Altersvorsorge: Schweiz auf Platz 4
Im Vergleich der Altersvorsorgesystem in 25 ausgesuchten Ländern verbessert sich die Schweiz auf Platz vier. Damit liegt sie gleichauf mit Schweden und vor Finnland. Spitzenreiter bleibt Dänemark, gefolgt von Australien und den Niederlanden. Deutschland belegt Rang 12. Die Schlusslichter des Rankings sind Indien, Südkorea und Japan. Zu diesem Ergebnis kommt der heute veröffentlichte Melbourne Mercer Global Pension Index 2015, der vom Beratungsunternehmen Mercer zum siebten Mal in Zusammenarbeit mit dem Australian Centre for Financial Studies erstellt wurde. Die Studie untersucht und bewertet die Alters Vorsorge verschiedener Länder hinsichtlich der Leistungen, Finanzierung und Rahmenbedingungen. Dabei wurden neben den staatlichen Rentensystemen und der beruflichen Vorsorge auch private Anlagen und Vorsorgemassnahmen berücksichtigt.
Gründe für das gute Abschneiden Dänemarks (81.7 von 100 möglichen Punkten) sind u. a. die solide Finanzierung und guten Leistungen auf Basis eines hohen Vermögens- und Beitragsni- veaus. Ein weiterer Vorteil ist ein gut reguliertes privates Vorsorgesystem.
Das Schweizer Vorsorgesystem hat sich mit einem Gesamtindexwert von 74.2 im Vergleich zum Vorjahr etwas verbessert und steht auf Rang vier. In den einzelnen Unterkategorien zeigt sich jedoch ein gemischtes Bild. Der Bereich „Leistungen» hat sich positiv entwickelt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Schweiz beim Kriterium „Sparquote» die Spitzenrolle übernommen hat. Bei der „Finanzierung» mussten leichte Punktverluste in Kauf genommen werden, da bei steigender Lebenserwartung und gleichbleibendem Pensionierungsalter die Rentendauer zunahm. Bei den „Rahmenbedingungen» blieb die Punktezahl nahezu gleich.
In den elf Ländern, die seit 2009 Teil des Index sind, hat sich die durchschnittliche Renten- bezugsdauer von 16,6 auf 18,4 Jahre erhöht. In fünf dieser Länder – Australien, Deutschland, Japan, Singapur und UK – wurde als Reaktion das Rentenalter angehoben. Doch die Rentenbezugsdauer wird sich in den nächsten 20 Jahren in acht dieser elf Länder weiter erhöhen. Lediglich in Kanada und den Niederlanden (beide planen in den nächsten Jahren eine Anhebung des Rentenalters auf 67) sowie den USA (etwas kürzere Lebenserwartung) zeigt sich eine Verringerung.
„Das Vorsorgesystem der Schweiz ist weiterhin solide. Die Steigerung der Lebenserwartung führt jedoch zu Handlungsbedarf», so Catherine Schoendorff, Geschäftsführerin von Mercer in der Schweiz. „Mit einer schrittweisen Erhöhung des ordentlichen Pensionierungsalters und einer höheren Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmer könnte das Schweizer Vorsorgesystem noch robuster gestaltet werden. Auch sollten vorzeitige Pensionierungen nicht mehr im bisherigen Ausmass gefördert werden.»
Weitere Empfehlungen, die sich aus den Studienergebnissen ergeben:
• Eine Regelung, die Pensionskassen auffordert, eine umfassende Risikomanagement- Strategie zu entwickeln
• Eine weitere Limitierung des Kapitalbezugs vor der Pensionierung.
Deckungsgrade auf der schiefen Ebene
Die Deckungsgrade der schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen sanken gemäss Swisscanto PK-Monitor erneut gegenüber dem Vorquartal und sind nun wieder leicht unter dem Niveau des Jahres 2013.
Bei den privatrechtlichen Pensionskassen ging der geschätzte vermögensgewichtete Deckungsgrad von Juni bis September 2015 um -1.9 Prozentpunkte auf 108,9% zurück, bei den öffentlich-rechtlichen Pensionskassen mit Vollkapitalisierung um -1.8 Prozentpunkte auf 98,9%. Die Risikofähigkeit der meisten öffentlich-rechtlichen Kassen bleibt weiterhin eingeschränkt, da die notwendigen Schwankungsreserven fehlen.
Bei den öffentlichen-rechtlichen Kassen mit Teilkapitalisierung entwickelte sich die vermögensgewichtete Deckung von Juni bis September 2015 von 81,7% auf 80,3%.
Die Verteilung der Vorsorgeeinrichtungen nach Deckungsgrad-Bandbreiten per 30. September 2015 zeigt gegenüber den Durchschnittszahlen aufschlussreiche Details für die öffentlich- und privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen.
«Über dem Strich» – mit einer Deckung von 100% und mehr – finden wir 94,1% der privatrechtlichen Kassen und 63,8% der öffentlich-rechtlichen mit Vollkapitalisierung.
Jenseits der Schwelle von 110%, welche beim Aufbau von Schwankungsreserven einem erfreulichen Stand entspricht, wurde ein Anteil von 53,0% der privaten und 19,1% der öffentlichen Kassen mit Vollkapitalisierung errechnet.
Die Anteile der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung in Unterdeckung haben sich aufgrund der Marktentwicklung von Juni bis September 2015 etwas erhöht.
Unterdeckungsquote 09.2015
Privatrechtliche VE 5,9%
Öffentlich-rechtliche VE mit Vollkapitalisierung 36,2%
Die erfassten Vorsorgeeinrichtungen erwirtschafteten seit Anfang Jahr bis Ende September 2015 eine geschätzte vermögensgewichtete Rendite von -2,0%.
Die nach der Struktur des Vermögens (Asset Allocation) errechnete Performance ergibt für die erfassten Vorsorgeeinrichtungen für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 30. September 2015 eine geschätzte vermögensgewichtete Rendite von -2.0% (ungewichtet: -1.3%).
Die negative Performance von Januar bis September 2015 ist hauptsächlich auf die Einbussen bei den Aktien Welt (unhedged) und Obligationen Fremdwährungen (unhedged) zurückzuführen. Weiter belasteten die Unsicherheiten an den Finanzmärkten (bspw. China und VW im 3. Quartal 2015) auch den inländischen Aktienmarkt.
Die Berechnungen basieren auf der Vermögensallokation der Vorsorgeeinrichtungen per 31.12.2014 und gehen von der Annahme aus, dass während des Jahres keine wesentlichen Änderungen in der Allokation vorgenommen wurden.
Finanzkommission zur AV2020
Die Finanzkommission (FK) fordert in einem Mitbericht zur Altersvorsorge 2020, dass die Ausgaben des Bundes für die AHV nach der Reform nicht höher sind als heute. Konkret heisst es in einer Mitteilung:
Zentral für die Finanzkommission ist, dass der Bundeshaushalt nach der Reform der AHV nicht höher belastet wird als heute. Im Voranschlag 2016 betragen die Ausgaben des Bundes für die AHV und die Ergänzungsleistungen zur AHV 9,113 Milliarden Franken. Die FK verzichtet darauf, der SGK konkrete Anträge zu stellen, wie diese finanzpolitische Zielsetzung erreicht werden kann, da die Frage der Finanzierung der AHV ein wesentliches Element der Reformvorlage bildet und somit von der federführenden Kommission zu behandeln ist.
Die FK macht im Mitbericht aber darauf aufmerksam, dass – sofern diese finanzpolitische Zielvorgabe nicht erfüllt wird – die Ausgaben für die AHV andere Aufgabengebiete wie z. B. Bildung und Forschung, Verkehr oder Landesverteidigung aus dem Bundeshaushalt verdrängen würden. In Bezug auf die Frage, ob die Finanzierung eher mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer oder eher mit einer Erhöhung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge erfolgen solle, spricht sich die FK eher für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aus.
Am wichtigsten ist für die FK jedoch, dass die Reform im Parlament oder bei einer allfälligen Volksabstimmung Zustimmung findet. Sollte sie scheitern, würde der Bundeshaushalt innert kürzester Zeit in grösste Schwierigkeiten geraten. Dieser Zwang zum Erfolg der Reform muss in die Überlegungen bei der Beratung der Vorlage im Parlament einfliessen. Die Kommission unterstützte die aus der vorberatenden Subkommission stammenden Vorschläge mit 15 Stimmen (7 Enthaltungen).
Negativzinsen doch kein Problem für PKs?
Der ASIP hatte sich im Januar noch mit einem Schreiben direkt an SNB-Chef Jordan gewandt, mit der Bitte, die Pensionskassen von den Negativzinsen zu befreien. Jetzt scheint alles halb so schlimm, wie SRF in der Tagesschau berichtet. SRF schreibt zu ihrem Bericht der Tagesschau:
Der Sturm von Asip erweist sich nun als einer im Wasserglas. Denn die Pensionskassen haben Lösungen gefunden, um die Negativzinsen zu umgehen, wie der renommierte Pensionskassenexperte Hansruedi Scherer von PPC Metrics gegenüber der «Tagesschau» sagt: «Überraschenderweise müssen die wenigsten Pensionskassen Negativzinsen bezahlen, denn sie haben sehr viel dafür unternommen, dies nicht machen zu müssen.»
So hätten viele Pensionskassen beispielsweise die Anzahl Bankverbindungen erhöht, sagt Scherer. Auf diese Weise könnten die Pensionskassen ihre liquide Mittel auf mehrere Orte aufteilen und damit mehrere Freigrenzen nutzen. Die gesamte Freigrenze steige damit.
Diese Beobachtung macht auch der Asip selber, wie Verbandspräsident Christoph Ryter erklärt. Eine Befragung der Pensionskassen habe es zwar nicht gegeben, so dass keine quantitative Aussage möglich so, so Ryter. Aber: «Von meinen persönlichen Kontakten kann ich bestätigen, dass die Pensionskassen bis anhin wenig betroffen sind von den Negativzinsen auf den liquiden Anlagen.»
Legal Quote ohne Ende
Der Tages-Anzeiger befasst sich mit der Mindestquote und der in der Altersvorsorge 2020 vom Bundesrat vorgeschlagenen Erhöhung von 90 auf 92%. Diese wurde vom Ständerat abgelehnt. Die vom TA eingeholten Meinungen geben an, dass es der wirtschaftliche und politische Einfluss der Assekuranz sei, der dies verhindert habe.
Towers Watson: Eintrübung im Q3
Das dritte Quartal des laufenden Jahres brachte schlechte Nachrichten für die Bilanzen der Unternehmen, schreibt Towers Watson. Nachdem der Diskontierungssatz im vorangegangenen Quartal noch gestiegen war, sank er im dritten Quartal um rund 20 Basispunkte. Dies hat zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtungen geführt. Erschwerend kommt hinzu, dass die anhaltend negativen Anlagerenditen den Wert des Benchmark-Portfolios gemindert haben. Insgesamt sank der Deckungsgrad um 4,6 Prozentpunkte, wie aus dem Towers Watson Pension Index hervorgeht, der von 97,0 per 30. Juni 2015 auf 92,4 per 30. September 2015 zurückging.
Der Pensionsplanindex wird vierteljährlich von Towers Watson im Swiss Pension Finance Watch veröffentlicht und basiert auf den International Accounting Standards (IAS). Der Index stellt die quartalsweise Entwicklung des Ausfinanzierungsgrads dar, statt den sonst typischen Deckungsgrad der schweizerischen Pensionspläne anzugeben.
«Angesichts der rückläufigen Diskontierungssätze und der negativen Anlagerenditen sind die Aussichten für die Pensionskassen eher düster. Ein Lichtblick sind dagegen die Fortschritte der Diskussionen der Schweizer Regierung zur geplanten Reform Altersvorsorge 2020. Eine Senkung des obligatorischen Umwandlungssatzes ist zu begrüssen – das eröffnet den Vorsorgeplänen mehr Handlungsspielraum», kommentiert Peter Zanella, Head of Retirement Solutions bei Towers Watson in Zürich.
Nachdem die Anleihenrenditen im letzten Quartal vorübergehend gestiegen waren, sanken sie in diesem Quartal erneut. Über die verschiedenen Durationen hinweg fielen die Renditen von Schweizer Unternehmensanleihen um durchschnittlich rund 20 Basispunkte. Infolgedessen nahmen die Pensionsverpflichtungen zu. Gleichzeitig sank der Anlagewert des Benchmark-Portfolios, da sich die Anlagerenditen im Quartalsverlauf negativ entwickelten. Die Rendite der von den Schweizer Pensionskassen üblicherweise gehaltenen Anlageklassen war negativ (gemäss BVG-40 plus Index von Pictet, der im Quartal um 1,3% sank). Insgesamt verschlechtert sich dadurch die Bilanzposition der Unternehmen.
UBS PK-Barometer September 15
Wiederum geprägt von düsteren Wirtschaftszahlen aus China und dem darauf erfolgten Hinausschieben der an sich erwarteten Leitzinserhöhung in den USA, verloren auch im September 2015 die Aktienbörsen weltweit markant an Boden. Diese negative Entwicklung konnte nicht komplett durch andere Anlageklassen kompensiert werden, schreibt die UBS zu den Septemberzahlen ihres Barometers. Für die Schweizer Pensionskassen resultierte somit eine erneute Minusperformance (– 0,9%, schon der fünfte negative Monat dieses Jahres). Die Peer-Gruppe mit Vermögen über CHF 1 Mrd. konnte sich dabei nur etwas besser halten als die anderen Vergleichsgruppen.
CS PK-Index im Q3
Im Berichtsquartal nahm der CS PK-Index um -1.99 Punkte resp. -1,31% ab und liegt per 30. September 2015 bei 149.98 Punkten, ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000. Somit liegt der Stand des Credit Suisse Pensionskassen Index wieder auf dem Niveau von Ende Januar 2015 (149.45 Punkten). Nach einem fulminanten Start im Juli mit 1,87%, trugen die Monate August mit -2,21% und September mit -0,93% zur negativen Entwicklung im Berichtsquartal bei.
Der grösste Anteil am Rückgang des Pensionskassen Index ist wie bereits im 2. Quartal der Anlageklasse Aktien Ausland mit -1,03% zuzuordnen, während die Liquidität mit -0,40% und die Aktien Schweiz mit -0,34% ebenfalls zur Negativperformance im Berichtsquartal beigetragen haben. Der negative Performance bei der Liquidität ist insbesondere auf die Abwertung des Schweizer Frankens gegenüber den Hauptwährungen und den damit verbundenen Absicherungsprogrammen zurückzuführen. Der positive Renditebeitrag kommt aus den Anlageklassen Obligationen Fremdwährungen mit 0,22%, den Schweizerfrankenobligationen mit 0,12% und den Immobilien mit 0,11%, während sich die Alternativen Anlagen mit -0,01% und die Hypotheken 0,02% nur leicht verändert haben.
Der Indexstand der BVG-Mindestverzinsung (aktuell 1,75% p.a.) stieg im Berichtsquartal, ebenfalls ausgehend von 100 zu Beginn des Jahres 2000, um 0.64 Punkte (resp. 0,43%) auf den Stand von 148.09. Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskasse Index liegt somit im Berichtsquartal -1,75% unter der BVG-Vorgabe.
Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (seit 01.01.2000) beträgt per 30. September 2015 2,61%. Demgegenüber steht die annualisierte BVG-Mindestverzinsung, welche bei 2,52% liegt.
OAK: Rückzieher bei der Weisung zu den Revisionsstellen
Die Oberaufsichtskommission BV schreibt in einer Mitteilung, dass sie entschieden habe, die geplante Weisung über Mindestanforderungen für Revisionsstellen “vorerst” nicht in Kraft zu setzen. Das Vorhaben ist in einer Anhörung bei Fachkreisen auf heftige Kritik gestossen, zumal ihre Notwendigkeit nicht belegt wurde und die vorgesehenen Vorschriften äusserst weitreichend gewesen wären. Die NZZ bezeichnete das Vorhaben kurzerhand als “Schnapsidee”. Die OAK schreibt:
Die Oberaufsichtskommission OAK BV hat vom 24. Juni bis zum 31. August 2015 eine Anhörung zum Entwurf der erwähnten Weisungen durchgeführt.
Ziele der Weisungen sind die Qualitätssicherung der Revision von Vorsorgeeinrichtungen durch die Einführung von Mindestanforderungen an die Unabhängigkeit und an die Erfahrung aus praktischer Tätigkeit.
Bei der OAK BV sind über 30 schriftliche und mündliche Stellungnahmen eingegangen. Die Notwendigkeit von Massnahmen zur Qualitätssicherung der Revision sowie die vorgesehenen Anforderungen an die Unabhängigkeit wurden von den Anhörungsadressaten, mit wenigen Ausnahmen, nicht bestritten.
Hingegen wurde die vorgesehene Anforderung von 1000 Prüfstunden aus praktischer Tätigkeit abgelehnt. In einem Teil der Eingaben wird ein solches Erfordernis als zu hoch, in anderen als nicht tauglich für die Zielerreichung betrachtet. In zahlreichen Eingaben wurden konkrete alternative Vorschläge präsentiert.
Die OAK BV hat aufgrund der Ergebnisse der Anhörung entschieden, den Weisungsentwurf vorerst nicht in Kraft zu setzen und einer Überarbeitung zu unterziehen. Die Kommission hat jedoch zugleich bekräftigt, dass sowohl an Vorgaben an die Unabhängigkeit als auch an einer Mindestanforderung an Erfahrung aus praktischer Tätigkeit festgehalten werden soll.
Travail Suisse und die Versicherer
Werner Enz kommentiert in der NZZ die alljährlich wiederholten Vorwürfe von Travail Suisse an die Versicherer:
Aus einleuchtenden, sprich ideologischen Gründen ist es Ziel der Gewerkschaften, die zweite Säule integral zu verstaatlichen. Und weil dem so ist, muss sich Travail Suisse nicht einmal ansatzweise darum kümmern, wer für Rentner einstehen würde, wenn es mit den Kapitalerträgen – wie gerade jetzt – einmal hapern sollte. Die Eidgenossenschaft würde das schaffen, aber zu welchem Preis und auf wessen Kosten? Selbstverständlich nehmen über 160’000 KMU-Firmen die Dienstleistungen von Lebensversicherern im Wissen darum in Anspruch, dass Garantien für Mindestverzinsung, Kapitalerhalt und Rentenleistung auf Lebenszeit nicht zum Nulltarif zu erhalten sind. Als 2008 die Aktienbörsen taumelten, verloren die im BVG-Geschäft tätigen Lebensversicherer 2,2 Mrd. Fr., was zulasten ihrer Kapitalgeber ging. Obschon im Zeitraum 2012 bis 2014 über den BVG-Mindestzins hinaus Renditen erwirtschaftet werden konnten, konnten nur Betriebsgewinne von addiert 1,3 Mrd. Fr. realisiert werden. Lebensversicherer tragen mit anderen Worten hohe Risiken, und der Vorwurf von Rentenklau stösst ins Leere.
Unia zur AV2020 des Ständerats
Die Unia lehnt die Reform von AHV und BVG gemäss den Beschlüssen des Ständerats ab. Auf der Website des PK-Netz heisst es:
Bei den AHV-Renten würde die Reform erstmals seit 20 Jahren eine kleine Verbesserung bringen: Neurentner/innen erhielten eine Aufstockung um 70 Franken pro Monat. Die Maximalrente für Ehepaare würde leicht erhöht.
Allerdings gilt diese Erhöhung nicht für alle. Menschen, die heute schon im Rentenalter sind, gehen leer aus.
…grosser Rentenklau andererseits
Der grosse Abbau findet bei den Frauen und bei den Pensionskassen statt. Das Frauenrentenalter würde auf 65 Jahre erhöht. Konkret heisst das, es werden Kürzungen von 1,22 Milliarden Franken jährlich auf dem Buckel der zukünftigen Rentnerinnen durchgesetzt.
Der Umwandlungssatz der zweiten Säule soll von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt werden – obwohl das Volk 2010 eine weniger krasse Senkung auf 6,4 deutlich abgelehnt hat. Das bedeutet eine Rentenkürzung von 12 Prozent bei den Pensionskassen. Da die Kürzung bei unter 50-Jährigen nicht voll kompensiert wird, zahlen vor allem junge Menschen drauf.
Motion: Infrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver machen
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestimmungen für die Anlage des Vermögens von Vorsorgeeinrichtungen dahingehend anzupassen, dass
1. die Anlagekategorie «Infrastrukturanlagen» in einem neuen Artikel 53 Ziffer f BVV 2 und nicht länger als «alternative» Anlage zu betrachten sei und
2. die Kategoriebegrenzungen in Artikel 55 BVV 2 in einer neuen Ziffer f eine Maximalquote von 10 Prozent für die Anlagekategorie «Infrastruktur» vorsehen, ohne dabei die Limiten in Artikel 55 Ziffer a. – e. zu modifizieren.
Begründung: Durch die eigenständige Nennung im Katalog der zulässigen, aber nicht alternativen Anlagen würden Infrastrukturanlagen vom latenten Stigma der «alternativen» Anlage befreit werden (Intransparenz, Kosten). Den Vorsorgeeinrichtungen wird damit ermöglicht, in grösserem Mass als bisher auch in ökologisch nachhaltige Projekte im Inland zu investieren und damit die von Bundesrat und Parlament unterstützte Energiewende mit Finanzierungsquellen aus dem privaten Sektor zu stützen und gleichzeitig von langfristigen Erträgen für die Versicherten zu profitieren. Die Diversifikation des Anlagevermögens verschafft den Vorsorgeeinrichtungen eine grössere Handlungsfreiheit auf der Aktivseite der Bilanz. Dies wirkt risikomindernd auf das Anlagevermögen, da die Werthaltigkeit und die Erträge von Infrastrukturanlagen nicht oder nur wenig mit den Entwicklungen der weltweiten Aktien und Obligationenmärkte korreliert.
Interpellation: Welche Investitionen unterstützt die Pensionskasse des Bundes im Bereich bezahlbares Wohnen?
Eingereichter Text: 1. Wie hoch ist der Anteil an Investitionen in Immobilien, die Publica im Rahmen ihrer Anlagestrategie tätigt?
2. Wie viele Liegenschaften hält Publica?
3. Wie hoch ist der Anteil an Mietwohnungen?
4. Ist Publica der Ansicht, dass sie als Akteurin im Immobilienbereich die Aufgabe hat, einerseits die Folgen des Wohnungsmangels zu mildern und andererseits Wohnungen mit bezahlbaren Mieten für die gesamte Bevölkerung anzubieten? Wenn nein, warum nicht?
5. Unter den Wohnungen, die Publica hält: Wie hoch ist der Anteil an subventionierten Wohnungen, an Wohnungen, deren Mietzins dem freien Markt unterworfen ist, und an Wohnungen mit kontrolliertem Mietzins (Miete basiert auf den Baukosten und wird von Publica kontrolliert)?
6. Gedenkt Publica, ihr Angebot an Wohnungen, die für die grosse Mehrheit erschwinglich sind, in den kommenden Jahren auszubauen? Wenn ja, auf welche Weise? Wenn nein, warum nicht?
Interpellation: Bundespersonal. Modernisierung der Strukturen
Eingereichter Text: (Auszug)
5. Welche finanziellen Auswirkungen haben Frühpensionierungen? Welche Angestellten profitieren von besonderen Bedingungen zur Frühpensionierung? Wie wirken sie sich auf Pensionskassen und AHV aus?
6. Hat er Modelle ausgearbeitet, um Frühpensionierungen zu reduzieren und den längeren Verbleib im Arbeitsleben zu fördern?
Antwort des Bundesrates: (…)
5./6. Der Bund hat 2014 insgesamt 114,2 Millionen Franken für vorzeitige Pensionierungen ausgegeben. Darin eingeschlossen sind die Aufwendungen für die vorzeitigen Altersrücktritte der besonderen Personalkategorien wie Grenzwächterinnen und Grenzwächter, Angehörige des Berufsmilitärs und das versetzungspflichtige Personal des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten im Gesamtumfang von 71,1 Millionen Franken.
Der Bundesrat hat bereits verschiedene Massnahmen beschlossen und weitere eingeleitet, um die Mitarbeitenden länger im Erwerbsleben zu halten. Auf Mitte 2013 hat er für die besonderen Personalkategorien eine neue Versicherungslösung eingeführt, die Vorruhestandslösung abgeschafft und gleichzeitig das Rücktrittsalter um zwei Jahre angehoben. Auf den 1. August 2014 hat er seine Beteiligung an der Finanzierung der Überbrückungsrente bei vorzeitigen freiwilligen Altersrücktritten gesenkt. Bei Altersrücktritten zwischen dem 60. und dem 62. Altersjahr beträgt seine Beteiligung künftig noch 5 Prozent. Zuvor belief sie sich je nach Lohnklassengruppe auf mindestens 50 Prozent der Kosten. Die Kosten für vorzeitige Pensionierungen dürften in den nächsten Jahren schrittweise um bis zu 30 Prozent der aktuellen Aufwendungen zurückgehen. Ferner hat der Bundesrat das EFD am 1. Juli 2015 beauftragt, den gesetzlichen Anspruch auf eine finanzielle Beteiligung an der Überbrückungsrente bei nächster sich bietender Gelegenheit aufzuheben.
Die vorzeitigen Pensionierungen haben keinen Einfluss auf die AHV. Hinsichtlich der Pensionskasse sind keine negativen Auswirkungen feststellbar. Der Quotient zwischen dem Deckungskapital der Aktiven und Rentenbeziehenden (Deckungskapitalquotient) verbessert sich stetig. Seit 2008 hat er sich um rund 10 Prozentpunkte zugunsten der Aktiven verbessert. Zudem hat sich das durchschnittliche Rücktrittsalter seit der Einführung des Beitragsprimats um einige Monate erhöht. Es wird erwartet, dass sich dieser Trend, nicht zuletzt auch wegen der erwähnten Massnahmen, fortsetzt.
Postulat: Swissmetro. Swiss People’s Buy-out
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in welchem er die Möglichkeit zur Schaffung eines Fonds für die Realisierung des Projektes einer unterirdischen Magnetschwebebahn Swissmetro abklärt, einer Bahn, welche die Agglomerationen unseres Landes einander näher bringen würde. Er soll im Bericht auch die Möglichkeit abklären, dass der Bund eine Anleihe mit langer Laufzeit herausgibt, um unter Ausnützung der tiefen Zinssätze in dieses zukunftsträchtige Projekt zu investieren.
Begründung: (…) Das Projekt könnte durch Ausgabe einer Anleihe mit einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren an institutionelle Investoren oder Pensionskassen finanziert werden. Diese würden, anstatt einen Negativzins zu zahlen, mit einem symbolischen positiven Zins (z. B. 0,001 Prozent) entschädigt. Die Rechtsform des Unternehmens wäre noch näher zu umschreiben. Nachdem die neue Bahn ihren Betrieb aufgenommen hat, würde den Gläubigern die Möglichkeit geboten, ihre Anleihen in Aktien umzuwandeln. Möglich wäre auch, Kapital durch einen Börsengang zu beschaffen, bei dem Aktien dem Publikum zum Verkauf angeboten würden.
Antwort Bundesrat: Die im Postulat skizzierte Swissmetro führt zu Reisezeitverkürzungen für wenige Strecken. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine deutliche Verkürzung der Reisezeit zu einer massiven Zunahme der Mobilität führt: Es reisen mehr Menschen über grössere Distanzen, was eine Zunahme der Mobilität auf den bereits stark belasteten zubringenden Verkehrsnetzen zur Folge hat. Das Ziel der schweizerischen Verkehrspolitik ist es nicht, die Nachfrage durch grosse Reisezeitverkürzungen zu steigern, sondern die bestehende Infrastruktur effizient zu nutzen und, wo nötig, zusätzliche Kapazitäten zur Bewältigung des vorhergesagten Verkehrswachstums bereitzustellen. (…)
Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die erwähnten Magnetschwebebahnen in Asien für wesentlich längere Strecken geplant sind und nicht in einem Tunnel mit Vakuum geführt werden sollen. Diese Technologie ist nicht erprobt. Der Bundesrat hat schon früher darauf hingewiesen, dass die allfällige Einführung eines vollständig neuen Systems nur im europäischen Kontext Sinn machen würde.



