Das BSV teilt mit:

Die Tiefzinspolitik der Notenbanken hat die Rendite der Bundesobligationen auf rekordtiefe Werte sinken lassen. Die Verzinsung der 7-jährigen Bundesobligationen lag Ende August bei minus 0.38%. Weltweit tiefe Zinsen lassen sich auch im Bereich der Anleihen beobachten. Die Aktienmärkte haben sich im 2014 zwar positiv entwickelt, in diesem Jahr jedoch sind die Schwankungen in der Entwicklung von Aktien und Anleihen hoch und die Performance ungenügend. Aus diesen Gründen hat der BR beschlossen, den Mindestzinssatz auf 1.25 Prozent zu senken.

Gemäss Gesetz wird die Höhe des Mindestzinssatzes auf Grund der Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften festgelegt.

Die Eidgenössische Kommission für Berufliche Vorsorge hatte an Ihrer Sitzung vom 30. August 2015 dem Bundesrat mit deutlicher Mehrheit einen Satz von 1.25% empfohlen.

Der Versicherungsverband hält fest:

Aus Sicht des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV wäre vor diesem Hintergrund (rekordtiefe Renditen der Bundesobli) eine weitergehende Senkung angezeigt gewesen, zumal nach Ansicht der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge ein Mindestzins von 1,25% für 2016 ein Maximum darstellt. Es gilt zu berücksichtigen, dass die Vorsorgeeinrichtungen nicht die ganze Rendite für die Mindestverzinsung verwenden können, da sie von Gesetzes wegen damit auch Wertschwankungsreserven und Rückstellungen bilden müssen.

Mitteilung BSV / SVV