Swisscanto hat an ihrem traditionellen Herbstgespräch zur Situation der 2. Säule einige positiv stimmende Daten zur Entwicklung von Performance und Deckungsgrad im laufenden Jahr bekannt gegeben. Trotz der anhaltenden Währungsturbulenzen und Eurokrise haben sich insbesondere Aktien gut entwickelt. Der Pictet-Index BVG 25 legte seit Jahresbeginn um 6,7% zu, BVG 25plus um 6,9%. Entsprechend haben sich die Deckungsgrade verbessert. Aufgrund eigener Hochrechnungen kommt Swisscanto laut Othmar Simeon per Ende August für die privaten Kassen auf einen durchschnittlichen Deckungsgrad von 107% (Ende 2011: 103%). Bei den öffentlichen Kassen erreichen jene mit Vollkapitalisierung (keine Staatsgarantie) 99 (95)%, die mit Teilkapitalisierung 75 (72)%. Das Jahr ist damit nach Einschätzung von Swisscanto besser als erwartet verlaufen und dürfte eine Performance zwischen 6 und 8% ergeben. Dazu beigetragen hat nicht zuletzt die Stabilisierungspolitik der Nationalbank, welche den Kassen Währungsverluste erspart hat.
Die weitere Kapitalmarktentwicklung sieht aufgrund der von der EZB abgegebenen Garantien ebenfalls recht gut aus. Die meisten Aktienmärkte sind laut Peter Bänziger, CIO von Swisscanto, unterbewertet. Dies weniger in der Schweiz als insbesondere in der EU, wo die Unterbewertung einen historischen Höchststand erreicht hat. Die Wirtschaftsaussichten sind hingegen weniger rosig. Die höchste Wahrscheinlichkeit wird für die Weltwirtschaft einem Szenario mit Stagflation eingeräumt (60%), es folgen “Japanisierung” (25%), Depression (10%) und rasche Erholung (5%).
Also Entwarnung für die 2. Säule mit dem steten Ruf der Kassen nach einer weiteren Senkung des Umwandlungssatzes? Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, warnte, dass mit den politischen Entscheiden nicht mehr allzu lange zugewartet werden dürfe. Den meisten Kassen fehlen ausreichende Schwankungsreserven. Es gehe nicht um Abbau, sondern um Sicherung der Leistungen. Die folgenden Fragen müssten beantwortet werden: Finanzierung bei tiefem Zinsniveau und DG, Anpassung der Leistungsparameter, Anstieg der Lebenserwartung und Generationensolidarität (Umverteilung). Der ASIP favorisiert eine UWS-Anpassung mit flankierenden Massnahmen, um das bestehende Leistungsziel (incl. AHV 60%) garantieren zu können. Ein Ausgleich für die UWS-Senkung über die AHV wird angesichts der Tatsache, dass diese in wenigen Jahren massiv mit den Auswirkungen der Demographie zu kämpfen haben wird, entschieden abgelehnt.
Konrad verwies bezüglich UWS-Anpassung schliesslich darauf, dass viele Pensionskassen ihren Umwandlungssatz sozialpartnerschaftlich bereits auf ein Niveau gesenkt hätten, das von den Gewerkschaften als unakzeptabel qualifiziert werde.

Ende Dezember 2011 hat das Eidgenössische Departement des Innern die Anhörung zum Bericht zur Zukunft der 2. Säule eröffnet, welche am 30.4. endete. Der Bericht enthält eine umfassende Problemanalyse und Lösungsansätze zu den verschiedenen Reformpunkten, insbesondere zum Mindestumwandlungssatz, zur Legal Quote und zu den Verwaltungskosten. Die Ergebnisse der Anhörung fliessen in eine Reformagenda des Bundesrates ein, welche dem Parlament vorgelegt wird. Das BSV hat nun den 70seitigen Bericht mit den Ergebnissen der Anhörung publiziert. Die Autoren des Berichts enthalten sich jeglicher Wertung und beschränken sich darauf, im Detail die Antwortenden zu allen Fragen gemäss ihrer Meinung aufzulisten, wobei über die berühmt gewordenen “eher ja” und “eher nein” auch die ausgeschriebenen Kommentare teils ausführlich zitiert werden.
Die Gewerkschaft Travail.Suisse hat sich auf ihrer Website zur Erhöhung des Mindestumwandlungssatzes geäussert. Sie hält fest, dass sie die gestiegene Lebenserwartung und die tiefen Renditen anerkennen würde. Eine Senkung des UWS schliesse sie deshalb nicht apriori aus. Als Voraussetzung dafür fordert sie aber Ausgleichsmassnahmen zur Garantie der Rentenhöhe. Den Satz aus dem Gesetz zu nehmen hält sie für politisch inakzeptabel. Der Satz sei keine rein technische Grösse. Travail.Suisse schreibt: “Soll eine Senkung des MUS (UWS) sozialverträglich und mehrheitsfähig sein, müssen die Renten unabhängig von der Höhe des Umwandlungssatzes gesichert werden. Die langfristig zentrale Massnahme zur Sicherung der Rentenhöhe ist für Travail.Suisse die weitere Senkung des Koordinationsabzuges. Diese hat sich in der 1. BVG-Revision bewährt und entspricht einer Erhöhung des versicherten Verdienstes. Die Senkung des Koordinationsabzugs wirkt gezielt im BVG-Obligatorium und wertet die heute im BVG benachteiligte Teilzeitarbeit auf. Das ist gesellschaftspolitisch und auch angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels absolut notwendig.”Als weitere Ausgleichsmassnahme schlägt die Gewerkschaft eine Ausgleichszahlung über die AHV vor. Die Zusatzfinanzierung hätte der Bund zu übernehmen.