AV2020: Reaktionen
Arbeitgeber
Der Ständerat hat es verpasst, das heutige Rentenniveau langfristig zu sichern. Stattdessen will er einen realitätsfremden Leistungsausbau in der AHV. Damit hat er das ursprüngliche Reformziel aus den Augen verloren. Arbeitgeberverband und economiesuisse lehnen die vom Ständerat verabschiedete Vorlage ab. Sie fordern eine für Wirtschaft und Gesellschaft tragbare Reform, die sich den demografischen Realitäten stellt. Nur so lassen sich die heutigen Renten sichern.
Gewerkschaftsbund
Erstmals seit 20 Jahren sollen die AHV-Renten wieder deutlich verbessert werden. Mit diesem Beschluss hat der Ständerat die Vorschläge des Bundesrats zur Altersvorsorge in einem entscheidenden Punkt verbessert. Denn die Reform darf der Bevölkerung nicht nur Opfer abverlangen. Sie muss auch sozialen Fortschritt bringen. Die Mehrheit der Bevölkerung ist auf anständige Renten der AHV und der Pensionskassen angewiesen. Nur wenn für sie die Bilanz in der Endabrechnung stimmt, kann die Vorlage an der Urne bestehen. An diesem Grundsatz wird sich auch der Nationalrat orientieren müssen, wenn die Reform nicht erneut scheitern soll. Dies gilt umso mehr, als die mit den Beschlüssen des Ständerats verbundenen Einschnitte nach wie vor enorm sind.
Gewerbeverband
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv zeigt sich enttäuscht über die Beschlüsse des Ständerats zur Reform der Altersvorsorge. Der faule Kompromiss, den CVP und Linke ausgeheckt haben, führt unserer Wirtschaft schweren Schaden zu. Der sgv erwartet vom Nationalrat eine markante Kurskorrektur. Bleibt diese aus, wird der sgv gezwungen sein, die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze in der obligatorischen Volksabstimmung mit allen Mitteln zu bekämpfen.
AV2020: “Sieg der Rentner”
Die ersten Stimmen und Kritiken zu den Entscheiden des Ständerates – nicht zuletzt der Jungen – legen die Problematik des eingeschlagenen Weges offen. Auf Kosten der Jungen und der werktätigen Familien will man die Rentner von aller Unbill der Zeitläufte abschotten und ihnen ja nichts zumuten, dass politischen Unmut heraufbeschwören könnte. Mutlos und opportunistisch.
AV2020: Die Entscheide des Ständerates
Die NZZ hat die wichtigsten Entscheide des Ständerates zur Altersvorsorge 2020 zusammengefasst:
- Frauen sollen wie Männer mit 65 Jahren in Rente gehen, also ein Jahr später als heute. Die Übergangsfrist zur Angleichung des Rentenalters beträgt drei Jahre. 2030 bringt das der AHV insgesamt 1,3 Milliarden Franken.
- Der Rentenbezug ist flexibel zwischen 62 und 70 Jahren möglich, auch ein gleitender Rückzug aus dem Arbeitsleben ist vorgesehen. Im Gesetz ist daher vom Referenzalter die Rede, in dem die Rente ohne Abzüge oder Zuschläge bezogen werden.
- Einen erleichterten Altersrücktritt für Personen mit tiefen Einkommen und langer Beitragsdauer lehnte der Ständerat ab.
- Beiträge, die nach dem Referenzalter geleistet werden, wirken sich auf die Rente aus. Der heute geltende Freibetrag für Einkommen im Rentenalter wird aufgehoben.
- Der Mindestumwandlungssatz zur Berechnung der Renten in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt. Neurenten sinken dadurch um rund 12 Prozent.
- Im Gegenzug will der Ständerat neue AHV-Renten für Einzelpersonen um 70 Franken pro Monat erhöhen. Der Plafond für Ehepaare würde von 150 auf 155 Prozent einer Einzelrente erhöht. Bei einer Maximalrente beträgt der Zuschlag damit 226 Franken.
- Zur Finanzierung der höheren AHV-Renten werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je 0,15 Lohnprozente zusätzlich erhoben.
- In der beruflichen Vorsorge soll der Koordinationsabzug leicht gesenkt, aber nicht abgeschafft werden. Die Altersgutschriftensätze für 35- bis 54-Jährige werden um 1 Prozentpunkt erhöht. Beiträge an die Pensionskasse müssen künftig ab 21 Jahren und nicht erst ab 24 Jahren entrichtet werden, was zur Bildung von zusätzlichem Alterskapital führt.
- Das Mindesteinkommen für die obligatorische berufliche Vorsorge bleibt gleich. Für Teilzeitbeschäftigte ist eine separate Lösung vorgesehen.
- Versicherte, die bei Inkrafttreten der Reform 50 Jahre oder älter sind, bekommen eine Einmaleinlage aus dem Sicherheitsfonds. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sie zu wenig Zeit haben, zusätzliches Alterskapital zu sparen.
- Ansprüche von Witwen werden nicht eingeschränkt. Der Bundesrat will die Renten senken und auf Frauen mit betreuungsbedürftigen Kindern beschränken.
- Die AHV-Beiträge für Selbständigerwerbende werden nicht angehoben, auch die sinkende Beitragsskala bleibt erhalten.
- Der Bund deckt weiterhin 19,55 Prozent der Ausgaben der AHV. Diese bekommt zudem den vollen Ertrag des Demografieprozents der Mehrwertsteuer.
- Zur Finanzierung der AHV wird die Mehrwertsteuer in drei Schritten um 1 Prozentpunkt erhöht. Der Normalsatz steigt aber nur auf 8,7 Prozent, weil die IV-Zusatzfinanzierung ausläuft. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer macht eine Verfassungsänderung nötig.
- Eine AHV-Schuldenbremse mit automatischen Beitragserhöhungen und gebremstem Teuerungsausgleich lehnte der Ständerat ab.
- Die Versicherten müssen wie heute mit mindestens 90 Prozent am Überschuss von Lebensversicherungen beteiligt werden. Für Pensionskassen gelten neue Transparenz- und Aufsichtsvorschriften.
AV2020: Sozialpolitische Frivolitäten des Ständerates
Die beiden Architekten des unverantwortlichen AHV-Ausbaus, Schwaller (CVP) und Rechsteiner (SP), vermochten am zweiten Tag der Beratungen der Altersvorsorgen 2020 einer Ratsmehrheit ihr Päckli einer unangemessenen und sozialpolitisch verfehlten AHV-Politik schmackhaft zu machen. Man schanzt sich Leistungsverbesserungen zu, die vollständig zu Lasten der Jungen gehen und verkauft das Ganze als Teil einer nur scheinbar verantwortungsvollen Sozialpolitik.
AV2020: Ständerat fällt erste Entscheide
Der Ständerat hat am Montag mit der Beratung des wichtigsten Geschäftes der laufenden Session begonnen: die Altersvorsorge 2020. Die Kommissionsmitglieder legten ihre diversen Positionen dar, wobei die wichtigsten Differenzen der vorgeschlagene Ausgleich der UWS-Senkung über den AHV-Zuschlag sowie das Frauen-Referenzalter 65 betrafen. Die Mittte-Links-Kommissionsmehrheit incl. Christine Egerszegi verteidigten die AHV-Lösung als einzigen Weg zur Sicherung dieser Revision, die Minderheit zog deren Weisheit in Zweifel. Andererseits vergoss die Linke die erwarteten Krokodilstränen über die Erhöhung des Frauenrentenalters. Schlussendlich fanden sowohl die Senkung des Umwandlungssatzes wie auch das Referenzalter 65 die erwartete Mehrheit.
No pay rise? Blame the baby boomers‘ gilded pension pots
Workers expecting Britain’s economic recovery to fill out their pay packets are in for a nasty surprise.
While the UK’s collective national income is expected to grow by more than 2% a year until at least 2020, the share distributed in wages is going to be less than many hope. As much as one percentage point could continue to be knocked off annual pay rises because firms need to plug holes in the pension pots of retired staff, according to a report.
The blame lies with the retired baby boomer and their employers who failed to ensure enough funds went into their final salary schemes during their working lives. The deficit-ridden schemes must now be filled from company cashflows, denying today’s workers a proportion of the forecast wage rises.
NZZ: “Pensionskassen mit höheren Risiken”
Michael Ferber kommentiert in der NZZ die Resultate des Complementa Risiko Check-ups. Er hält fest:
In der Umfrage zeigten sich erhebliche Vorbehalte gegenüber (alternativen) Anlagen. So gaben die Teilnehmer an, sie empfänden die Vermögensverwaltungskosten von alternativen Anlagen als hoch. Zudem sind Hedge-Funds, Private Equity und Insurance-Linked Securities für viele Umfrageteilnehmer nicht transparent. Des Weiteren gaben 70% der Befragten an, mit der Leistung von Hedge-Funds in der Vergangenheit nicht zufrieden gewesen zu sein, bei Rohwarenanlagen waren es sogar 80% der Teilnehmer.
Vor diesem Hintergrund erstaune die Tatsache, dass 42% der Pensionskassen trotzdem in Hedge-Funds investiert seien, teilte Complementa mit.
AV2020: Inter-Pension gegen AHV-Zuschlag
In einer Medienmitteilung nimmt die Inter-Pension, welche die Interessen der autonomen Sammelstiftungen vertritt – Stellung zu den Vorschlägen der SGK-S zur Altersvorsorge 2020. Sie schreibt:
Interpension begrüsst und unterstützt den Vorschlag der Kommission des Ständerates (SGK-S) zur Altersvorsorge 2020. Erste und zweite Säule werden gemeinsam behandelt. Gegenüber der Botschaft des Bundesrates werden sowohl die AHV wie auch die berufliche Vorsorge entschlackt. Allerdings könnte die Sicherung der Renten von Bezügern mit tiefen Löhnen sozialgerechter umgesetzt werden. Anstatt mit der Giesskanne linear über alle Renten hinweg 70 Franken zu verteilen und dafür 0,3 % höhere AHV-Beiträge einzukassieren, wäre eine Unterstützung für diese Einkommensklassen über die Ergänzungsleistungen effizienter. Über den Rechtsanspruch der EL kann den BezügerInnen von tiefen Altersrenten im Inland individuell und direkt geholfen werden. Damit kann auf belastende höhere Lohnbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verzichtet und die Ergänzungsleistungen müssen nicht exportiert werden. Mit dieser Lösung wird die AHV entlastet. Allerdings muss dafür der Bund den Kantonen finanziell unter die Arme greifen. Zum Beispiel über die von der SGK-S vorgeschlagene Erhöhung des Bundesbeitrages.
Complementa Risiko Check-up: Rückblick auf ein gutes Jahr
Der Complementa Risiko Check-up verzeichnete bei seiner 21. Durchführung eine Teilnehmerzahl von 318 Pensionskassen mit einer Bilanzsumme von CHF 486.3 Mia. Damit deckt die aktuelle Studie, gemessen an den Vermögenswerten, zwei Drittel des Gesamtmarktes ab. Das diesjährige Sonderthema lautete „Aktiv versus passiv investieren“.
110 Pensionskassen haben die Fragen zum Sonderthema beantwortet. Über drei Viertel der Teilnehmer wollen bei den Obligationen das Kreditrisiko und die Positionierung auf der Zinskurve (Duration) aktiv bewirtschaften. Eine knappe Mehrheit befürwortet zudem die aktive Steuerung von Währungsräumen sowie der Aktien USA und Emerging Markets. Sie glaubt aber nicht an Effizienzgewinne durch fokussierte Titelselektionsstrategien in Dividenden- oder Wachstumsaktien. Der im Vergleich dazu hohe Zuspruch zur aktiven Steuerung der Duration könnte jedoch verzerrt sein. Viele Pensionskassen sind aufgrund der aussergewöhnlichen Tiefzinssituation seit längerem kürzer positioniert als der Index und agieren damit vermutlich stärker aktiv als sie es in normalen Märkten tun würden. Knapp 80% der Teilnehmer erwarten von aktiven Umsetzungen einen Vorteil in negativen Marktphasen, während sich nur zwei Drittel einen Vorsprung in steigenden Märkten erhoffen. Die Mehrheit hat in den letzten drei Jahren – trotz sehr tiefen Marktrenditen – keine aktiven Anlagen aufgebaut und plant auch mittelfristig keinen solchen Schritt. Die Teilnehmer halten gängige Marktindizes für effizient, obschon die Hälfte durch den Einsatz von passiven Anlagen trotzdem „nicht ruhiger schläft“.
Die Teilnehmer empfinden Vermögensverwaltungskosten von Alternativen Anlagen als (sehr) hoch. Hedge Funds, Private Equity und Insurance Linked Securities sind für die meisten Teilnehmer nicht transparent. Sie kennen sich in diesen Themen, gemäss eigenen Angaben, auch nicht genügend aus. Bezüglich Hedge Funds erstaunt nach diesem Befund, dass dennoch 42% investiert sind. Bei den Rohstoffanlagen geben 60% an, den Durchblick zu besitzen, zögern dann aber bei der Umsetzung. Die Mehrheit ist mit der bisherigen Entwicklung der Anlagen in Private Equity und Insurance Linked Securities zufrieden. Unzufrieden sind dagegen 70% mit der historischen Leistung von Hedge Funds und 80% mit derjenigen von Rohstoffanlagen. Hedge Funds besitzen bei den Teilnehmern kein gutes Image. Eine Mehrheit betrachtet zudem Investitionen in Rohstoffe als ethisch heikel.
Anders als in vorangehenden Boomphasen nehmen Pensionskassenverantwortliche aktuell Aktiengewinne mehrheitlich mit und führen die Vermögensallokation zu ihrer langfristigen Zielquote zurück. Das Zurücksetzen der Gewichte hat im aktuellen Jahr geholfen, Verluste zu begrenzen. Auch wenn der Anlagemix die letzten beiden Jahre konstant gehalten wurde, lassen sich interessante Trends herauslesen. Bei den verzinslichen Anlagen schichtet die zweite Säule von Staatsanleihen in Richtung höher verzinsliche Papiere um. Einige Kassen dringen dabei in für diese bis dahin wenig bekannte Themen wie High Yield, Emerging Market Debt und Syndicated Loans vor. Bei den Alternativen Anlagen sind Insurance Linked Securities und Infrastrukturanlagen zulasten von Hedge Funds und Rohstoffe im Vormarsch. Der Anteil an Auslandsanlagen steigt unter anderem auch durch die beschriebenen Umschichtungen um 2.3% auf 45.5% an. Da die Mehrheit der Kassen einen Grossteil der Fremdwährungsrisiken absichert, liegt das Fremdwährungsrisiko mit 18.9% deutlich tiefer. Interessant wird sein, ob die Aufhebung des EUR-Mindestkurses weitere Kassen mit noch hoher Fremdwährungsexposition dazu bewegt, zukünftig Wechselkursrisiken abzusichern.
UBS PK-Barometer 08/15
Gezeichnet von den von China und den Emerging Markets ausgehenden weltweiten Währungs- und Börsenturbulenzen mussten die Schweizer Vorsorgewerke im August 2015 mit –2,2% die schlechteste Monatsperformance des Jahres hinnehmen. Dass die zwei Peer-Gruppen mit Vermögen zwischen 300 Mio. und 1 Mrd. bzw. über 1 Mrd. Franken mit –2,0% etwas besser abschlossen, wird auch sie nicht trösten können.
Erstmals nach dem Januar 2015 ist die kumulierte Rendite seit Jahresanfang in einem Berichtsmonat wieder im roten Bereich. So beträgt diese für die Vergleichsgruppe mit Vermögen unter 300 Mio. Franken – 0,9%, im Durchschnitt aller Pensionskassen – 0,5%. Das Erreichen einer der Verzinsung der Vorsorgeverpflichtungen angemessenen Performance scheint auch per Jahresende mehr als gefährdet, meint die UBS.
Beurteilung einer PK durch den Versicherten
Michael Ferber fasst in der NZZ einige Punkte zusammen, welche dem Versicherten und insbesondere den Neueintretenden erlauben sollen, die Qualität der Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers abzuschätzen.
PPCmetrics: Analyse der Geschäftsberichte von Pensionskassen
PPCmetrics hat als weitere Studie über die Schweizer Pensionskassen erstmals eine umfassende Analyse ihrer Geschäftsberichte vorgelegt. Zur Begründung wird ausgeführt, dass damit eine bessere Vergleichbarkeit und höhere Transparenz angestrebt werde. Ein Mehrwert soll durch folgende Elemente erzielt werden:
- Die Studie basiert auf den revidierten Geschäftsberichten der Vorsorgeeinrichtungen und zeichnet sich dadurch – im Gegensatz zu Erhebungen basierend auf subjektiven Befragungen – durch eine hohe Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der Daten aus.
- Sie fokussiert sich auf wichtige und vergleichbare Kennzahlen und mit dem risikotragenden Deckungsgrad auf eine innovative Kerngrösse.
- Sie umfasst ein breites und repräsentatives Universum von 260 Kassen, ein Vorsorgevermögen von rund 565 Mrd. Franken und 3’079’598 Versicherte.
Als zentrale Ergebnisse werden die Daten zur effektiven Verzinsung, dem technischen Zins, dem risikotragenden Deckungsgrad und den Vermögensverwaltungskosten herausgestrichen. Zum risikotragenden DG wird ausgeführt:
2014 sank der durchschnittliche risikotragende Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen im System der Vollkapitalisierung von 101.6% im Jahr 2013 auf 99.7% im Jahr 2014. Dies bedeutet, dass per Ende 2014 nach Ausfinanzierung der laufenden Renten das verbleibende Vermögen im Durchschnitt knapp unter der Austrittsleistung der aktiven Versicherten lag. Zwar konnten im Jahr 2014 viele Kassen aufgrund der guten Performance der meisten Anlagekategorien deutlich positive Anlageergebnisse erzielen. Dieser Effekt wurde jedoch durch die gesunkenen Zinsen und den damit gestiegenen Wert der Verpflichtungen überkompensiert. Interessant ist auch eine genauere Analyse der Entwicklung einzelner Kassen über den reinen Durchschnitt hinaus. So haben sich Vorsorgeeinrichtungen mit höherem risikotragenden Deckungsgrad (typischerweise solche mit wenigen Rentnern) 2014 eher verbessert, solche mit niedrigem risikotragenden Deckungsgrad eher verschlechtert. 2015 hat sich dieser Trend bisher fortgesetzt, da im Zuge der Aufhebung des Euro-Mindestkurses am 15. Januar 2015 die Zinsen weiter gesunken sind. Hierdurch hat sich die Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtungen weiter verschlechtert.
Negativzinsen und Anlagen beim Arbeitgeber
Balmer-Etienne behandelt in seinen “BVG-Info” die Frage, ob in Zeiten von Negativzinsen es zweckmässig sein könnte, ein Teil der Liquidität als Anlage beim Arbeitgeber zu investieren. Die beiden Autoren des Beitrags, André Egli und Mario Niederberger, kommen nach ausführlicher Darstellung des Vorgehens sowie der Vor- und Nachteile zu einem überwiegend negativen Befund. Sie schreiben:
Die gesetzlichen Vorgaben für Anlagen beim Arbeitgeber sind klar. Der Stiftungsrat tut gut daran, sich strikte daran zu halten. Als wesentliches Element muss die Transparenz und Überwachung der Bonität des Arbeitgebers jederzeit gewährleistet sein. Aus Risikoüberlegungen (Stiftung und Stiftungsrat) sind solche Anlagen tendenziell zu vermeiden. In der Mehrheit der Fälle überwiegen die Risiken die Vorteile v. a. auch bezüglich der Negativzinsen.
“Falsche Debatte rund um den Mindestzins”
Jérôme Cosandey von Avenir Suisse erinnert an die Bedeutung der realen Verzinsung im BVG, während die aktuelle Auseinandersetzung sich meist um die nominellen Grössen dreht. Er schreibt:
Die technische Debatte rund um den Mindestzins läuft am eigentlichen Problem vorbei, weil sie sich nur auf nominale Werte, unabhängig vom inflationären Umfeld, bezieht. Als Sparer ist es jedoch entscheidend zu wissen, inwieweit die Verzinsung des Sparkapitals von der Inflation zunichte gemacht wird. Eine Mindestverzinsung von 4% – wie sie bei der Einführung der beruflichen Vorsorge 1985 bis 2003 vorgegeben wurde – scheint im ersten Moment interessanter, als die 1,75%, die für 2015 gelten. Doch 4% Verzinsung nützt wenig, wenn im gleichen Jahr die Preise über 5% steigen, wie dies zum Beispiel 1990 der Fall war (siehe Tabelle). Am Ende des Tages verliert der Sparer Geld, weil die Verzinsung des Kapitals den Kaufkraftverlust aufgrund der Teuerung nicht kompensiert. Umgekehrt erleben wir 2015 eine negative Inflation von -1,0 %. Bei gleichem nominalem Vermögen steigt die Kaufkraft der Sparer, weil der durchschnittliche Warenkorb um 1% billiger wird. Trotz nominalen Mindestzins von 1,75% profitieren folglich die BVG-Versicherten 2015 von einer realen Verzinsung von 2,75% – vier Mal mehr als bei der Einführung des BVG-Obligatorium (1985: 0,6%, siehe Tabelle). Ähnlich betrug 2003, als der nominale Mindestzins zum ersten Mal reduziert wurde, die reale Verzinsung des Altersguthabens 2,6%. Doch die damalige, nominale Reduktion des Mindestzinses war vielen ein Dorn im Auge und Anlass zur Einführung des Rentenklau-Begriffes.
Die Vermischung von nominalen und realen Zinsen tangiert nicht nur die Festlegung des Mindestzinses. Im aktuellen Tiefzinsumfeld ist immer wieder der Vorwurf zu hören, dass das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule bei Renditen unter 2% keine Berechtigung mehr hat. Auch hier fusst die Aussage jedoch auf einer rein nominalen Betrachtung. Solange die Verzinsung der BVG-Kapitalien real grösser als Null ist, ist das Kapitaldeckungsverfahren immer noch interessant, weil der dritte Beitragszahler das Vermögen real wachsen lässt. Das heisst: Die Kaufkraft der angesparten Beiträge wird – selbst bei negativen Nominalrenditen – nicht nur bis zum Pensionierungszeitpunkt erhalten, sondern erhöht. Und das ist schliesslich, was für einen künftigen Rentner zählt.
Kollektivversicherung: Sinkende Kosten und Risikoprämien
Das Prämienvolumen bei Versicherungslösungen der privaten Schweizer Lebensversicherer im Bereich der beruflichen Vorsorge nahm 2014 weiter zu. Es wuchs jedoch mit 1,5 Prozent schwächer als im Vorjahr und beträgt 24,7 Milliarden Franken. Die Lebensversicherer erwirtschafteten total Erträge in der Höhe von 8,7 Milliarden Franken. Davon flossen 92,1 Prozent den Versicherten zu, allein 16 Prozent zur Stärkung des Deckungskapitals der Renten. Das Betriebsergebnis der Lebensversicherer für die berufliche Vorsorge fiel positiv aus. Das abgesunkene Zinsniveau stellt die Lebensversicherer aber vor weitreichende Herausforderungen.
Die Kollektivlebensversicherung erfreut sich weiterhin einer hohen Nachfrage. Die Anzahl der aktiven Versicherten ist im Jahr 2014 um 3,2 Prozent auf neu 1,746 Millionen gestiegen, diejenige der Rentenbezüger um 2,2 Prozent auf neu 0,241 Millionen.
Die Risikoprämien für das Jahr 2014 betragen insgesamt 2‘624 Millionen Franken gegenüber 2‘621 Millionen Franken im Vorjahr. Das Volumen ist somit praktisch unverändert geblieben. Aufgrund der gestiegenen Anzahl der aktiven Versicherten ist die durchschnittliche Risikoprämie pro Person von 1‘551 Franken im Jahr 2013 auf 1‘503 Franken im Jahr 2014 gesunken. Das ist ein Rückgang von 3,1 Prozent. 2007 lag die durchschnittliche Risikoprämien pro aktiv versicherte Person bei 1‘931 Franken: Das ist eine Reduktion von 22,2 Prozent bis heute.
Die ausgewiesenen Betriebskosten pro Versicherten konnten im Jahr 2014 um 3,0 Prozent auf 355 Franken gesenkt werden. Sie sind damit zum siebten Mal in Folge gesunken. Gegenüber den Pro-Kopf-Kosten des Jahres 2007 von 462 Franken bedeutet dies einen Rückgang von 23,2 Prozent.
Die Lebensversicherer versichern nahezu die Hälfte aller aktiven Versicherten und fast einen Viertel aller Rentenbezüger. Sie verwalten rund einen Fünftel aller Vorsorgegelder.





