Die NZZ ist offenbar in Besitz verwaltungsinterner Unterlagen aus dem BSV gelangt, die Infos über geplante Massnahmen bei der Reform der Ergänzungsleistungen enthalten. Dabei wird auch die Frage der Kapitalbezüge als PK-Leistungen behandelt. Die Zeitung schreibt:
Aus den verwaltungsinternen Unterlagen, die der NZZ vorliegen, geht hervor, dass Berset an der Idee festhält, den Kapitalbezug einzuschränken. Sein Gesetzesentwurf verfolgt das Ziel, die zweite Säule möglichst für die Finanzierung des Lebensabends zu reservieren. Die PK-Gelder sollen nicht verspekuliert werden. «Kapitalauszahlungen erhöhen das Risiko, dass Versicherte im Vorsorgefall nicht mehr über genügend Renteneinkommen verfügen und auf EL angewiesen sind», heisst es in den Unterlagen. (…)
Aus diesem Grund schlägt Berset dem Bundesrat zwei Optionen vor: In der ersten Variante würde der Kapitalbezug ganz verboten, in der zweiten Variante auf 50 Prozent beschränkt. In beiden Fällen wäre nur der obligatorische Teil des PK-Guthabens von den Restriktionen betroffen. Die Folgen eines solchen Entscheids wären substanziell: Allein im Jahr 2013 haben 34’840 Personen ihr Altersguthaben oder einen Teil davon in Kapitalform bezogen, insgesamt 5,9 Milliarden Franken.
Ganz stoppen möchte Berset den Vorbezug der zweiten Säule für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Auch hier bestehe «ein erhebliches Risiko», dass die vorbezogenen Gelder verschwinden und für die Altersvorsorge nicht mehr zur Verfügung stehen. Jeder Zehnte, der für eine Firmengründung seine Pensionskasse eingesetzt habe, verliere sein Alterskapital ganz oder teilweise, lautet das Ergebnis einer Studie, die das Departement bestellt hat. Auch hier betrifft die geplante Einschränkung nur den obligatorischen Teil der zweiten Säule.