Radio SRF berichtet über die Diskussion der bei der Schweiz. Nationalbank geltenden Ausnahmen für die Negativzinsen. Im Artikel dazu heisst es: “Warum werden einige bundesnahe Betriebe von den Negativzinsen verschont, während andere Unternehmen wie Pensionskassen, Krankenkassen oder auch die obligatorische Unfallversicherung Suva Strafzinsen zahlen? Oder warum geniessen die Kantone Genf und Zürich eine Sonderbehandlung?

Auf diese Fragen blieb Thomas Jordan bislang eine schlüssige Antwort schuldig. Begehrlichkeiten der Benachteiligten wurden abgewiesen. Nun kündigt er nun an, über die Bücher gehen zu wollen: «Wir überprüfen jetzt alle diese Ausnahmen, mit dem Ziel, die Ausnahmen noch einmal deutlich zu reduzieren.»

Bisherige Privilegien für inländische Anleger sollen nun also auch noch abgeschafft werden. Das hätten sich die Pensionskassen gerade andersherum erhofft. Sie hatten bei Jordan um eine Entlastung gebeten und sind nun entsprechend enttäuscht. «Wir hätten uns gewünscht, dass man hier Wege findet, um Sozialwerke, Pensionskassen und Krankenkassen von diesen Negativzinsen zu befreien», bedauert Hanspeter Konrad vom Pensionskassenverband Asip. Die Nationalbank dagegen argumentiert, dass sie den Franken für alle unattraktiv machen muss – für ausländische Spekulanten ebenso wie für inländische Anleger. Nur so gelinge es, den Franken genügend abzuschwächen.

Pensionskassen müssen sich also weiterhin überlegen, wie sie ihr Geld anderswo sicher, aber dennoch gewinnbringend anlegen können. Als Alternativen nennt Konrad Immobilien und Aktien. Selbstverständlich werde auch die Fremdwährung unter dem Aspekt der notwendigen Absicherung geprüft. Gut möglich also, dass Pensionskassen ihr Geld künftig vermehrt im Ausland anlegen. Das wäre ganz im Sinn der Schweizer Währungshüter.”

(Thema Negativzinsen und Pensionskassen im Player ab Position 2.40)

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