Die OAK hat im August eine Anhörung zu einer neuen Weisung über “Anforderungen an die Revisionsstelle” durchgeführt. EXPERTsuisse (vormals Treuhand-Kammer) hat das Vorhaben in ihrer Stellungnahme scharf kritisiert. In der Zusammenfassung heisst es dazu:

  • Wir beurteilen die Prüfungsqualität im BVG-Segment als gut. Insbesondere die flächendeckende Einführung unseres Qualitätssicherungsstandards QS 1, welchen die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) auf das Jahresende 2015 auch für das BVG-Segment für allgemeinverbindlich erklärt, wird die nachhaltige Prüfungsqualität sicherstellen. Vorauseilende weitere Regulierungsschritte sind nicht angezeigt.
  • Im Übrigen müsste – vorgängig einer weiteren Regulierung – zunächst ein Nachweis für schlechte Prüfungsqualität vorliegen. Nach unserem Wissen existieren jedoch keine Erhebungen, welche den Vorwurf minderer Prüfungsqualität in statistischer Signifikanz erhärten würden.
  • Die von Ihnen vorgeschlagenen Massnahmen (Rotation , Mindestanzahl an Prüfungsstunden) würden zudem nicht a priori zu einer Steigerung der Prüfungsqualität führen, da keine Kausalität besteht.
  • Unseres Erachtens besteht jedoch ein «Registerversagen». So können nach heutigem Recht Personen als Revisionsexperte zugelassen und in das Revisorenregister aufgenommen werden, die keinerlei spezifische Revisionsausbildung genossen haben. Zudem bestehen – ausserhalb der Berufsverbände – keine fächendeckenden Vorgaben an die laufende Weiterbildung, so dass auch Personen ihren Registereintrag aufrechterhalten können, die sich nicht regelmässig fortbilden. Daher besteht der Weg zur nachhaltigen Sicherung der Prüfungsqualität vielmehr (a) in der sachgerechten Ausgestaltung der Zulassungskriterien und (b) in der Definition von allgemein gültigen Weiterbildungsvorgaben für alle Marktteilnehmer.
  • In diesem Zusammenhang erachten wir es als zwingen d notwendig, dass allfällige Regulierungsschritte betreffend die Revisionsbranche nur in Zusammenarbeit mit der RAB und den relevanten Berufsverbänden erfolgen.
  • Es besteht ein öffentliches Interesse am Schutz des Volksvermögens und somit den Vorsorgeeinrichtungen. Umso wichtiger ist ein wirksame s Zusammenspiel von Stiftungsrat, dem Experten für berufliche Vorsorge, der externen Revisionsstelle sowie den kantonalen Aufsichtsbehörden und der Oberaufsichtskommission. Dieser Gesamtkontext sollte bei der Zukunftsgestaltung nicht ausser Acht gelassen werden.

Stellungnahme EXPERTsuisse / Stellungnahme Treuhand Suisse / Anhörung OAK /