UK pensions lifeboat turns to piracy
The Pension Protection Fund, the UK government-backed compensation scheme, has become known as the lifeboat for capsized corporate pension plans.
Tens of thousands of people left stranded after their companies went bust now receive financial help from the 10-year-old scheme and hundreds of thousands more are expected to be rescued by the PPF in years to come.
In the past few months, however, the fund has become more of a pirate ship to those external investment managers employed to run the assets collected by the scheme.
One by one the investment companies the PPF has hired run the risk of being asked to walk the plank. The fund was given the green light in June to start bringing the £22bn of pension assets it has outsourced to third-party fund managers in-house.
Do Public Pension Funds Breach Their Fiduciary Duties By Pursuing Social Issue Proposals?
Yesterday, UCLA Law School Professor Stephen Bainbridge noted the publication of a recent study that reaches some devastating conclusions for public pension funds. The study by Professor Tracie Woidtke at the University of Tennessee found that “public pension funds’ ownership is associated with lower firm value”. To make matters even worse, Professor Woidtke found:
Social-issue shareholder-proposal activism appears to be negatively related to firm value. In this paper, the negative relationship between public pension fund ownership and firm value is significant for firms targeted by public pension funds engaging in social-issue activism—across two different firm samples—in 2008–13, when the two large funds focused on social-issue activism, CalSTRS and the NYSCR, were engaged in shareholder-proposal activism.
PK-Experten: Technischer Referenzzinssatz 2,75%
Der Referenzzinssatz wird von der Schweizerischen Kammer der PK-Experten (SKPE) jährlich auf der Grundlage des BVG-Indexes 2005 Pictet BVG-25 plus vom 30. September (Gewicht zwei Drittel) und der Rendite 10-jähriger Bundesanleihen ebenfalls am 30. September veröffentlicht (Gewicht ein Drittel). Das Ergebnis wird um 0.5% vermindert und auf 0.25% abgerundet. Der Referenzzinssatz darf zudem weder unter der Rendite für 10-jährige Bundesanleihen noch über 4.5% liegen. Der Referenzzinssatz gilt für Jahresabschlüsse 2015 der Vorsorgeeinrichtungen. Details zur Berechnung und der Höhe des Referenzzinssatzes finden sich in der Fachrichtlinie 4 (FRP 4) der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten, SKPE.
Auf dieser Basis hat die SKPE hat den technischen Referenzzinssatz per 30.09.2015 mit 2.75% (Vorjahr 3.0%) ermittelt.
Cash: 2015 in der Schweizer Vorsorge
AHV, Pensionskassen und Säule 3a befinden sich in einem stetigen Prozess der Veränderung. Auch im Jahr 2015 wurden einige neue Regelungen eingeführt oder aufgegleist. Cash gibt einen Überblick.
Swisscanto PK-Studie 2015: Fakten zur BV
Die von Swisscanto mit der Umfrage 2015 bei den Vorsorgeeinrichtungen ermittelten Daten zeigen überwiegend ein erfreuliches Bild. Dank der im Berichtsjahr erneut guten Aktienperformance und Kursgewinnen auf Obligationen aber auch einem anhaltend starken Immobilienmarkt konnten die Deckungsgrade insbesondere für die privatrechtlichen Kassen auf ein befriedigendes bis gutes Niveau angehoben und damit die Einbussen vom Finanzcrash 2008 endlich weitgehend ausgebügelt werden. In einzelnen Fällen wurden sogar wieder freie Mittel erarbeitet. Von der mittleren Zielgrösse von 116 Prozent sind die Kassen nur wenig entfernt. Sie wurde in den letzten zehn Jahren aber noch nie erreicht.
Weniger erfreulich stellt sich die Situation bei den öffentlich-rechtlichen Kassen dar. Trotz erheblicher Sanierungsanstrengungen in den vergangenen Jahren sind die Vorsorgeeinrichtungen mit Vollkapitalisierung im Durchschnitt noch ein gutes Stück von einer befriedigenden Deckung mit ausreichenden Schwankungsreserven entfernt. Die Kassen mit Teilkapitalisierung scheinen nur formell von Deckungsgradproblemen verschont. Real werden sie von einer unbefriedigenden Finanzierung genauso getroffen. Die Leistungserbringung wird mit der Teilkapitalisierung nicht billiger. Die Lasten werden bloss verschoben.
Die umfangreichen Resultate der vorliegenden Umfrage geben nicht nur Anlass, sich Gedanken über Stand und Zukunft der beruflichen Vorsorge zu machen, sondern sie bieten erneut eine Fülle an detaillierten Einblicken in Struktur und Entwicklung der Kassen.
Das ist nicht zuletzt mit Blick auf das Reformprojekt „Altersvorsorge 2020“ von hohem Interesse. Dazu nur einige Beispiele. Der Bundesrat möchte das
früheste Rentenalter von 58 auf 62 Jahre erhöhen. Wie gross ist der Eingriff in die herrschende Praxis? Die Umfragedaten zeigen, dass über 95 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen den Rentenbeginn mindestens ab Alter 60 kennen, über 60 Prozent bereits ab 58 Jahren. Der Widerstand des Kassenverbands gegen das Vorhaben wird damit verständlich.
Ein Schwerpunkt der Revision bildet die geplante Senkung des Umwandlungssatzes. Vorgesehen und vom Ständerat so abgesegnet ist eine Senkung von derzeit 6,8 auf 6 Prozent. Gemäss Swisscanto-Umfrage wurde in der Praxis der Satz seit 2002 von durchschnittlich 7,1 auf aktuell 6,2 Prozent gesenkt. Die zahlreichen bekannt gewordenen Senkungen bei grossen Kassen (Publica, SBB, BVK) auf Sätze deutlich unter 6 Prozent lassen erwarten, dass der Trend anhält und in nicht sehr ferner Zukunft die Mehrheit der Kassen bereits einen tieferen Satz anwenden wird. Auch zum umstrittenen Thema des geschlechtsunabhängigen Referenzalters 65 finden sich in den Ergebnissen bemerkenswerte Aussagen. So zum Beispiel, dass bereits knapp ein Drittel der Pensionskassen ein ordentliches Frauenrentenalter 65 kennt. Die Praxis geht auch hier der Theorie – und dem Gesetz – voraus.
Wiederum werden die Umfrage-Daten ergänzt mit Fachbeiträgen prominenter Autoren. Dewet Moser, stv. Mitglied des Direktoriums der Nationalbank, befasst sich mit dem Thema Negativzins der SNB und die Pensionskassen. Die ausführliche Darstellung stellt die Massnahme in den grösseren Zusammenhang der Geld- und Währungspolitik der SNB und erläutert die Überlegungen und Argumente der Nationalbank zu diesem Schritt.
Christina Ruggli-Wüest, Geschäftsführerin der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel und frühere Präsidentin der Konferenz der BVG-Aufsichtsbehörden, geht auf das Thema der generellen Risikofaktoren im Rahmen der Aufsicht ein. Ruggli beleuchten die Fragen mit kritischen Geist und aus grundsätzlichen Blickwinkel, so dass auch Leser, die mit der aktuellen aufsichtsrechtlichen Auseinandersetzung wenig vertraut sind, Gewinn aus der Lektüre ziehen werden.
Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands ASIP, legt die Haltung des Verbands zur „Altersvorsorge 2020“ dar. Der ASIP ist einer der massgeblichen Player zumindest was den Bereich der 2. Säule betrifft, seine Unterstützung für wie auch die Kritik an vielen Elementen ist deshalb für das Gelingen des Vorhabens von erheblicher Bedeutung.
Die weiteren Beiträge befassen sich mit der Interpretation und Aussagekraft der Grösse „Deckungsgrad“ (Othmar Simeon), der Leistungen von Sammelstiftungen (Bruno Marroni), der Bank-Kunden-Beziehung im Bereich 2. Säule (René Raths) sowie der Anlageproblematik der Pensionskassen im aktuellen Tiefzinsumfeld (Iwan Deplazes).
“Die Jungen wehren sich zu Recht”– oder die Erpressung durch die Linke
“Die Rentner halten sich nicht an den Generationenvertrag von 1986, der da heisst: jeder spart für sich selber”, hält Andreas Valda im Tages-Anzeiger fest und beschreibt die aktuelle Situation zwischen Jungen und Alten anhand von vier Szenarien resp. konkreten Schicksalen. Über die individuellen Schicksale und Interessen hinaus gibt es aber auch konkrete Entwicklungen und Fakten, die sich mit politischen Schlagworten nicht aus der Welt schaffen lassen. Valda schreibt:
Beginnen wir bei der Lebenserwartung. Als das BVG 1986 obligatorisch wurde, wurden Männer mit 65 pensioniert. Sie lebten im Durchschnitt bis 81. Die Lohnbeiträge, die sie während 40 Jahren entrichteten, mussten im Schnitt 16 Jahre lang reichen. Heute werden Männer noch immer mit 65 pensioniert, sie leben aber im Schnitt bis 87. Das heisst, das gleiche Pensionsguthaben muss für 22 Jahre reichen – also rund 1,3-mal so lang –, obwohl gleich viel Lohnbeiträge abgezogen werden. Analoges gilt für die Frauen. Es ist logisch, dass diese Rechnung nicht aufgehen kann.
Und nun zur Wirtschaftsentwicklung. Als die 2. Säule obligatorisch wurde, ging man durchschnittlich von 1 bis 2 Prozent realen («echten») Lohnerhöhungen jährlich aus und einer Inflation von 2 bis 3 Prozent. In der Summe wurden deshalb jährlich 4 Prozent den BVG-Guthaben gutgeschrieben. Seit 15 Jahren aber steigen die Löhne jährlich im Schnitt um 0,7 Prozent, die Inflation beträgt 0,6 Prozent – zusammen 1,3 Prozent. Dennoch müssen Rentnern je nach Kasse 3 bis 4 Prozent gutgeschrieben werden, im Schnitt 3,16 Prozent, so steht es in der Swisscanto-Pensionskassenstudie. Die Kassen müssen zahlen, weil die aktuellen Renten sonst nicht finanziert werden könnten.
Wie viel wird umverteilt? Die Umfrage von Swisscanto für 2014 bei 440 Kassen, die 70 Prozent des Vermögens halten, zeigt Folgendes: 2,3 Millionen Arbeitnehmende teilen sich ein Vorsorgevermögen von 285 Milliarden Franken. Für dieses erhalten sie 2,55 Prozent Zins oder 7,3 Milliarden. Auf der anderen Seite die Rentner: 700’000 besitzen 274 Milliarden. Dieses Kapital wird im Schnitt zu den genannten 3,16 Prozent verzinst, sie erhalten 8,7 Milliarden – 1,4 Milliarden mehr als Aktive. So aber war es im Generationenvertrag von 1986 nicht abgemacht. Der Bundesrat machte damals klar, dass jeder für seine eigene Rente anspart. Heute aber zahlen Arbeitnehmer einen Teil der BVG-Rente, als wäre es die AHV. Nur in der AHV ist vereinbart, dass wir Angestellte monatlich die AHV-Renten finanzieren.
Schon damals sagte der Bundesrat: Wenn die Lebenserwartung oder die Wirtschaftsentwicklung aus dem Ruder laufen, muss die Rente reduziert werden. Das Parlament war 1986 noch so gescheit, dass es ihm die Kompetenz gab, im Notfall die BVG-Renten zu senken. 2004 nahm das Parlament (unter Mithilfe der Bürgerlichen) ihm diese Kompetenz weg. Jetzt ist die Rentenhöhe im Gesetz festgeschrieben. Um diese zu ändern, wird eine Art Erpressung durch die Linke und Gewerkschaften betrieben: Zahlt mehr AHV, dann senken wir euch die künftigen BVG-Renten. Andernfalls läuft halt die Umverteilung weiter. Ehrlich wäre: Wir leben länger, also arbeiten wir auch länger. Dann wäre der Generationenvertrag der 2. Säule, wie es die heutigen Rentner 1986 vereinbart haben, wieder eingehalten. Das zu diskutieren, ist keine Polemik der Jungen, sondern eine Notwendigkeit, um die zukünftigen Lasten zu klären.
Volumen grosser Pensionseinrichtungen weiter gestiegen
Das Volumen der weltweit 300 grössten Pensionseinrichtungen ist 2014 um 3,4 Prozent auf 15,4 Billionen Dollar gestiegen: ein neuer Rekord. Zu diesem Ergebnis kommt eine gemeinsame Studie von Towers Watson und dem amerikanischen Finanz- und Wirtschaftsmagazin Pensions & Investments. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren lag die Wachstumsrate bei 27 Prozent auf insgesamt 8,4 Billionen Dollar – auch damals ein Rekordvolumen.
Rückblickend verzeichneten Pensionseinrichtungen in Nordamerika den grössten Zuwachs: Von 2009 bis 2014 lag ihre durchschnittliche Wachstumsrate bei 7,6 Prozent, so die P&I/Towers Watson Global 300 Study. Europa verbuchte im gleichen Zeitraum ein Jahresplus von durchschnittlich 7,1 Prozent, Pensionseinrichtungen in der Region Asia-Pacific legten 3,9 Prozent zu.
Unterschiede waren 2014 bei der Aktiengewichtung zu beobachten. Während Pensionseinrichtungen in Nordamerika zu 50,6 Prozent in Aktien investiert waren, lag die Aktienquote in Europa und Asien mit 45,8 Prozent beziehungsweise 37 Prozent deutlich niedriger. 2014 waren die Aktienmärkte weltweit angezogen.
Mit 128 Fonds und einem Anteil von rund 38 Prozent sind die USA unter den weltweit 300 grössten Pensionseinrichtungen am stärksten vertreten, gefolgt von Japan mit rund 12 Prozent und den Niederlanden mit knapp 7 Prozent. In den letzten fünf Jahren, so die P&I/Towers Watson Global 300 Study, gab es 25 Neuzugänge in der Gruppe, die meisten davon aus Grossbritannien, Südkorea, Russland, Australien, Frankreich, Peru, Vietnam und den USA. Die Schweiz verzeichnete in diesem Zeitraum einen Abgang und ist in den aktuellen Top 300 mit elf Pensionseinrichtungen vertreten: Auf sie entfallen 1,5 Prozent der Assets, angeführt von der Pensionskasse des Bundes publica auf Platz 98 mit einem Pensionsvermögen von gut 38 Mrd. Dollar.
Repräsentierten leistungsorientierte Pensionspläne (Defined Benefit Plans) vor fünf Jahren noch 75 Prozent des weltweiten Anlagevermögens, sind es heute noch 66.8 Prozent. Den stärksten Zuwachs verzeichneten beitragsorientierte Verträge (Defined Contribution Plans), nämlich 4,7 Prozent, gefolgt von leistungsorientierten Plänen mit 3,7 Prozent und Reservefonds mit 1,4 Prozent. Das Volumen von Hybrid-Plänen ging weltweit um 2,5 Prozent zurück.
Patronale Wohlfahrtsfonds werden gestärkt
Vor vier Jahren wurde die Parlamentarische Initiative zur Stärkung der Wohlfahrtsfonds lanciert. Sie hatte zum Ziel, diese sozialen Einrichtungen zu entbürokratisieren und in Zukunft mit weniger Bestimmungen zu belasten. Dieses Ziel war vor dem Hintergrund, dass alle die Wichtigkeit von Wohlfahrtsfonds als Sozialinstrument anerkennen, im Parlament stets unbestritten. Die Vorlage wurde jedoch erst in der Herbstsession 2015 final bereinigt, da der Bundesrat im Sommer 2014 zwei Anträge stellte, welche für Differenzen zwischen Ständerat und Nationalrat sorgten.
Der Ständerat folgte in den vorherigen Sessionen dem Antrag des Bundesrats, Präzisierungen bezüglich Transparenzbestimmungen bei Rechnungslegung und Verwaltungskosten anzubringen. Der Nationalrat hielt an der ursprünglichen Version fest, da diese Normen die Administration bei kleineren Wohlfahrtsfonds erheblich verkomplizieren und verteuern. Die zweite Differenz betraf die Definition des Begünstigtenkreis. Diesen wollte der Bundesrat und Ständerat enger halten. Sie befürchteten einen Konflikt bezüglich dem FATCA-Abkommen mit den USA.
Die Präsidentin von PatronFonds, der Interessensgemeinschaft der Wohlfahrtsfonds, und Baselbieter Nationalrätin Daniela Schneeberger lancierte daher einen Kompromissvorschlag im Nationalrat. Dieser sieht vor, dass die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Angemessenheit nur «sinngemäss» gelten sollen: „Dieser Kompromissvorschlag verhindert erneute Rechtsunsicherheiten, einen unnötigen Eingriff in die Flexibilität der Wohlfahrtsfonds und ist dennoch konform mit dem FATCA-Abkommen“, so Daniela Schneeberger. Schneeberger gelang es, sowohl den Nationalrat, wie nun auch den Ständerat von ihrer Lösung zu überzeugen. Das neue Gesetz wird nach Ablauf der Referendumsfrist 2016 rechtskräftig.»
Sterblichkeit der Geburtsjahrgänge 1900 bis 2030
Eine Studie von Jacques Menthonnex, die in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik erstellt wurde, analysiert die Sterblichkeit der Geburtsjahrgänge 1900 bis 2030 auf der Basis der beobachteten Daten der Jahre 1900-2013 und eines für die Schweiz entwickelten mathematischen Modells bis zum Jahr 2030.
Mit einer Zunahme der durchschnittlichen Lebensdauer von rund einem Jahr alle drei Jahre ist die Sterblichkeit im Verlauf des letzten Jahrhunderts deutlich zurückgegangen. Die Frauen bleiben die unbestrittenen Rekordhalterinnen in Bezug auf die Langlebigkeit. Doch dieser Vorsprung der Frauen von rund 3 Jahren für den Geburtsjahrgang 2013 zeigt im Laufe der Generationen eine abnehmende Tendenz. Die Männer holen ihren Rückstand allmählich auf, so dass ihr Gewinn an Lebensjahren bereits seit über vierzig Geburtsjahrgängen jenen der Frauen übersteigt.
Bei der Analyse der Generationssterbetafeln kann folgendes festgestellt werden: von der Generation 1900 haben nur 0,2 % der Männer und 0,8% der Frauen das 21. Jahrhundert erreicht. 5,3% bzw. 9,5% der Personen des Geburtsjahrgangs 1950 werden voraussichtlich 100 Jahre alt. Von der Generation 2013 werden warscheinlich 17,6% der Männer bzw. 23,9% der Frauen einen 100. Geburtstag feiern.
Ohne aussergewöhnliche Entdeckungen auf dem medizinischen Sektor werden jedoch nur wenige Menschen älter als 110 Jahre. Gemäss unseren Sterbetafeln können nur 1,0% bzw. 1,4% der 2013 geborenen Knaben bzw. Mädchen dieses Ereignis erleben. Diese Zahlen stellen eine Einschätzung dar, die nicht als eintretende Realität gesehen werden sollte, und das betrifft vor allem die Zahlen, die weit in der Zukunft liegen.
AV2020: ASIP begrüsst den Kompromiss
Der Pensionskassenverband hält in einer Stellungnahme zu den Beschlüssen des Ständerats betreffend die Altersvorsorge 2020 fest:
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP begrüsst es, dass der Ständerat das Reformpaket „Altersvorsorge 2020“ grossmehrheitlich gutgeheissen hat . “ Je länger wir zuwarten, umso rascher, und damit schmerzvoller müssten die dann beschlossenen Massnahmen umgesetzt werden “ , so ASIP – Direktor Hanspeter Konrad. Er vergleicht dies mit einer Kurvenfahrt – je später man zu lenken beginnt, desto heftig er das Lenkmanöver.
Im Vordergrund steht für den ASIP die ganzheitliche Sicherung der Altersvorsorge im Bereich der 1. und 2. Säule ohne Leistungsreduktionen. Dazu gehört u.a. die Anpassung des Mindest-Umwandlungssatzes an die erfreulicherweise weiterhin steigende Lebenserwartung und an die negative Entwicklung der Kapitalmärkte. Griffige flankierende Massnahmen im Sinne des Ständerates tragen zur Aufrechterhaltung des Leistungsniveaus bei. Zudem begrüsst der ASIP das gemeinsame Referenzalter 65 für Männer und Frauen.
Der Ständerat hat eine gute Basis für die Beratungen im Zweitrat geschaffen. Mehreren Empfehlungen des ASIP wurde damit Rechnung getragen. Zu beachten ist, dass der Reformvorschlag auch in der später folgenden Volksabstimmung zu bestehen hat. Ein leichter Ausbau der Leistungen der 1. Säule – wie vom Ständerat beschlossen – kann bei der Suche nach einem für viele Seiten akzeptablen Kompromiss helfen. Aus Umfragen ist bekannt, dass die Bevölkerung eher bereit ist, höhere Kosten zu tragen als reduzierte Leistungen zu akzeptieren. Die unbestritten notwendigen Reformen zur langfristigen Sicherung der Altersvorsorge im Allgemeinen und der 2. Säule im Speziellen dürfen nicht Opfer ideologischer Auseinandersetzungen werden. Alle Akteure müssen im Rahmen dieses Prozesses ihren Beitrag für eine erfolgreiche Reform leisten.
AV2020: AHV-Zuschlag bringt den Ärmsten nichts
Daniel Friedli untersucht in der NZZ, welche Auswirkungen der vom SR beschlossene AHV-Zuschlag für die Rentner hat. Er schreibt:
Das Bundesamt für Sozialversicherungen geht davon aus, dass allein durch den Rentenzuschlag 120 Millionen Franken weniger via Ergänzungsleistungen ausbezahlt werden. Und es schätzt weiter, dass im Referenzjahr 2030 rund 185’000 Rentner den beschriebenen Effekt zu spüren bekommen ihnen bleibt also trotz Rentenzuschlag letztlich nicht mehr im Portemonnaie.
Schlimmer noch: Einem Teil der Betroffenen drohen dadurch sogar finanzielle Ausfälle. Denn auf dem geplanten Rentenzuschlag werden die Pensionäre Steuern bezahlen müssen, derweil die Ergänzungsleistungen steuerfrei sind. Und verliert jemand seinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen, muss er zum Beispiel wieder selber Radio- und TV-Gebühren bezahlen oder für seine Zahnarztkosten aufkommen. Als EL-Bezüger ist er davon befreit.
Im Ständerat waren diese Effekte diese Woche kaum ein Thema. Nur FDP-Vertreter wie Felix Gutzwiller und Karin Keller-Sutter kritisierten, der AHV-Zuschlag sei eine «Giesskanne», von der mitunter eigentlich die Falschen profitierten. Gutzwiller plädiert dafür, einen Ausgleichsmechanismus zu finden, der gezielter jenen nützt, die auch darauf angewiesen sind.
Sozialkitsch als Wahlfänger
Christian Levrat hat auf der Website der SP die Wahlambitionen seiner Partei mit der anstehenden Reform von AHV und BVG offen gelegt. Im Originalton heisst es:
Dank der SP hat der Ständerat eine Erhöhung der AHV-Renten beschlossen. Das ist ein historischer Erfolg, und den gilt es zu verteidigen. FDP und SVP sehen die Sache ganz anders. Sie haben die ganze Woche verbissen für eine Rentenkürzung gekämpft. Im Gegensatz zur SP und zum Bundesrat sind sie der Meinung, die Renten wären zu hoch. Anders ist nicht zu erklären, warum sie den Umwandlungssatz in der 2. Säule und damit die PK-Rente senken wollen – ohne Kompensation!
pw. Abgesehen davon, dass die Sache mit der Kompensation eine glatte Lüge ist, verschweigt Levrat wohlweislich, wer das AHV-Geschenk finanziert und dass es als Kompensation gänzlich ungeeignet ist. Wir wissen, es ist Wahlkampf, aber welche geistigen Abgründe können damit gerechtfertigt werden?
Der Generationenvertrag in der Altersfalle
Prof. Martin Eling von der Universität St.Gallen hat ein Video zum Thema “Generationenvertrag” mit Lösungen zu seiner Sicherung angesichts geringer Geburtenzahlen und steigender Lebenserwartung produziert.
Das Ziel des Videos ist das Thema Generationengerechtigkeit auf einfache Art einem breiten Publikum zugänglich zu machen, auf Probleme im Generationenvertrag hinzuweisen und sechs konkrete Vorschläge für die Lösung der Probleme aufzuzeigen. Die Lösungsvorschläge sind:
- Länger arbeiten
- Automatische Schuldenbremse für die Sozialwerke
- Neue Versicherungsarten, insb. für Pflegekosten
- Anreize schaffen für Freiwilligenarbeit
- Eine kluge Einwanderungspolitik
- Mehr Kinder
Diese Vorschläge haben sowohl vor dem Hintergrund der aktuellen Reformdiskussion Vorsorge 2020 als auch vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingswelle eine grosse Relevanz. Das Video ist Teil der HSG-Videoreihe «Little Green Bags», welches Fachthemen wie Nachhaltigkeit, Verantwortung und Entrepreneurship in einfacher Form auf den Punkt bringt.
AV2020: Hilfe für die Falschen
Jérôme Cosandey von Avenir Suisse unternimmt einen neuen, ebenso heroischen wie absehbar erfolglosen Versuch, die Zusammenhänge zwischen der Höhe des Umwandlungssatzes und der Höhe der Altersleistung über die gängige, in den Medien so beliebte Milchmädchenrechnung von UWS-Prozenten je 100’000 Franken hinaus zu differenzieren; zudem zeigt er auf, dass der geplante AHV-Zuschlag nicht zweckmässig ist. Er schreibt:
Man könnte meinen, die Botschaft sei endlich angekommen: Massgebend für die Rentenhöhe in der beruflichen Vorsorge ist nicht die Höhe des Umwandlungssatzes selber, sondern die Höhe des angesparten Kapitals zum Pensionierungszeitpunkt multipliziert mit dem gültigen Umwandlungssatz. Wird die Senkung des Umwandlungssatzes durch eine äquivalente Erhöhung des Sparkapitals kompensiert, so bleibt die Rente konstant. Doch seit der Beratung der Vorsorgereform durch den Ständerat Mitte September scheint diese Formel vergessen worden zu sein. Immer wieder ist Medienberichten zu entnehmen, dass aufgrund der vorgeschlagenen Senkung des Umwandlungssatzes die Renten der beruflichen Vorsorge gekürzt werden. Anschliessend wird im gleichen Atemzug für eine Kompensation in der ersten Säule plädiert. Aufgrund dieser Fehldiagnose wird die falsche Medizin verabreicht. (…)
Letztlich sind es nur ca. 48% der AHV-Pflichtigen, die eventuell von einer Senkung des Umwandlungssatzes nach 2033 tangiert werden. Eventuell, denn wie Auswertungen des Bundesamts für Statistik für 2010 zeigen, bezieht nur die Hälfte der BVG-Versicherten ihre 2. Säule in Rentenform. 34% der Versicherten entscheiden sich für den Kapitalbezug, weitere 16% für eine Mischform aus Kapital und Rente. Wer das Kapital bezieht, nimmt sein ganzes Geld mit. Für ihn spielt die Höhe des Umwandlungssatzes keine Rolle.
Zudem sind gemäss Bundesamt für Sozialversicherung sechs von sieben Versicherten in sogenannten umhüllenden Pensionskassen versichert, vier von sieben sogar in stark umhüllenden Kassen. Diese Kassen bieten Leistungen, die über die gesetzlichen Minima hinausgehen. Dank einer Mischrechnung können diese Vorsorgeeinrichtungen bereits heute einen tieferen Umwandlungssatz auf die gesamten Altersvermögen anwenden. Gemäss Swisscanto beträgt 2015 der durchschnittliche Wert 6,34%. In diesen Kassen wurde die Reduktion des Umwandlungssatzes teilweise bereits vorweggenommen und finanziert. Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes hätte dort wenig bis keine Auswirkung. Am Schluss sind es weniger als 15% der AHV-Pflichtigen, die ab 2033 potentiell von einer Reduktion des Umwandlungssatzes tangiert sind.
Statt nur für diese 15% der aktiven Bevölkerung und erst ab 2033, erhöht man nun für alle und ab sofort die AHV – auch für den Staranwalt, für den Herzchirurgen oder die Tochter des Milliardärs. Ein effizienter, schonender Umgang mit finanziellen Ressourcen ist das nicht. Viel mehr hat man das Gefühl, dass man den ganzen Garten mit dem Feuerwehrschlauch flutet, um einzelnen «Margritli» Wasser zu geben.
Lebenserwartung und Rentenbezug
Gerhard Schwarz, Direktor von Avenir Suisse, setzt sich in der NZZ mit der Frage der Länge des Rentenbezugs angesichts der rasch steigenden Lebenserwartung auseinander. Er schreibt:
Die demografische (und ökonomische) Logik belegt unsere Grafik. Sie zeigt die Lebenserwartung für jene 18 der 34 OECD-Länder (mehr als die Hälfte), die ein Rentenalter von 67 oder mehr eingeführt oder beschlossen haben, und für die Schweiz. Diese wies 2013 mit 82,9 Jahren nach Spanien (83,2) die höchste Lebenserwartung bei Geburt auf; 2011 hatte sie die Rangliste mit 82,8 Jahren sogar angeführt. Heute steht neben Spanien in der OECD nur Japan (83,4) noch besser da. All diese Länder hätten also weniger Grund gehabt, das Rentenalter zu erhöhen, haben es aber trotzdem getan. Daher muss das Vorsorgesystem in Polen im Durchschnitt nur rund 10 Rentenjahre finanzieren, in Dänemark 13,5, in Deutschland oder Grossbritannien 14 und in Frankreich oder Norwegen 15. In der Schweiz aber müssen fast 18 Jahre finanziert werden. (…)
Eine Orientierung des Rentenalters an der Lebenserwartung – die praktisch immer eine entsprechende Anpassung des faktischen Rentenalters nach sich zieht – könnte auch zur Lösung eines Anliegens gewichtiger Teile der Bevölkerung, nämlich der Reduktion der Zuwanderung, beitragen. Eine Erhöhung um ein Jahr würde (wenn auch einmalig) ein Angebot von mindestens 50’000 einheimischen Arbeitskräften freisetzen, die betriebliche Prozesse gut kennen und wertvolles Erfahrungswissen besitzen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Firmen Bedürfnisse älterer Arbeitskräfte besser berücksichtigen, dass die Arbeitnehmer in Sachen Status und Lohn flexibel sind und dass der Staat keine kontraproduktiven Massnahmen wie einen speziellen Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer setzt.





