Für Pensionskassen wird es immer schwieriger, zwischen Beiträgen, Leistungen und Anlageerträgen ein finanzielles Gleichgewicht zu wahren. Der Ökonom Andreas Christen und Strategieberater Steffen Graf, beide bei der Credit Suisse, warnen in Ausgabe 20/14 der AWP-Nachrichten vor ausufernden Umverteilungseffekten. Die Lösung des Problems: Senkung des Mindestumwandlungssatzes.
Abgesehen von einer Solidargemeinschaft hinsichtlich versicherungstechnischer Risiken Invalidität und Tod sind im System der beruflichen Vorsorge Umverteilungselemente nicht vorgesehen. Insofern sollte eine zunehmende Alterung der Gesellschaft keine grundsätzlichen Spannungen mit sich bringen. Zumindest im Beitragsprimat konsumiert im Durchschnitt jeder Rentenbezüger das von ihm angesparte Alterskapital.
Kritischer wird die zunehmende Alterung erst dann, wenn auch in die 2. Säule Umverteilungseffekte Einzug halten, welche zu Lasten einer Gruppe – beispielsweise der aktiv Versicherten – eine andere Gruppe bevorteilt. Eine grosse Mehrheit der befragten Pensionskassen sieht denn auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung einen zu hohen Umwandlungssatz als grösste Herausforderung für ihre Vorsorgeeinrichtung an, gefolgt von der Erwartung beziehungsweise Notwendigkeit höherer Sparbeiträge, schreiben Christen und Graf.

Felix Gutzwiller hat in einem Postulat die Prüfung einer dezentralen Abfederung der Auswirkungen einer Senkung des Umwandlungssatzes gefordert. Gutzwiller will damit Alternativen zur Pool-Lösung schaffen, wie sie offenbar dem Bundesrat vorschwebt. P.Rechsteiner hält davon nichts und erwartete nur Nachteile für Versicherte in schwachen Kassen. BR Berset glaubt ebenfalls, dass eine solche Lösung nicht für alle Kassen gangbar wäre. Das Postulat wurde mit 27:8 Stimmen angenommen.
Das BSV hat erneut eine Ausschreibung publiziert. Sie betrifft dieses Mal die viel diskutierten und leider im Detail wenig bekannten Umverteilungseffekte. In der Auseinandersetzung um den Umwandlungssatz spielen sie bekanntlich eine äusserst wichtige Rolle. Es ist deshalb zu begrüssen, wenn das BSV versucht, vermehrte Transparenz zu schaffen. Die ausgeschriebene Machbarkeitsstudie sieht vor, anhand konkreter Fälle verschiedene Formen des Transfers zwischen Arbeitnehmenden/Arbeitgebern und Pensionierten zu identifizieren sowie Methoden zur Schätzung entsprechender finanzielle Volumen aufzuzeigen. Die Eingabefrist für die Offerten ist der 26. August 2013.