Werner Enz spricht sich in der NZZ für eine Aufteilung der nach seiner Ansicht überladenen und interventionistischen Reform zur Altersvorsorge 2020 aus. Sorgen bereiten ihm insbesondere die düsteren Aussichten in der AHV, deren Reform zügig an die Hand zu nehmen sei. Das BVG können hingegen noch etwas warten. Enz schreibt u.a:
Der Ständerat hat die von ihm just vor den diesjährigen Wahlen aus dem Hut gezauberte AHV-Erhöhung um 70 Franken unter anderem damit begründet, das Rückführen des gesetzlichen Rentenumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge (BVG) von 6,8 auf 6,0 Prozent für niedrige Einkommen abfedern zu wollen. De facto wäre es ein Leistungsausbau für alle, auch für viele, die den AHV-Obolus gar nicht nötig hätten. Und vor allem steht der wenig durchdachte Vorstoss in krassem Widerspruch zur Berset-Vorlage, die eine Vermischung von Reformelementen der ersten und zweiten Säule gerade nicht will. Die in den Wahlen gestärkten bürgerlichen Parteien müssen jetzt Führungsverantwortung übernehmen und diesen sozialpolitischen Querschläger entschärfen.
Es empfiehlt sich, in zwei Etappen voranzuschreiten, wobei die AHV-Reform zuerst und zügig an die Hand zu nehmen ist. Die Stabilisierung der ersten Säule ist wegen der absehbar hohen Abflüsse dringlich, eine BVG-Teilreform kann noch etwas warten. Ausserdem verdichtet sich nach der Lektüre der vor Jahresfrist präsentierten Botschaft zur Reform der «Altersvorsorge 2020» – und der Verweigerung nennenswerter Korrekturen durch Berset – der Eindruck, dass das Ganze viel zu kompliziert, zu überladen, zu interventionistisch ist. Die zum Glück zur Mehrzahl in der Nähe von Unternehmen angesiedelten Pensionskassen haben aus Eigeninitiative schon viel unternommen, um die BVG-Renten auf der Basis von realistischen Parametern zu fixieren; auch da zwingen die Demografie – und niedrige Anlageerträge – zu Anpassungen, aber die erfolgen in der Realität ohnehin. Verantwortungsvoll handelnde Stiftungsräte von Pensionskassen sorgen in ihrem Einflussbereich für Ordnung.