In einem Gastkommentar in der NZZ stellen Martin Kaiser und Frédéric Pittet den Vorschlag von Arbeitgeberverband und Economiesuisse für eine Stabilisierungsregel in der AV2020 mit Blick auf die absehbaren Defizitjahre der AHV ab 2020 vor. Sie schreiben u.a:

Ein realistisches Modell von Arbeitgeberverband und Economiesuisse sieht ebenfalls [wie beim BR-Modell] einen zweistufigen Aufbau vor: Fällt der AHV-Fonds effektiv unter 100 Prozent eines Jahresaufwands, muss der Bundesrat dem Parlament innerhalb eines Jahres Reformvorschläge zur Stabilisierung der AHV unterbreiten. Verstreicht die Frist ungenutzt bzw. fällt der AHV-Fonds unter 80 Prozent, so greifen die Massnahmen der zweiten Stufe. Bundesrat und Parlament haben gut vier Jahre Zeit, sich auf eine wirksame Reform zu einigen. Falls dies nicht gelingt, werden automatisch das Referenzalter schrittweise um maximal 24 Monate sowie die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent angehoben. Das Referenzalter wird nicht auf einen Schlag erhöht, sondern um höchstens 4 Monate pro Jahr – je nach finanziellem Bedarf der AHV. Die Massnahmen sind so ausgestaltet, dass sowohl die aktive Bevölkerung als auch die Rentner einen Beitrag zur Stabilisierung der AHV leisten.

Auf den ersten Blick wirkt die Erhöhung des Referenzalters abschreckend. Bei näherem Hinsehen relativiert sich die Massnahme jedoch: Nicht nur stellt die Anhebung des Referenzalters eine Ultima Ratio dar, auch würde die Massnahme nur im schlechtesten Fall voll ausgereizt. Ausserdem würde es nach Einsetzen der ersten Stufe mehr als zehn Jahre dauern, bis das Maximum von 24 Monaten erreicht wäre. Es bliebe also genügend Zeit, um eine solche Erhöhung zu verhindern.

  NZZ