George Sheldon: Höheres Rentenalter heisst nicht höhere Arbeitslosigkeit
George Sheldon, Professor für Arbeitsmarktökonomie an der Universität Basel, befasst sich in einem Beitrag in der FuW mit der Frage, welche arbeitsmarktlichen Folgen aus einer Erhöhung des Rentenalters zu erwarten sind und allenfalls flankierende Massnahmen angezeigt wären. Zudem wird der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen die Staffelung der Altersgutschriften auf die Beschäftigungs-Chancen älterer Arbeitnehmern hat. Sheldon schreibt:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Arbeitsmarktlage älterer Erwerbspersonen hierzulande keineswegs so prekär ist, dass breit angelegte flankierende Massnahmen angezeigt wären. Zwar stimmt es, dass Arbeitslose von 60 Jahren oder älter länger brauchen als Jüngere, um eine neue Stelle zu finden – gegenwärtig rund zehn Monate im Durchschnitt, verglichen mit knapp sechs Monaten im Allgemeinen.
Doch Arbeitnehmer in dieser Altersklasse sind derart selten von Arbeitslosigkeit betroffen, dass ihre Arbeitslosenquote trotz der wesentlich längeren Stellensuchdauer deutlich unter dem allgemeinen Durchschnitt liegt. Im Jahr 2015 betrug die Differenz einen Prozentpunkt: 2,5% bei über 59-Jährigen, verglichen mit 3,5% allgemein. Das heisst: Arbeitslosigkeit ist unter älteren Erwerbspersonen zwar hartnäckig, aber eher eine Seltenheit und bei weitem kein weit verbreitetes Problem.
Zudem hat sich die relative Arbeitsmarktlage älterer Arbeitnehmer in den vergangenen zehn Jahren trendmässig verbessert. Sie werden gegenüber dem allgemeinen Durchschnitt noch seltener arbeitslos, suchen weniger lange nach einer neuen Stelle als früher und weisen als Folge eine fallende Arbeitslosenquote auf.
BVK: Machtspiel des VPOD
Die an schrillen Schlagzeilen nicht arme Geschichte der kantonalzürcherischen Pensionskasse erlebt diesbezüglich ein weiteres Kapitel. Der VPOD ist mit der Performance seiner Vertreter im Stiftungsrat nicht zufrieden und stellt eine Liste auf mit neuen Kandidaten für die bevorstehenden Wahlen auf, die sich offenbar alle bereit zeigen, sich dem Gewerkschaftsdiktat zu unterwerfen. Die NZZ schreibt dazu:
Der Grundsatzstreit entzündet sich hauptsächlich an der Frage, ob der auf dieses Jahr hin wirksame Vorsorgeplan 2017 angemessen ist – oder einer Demontage der Kasse gleichkommt, wie es der VPOD formuliert. Konkret beträgt der technische Zinssatz nur noch 2 Prozent, zudem wurden die Sparbeiträge um 15 Prozent erhöht. Für Abfederungsmassnahmen wurden 950 Millionen Franken reserviert.
Am Dienstag (28.3.17) nun hatten Christoph Lips und der VPOD ihren grossen Auftritt. Im Zentrum Karl der Grosse in Zürich erklärten sie, was der Stiftungsrat alles falsch gemacht habe und warum sie in den bevorstehenden Wahlen ihre eigenen Leute nicht mehr unterstützten, und sie präsentierten gleich 9 Kandidatinnen und Kandidaten für die 9 Sitze der Arbeitnehmer im 18-köpfigen Stiftungsrat der BVK. (…)
“La retraite à 62 ans, ça coûte cher?”
C’est le rêve de beaucoup: quitter le monde du travail avant l’âge légal de la retraite. Mais il ne peut se réaliser sans une stratégie financière adaptée et bien préparée. Conseils.
Massiv negatives Umlageergebnis der AHV
Die AHV schliesst das Jahr 2016 mit einem negativen Umlageergebnis von -766 Millionen Franken ab. Diese Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr liegt in dem Trend, der seit mehreren Jahren anhält. Seit 2014 ist das Umlageergebnis negativ. Das Anlageergebnis des AHV-Ausgleichsfonds (1‘083 Millionen Franken) als auch die vom Bund bezahlten Zinsen auf die IV-Schuld (122 Millionen Franken) konnten, im Gegensatz zum Vorjahr, das Betriebsergebnis ins Positive rücken. Somit ist das Betriebsergebnis 2016 mit 439 Millionen Franken deutlich höher als das Betriebsergebnis des Vorjahres (-559 Millionen Franken).
Das Umlageergebnis der IV (692 Millionen Franken) ist leicht angestiegen. Das positive Anlageergebnis des IV-Ausgleichsfonds (131 Millionen Franken) hat das Betriebsergebnis (823 Millionen Franken) damit verbessert. Das positive Betriebsergebnis erlaubte es, die IV-Schuld gegenüber der AHV weiter zu tilgen. Die Forderung der AHV an die IV verringerte sich somit auf 11’406 Millionen Franken.
Mitteilung BSV / NZZ / FuW
PK-Ausweis: “Eigentlich ganz einfach”
Jedes Jahr aufs Neue flattert der Pensionskassen-Ausweis ins Haus. Es ist kein Buch mit sieben Siegeln. Wie man ihn liest und warum in der Regel ein kurzer Blick darauf genügt, will der Beitrag in der Serie «Pensionskassen» der NZZamSonntag aufzeigen.
AV2020: Referendum angekündigt
(sda) · Am gleichen Tag, an dem die SGB-Delegierten mit deutlicher Mehrheit der Ja-Parole zur Altersvorsorge 2020 zustimmten (Bild), schlossen sich in Bern verschiedene Westschweizer Organisationen zu einem Referendumskomitee zusammen. «Die Reform, die vom Parlament beschlossen wurde, ist keine gute Reform, weder für die Rentner noch für die Frauen oder für die Arbeitnehmenden», sagte Manuela Cattani, Präsidentin der Genfer Gewerkschaftsdachorganisation CGAS, vor den Medien. Für sie steht die Angleichung des Frauenrentenalters nicht zur Debatte, solange die Lohngleichheit nicht umgesetzt ist. Valérie Borloz vom Gewerkschaftsbund Waadt bezeichnete die Reform der Altersvorsorge als «Operation zur Rettung der zweiten Säule». Bei der AHV hätten sich bisher alle Katastrophenszenarien als falsch erwiesen. Im Referendumskomitee vertreten sind derzeit neben der CGAS und dem Gewerkschaftsbund Waadt die VPOD-Sektionen Waadt und Genf, die Organisation SolidaritéS, das Mouvement Populaire des Familles, die Partei der Arbeit und die Rentnerorganisation AVIVO.
Überall ist Zucker
pw. Gesunde Ernährung verlängert das Leben (wahrscheinlich), was Konsequenzen für den Umwandlungssatz hat (bekanntlich), womit ein Hinweis auf den Kommentar meines Freundes Hansruedi Olpe in der NZZ zum Thema “Zuckerdebatte” in dieser Spalte mehr als gerechtfertigt ist. Vorbehalte habe ich lediglich wegen seiner Hoffnung auf Staat und Besteuerung zur Vermehrung unseres Glücks und unserer Lebensqualität.
Gewerkschaftsbund beschliesst Ja-Parole
Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) beschliessen die Ja-Parole zur Reform der Altersvorsorge. Der Entscheid fiel mit 98 zu 21 Stimmen. Der Tages-Anzeiger hält dazu fest:
Begeistert war niemand, doch viele Delegierte hoben die Vorzüge der Vorlage hervor: Dank des gewerkschaftlichen Einsatzes und der guten Arbeit im Ständerat sei aus einer Abbau- eine Ausbauvorlage geworden. «Es ist vorbei mit dem Aushungern der AHV», stellte der Berner SP-Nationalrat Corrado Pardini mit Blick auf den Zuschlag fest. Rechsteiner sprach von einer Weichenstellung für die Stärkung der AHV. Erstmals seit Jahrzehnten gebe es wieder mehr Lohnprozente für die Sozialversicherung. Die Vorlage sei ein«Mischpaket», doch sie lege den Grundstein für sozialen Fortschritt.
Am vergangenen Samstag hatten bereits die SGB-Mitglieder Unia und VPOD beschlossen, die Rentenreform zu unterstützen. Geschlossen wird die Linke aber nicht marschieren. Gleichentags wollen Westschweizer Gewerkschafter und Frauenorganisationen in Bern ein Nein-Komitee gründen. Die Volksabstimmung findet am 24. September statt.
Neurentenstatistik 2015, Unterschiede nach Geschlecht und Alter
Rund 33’000 Personen bezogen im Jahr 2015 erstmals eine Altersrente aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule), etwa 41’000 Personen liessen sich ein Alterskapital aus der 2. Säule auszahlen. Männer erhielten deutlich höhere Leistungen aus der 2. Säule als Frauen. Renten, die vor dem gesetzlichen Rentenalter bezogen wurden, waren im Durchschnitt am höchsten. Dies sind erste Resultate der Neurentenstatistik, einer neuen Erhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Eine neu ausgerichtete Altersrente (Erstbezug) aus der beruflichen Vorsorge betrug im Jahr 2015 für Männer im Monat durchschnittlich 3278 Franken, für Frauen 1839 Franken. Die entsprechenden Werte für Kapitalauszahlungen lagen bei knapp 210’000 Franken für Männer und etwa 93’000 Franken für Frauen.
Die Höhe der Leistungen unterscheidet sich auch nach Altersgruppen. In der beruflichen Vorsorge erhielten Männer, die das gesetzliche Rentenalter von 65 Jahren bei ihrem Erstbezug nicht erreicht haben, im Durchschnitt die höchsten Renten (4242 Franken im Monat), gefolgt von den Männern, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus gearbeitet haben (3066 Franken). Mit 2306 Franken am tiefsten sind die Altersrenten der ordentlich pensionierten Männer.
Knapp 16″000 Personen bezogen im Jahr 2015 aus eine Kapitalleistung im Rahmen der Wohneigentumsföderung aus der beruflichen Vorsorge, davon 41 Prozent Frauen. Die durchschnittliche Bezugshöhe belief sich auf etwa 77’000 Franken.
Helvetia CEO: «Die Versicherer hat man im Regen stehen lassen»
Die Handelszeitung hat Philip Gmür, CEO der Helvetia Versicherung, interviewt. Dabei kam auch die Altersvorsorge 2020 zur Sprache. Auszüge:
Vor einer Woche wurde nach viel Hin und Her im Parlament die Rentenreform 2020 beschlossen. Sind Sie zufrieden?
Bei mir herrscht eine relative Unzufriedenheit. Auf der einen Seite bin ich zufrieden, dass es gelungen ist, einen Schritt in die richtige Richtung zu gehen. Wir haben eine Angleichung des Rentenalters von Mann und Frau und der Umwandlungssatz sinkt. Richtig ist auch, dass die Leistungsreduktionen kompensiert werden.
Weshalb sind Sie unzufrieden?
Ich finde es falsch, dass die Kürzungen der zweiten Säule nicht dort kompensiert werden, sondern über eine Erhöhung der AHV-Renten. Und dann haben die Parlamentarier in letzter Minute zwei Bestimmungen zur Trennung von Risiko- und Sparprozess, die für uns No-Gos waren, wieder reingenommen. Die Versicherer hat man im Regen stehen lassen.
Es geht um eine Mischrechnung. Heute können Sie die Löcher beim Alterskapital über eigentlich zu hohe Risikoprämien stopfen. Das soll nicht mehr möglich sein. Die Risikoprämien sind nicht zu hoch.
Wenn wir gezwungen sind, diese Prozesse zu trennen, verlieren wir jedoch Gestaltungsmöglichkeiten. Das führt dazu, dass KMU vermutlich schlechtere Konditionen erhalten. Wir müssen aber die konkreten Auswirkungen erst noch analysieren.
Das heisst, Sie stellen sich allenfalls gegen die Reform?
Wir müssen eine Güterabwägung vornehmen. Und bevor wir das getan haben, kann ich die Vorlage nicht unterstützen.
Sie spielen mit dem Feuer. Seit Jahren verlangen Sie nach Reformen. Sie können sich ein Nein doch gar nicht leisten.
Diese Frage müssen wir uns genau so stellen. Aus Sicht des Werkplatzes Schweiz und der Jungen sind die 70 Franken mehr AHV-Rente aber eine enorme, zusätzliche Belastung.
Ihr Verband hat bis in die letzten Minuten gegen die erwähnten Bestimmungen gekämpft. Hat man Ihnen am Ende signalisiert: Ihr kriegt die Senkung des Umwandlungssatzes, also seid zufrieden?
Ich möchte nicht mutmassen, was dazu geführt hat, dass am Ende das bürgerliche Lager von FDP und SVP gekippt ist.
Normalerweise sind das Ihre Parteien.
Wir wurden vom Sinneswandel überrascht. Es ist aber wichtig, dass wir eine Rentenreform haben, die beim Volk auf Akzeptanz stösst. Die Zeit läuft gegen uns.
Wie viele Ihrer Probleme löst die geplante Senkung des Umwandlungssatzes?
Nur einen Teil. Auch die Senkung auf 6 Prozent ist ein politischer Kompromiss. Wir haben dazu Hand geboten, haben aber auch immer gesagt, dass ein mathematisch korrekter Umwandlungssatz zwischen 5 und 5,5 Prozent liegen müsste. Heute fehlen im Schnitt 40’000 Franken pro Neurentner. Mit dem neuen Umwandlungssatz sind es immer noch 24’000 Franken. Das ist also erst der halbe Weg.
PK-Winterthur: Neues Sanierungspaket
Der Winterthurer Stadtrat hat beschlossen, für die angeschlagene Pensionskasse der Stadt Winterthur Rückstellung in der Höhe von 144 Millionen Franken vorzunehmen. Zu schlecht präsentiere sich die Situation der Pensionskasse im Umfeld stark gesunkener Zinsen und eines hohen Rentnerbestands. Die Rückstellung geschieht bereits mit der Rechnung 2016, wie der Landbote schreibt.
Als das Stimmvolk 2013 Ja sagte zur Verselbständigung der Pensionskasse, sprach es bereits rund 175 Millionen Franken für die Sanierung. Eigentlich hatten alle gehofft, die Stadt sei damit ihre Verpflichtungen los. Doch die Stadt musste weiter Geld einschiessen, zuletzt vor rund einem Jahr noch einmal 60 Millionen Franken aus Rückstellungen. Trotzdem ist der Deckungsgrad noch immer tief, er lag 2016 bei 94,4 Prozent.
Die Stadt prüfte verschiedene Möglichkeiten. So könnte sie die bisherige Sanierung über Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiterführen. Das würde jedoch über 20 Jahre dauern. Das ist jedoch von Gesetzes wegen nicht zulässig, eine Sanierung darf maximal 10 Jahre dauern. Eine andere Variante wäre, die Beiträge auf das Maximum anzuheben. Die Abzüge für Angestellte würden dann 2,55 Prozent des Lohnes ausmachen.
Beat Zaugg von Aon zu inrate
Beat Zaugg ist neu als Managing Partner und Mitglied der Geschäftsleitung für die Produktentwicklung und Kundenbetreuung bei inrate, einer Nachhaltigkeits-Ratingagentur, zuständig. Er übernimmt in dieser Funktion auch die Gesamtverantwortung für die Inrate AG. Zuvor war er Leiter Investment Consulting Schweiz bei Aon Hewitt. Beat Zaugg hat einen Master in Volkswirtschaft der Universität Bern und ist ein CFA Charterholder.
Cash-talk mit Stephan Thurnherr VZ
Die Umwandlungssätze der zweiten Säule sinken massiv. Wie hoch dadurch die künftige Renteneinbusse sein wird und wie diese abgefedert werden kann, sagt Vorsorgeexperte Stefan Thurnherr vom Vermögenszentrum im cash-Talk.
AV2020: ASIP befragt seine Mitglieder
Die SP will mit einer Urabstimmung die Reihen schliessen, der Pensionskassenverband hat bei seinen Mitgliedern eine Umfrage gestartet, um deren Meinung zur Altersvorsorge 2020 zu eruieren. Man möchte wissen, ob mit Blick auf die Abstimmung auf die Unterstützung der Mitglieder gezählt werden kann.
Gefragt wird u.a., ob man mit der bisherigen Stossrichtung des Verbands bei der AV2020 einverstanden ist, wobei diese die Zustimmung zum Parlamentsbeschluss bedeutet und entsprechende Aktivitäten im Rahmen des Abstimmungskampfes. Der ASIP sieht vor, dazu Informationsmaterial bereitzustellen und möchte wissen, ob dieses von den Pensionskassen auch eingesetzt würde.
Das Vorsorgeforum hat derweil eine offene Umfrage gestartet zur Vorlage wie vom Parlament verabschiedet . Beteiligt haben sich bisher grossmehrheitlich Personen aus dem Umkreis der beruflichen Vorsorge. Die Resultate werden im nächsten Newsletter publiziert.
OAK: Revidierte Weisungen für Vermögensverwalter
Die Zulassung von Vermögensverwaltern in der beruflichen Vorsorge durch die OAK BV wurde auf den 1. Januar 2014 eingeführt. Sie ist auf drei Jahre befristet. Vor Ablauf der drei Jahre ist ein neues Zulassungsgesuch einzureichen.
Im Hinblick auf diese zweite Zulassungsrunde und die bis anhin gewonnenen Erfahrungen, wurden die Weisungen Vermögensverwalter revidiert. Die Anpassungen wurden gemäss Darstellung der OAK auf ein Minimum beschränkt. Insbesondere, da mit der geplanten Regulierung im Finanzinstitutsgesetz die Vermögensverwalter in der beruflichen Vorsorge unter die Aufsicht der FINMA bzw. neu zu gründenden Aufsichtsorganisationen gestellt werden.
Kernpunkte der Anpassung der Weisungen Vermögensverwalter sind:
- Vereinheitlichung von Definitionen mit denjenigen in den neuen Weisungen 01/2016 „Anforderungen an Anlagestiftungen“
- Präzisierungen und Klarstellungen bei den Voraussetzungen an die betriebliche Organisation sowie Schaffung von Vorhersehbarkeit durch schriftliches Festhalten der sich anlässlich der ersten Zulassungsrunde gebildeten Praxis
- Konkretisierung des Zulassungs- und Mutationsverfahrens.








