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In Schweden werden die Renten automatisch an die Lebenserwartung angepasst. Das während des ganzen Erwerbslebens angehäufte Altersguthaben der Versicherten wird beim Pensionierungsbeginn mit einem Annuitätsdivisor, der die aktuelle Lebenserwartung spiegelt und von seiner Funktion her dem Umwandlungssatz in der schweizerischen beruflichen Vorsorge entspricht, in eine lebenslange Rente umgewandelt. Je länger die Pensionierung hinausgeschoben wird, desto höher fällt die Rente aus. Jüngere Berufstätige müssen länger arbeiten, wenn ihr Rentenniveau (Rente in Prozenten des Vorpensionierungseinkommens = Ersatzquote)  gleich hoch sein soll wie dasjenige der älteren Kollegen (vgl. Tab.).

Im Gegensatz zu Schweden wird in der schweizerischen Altersvorsorge nicht mit einer realistischen Lebenserwartung gerechnet. In der beruflichen Vorsorge basiert der Mindestumwandlungssatz auf der Lebenserwartung Ende der achtziger Jahre. Deshalb kommt es in der zweiten Säule über den Zugriff auf die Guthaben der Erwerbsbevölkerung und das Überobligatorium zu massiven und systemwidrigen Umverteilungen. In der AHV stammen die versicherungstechnischen Grundlagen für die Bestimmung der Kürzung beim Rentenvorbezug und der Zuschläge beim Rentenaufschub aus den frühen neunziger Jahren. Seit 1990 ist aber die durchschnittliche Lebenserwartung im Alter 65 um mehr als 3 Jahre gestiegen. Ihre unzureichende Berücksichtigung wird das in wenigen Jahren zu erwartende finanzielle Ungleichgewicht in der ersten Säule verstärken.

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