Die Finanzkommission (FK) fordert in einem Mitbericht zur Altersvorsorge 2020, dass die Ausgaben des Bundes für die AHV nach der Reform nicht höher sind als heute. Konkret heisst es in einer Mitteilung:

Zentral für die Finanzkommission ist, dass der Bundeshaushalt nach der Reform der AHV nicht höher belastet wird als heute. Im Voranschlag 2016 betragen die Ausgaben des Bundes für die AHV und die Ergänzungsleistungen zur AHV 9,113 Milliarden Franken. Die FK verzichtet darauf, der SGK konkrete Anträge zu stellen, wie diese finanzpolitische Zielsetzung erreicht werden kann, da die Frage der Finanzierung der AHV ein wesentliches Element der Reformvorlage bildet und somit von der federführenden Kommission zu behandeln ist.

Die FK macht im Mitbericht aber darauf aufmerksam, dass – sofern diese finanzpolitische Zielvorgabe nicht erfüllt wird – die Ausgaben für die AHV andere Aufgabengebiete wie z. B. Bildung und Forschung, Verkehr oder Landesverteidigung aus dem Bundeshaushalt verdrängen würden. In Bezug auf die Frage, ob die Finanzierung eher mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer oder eher mit einer Erhöhung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge erfolgen solle, spricht sich die FK eher für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aus.

Am wichtigsten ist für die FK jedoch, dass die Reform im Parlament oder bei einer allfälligen Volksabstimmung Zustimmung findet. Sollte sie scheitern, würde der Bundeshaushalt innert kürzester Zeit in grösste Schwierigkeiten geraten. Dieser Zwang zum Erfolg der Reform muss in die Überlegungen bei der Beratung der Vorlage im Parlament einfliessen. Die Kommission unterstützte die aus der vorberatenden Subkommission stammenden Vorschläge mit 15 Stimmen (7 Enthaltungen).

Mitbericht der FK