Teure Altenpflege
Die Kosten für die Leistungen in Alters- und Pflegeheimen (APH) beliefen sich 2014 auf 9,5 Milliarden Franken. Dies entspricht im Schnitt 8700 Franken pro Monat und Bewohner. Fast zwei Drittel dieser Kosten mussten die Bewohner selber tragen, während Kantone und Versicherer 16 bzw. 19 Prozent übernahmen. Die Kosten für die Dienste der Spitex (Hilfe und Pflege zu Hause) waren fast fünfmal niedriger als jene für die Betreuung in APH (2 Milliarden Franken).
Anlagenotstand und Regulierungsdruck
Im aktuellen Tiefzinsumfeld beabsichtigen viele Schweizer Pensionskassen, die Vergabe von Hypotheken zu verstärken. Damit treten sie in Konkurrenz zu den Banken. In Fragen der Regulierung fehlt den Pensionskassen eine klare Strategie und sie wünschen sich mehr Eigenverantwortung. Dies zeigt eine Studie der ZHAW School of Management and Law zum Thema “Auswahlkriterien für externe Asset Manager und Anlagegrundsätze”. Befragt wurden insgesamt 35 Pensionskassen aus der Deutschschweiz und der Romandie.
Vermehrt werden Darlehen an nicht öffentlich-rechtliche Institutionen gewährt», sagt Regina Anhorn, Dozentin an der ZHAW School of Management and Law (SML) und Mitautorin der Studie. Damit bauen sich Pensionskassen neue Geschäftsfelder auf und handeln zunehmend als Konkurrenten der Banken, die das Hypothekargeschäft traditionell dominieren. Die Vergabe von Hypotheken an Versicherte ist den Schweizer Pensionskassen bereits seit Jahren gesetzlich gestattet, wurde aber bisher nur sehr zurückhaltend ausgeübt.
Die Studie der SML bestätigt die Vermutung, dass viele Schweizer Pensionskassen stärker nach dem Core-Satellite-Ansatz investieren. Bei diesem Konzept setzt sich der Kern des Portfolios (Core) aus passiven Anlagen zusammen, welche die gewählten Indizes eng abbilden. Typischerweise werden etwa 75-80% der Anlagen so abgedeckt. Mit den restlichen 15-20%, den so genannten Satelliten, soll eine höhere Rendite erwirtschaftet beziehungsweise das Rendite-/Risikoprofil verbessert werden.
Als zentrale Auswahlkriterien für externe Asset Manager nennen die meisten befragten Pensionskassen die drei Aspekte Leistungsnachweis (Track Record), Kernkompetenzen sowie Spezialisierungsgrad. «Fast ebenso wichtig wie diese klassischen Kriterien sind aber die Referenzen anderer Pensionskassen», so Regina Anhorn. «Generell fällt auf, dass gerade kleinere und mittlere Pensionskassen untereinander sehr gut vernetzt sind. Auch Online-Tools zur Auswahl von Asset Managern gewinnen an Bedeutung.»
Viele der Befragten äusserten sich kritisch zur Regulierung. «Grundsätzlich wünschen sich die Pensionskassen mehr Eigenverantwortung. Sie kritisieren insbesondere, dass eine klare Strategie fehlt. So wurde der Anteil an alternativen Anlagen vor wenigen Jahren auf 15% erhöht, um ihn dann 2014 wieder strenger zu regulieren.», fasst Mitautor Markus Moor von der SML zusammen. Die Kritik betrifft vor allem die Höhe des Detaillierungsgrades der Vorgaben. Viele Pensionskassen wünschen sich eine nach Grösse der Pensionskasse abgestufte Regulierung. Manche Interviewpartner wünschten sich auch einen stärkeren Praxisbezug der Regulatoren, was zu branchentauglicheren Lösungen führen würde.
Eckwerte der beruflichen Vorsorge 2016
ASIP hat in ihrer neusten Fachmitteilung die Eckwerte der BV für 2016 angegeben. Was auffällt: es bleibt (fast) alles beim alten.
“Alain im Wunderland”
Nach Ansicht von Jérôme Cosandey von Avenir Suisse hat der Ständerat unseren Sozialminister in ein Rabbit Hole gelockt, wo er die Wunderwelt neuer Sozialleistungen entdeckt, jedenfalls lässt der Titel des Beitrags von Cosandey das vermuten. Wahrscheinlich ist der AHV-Zuschlag das Werk des Mad Hatter. Er schreibt:
Der vorgeschlagene Ausbau der AHV überrascht. Man kommt sich vor wie im Märchen: Die geplante Mehrwertsteuererhöhung zur Wahrung der Renten würde den Konsum offensichtlich nicht beeinflussen. Und auch die Anhebung der Lohnbeiträge würde die Produktionskosten nicht verteuern. Die Nachfrage bliebe also konstant und die Arbeitslosenquote stabil. Warum sollten wir uns zurückhalten? Erhöhen wir die AHV-Renten der Neurentner und heben wir die Lohnbeiträge noch einmal an! Zynismus ist diesem demagogischen Ansatz gewiss nicht abzusprechen.
Werbetrommel für den Zukunftsfonds
Henri B. Meier, früherer Roche-Finanzchef, rührt in der NZZ die Trommel für die von ihm angestossene Motion zur Gründung des sog. Zukunftsfonds, der Investitionen von Pensionskassen in Risikokapital erleichtern und fördern soll. Meier schreibt:
Ohne solche Vorkehrungen führen Sicherheitswahn (Pensionskassenregulierung) und Kurzfristgier zum Rückgang des Wohlstandes in der nächsten Generation. Die hohen Einkommen lassen sich nur halten, wenn die Schweiz an der Spitze des technologischen Fortschritts in neue Unternehmen investiert. Mit unserer Innovationskraft können wir den Vorsprung bewahren, der die Grundlage unserer internationalen Konkurrenzfähigkeit bildet und damit Arbeitsplätze sichert. Unser Land könnte sich dabei am amerikanischen Venture-Capital-Modell orientieren. Das Geld ist da. Wir Sparweltmeister müssen es nur zweckmässig mobilisieren.
Olaf Meyer: «Realwertanlagen von 66 auf 80% ausweiten»
Die F&W interviewte Olaf Meyer, Präsident der Profond Sammelstiftung, zu Anlagefragen der Pensionskassen. Auszüge:
Herr Meyer, die Profond platziert die Hälfte des 5,6 Mrd. Fr. grossen Vorsorgevermögens in Aktien. Weshalb wagen Sie sich so deutlich über den Pensionskassendurchschnitt, der auf 30% Aktienanteil liegt?
Wir wollen den Versicherten eine im Mehrjahreszeitraum überdurchschnittliche Verzinsung der Altersgelder und hohe Renten bieten. Das bedingt, auf bewiesenermassen performancestarke Vermögensklassen zu setzen. Dividendenwerte zeigen über den langen Zeitraum genau dieses gewünschte Profil.Obschon dieser Vermögensmix mit höheren Wertschwankungen verbunden ist?
Marktpreisschwankungen sind im Vorsorgegeschäft kein wirkliches Problem. Auf Kursrückschläge folgt ein Aufschwung, Preisschwankungen gehen ebenso häufig nach oben wie nach unten. Im Vordergrund stehen muss die langfristige Mehrung der Altersvermögen.In den ersten neun Monaten hat Profond 2% Minusperformance erlitten, und damit mehr als die von der Credit Suisse (CSGN 23.35 -0.89%) für die Pensionskassen ausgewiesene Durchschnittseinbusse von 1,5%.
Ein so simpler und erst noch unterjähriger Vergleich greift zu kurz. Mit Blick nach vorne bergen derzeit wahrscheinlich die Obligationenportefeuilles mit langen Laufzeiten ein erheblich grösseres Preisrisiko als die Aktien.Wie hat Profond das Vermögen verändert?
Wir haben aus Obligationen in weitere Immobilieninvestments umgeschichtet. Zudem schliessen wir erste Infrastrukturanlagen im Bereich privatwirtschaftlicher Energieproduktion und Übertragung ab. Diese Anlagen sind zwar weniger liquid. Sie bieten aber einen auf zehn oder mehr Jahre hinaus berechenbaren und zudem hohen Geldfluss und geringere Wertschwankungen.Illiquide Investmentklassen weisen geringe Volatilitätswerte auf, weil wegen der beschränkten Handelbarkeit nur sporadische Preisermittlungen geschehen. So ist ihre Wertstabilität doch oft nur eine Illusion!
Das mag sein, doch wir investieren nicht in solche Kapitalanlagen, um die Portfoliovolatilität zu drücken, sondern mangels anderer liquider und ergiebiger Anlagemöglichkeiten. Kommerziell betriebene Energieinfrastruktur verspricht dank vertraglich geregelter Absatzbedingungen einträgliche, stabile Geldflüsse. Die passen ideal zu unserer Aufgabe, Renten zu produzieren. Wir sehen es als unternehmerisches Ziel, solche Möglichkeiten für unsere Versicherten zu erschliessen.
SGK-N: Ablehnung von AHV+
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates empfiehlt mit 15 zu 8 Stimmen, die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“ (14.087 s) abzulehnen. Die Volksinitiative verlangt eine Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent. Damit soll der Rückstand gegenüber der Lohnentwicklung wettgemacht werden. Für die Mehrheit der Kommission ist die Initiative wirtschaftsfeindlich, da sie mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge um je 0,4 Prozent verbunden wäre. Zudem funktioniere das heutige System gut, in dem tiefe Renten mit Ergänzungsleistungen aufgebessert werden können. Auch soll man sich jetzt auf die Beratung der Altersvorsorge 2020 (14.088 s) konzentrieren. Die Minderheit stellt in den Vordergrund, dass immer mehr Personen im unteren und mittleren Lohnbereich nicht von ihrer Rente leben können und vor allem diese von einer Erhöhung der AHV-Rente profitieren würden.
pw. Interessanter als die erwartete Ablehnung ist der Zeitpunkt der Abstimmung dieser Initiative. Mit Blick auf die laufende Beratung der AV2020 wäre es höchst wünschenswert, dass sie möglichst bald erfolgt, weil mit einer Annahme ganz neue Verhältnisse geschaffen würden. Damit ein Termin im Juni nächsten Jahres möglich wäre, müsste sich das Parlament in der kommenden Wintersession damit beschäftigen. Nachdem jetzt die SGK ihren Entscheid getroffen hat, wurde zumindest ein erster Schritt getan.
EL-Reform und Kapitalbezug
Die NZZ ist offenbar in Besitz verwaltungsinterner Unterlagen aus dem BSV gelangt, die Infos über geplante Massnahmen bei der Reform der Ergänzungsleistungen enthalten. Dabei wird auch die Frage der Kapitalbezüge als PK-Leistungen behandelt. Die Zeitung schreibt:
Aus den verwaltungsinternen Unterlagen, die der NZZ vorliegen, geht hervor, dass Berset an der Idee festhält, den Kapitalbezug einzuschränken. Sein Gesetzesentwurf verfolgt das Ziel, die zweite Säule möglichst für die Finanzierung des Lebensabends zu reservieren. Die PK-Gelder sollen nicht verspekuliert werden. «Kapitalauszahlungen erhöhen das Risiko, dass Versicherte im Vorsorgefall nicht mehr über genügend Renteneinkommen verfügen und auf EL angewiesen sind», heisst es in den Unterlagen. (…)
Aus diesem Grund schlägt Berset dem Bundesrat zwei Optionen vor: In der ersten Variante würde der Kapitalbezug ganz verboten, in der zweiten Variante auf 50 Prozent beschränkt. In beiden Fällen wäre nur der obligatorische Teil des PK-Guthabens von den Restriktionen betroffen. Die Folgen eines solchen Entscheids wären substanziell: Allein im Jahr 2013 haben 34’840 Personen ihr Altersguthaben oder einen Teil davon in Kapitalform bezogen, insgesamt 5,9 Milliarden Franken.
Ganz stoppen möchte Berset den Vorbezug der zweiten Säule für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Auch hier bestehe «ein erhebliches Risiko», dass die vorbezogenen Gelder verschwinden und für die Altersvorsorge nicht mehr zur Verfügung stehen. Jeder Zehnte, der für eine Firmengründung seine Pensionskasse eingesetzt habe, verliere sein Alterskapital ganz oder teilweise, lautet das Ergebnis einer Studie, die das Departement bestellt hat. Auch hier betrifft die geplante Einschränkung nur den obligatorischen Teil der zweiten Säule.
AV2020: Kritische Stimmen der Jungen
Die Luzerner Zeitung berichtet über kritische Stellungnahmen der drei bürgerlichen Jungparteien zur Altersvorsorge 2020. Die Zeitung schreibt:
Die Junge SVP, die Jungfreisinnigen und die JCVP stossen ein Umdenken an: hin zu einem «technischen und transparenten Automatismus», der den Umwandlungssatz von der Politik entkoppelt und dafür an die Lebenserwartung geknüpft ist. «Ein entpolitisierter Umwandlungssatz wäre nicht länger von der politischen Grosswetterlage abhängig,sondern von der demografischen Realität», sagt Pascal Ammann (JCVP). Dieser würde zudem garantieren, dass im Durchschnitt nichtmehr AHV-Gelder ausbezahlt als einbezahlt würden, erklärt Ammann.
Die Reformpläne des Bundes seien bereits heute überholt, so Ammann. Der Umwandlungssatz von 6 Prozent, den der Bundesrat vorschlägt, garantiere die Rentendeckung nicht. Die durchschnittliche Rentendauer beträgt heute 18 Jahre. Um die Rente über 18 Jahre zu gewährleisten, müsste der Umwandlungssatz 5,4 Prozent betragen – heute liegt er bei 6,8 Prozent, rechnet Ammann vor. Auch bei der AHV sieht es düster aus: Im Jahr 2014 überstiegen die Ausgaben der AHV erstmals seit 1999 ihre Einnahmen, und zwar um 320 Millionen Franken. Geht es so weiter, prognostiziert das Bundesamt für Statistik bis 2030 einen Fehlbetrag von 50 Milliarden Franken.
AV2020: Bericht zur Tagung des PK-Netz
Wir haben auf der Homepage wie auch im Newsletter bereits ausführlich über die Herbsttagung des PK-Netz zur Altersvorsorge 2020 berichtet. Hier nun der Link zum Bericht des Netzwerkes selber mit zahlreichen Fotos. Oben abgebildet Doris Bianchi (SGB) im Streitgespräch mit Martin Kaiser (Arbeitgeber) und Moderator Jorge Serra (VPOD).
Avenir Suisse: Neue Chance für die AV2020
Im Interview mit Swisscanto-Geschäftsführer Thomas Keller nimmt Jérôme Cosandey zur «Altersvorsorge 2020» Stellung. Es sei grundsätzlich positiv, dass der Bundesrat für die anstehende Reform die erste und die zweite Säule gemeinsam betrachte. Er gibt jedoch zu bedenken, dass damit das ganze Projekt politisch komplexer werde.
Unverständlich ist für Cosandey der Beschluss des Ständerats, die AHV per sofort auszubauen, obwohl in der zweiten Säule bereits Kompensationsmassnahmen für die Senkung des Umwandlungssatzes vorgesehen sind. Demnächst wird das neue Parlament die Vorlage beraten. Cosandey hofft, dass bei dieser Gelegenheit die Sachlichkeit in der ansonsten sehr emotional geführten Debatte wieder Oberhand gewinnt. Kurzfristig sollte der Fokus der Reformen auf der Sicherung des aktuellen Rentenniveaus liegen – mit ersten definitiven Entscheiden ist erst 2017 zu rechnen. Längerfristig wünscht sich Cosandey aber eine grundlegende Modernisierung der Altersvorsorge, die die Gegebenheiten der modernen Gesellschaft mit ihren vielfältigen Lebensläufen besser berücksichtige.
OAK: Blindflug im Land der Anlagestiftungen
Erneut stösst die Oberaufsichtskommission in der Anhörung zu einem Weisungsentwurf auf massiven Widerstand. Erneut werden nicht bloss Details der Praktikabilität oder der Umsetzung kritisiert, sondern die Grundlagen des Entwurfs selber.
Die KGASt hält fest, dass sie es begrüsse, wenn Vorgaben bei der Gründung von Anlagestiftungen gemacht würden, aber damit endet in der Stellungnahme der Konferenz auch schon weitgehend der positive Teil. So wird umgehend bemängelt, dass kein Unterschied zwischen neuzugründenden und bestehenden Anlagestiftungen vorgesehen ist. Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen fragt in diesem Zusammenhang nach der “Erforderlichkeit”. Dazu wird festgehalten:
Bestimmungen sind nur dann erforderlich, wenn sie geeignet sind, den angestrebten Zweck zu erreichen und das mildeste der möglichen Mittel darstellen. Unseres Erachtens wird dieser Grundsatz nicht eingehalten, wenn die Bestimmungen wie im vorliegenden Weisungsvorschlag auch auf bestehende Anlagestiftungen undifferenziert ausgedehnt werden. Sollte es aber ein weiteres Ziel sein, erhöhte Governance-Vorschriften auch für bestehende Anlagestiftungen einzuführen, dann müsste dies durch eine Gesetzes- oder Verordnungsänderungen geschehen und kann nicht durch eine Weisung der Aufsichtsbehörde erfolgen.
Überhaupt ist die fehlende gesetzliche Grundlage einer der wesentlichen Kritikpunkte der KGASt. Und auch formale Mängel werden zuhauf festgestellt, wie folgende Formulierungen zeigen:
Sowohl in Bezug auf den Umfang als auch auf die rechtliche Grundlage erachten wir den Weisungsentwurf als inhaltlich und formell ungenügend. Insbesondere enthält der Text bei Ziffer 2 unverhältnismässige oder unklar formulierte Vorgaben. Zudem ist der Entwurf in gewissen Bereichen restriktiver gefasst als Gesetz und Verordnung. Auch gibt der Entwurf zu wichtigen Interpretationsfragen keine Antworten. Im Gegenteil: Er wirft zusätzlich Fragen auf.
Der Weisungsentwurf regelt vieles, das in Gesetz und Verordnung schon geregelt ist. Solche sich wiederholende Bestimmungen sind deshalb zu streichen. Der Entwurf geht in Teilen auch über Gesetz und Verordnungen hinaus (so zum Beispiel bei der Einführung eines Gründungsprüfers bei Ziff. 3.2) oder widerspricht ihnen sogar.
Der vorliegende Weisungsentwurf enthält auch gesetzestechnische Widersprüche, die durch uneinheitlichen Sprachgebrauch entstehen sowie Normenwidersprüche, die zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen können. Wo nicht schon gestrichen, müssen solche Weisungsbestimmungen in Übereinstimmung mit Gesetz und Verordnung formuliert werden.
Ein weiterer, entscheidender Kritikpunkt betrifft die Kosten.
Die Einführung der Weisung in vorliegender Form würde zu einem kostspieligen Mehraufwand hinsichtlich zusätzlicher Dokumentation (die ausserdem auch von der Revisionsstelle zu prüfen und zu testieren wäre) führen. Bei einigen kleineren Anlagestiftungen sind die Ressourcen heute schon knapp bemessen. Diese Anlagestiftungen sind aufgrund ihrer einfachen Strukturen bezüglich Governance adäquat aufgesetzt. Erhöhte Kosten aufgrund nicht zwingend notwendiger, neuer Vorschriften könnten geschäftsverhindernd bzw. -belastend wirken. Letztlich müssten diese Kosten auf die Anleger überwälzt werden, was angesichts der laufenden Kostendiskussion bei Pensionskassen befremdet.
Höhere Kosten bei Anlagestiftungen könnten allenfalls dazu führen, dass sich auch grössere Provider nicht mehr für die Lancierung einer Anlagegruppe entscheiden, sondern für die Lancierung eines Fonds, der jedoch weniger auf die Anlagebedürfnisse der Pensionskassen eingeht und bei dem keine Mitspracherechte gewährt werden. Diese Tendenz ist schon heute bemerkbar (aufgrund anderer, restriktiver Bestimmungen bei den Anlagevorschriften der ASV). Deshalb sind die Kostenstrukturen bei Anlagestiftungen tief zu halten.
Auch Expert-Suisse übt (wie schon bei der Anhörung zum Thema Revisionsstellen) unüblich harte Kritik am Weisungsentwurf. Und auch Expert-Suisse verweist nachdrücklich auf fehlende Rechtsgrundlagen.
Wir können nicht erkennen, wie sich aus Art. 64a Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 BVG eine Kompetenzregelung ergibt, um Anforderungen an Anlagestiftungen festzulegen. Allenfalls ergäbe sich eine Regulierungsgrundlage basierend auf Art. 64a Abs. 1 Bst. c BVG, was jedoch u.E. zunächst juristisch abgeklärt werden sollte.
Die in Abschnitt 2 des Weisungsentwurfs festgehaltenen Anforderungen ergeben sich im Wesentlichen bereits aus bestehenden gesetzlichen oder regulatorischen Vorgaben, namentlich dem BVG , der BVV 2 sowie der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV). Insoweit erübrigt sich eine separate Abhandlung in der angedachten Weisung an die Anlagestiftungen. Im Übrigen sollte zudem juristisch abgeklärt werden , ob und inwieweit die OAK BV über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Anforderungen definieren kann.
Darüber hinaus sind zahlreiche Anforderungen in Abschnitt 2 unpräzise umschrieben, da mit unbestimmten bzw. nicht klar definierten Begriffen operiert wird. Zum Beispiel ist nicht klar, 3 l 6 was in Abschnitt 2.2 konkret unter «Infrastruktur» zu verstehen ist. Dies wiederum macht es schwierig bis unmöglich im Rahmen der Prüfung zu bestätigen, dass eben diese Infrastruktur ausreichend und angemessen vorhanden ist.
Abschliessend sei darauf hingewiesen, dass die im Weisungsentwurf ausformulierten Anforderungen an Anlagestiftungen u.E. in Teilen weitreichender sind als die bestehenden regulatorischen Vorgaben für Pensionskassen. Insoweit stellt sich die Frage, ob der Weisungsentwurf bereits die richtige Stossrichtung und Flughöhe aufweist.
Stellungnahme KGASt / Stellungnahme Expert-Suisse / Weisungsentwurf
NZZ: Vorlage zur AV2020 aufteilen
Werner Enz spricht sich in der NZZ für eine Aufteilung der nach seiner Ansicht überladenen und interventionistischen Reform zur Altersvorsorge 2020 aus. Sorgen bereiten ihm insbesondere die düsteren Aussichten in der AHV, deren Reform zügig an die Hand zu nehmen sei. Das BVG können hingegen noch etwas warten. Enz schreibt u.a:
Der Ständerat hat die von ihm just vor den diesjährigen Wahlen aus dem Hut gezauberte AHV-Erhöhung um 70 Franken unter anderem damit begründet, das Rückführen des gesetzlichen Rentenumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge (BVG) von 6,8 auf 6,0 Prozent für niedrige Einkommen abfedern zu wollen. De facto wäre es ein Leistungsausbau für alle, auch für viele, die den AHV-Obolus gar nicht nötig hätten. Und vor allem steht der wenig durchdachte Vorstoss in krassem Widerspruch zur Berset-Vorlage, die eine Vermischung von Reformelementen der ersten und zweiten Säule gerade nicht will. Die in den Wahlen gestärkten bürgerlichen Parteien müssen jetzt Führungsverantwortung übernehmen und diesen sozialpolitischen Querschläger entschärfen.
Es empfiehlt sich, in zwei Etappen voranzuschreiten, wobei die AHV-Reform zuerst und zügig an die Hand zu nehmen ist. Die Stabilisierung der ersten Säule ist wegen der absehbar hohen Abflüsse dringlich, eine BVG-Teilreform kann noch etwas warten. Ausserdem verdichtet sich nach der Lektüre der vor Jahresfrist präsentierten Botschaft zur Reform der «Altersvorsorge 2020» – und der Verweigerung nennenswerter Korrekturen durch Berset – der Eindruck, dass das Ganze viel zu kompliziert, zu überladen, zu interventionistisch ist. Die zum Glück zur Mehrzahl in der Nähe von Unternehmen angesiedelten Pensionskassen haben aus Eigeninitiative schon viel unternommen, um die BVG-Renten auf der Basis von realistischen Parametern zu fixieren; auch da zwingen die Demografie – und niedrige Anlageerträge – zu Anpassungen, aber die erfolgen in der Realität ohnehin. Verantwortungsvoll handelnde Stiftungsräte von Pensionskassen sorgen in ihrem Einflussbereich für Ordnung.
NZZ: Markttest für den «Zukunftsfonds»
Die NZZ befasst sich mit der im vergangenen Jahr vom Parlament angenommene Motion Graber zur Bildung eines “Zukunftsfonds” für Pensionskassen. Eines der hauptsächlichen Probleme bildet dabei das Fehlen grösserer Risikokapitalfonds für Vorsorgeeinrichtungen.
Die Zeitung schreibt dazu: “Das könnte sich demnächst ändern. Eine Gruppe von Finanzspezialisten um Jean-Philippe Tripet, Gründer der Zürcher Finanzgesellschaft Aravis, plant die Etablierung eines Schweizer Fonds für Pensionskassen, der mittelfristig etwa 300 bis 500 Mio. Fr. in innovative Jungunternehmen stecken soll. Das Kapital soll auf 50 bis 70 Beteiligungen verteilt sein. Die angestrebte Durchschnittsrendite liegt laut Tripet «im Minimum» bei 8% pro Jahr, man erwarte aber 12 bis 14%. Die Sondierungsgespräche mit Pensionskassen seien nun am Anlaufen. (…)
Der Schweizer Markt ist relativ klein. In den letzten Jahren wurden hierzulande jeweils 300 Mio. bis 450 Mio. Fr. neu in Jungunternehmen investiert, davon laut einer Schätzung etwa 30 Mio. Fr. durch Pensionskassen. Es frage sich, ob die bei Risikokapital nötige Diversifikation bei einem reinen Schweizer Fonds erfüllt werden könne, sagt Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands. Der geplante Fonds biete aber eine zusätzliche Investitionsmöglichkeit. Bald wird sich zeigen, wie gross das Interesse ist. Bis Mitte 2016 wollen die Initianten mindestens die ersten 200 Mio. Fr. beisammenhaben.”
NZZ / Aravis / Motion Graber
PK-Statistik 2014: Provisorische Ergebnisse
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