoyable, des débiteurs et de leurs créanciers. Quelle saison plus appropriée que celle de carnaval pour nous rappeler que nous sommes tous embarqués dans la nef des fous, sur l’océan des dettes?
Une étude publiée il y a peu nous rappelle fort à propos l’ampleur abyssale de l’endettement global, surtout dans les pays développés, et son explosion depuis la crise: ainsi, entre 2007 et 2014, 57 000 milliards de dollars de dettes nettes supplémentaires ont été contractées à l’échelle mondiale et se sont ajoutées au stock existant déjà conséquent (142 000 000 milliards): 17% du PIB global! Depuis la crise, la seule dette publique a crû de 25 000 milliards de dollars – les pays développés (zone OCDE) sont responsables pour moitié de l’augmentation – et le taux de croissance depuis 2007 en a été de 9,3% (5,8% précédemment), beaucoup plus que le secteur financier (2,9% depuis 2007) ou privé (2,8%). Au Japon, en 2014, la dette publique (collectivités) et privée (ménages, entreprises, secteur financier) s’élevait à 517% du PIB, à 401% en Espagne, à 282% en Chine, à 268% aux Etats-Unis. Exprimée en pour-cent du PIB, de nombreux pays développés voient leur dette publique augmenter mécaniquement, en dépit des taux bas. Il n’y a guère de bons élèves: même la Suisse n’en est pas un, du fait de son addiction folle aux placements immobiliers et de son endettement hypothécaire extrême. (…)
Un rappel, pour conclure: dans la tradition chrétienne séculaire qui fonde carnaval – étymologiquement: «carne levare» en italien, enlever la viande – cette période de folie collective, de licence extrême précède le carême, le temps du jeûne, de l’abstinence, de la frugalité…”
«Blackrock soll noch schweizerischer werden»
Finews hat Frank Rosenschon, Verantwortlicher für das institutionelle Geschäft von Blackrock in der Schweiz, interviewt. Auszüge:
Herr Rosenschon, Sie sind vor drei Jahren von der Credit Suisse zu Blackrock gestossen, um das Geschäft mit institutionellen Kunden aufzubauen. Welche Bilanz ziehen Sie heute?
Blackrock hat sich in der Schweiz als Firma insgesamt stark entwickelt. Als ich hier anfing, waren wir 25 Angestellte, jetzt sind wir bereits 100. Der Schweizer Markt ist sehr wichtig. Natürlich hilft uns auch, dass mit Philipp Hildebrand als Vice Chairman und David Blumer als Chef für die Marktregion EMEA gleich zwei Schweizer in Top-Positionen bei Blackrock sitzen.
Der amerikanische Asset Manager setzt auf «Swissness»?
Im Schweizer Markt ist das eine Notwendigkeit. Wir wollen sogar noch schweizerischer werden. Besonders im institutionellen Geschäft ist das eine ganz wichtige Komponente. Natürlich können wir hier mit unserer globalen Expertise aufwarten. Aber wichtig ist, dass wir sie spezifisch auf den Schweizer Markt und seine regulatorischen Anforderungen anwenden. Aus diesen Gründen haben wir im vergangenen Jahr eine hier ansässige und von der Finma regulierte Fondsleitungs-Gesellschaft gegründet. Das war auch in Richtung Kunden ein starkes Signal.
Wie bedeutend ist das Schweizer Geschäft inzwischen?
Wir verwalten heute rund 7 Milliarden Franken auf unserer Schweizer Fonds-Plattform.
Wie gross ist ihr institutionelles Team?
Als ich angefangen habe, waren wir zu dritt. Mit den zwei Neuanstellungen, die wir kürzlich tätigten, wird das Team auf acht Leute wachsen. Zudem können wir auf eine grosse Anzahl an Produktspezialisten zugreifen. Sie arbeiten entweder hier in Zürich oder in London. Mit diesen Kollegen zählt das Team total 15 Leute.
Haben die Negativzinsen einen Nachfrageschub nach alternativen Renditequellen ausgelöst?
Die Negativzinsen sind definitiv im Markt angekommen, entsprechend hat sich die Suche nach Alpha-Renditequellen intensiviert. Ja, wir spüren eine verstärkte Nachfrage der Pensionskassen und Versicherungen.
Man hat gehört, dass Pensionskassen ihre Barmittel auslagern wollten, beispielsweise in stillgelegte Militärbunker.
Ja, solche Überlegungen gibt es. Diskutiert wird tatsächlich über alle möglichen Ideen, die günstiger sind als der gegenwärtige Negativzins.
Müssen die Pensionskassen nun ihre Anlagerichtlinien überdenken?
Ja, sie müssen sich bewegen. Die aktuelle Situation bedingt beispielsweise einen internationaleren Anlagemix, eine Diversifikation in Alternative Produkte sowie in Immobilien und in Fremdwährungen statt in Franken. Zudem müssen die Kunden tiefere Ratings bei Obligationenanlagen in Kauf nehmen.
Mit den Folgen eines höheren Risikos.
Wichtig für die Pensionskassen ist, dass sie ihre Cash-Quoten reduzieren. Denn diese drücken auf die Erträge. Unsere Beratung zielt darauf ab, je nach Risikoprofil des Kunden in höher rentierende und so auch in risikoreichere Anlageklassen zu investieren.


