Prof. Bernholz: Euro, Franken und die Pensionskassen
Peter Bernholz, Währungstheoretiker und emeritierter Professor der Uni Basel, äussert sich in einem Weltwoche-Interview zu aktuellen Fragen der Währungspolitik. Dabei kommen auch die Negativzinsen und damit die Pensionskassen zur Sprache. Auszüge:
Was bringt die heutige «Weltwährungsunordnung», wie Sie es nennen, der Schweiz?
In der Schweiz sind wir in einer Lage, in der wir bloss reagieren können. Die Schweizerische Nationalbank ist in einem Dilemma. Das erkenne ich an, obwohl ich mich in letzter Zeit gegen ihre Politik ausgesprochen habe. 2011 habe ich die Untergrenzenpolitik empfohlen, was dann einen Monat später zum Glück auch erfolgte. Die Konsequenz einer solchen Politik ist natürlich, dass die Devisenreserven in der Nationalbankbilanz zunehmen.
Und das ist eine heikle Sache?
Die Reserven der Nationalbank müssten als Volksvermögen betrachtet werden, das sinnvoll einzusetzen ist. Die SNB sollte deshalb den grössten Anteil ihrer Fremdwährungen, beispielsweise bis zu achtzig Prozent, in ausländischen Aktien anlegen. Derzeit sind es zwischen sechzehn und achtzehn Prozent. Einen Teil davon könnte sie in Gold und reale Werte investieren. Etwa zehn Prozent könnte sie in ausländischen Obligationen und Geldmarktpapieren belassen.
Sollte die Nationalbank ihre Geldpolitik etwas stärker auf die Struktur der Wirtschaft ausrichten?
Meiner Ansicht nach sollten nicht nur Währungsaspekte oder Überlegungen zu Devisenreserven und Gewinnen oder Verlusten der Zentralbank in Rechnung gestellt werden. In einem kleinen Land wie der Schweiz, das wirtschaftlich eng mit dem Ausland verflochten ist, müssen wir die Lage der realen Wirtschaft berücksichtigen. Nach der Aufhebung der Kursgrenze im Januar habe ich eine Weile mit meiner Kritik gezögert, weil ich das Dilemma der SNB klar vor mir sah, entschloss mich aber dann doch zum Vorbringen von Gegenargumenten. Es geht mir um den Erhalt der realen Wirtschaft, der Pensionskassen, um die Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Das wiegt für mich schwerer als die Frage der Reserven in der Nationalbankbilanz.
Sie sehen das Problem nicht bei hohen Fremdwährungsbeständen, sondern bei deren Anlage?
So ist es. Ich habe grob untersucht, was wäre, wenn wir achtzig statt weniger als zwanzig Prozent aller Fremdwährungsbestände Ende 2014 in deutschen Aktien angelegt hätten. Selbst nach der Aufhebung der Wechselkursuntergrenze käme man auf viel geringere Verluste als von der SNB für das erste Halbjahr ausgewiesen. Dass die Rerserven der Nationalbank bald das Bruttoinlandprodukt überschritten hätten, kann man handhaben, und diese Gefahr ist geringer als jene, die für die reale Wirtschaft besteht.
Wie beurteilen Sie die Negativzinsen, die seit Aufhebung der Wechselkursuntergrenze gelten?
Ich halte den Negativzinssatz nicht für so wirksam wie die Nationalbank es tut. Er verursacht grosse Schäden. Das ist wie bei einem Medikament: Es hilft wohl etwas, aber es hat eben auch Nebenwirkungen. Meines Erachtens überwiegen die negativen Effekte. Unsere Pensionskassen sind deswegen unter Druck, um nur einen Aspekt zu nennen. Auch die Ersparnisse der normalen Leute, die aus mangelnder Information nicht in Aktien angelegt haben, sind benachteiligt.
AV2020: Bestandsaufnahme beim PK-Netz
pw. Das gewerkschaftliche PK-Netz hat für seine traditionelle Herbst-Tagung allerhand Prominenz aufgeboten. Zum Thema “Altersvorsorge 2020” traten aus dem Ständerat Paul Rechsteiner und Urs Schwaller an, Colette Nova vertrat das BSV und die Sozialpartner waren mit Doris Bianchi (SGB) und Martin Kaiser (Arbeitgeber) präsent.
Schwaller machte ein weiteres Mal klar, wie wichtig die Reform sei, liess aber auch durchblicken, dass die vom Ständerat jetzt an den Nationalrat weitergereichte Version mehr als nur eine Schwachstelle aufweist. Man habe ein Zweikammer-System, jetzt müsse sich der Nationalrat bzw. seine Kommission von Grund auf mit der Materie und den Beschlüssen des Ständerats befassen und wo nötig Aenderungen anbringen. Da sprach wohl die Hoffnung, die teilweise sträflich nachlässige Legiferierung des Ständerats werde noch korrigiert. Natürlich hat die Zeit auch eine Rolle gespielt. Die SGK hatte den Ehrgeiz, das Geschäft noch in der laufenden Legislatur ins Parlament zu bringen. Was einige Kommissionsmitgliedern möglicherweise überforderte. Schwaller liess solches jedenfalls durchblicken.
Dass die Reform des Ständerats weit hinter den tatsächlichen Bedürfnissen hinterherhinkt, ist ihm wohl ebenfalls nicht entgangen. Seine Begründung lautet, dass man die Realitäten berücksichtigen müsse, nachdem seit bald 20 Jahren keine Reform in der Sozialpolitik mehr geglückt sei. “Rechts / links” habe nie eine Rolle gespielt, betonte Schwaller, die Sache sei im Vordergrund gestanden. Das Abstimmungsergebnis in der Kommission spricht allerdings eine andere Sprache.
Aufschlussreich seine Ausführungen zum AHV-Zuschlag. “Es braucht irgendwo eine Verbesserung”, sei die Meinung in der Kommission gewesen. Man habe sie nicht in der zweiten, sondern in der ersten Säule gesucht. Also keine (Teil-) Kompensation für den tieferen Umwandlungssatz, sondern klar ein Leistungsausbau. Allerdings ein etwas windschiefer, weil er nur den Neurentnern zugute kommt und damit eine “Zweiklassen-AHV” schafft, wie vom Arbeitgeberverband kritisiert.
Die abschliessenden Auftritte von Bianchi und Kaiser zeigten dann nochmals deutlich, wie unterschiedlich die Perspektiven auf das selbe Thema sind. Doris Bianchi bezeichnete die Anhebung des Referenzalters für Frauen auf 65 Jahre als “happiger Schritt”. Betroffen seien Frauen, die heute 59 seien und damit schon voll in der Planung ihrer Pensionierung. Kein anderes europäisches Land habe eine Rentenaltererhöhung zudem in so kurzer Frist durchgeführt. Wenig sagte sie zur Anpassung des Umwandlungssatzes, ausser dass sie bezweifle, dass die Kompensation wirklich vollständig ausfallen würde und natürlich, dass davon die Versicherer profitieren. Primär betonte sie jedoch die schwierige Lage und die Belastung der Frauen, welche berücksichtigt würden müssen. Man habe die Beiträge für die 2. Säule auf breiter Front deutlich heraufgesetzt, um die Leistungen zu stabilisieren. Die geplante Erhöhung bei der AHV falle deutlich geringer aus.
Martin Kaiser sah dann die Sache weniger aus Sicht der Versicherten als der gesamtwirtschaftlichen Grosswetterlage. Der Arbeitgeberverband trete für eine Revision mit weitgehenden Kompensationen mit dem Ziel des Leistungserhalts ein. Das sei angesichts steigender Lebenswartung und rekordtiefer Renditen sowie unsicherer konjunktureller Aussichten schon sehr viel. Ein Leistungsausbau liege da nicht drin. Die AHV gehe massiven Defiziten entgegen. Akzeptiert würden das Rentenalter 65/65, der Umwandlungssatz von 6% und 0,6% MWSt-Erhöhung. Kaiser unterstrich die Forderung nach einer Stabilisierungsregel für die AHV mit Rentenalter-Komponente. Aber – so tröstete er die Genossen alsogleich – vor 2030 werde da nichts geschehen.
Zum Schluss wiederholte dann Bianchi ihre Bemerkungen zu den Sorgen und Nöten der Versicherten, welche offenbar dringend auf mehr AHV angewiesen sind. Kaiser gab zurück: “wir verschieben die strukturellen Probleme auf die jüngere Generation und tun so, als ob es den Rentnern so schlecht gehe. Die Zahlen sagen etwas anderes. Wenn wir ein Armutsproblem haben, dann bei den Alleinerziehenden. Und die wollen Sie noch weiter belasten. Die grossen Probleme kommen mit der Pflegeversicherung. Und mich würde interessieren, was Sie den Jungen sagen, die das finanzieren müssen.” Die Antwort darauf blieb aus.
TA: “Was es mit der Mindestverzinsung auf sich hat”
Der Tages-Anzeiger beschäftigt sich mit dem BVG-Mindestzins und hat dafür diverse Meinungen gesammelt.
OAK: Weisung zu Experten erweitert
Die Oberaufsichtskommission BV hat die Weisungen „W-03/2013 Unabhängigkeit des Experten für berufliche Vorsorge“ vom 22. Oktober 2013 nach durchgeführter Anhörung der interessierten Kreise angepasst. Die Anpassungen betreffen die Tätigkeit des Experten als Vermögensverwalter und Revisionsstelle sowie die Geschäftsführung der Vorsorgeeinrichtung und treten per 1. Januar 2016 in Kraft.
Neu eingefügt wurde der Art. 4.11 “Tätigkeit als Vermögensverwalter”. Er lautet: Mit der Unabhängigkeit nicht vereinbar ist die Tätigkeit als Vermögensverwalter derselben Vorsorgeeinrichtung”. Zudem wurden diverse Erläuterungen geändert.
Die Experten haben bis am 31. Dezember 2016 Zeit, “die diesen Änderungen allenfalls zuwiderlaufenden Verhältnisse neu zu ordnen”, wie die OAK schreibt.
NZZ: “Das Prinzip Hoffnung”
Hansueli Schöchli nimmt in der NZZ die Annahmen hinter der Altersvorsorge 2020 unter Lupe und kommt zu keinem guten Befund:
Laut einer vom Bund bestellten Analyse des Basler Wirtschaftsinstituts BAK mit sechs möglichen Wirtschaftsszenarien liegen bei einem Aktienanteil von 25% durchschnittliche Jahresrenditen für die nächsten zwei Jahrzehnte von 2% bis 3% drin. Jedes Szenario unterstellt einen deutlichen Anstieg der Renditen langfristiger Bundesobligationen (auf gut 2% bis auf über 4% nominal und auf 1% bis 2% real). Bleiben die Realzinsen noch so lange so tief, wie es die Märkte erwarten, sind auch noch schwächere Anlagerenditen denkbar.
Doch selbst im Durchschnitt der sechs BAK-Szenarien verbliebe abzüglich der Verwaltungsgebühren nur ein «technischer Zinssatz» von gut 2% (mit dem technischen Zinssatz rechnen Pensionskassen künftige Verpflichtungen auf den heutigen Wert herunter). Das ergäbe laut Experten bei weiter steigender Lebenserwartung einen mathematisch korrekten Umwandlungssatz von nur etwa 5% – womit pro 100 000 Fr. Alterskapital nur 5000 Fr. Jahresrente flössen, anstelle der 6000 Fr., welche die Politiker anstreben.
Es ist gut möglich, dass Realzinsen und Renditen in den nächsten zwanzig Jahren deutlich höher liegen, als in den obigen Szenarien unterstellt ist und als der Markt heute denkt. Auch das Gegenteil ist aber gut möglich. Das Gebot der Vorsicht ruft nach einer zurückhaltenden Prognose – da Korrekturen bei positiven Überraschungen viel einfacher sind als im umgekehrten Fall. Bundesrat und Parlament setzen jedoch auf das Prinzip Hoffnung. Das ist politisch das Bequemste. Die zu erwartenden Finanzlöcher gehen so zulasten der künftigen Generationen – welche heute an der Urne eine kleine Rolle spielen oder noch gar keine Stimme haben.
“Nachfrage hin oder her”
Judith Yenigün-Fischer interviewte für die Schweizer Personalvorsorge Urban Hodel, Geschäftsführer des PK-Netz. Auszüge:
Das PK-Netz unterstützt Arbeitnehmer-Stiftungsräte. Was beschäftigt die Arbeitnehmervertreter zurzeit?
Das Zinsumfeld verunsichert alle in der Branche. Viele hoffen jetzt natürlich auf ein Gelingen der Altersvorsorge 2020 mit einer Stärkung der 1. Säule, um den Druck von den Pensionskassen zu nehmen. Die Stiftungsräte könnten den ständerätlichen Kompromiss vor den Versicherten gut vertreten.
Wie beurteilen Sie die Parität in den verschiedenen Pensionskassen?
Wir sehen Beispiele, wo die Sozialpartnerschaft vorbildlich gelebt wird, aber auch scheinparitätische Konstellationen. Der Trend zu Sammelstiftungen und Versicherungslösungen untergräbt die Parität mit den heutigen Voraussetzungen massiv. Das BVG orientiert sich nach wie vor an autonomen Betriebskassen. Ohne Sozialversicherungscharakter wird das System jedoch von den Arbeitnehmerverbänden nicht mehr mitgetragen, die Frage ist systemrelevant. Nachfrage hin oder her.
Wie schätzen Sie die Chancen der Reform Altersvorsorge 2020 ein?
Wir sind nach wie vor zuversichtlich. Einige Arbeitnehmerverbände und Gewerkschaften haben signalisiert, langjährige Tabus im Rahmen des Pakets zu akzeptieren, aber nicht zu jedem Preis. Das Rentenniveau muss gehalten werden, dafür braucht es eine Stärkung der AHV. Wenn diese aus ideologischen Gründen der Arbeitgeber aus dem Paket gestrichen wird, sehe ich für die Mehrheitsfähigkeit der Reform allerdings schwarz. Wir sind überzeugt, dass sich auch die Akteure der 2. Säule zur Stärkung der AHV bekennen sollten, sofern ihnen die Reform etwas bedeutet.
Mindestzins für 2016 neu 1,25%
Das BSV teilt mit:
Die Tiefzinspolitik der Notenbanken hat die Rendite der Bundesobligationen auf rekordtiefe Werte sinken lassen. Die Verzinsung der 7-jährigen Bundesobligationen lag Ende August bei minus 0.38%. Weltweit tiefe Zinsen lassen sich auch im Bereich der Anleihen beobachten. Die Aktienmärkte haben sich im 2014 zwar positiv entwickelt, in diesem Jahr jedoch sind die Schwankungen in der Entwicklung von Aktien und Anleihen hoch und die Performance ungenügend. Aus diesen Gründen hat der BR beschlossen, den Mindestzinssatz auf 1.25 Prozent zu senken.
Gemäss Gesetz wird die Höhe des Mindestzinssatzes auf Grund der Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften festgelegt.
Die Eidgenössische Kommission für Berufliche Vorsorge hatte an Ihrer Sitzung vom 30. August 2015 dem Bundesrat mit deutlicher Mehrheit einen Satz von 1.25% empfohlen.
Der Versicherungsverband hält fest:
Aus Sicht des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV wäre vor diesem Hintergrund (rekordtiefe Renditen der Bundesobli) eine weitergehende Senkung angezeigt gewesen, zumal nach Ansicht der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge ein Mindestzins von 1,25% für 2016 ein Maximum darstellt. Es gilt zu berücksichtigen, dass die Vorsorgeeinrichtungen nicht die ganze Rendite für die Mindestverzinsung verwenden können, da sie von Gesetzes wegen damit auch Wertschwankungsreserven und Rückstellungen bilden müssen.
Mitteilung BSV / SVV
Keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der BV
Gemäss Artikel 36 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters periodisch an die Erhöhung des Indexes der Konsumentenpreise angepasst werden. Der Teuerungsausgleich für diese Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge wird zum ersten Mal nach dreijähriger Laufzeit gewährt. Die darauffolgenden Anpassungen sind mit dem Teuerungsausgleich bei der AHV gekoppelt, finden in der Regel also alle zwei Jahre statt.
Somit ist zu entscheiden, ob auf nächstes Jahr die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die seit 2012 laufen, angepasst werden müssen. Dabei wird auf die Preisentwicklung zwischen September 2012 und 2015 abgestellt. Da nun der Septemberindex 2015 mit 97.7 (Basis Dezember 2010 = 100) denjenigen von September 2012 (99.3) nicht übersteigt, müssen diese Renten auf den 1. Januar 2016 nicht angepasst werden.
Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die vor 2012 entstanden sind, werden mit der nächsten AHV-Renten-Erhöhung, also frühestens auf den 1.1.2017 angepasst. Diejenigen Renten, für die das BVG keinen periodischen Teuerungsausgleich vorschreibt, werden entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Vorsorgeeinrichtung angepasst. Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung entscheidet jährlich darüber, ob und in welchem Ausmass die Renten angepasst werden (Art. 36 Abs. 2 BVG).
Urteil im Fall Inca
Das Zürcher Bezirksgericht hat sein Urteil im Fall Inca/Giacchetta gefällt und Giacchetta zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil wird an das Zürcher Obergericht weitgezogen. In den Fall, der Unterschlagungen von Vorsorgegeldern im Umfang von 34 Mio. Franken von über 80 italienischen BV-Versicherten umfasst, ist auch die Unia involviert, welche eng mit der Inca kooperierte.
PKs und der mindersche Stimmzwang
Der Tages-Anzeiger befasst sich mit den Folgen der Abzockerinitiative und der vom Bundesrat verabschiedeten Verordnung, die den Pensionskassen einen eigentlichen Stimmzwang auferlegt und untersucht das Stimmverhalten einiger grossen Vorsorgeeinrichtungen. Die Zeitung schreibt u.a:
Ein genauer Blick auf das Stimmverhalten einzelner Kassen fördert markante Unterschiede zutage. Besonders auffällig ist die grösste Pensionskasse des Landes, die BVK: Die Vorsorgeeinrichtung der Angestellten des Kantons Zürich hat bei den von Tagesanzeiger.ch/Newsnet untersuchten Generalversammlungen häufiger Nein als Ja zu den Anträgen gestimmt. Das ist sehr ungewöhnlich, gehen selbst kritische Stimmrechtsberater wie Ethos nicht mit derart strengen Massstäben ans Werk. Ein Beispiel: Bei der GV der Credit Suisse hat die BVK die Wiederwahl sämtlicher Verwaltungsräte abgelehnt, mit Ausnahme von Noreen Doyle. Zu einem Ja durchgerungen hat sich die Kasse auch bei der Neuwahl von Seraina Maag. Ethos dagegen hat bei all diesen Traktanden Ja gestimmt.
Nein sagte die BVK zur Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung, verweigert hat die grösste Pensionskasse des Landes zudem die Entlastung des Verwaltungsrats. Identisch abgestimmt hat sie auch bei der UBS. Die BVK begründet ihr Abstimmungsverhalten nicht, wie Sprecher Florian Küng sagt. Bei Unternehmen, die sich im Swiss-Market-Index befinden, entscheiden die Mitglieder des Anlageausschusses selber, also ohne Unterstützung eines Stimmrechtsberaters. Für Nebenwerte lässt sich die BVK von der amerikanischen ISS beraten.
Andere Kassen sind weit weniger kritisch, so etwa die Publica, die Vorsorgeeinrichtung des Bundespersonals. Sie hat in der Auswertung von Tagesanzeiger.ch/Newsnet nur gerade neunmal mit Nein gestimmt. Die Pensionskasse relativiert das Resultat. So habe die Publica bei rund 45 Prozent der Generalversammlungen den Vergütungsbericht abgelehnt, im vergangenen Jahr sei das gar bei drei Vierteln aller Abstimmungen zum Thema der Fall gewesen, sagt Stefan Beiner, Leiter Vermögensverwaltung der Publica. Aber auch Verwaltungsräte würden nicht gewählt, falls deren Unabhängigkeit nicht gewährleistet sei oder sie zu viele Mandate aufweisen würden. Die Publica stützt sich auf Empfehlungen der Corporate-Governance-Agentur Schweiz. Der Anlageausschuss gehe die Vorlagen Punkt für Punkt durch und entscheide schliesslich selber, wie die Kasse abstimme, sagt Beiner.
AV2020: Aufgehübscht in die Sackgasse
Roland Müller, Direkter des Arbeitgeberverbands, kommentiert in der Basler Zeitung die Entscheide des Ständerats zur Altersvorsorge 2020 und kommt zu keinem guten Befund. Zitate:
Das Unheil nahm bereits mit der unglücklichen, weil überladenen Mammutvorlage von Bundesrat Berset seinen Lauf: Das Kalkül, dem Parlament ein überladenes Gesamtpaket zuzuführen und zu glauben, «dieses würde es dann schon richten», droht nicht aufzugehen. Die erste grosse Reform des Innenministers steht auf Messers Schneide. Mit seinem Leistungsausbau und seiner Vermischung der ersten und zweiten Säule – mit einer AHV-Rentenerhöhung für Neurentner von 70 Franken pro Monat soll eine Rentenkürzung in der zweiten Säule mehr als kompensiert werden – wählte der Ständerat nun bereits bei der ersten Weggabelung den Weg in die Sackgasse.
Das Abstimmungsresultat in der kleinen Kammer lässt aufhorchen: 15 Parlamentarierinnen und Parlamentarier, mithin ein Drittel der kleinen Kammer, drückten ihren Unmut mit Nein- bzw. Enthaltungsstimmen aus. Auch unter den Ja-Stimmen sind viele damit zu erklären, dass das Geschäft rasch vor den Wahlen abgeschlossen und dem Nationalrat überwiesen werden kann. Also: Wer glaubt, die ständerätliche Lösung sei breit abgestützt, könnte sich vehement täuschen. Der nächstbehandelnde Nationalrat wird sich ob dieses Bärendiensts seinen eigenen Reim machen. Die kleine Kammer hat also wahrlich einen Steilpass zum Scheitern gespielt.
U.S. public pension funds slowly wake up to risk
U.S. public pension funds are cutting investment return assumptions because of years of zero interest rate policies and changing how they manage risk to avoid a repeat of the damage caused by the financial crisis.
The growing recognition that short-term volatility can have a devastating impact on mature pension plans in the $4 trillion sector could herald a sea change in the way public funds invest in the future.
Since the 2008 financial crisis about two-thirds of the 126 funds tracked by the National Association of State Retirement Administrators have lowered their expected return targets. The average expected return now stands at 7.68 percent versus 8 percent in 2008.
The financial crisis left a hole in public pension funds. The average state pension fund has only around 80 percent of the assets it needs to meet its liabilities, according to a 2015 survey by Wilshire Consulting, down from 95 percent in 2007.
Emission des Swiss Life REF für Institutionelle
Mit Swiss Life REF (CH) Swiss Properties wird durch Swiss Life Asset Managers erstmalig ein Immobilienfonds nach Schweizer Recht mit einem bestehenden Immobilienportfolio aufgelegt. Der Emissionserlös beträgt CHF 450 Millionen. Mit diesem Erlös erwirbt der Fonds ein diversifiziertes Portfolio an Schweizer Wohn- und Geschäftsliegenschaften aus den Immobilienbeständen von Swiss Life für institutionelle Investoren. Die Liberierung ist am 2. November 2015.
AHV-Zuschlag in der AV2020 nach der Wahl
CVP und SP haben dem Ständerat einen Zuschlag zur AHV als Teil des Ausgleichs für die Umwandlungssatz-Senkung untergejubelt. Nach den Wahlen sieht die Welt in Bern etwas anders aus und der Nationalrat, der im kommenden Jahr das Geschäft zu behandeln hat, dürfte die Idee wohl genauer unter die Lupe nehmen. Eine Umfrage bei den Mitgliedern des neugewählten Nationalrats zeigt, dass Skepsis herrscht und zudem eine Erhöhung des Referenzalters über 65 hinaus an Zustimmung gewonnen hat. Die Grafik stammt aus der Berner Zeitung.
CS PK-Index im Q3: Abbau der Liquidität
Der Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (türkise Linie in Abbildung), der zu Beginn des Jahres 2000 mit 100 Punkten lanciert wurde, nahm im 3. Quartal 2015 um 1,98 Punkte resp. 1,31 % ab und liegt per 30.9.2015 bei 149,99 Punkten. Somit steht der CS-Pensionskassen Index knapp über dem Niveau von Ende Januar 2015 (149,45 Punkte). Der zunächst positive Start ins Berichtsquartal mit einer Juli-Performance von 1,87 % wurde vom Monat August mit –2,21 %, der bisher schlechtesten Monatsperformance im Berichtsjahr, gefolgt vom Monat September mit –0,93 % zunichte gemacht.
In der Anlageallokation per 30.9.2015 gibt es zwei historische Ereignisse zu berichten. Einerseits steigt die Immobilienquote um 0,9 Prozentpunkte auf einen neuen Höchststand von 22,2 %, während die Liquiditätsquote einen neuen Tiefststand von 4,7 % (–1,2 Prozentpunkte) erreicht. Seit Beginn der Publikation des Credit Suisse Pensionskassen Index im Jahr 2000 wurden diese Werte noch nie erreicht. Des Weiteren sinkt im 3. Quartal der Anteil Aktien Ausland um 0,5 Prozentpunkte auf 16,9 %. Demgegenüber steigen die Anteile der alternativen Anlagen (0,4 Prozentpunkte auf 5,9 %), und die Obligationen Fremdwährungen (0,2 Prozent- punkte auf 7,8 %) gefolgt von den Aktien Schweiz (0,1 Prozentpunkte auf 13,2 %).




