SDA. Der Ständerat will wie der Nationalrat für 2023 den vollen Teuerungsausgleich für AHV-Rentnerinnen und -Rentner. Er hat am Montag entsprechenden Motionen von SP und Mitte zugestimmt.
Paul Rechsteiner (SP/SG) und Pirmin Bischof (Mitte/SO) verlangten in inhaltlich übereinstimmenden Motionen die Anpassung der AHV- und IV-Renten sowie der Ergänzungsleistungen gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise, und dies spätestens bis Anfang 2023. Zudem soll der Bundesrat dem Parlament ein Konzept dazu vorlegen, wie die Renten bei einer Teuerung von mehr als zwei Prozent künftig regelmässig angepasst werden können.
Der Pensionskassenverband hält in einer Mitteilung zum Vorgehen der SGK-S bei der BVG-Reform fest:
Die SGK-S hat bedauerlicherweise erneut keinen Entscheid bezüglich der BVG-Reform getroffen. Damit muss die Beratung im Ständerat verschoben werden. Der ASIP appelliert an die SGK-S, auf unrealistische und teure Sonderlösungen zu verzichten und sich dem Kompromiss des Nationalrats anzuschliessen. Dieser ist ausgewogen, erreicht die Ziele der Reform und reduziert die Umverteilung. (…)
Letztlich geht es darum, mit einer fairen Lösung die langfristige Sicherung der BVG-Renten im Kapitaldeckungsverfahren zu gewährleisten, ohne die Generationensolidarität überzustrapazieren und dafür vor allem die Umverteilung deutlich zu reduzieren. Zudem sollte die Reform für die Versicherten und Arbeitgebenden finanziell tragbar und durch die Pensionskassen auch operativ umsetzbar sein.
SGK. Die SGK-S beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit (21.043) anzunehmen. Mit diesem Gesetz soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, gewisse Regeln, die sich die Versicherer in diesem Bereich selbst gesetzt haben, für verbindlich zu erklären.
Mit 6 zu 5 Stimmen hat sich die Kommission wie der Nationalrat dafür ausgesprochen, die Ausbildungsverpflichtung und die Vergütungsbegrenzung auf Vermittlerinnen und Vermittler zu beschränken, die nicht mit einem Arbeitsvertrag an den Versicherer gebunden sind. (…) Die Kommission weicht lediglich in einem Punkt von den Beschlüssen des Nationalrates ab, indem sie vorsieht, dass die Versicherer vor der Allgemeinverbindlichkeitserklärung angehört werden (7 zu 4 Stimmen). Die Vorlage ist damit bereit für die Herbstsession.
Nachdem der Ständerat in der Sommersession die BVG-Reform (20.089) für weitere Abklärungen an die Kommission zurückgewiesen hatte, will sich die SGK-S die nötige Zeit nehmen, um die Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration sorgfältig auszutarieren. Die Vorlage wird deshalb noch nicht behandlungsreif sein für die Herbstsession. Die Kommission bekannte sich jedoch nochmals zu den geplanten substanziellen Verbesserungen für Angestellte mit tiefen Löhnen und solchen mit mehreren Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern.
Parlamentarische Initiative; Eingereicht von Christian Dandrès, SP:
Die Bestimmungen über die Sammelstiftungen in der beruflichen Vorsorge sind so zu ändern, dass:
a. alle Personen, die im Rahmen der obligatorischen beruflichen Vorsorge bei einer Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung versichert sind, eine einzige Risikogemeinschaft bilden, ungeachtet dessen, dass sie bei verschiedenen Arbeitgebern angestellt sind; von den günstigeren Risikoprämien, die sich aus der grösseren Zahl der Versicherten ergeben, sollen gleichmässig alle Arbeitgeber profitieren;
b. jeder Rabatt, den eine Versicherungsgesellschaft einem Versichertenkollektiv einer Sammelstiftung gewährt, im prozentualen Verhältnis der individuellen Prämien gleichermassen allen anderen Versichertenkollektiven dieser Sammelstiftung gewährt werden muss;
c. die Überschussanteile (Art. 37 Abs. 3 VAG und Art. 153 Abs. 2 AVO) einzig entsprechend dem anteiligen Deckungskapital, ohne Berücksichtigung des Schadenverlaufs und des Verwaltungsaufwands, zugeteilt werden.
20 Minuten berichtet über die im März von Stefania Prezioso Batou eingereichte parl. Initiative “für einen gesicherten, solidarischen und umweltbewussten Ruhestand”. Die Essenz: die 1. Säule wird massiv ausgebaut, das Obligatorium der 2. aufgehoben.
Politikerinnen der Gewerkschaften und der linken Parteien wollen keine Erhöhung des Frauen-Rentenalters und sie halten auch nichts von der Forderung der Ex-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, dass jede Frau mindestens 70 Prozent erwerbstätig sein soll.
Stattdessen fordern sie einen Totalumbau der Altersvorsorge: Die zweite Säule soll aufbehoben, die AHV massiv ausgebaut werden. Konkret sollen die AHV-Renten auf 4000 (Minimalrente) bis maximal 8000 Franken angehoben werden. Das verlangt eine parlamentarische Initiative der Genfer Nationalrätin Stefania Prezioso (Ensemble à gauche). Die berufliche Vorsorge wäre verfassungsrechtlich nicht mehr vorgeschrieben, der Bundesrat könnte aber Regeln zum individuellen Sparen erlassen.
Markus Brotschi entwickelt im Tages-Anzeiger ausnahmesweise Mitgefühl für bürgerliche Politikerinnen. Es geht um die Rechtskehre im Ständerat bei der Vorlage für die BVG-Revision. Die Politikerinnen hätten jetzt eine “Wut”, weil die Kommissionsvorlage zurückgewiesen wurde, was die AHV-Abstimmung im Herbst gefährde. Brotschi schreibt:
FDP-Nationalrätin Susanne Vincenz-Stauffacher ärgert sich über den Ständeratsentscheid. Sie gehört einer bürgerlichen Frauenallianz aus FDP, Mitte und GLP an, die für die AHV-Reform (AHV 21) kämpft. «Wir sind fest davon ausgegangen, dass bis zur Volksabstimmung eine gute Lösung vorliegt, mit der die Absicherung der Frauen in der zweiten Säule verbessert wird. Jetzt hat uns der Ständerat mit seiner Rückweisung Sand ins Getriebe gestreut.» Für die Linke sei dies ein Geschenk. Sie könne nun im Abstimmungskampf ihr Narrativ einsetzen.
Die AHV-Reform (AHV-21), über die am 25. September abgestimmt wird, erhöht das Rentenalter der Frauen von 64 auf 65. Eine Übergangsgeneration von neun Jahrgängen erhält als Gegenleistung Rentenzuschläge, von denen Frauen mit tiefen Einkommen mehr profitieren als jene mit mittleren und hohen Löhnen. Die monatlichen lebenslangen Rentenzuschläge betragen 160 Franken für tiefe Einkommen, 100 Franken für mittlere und 50 Franken für höhere Einkommen.
(sda) Nach einem veritablen Coup des Urner FDP-Ständerats Josef Dittli geht die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) in eine Zusatzschlaufe. Der Ständerat hat einen Rückweisungsantrag angenommen und das Paket erneut in die Kommission zurückgeschickt. Diese soll einen Kompromissvorschlag Dittlis zur Kompensation der Übergangsgeneration prüfen.
Fabian Schäfer schreibt in der NZZ: “Die Reform der beruflichen Vorsorge ist wacklig unterwegs. Am Mittwoch wollten die FDP-Wortführer mit einem kurzfristig lancierten Antrag frühere Fehler korrigieren. Das ging schief. Doch der Versuch zeigt, wohin die Reise gehen dürfte.”
Der erste Versuch ist sehr «speziell» verlaufen, wie in manchen Voten zu hören war. Das lag primär an den FDP-Vertretern. Für den schwierigsten Teil der Reform haben sie in der Kommission zusammen mit SP und Grünen einen neuen Vorschlag beschlossen. Dieser wäre wesentlich teurer als die Variante, die das bürgerliche Lager im Nationalrat beschlossen hat. Es geht in diesem Punkt um die lebenslangen Rentenzuschläge von bis zu 2400 Franken im Jahr, welche die Neurentner der nächsten 15 oder 20 Jahre erhalten sollen.
In der Variante des Nationalrats bekommt etwa jeder dritte Versicherte einen Rentenzuschlag. Die Kosten betragen gesamthaft 9 Milliarden Franken. Der neue Vorschlag würde nun aber Kosten von 25 Milliarden nach sich ziehen. 88 Prozent der Neurentner erhielten einen Zuschlag.
Das ging dann selbst dem Urheber des Vorschlags, dem FDP-Ständerat Josef Dittli, zu weit. Er hatte bereits im Vorfeld durchblicken lassen, dass ihm bei der Sache nicht mehr ganz geheuer war. Nun sah er sich zu einer ungewöhnlichen Aktion veranlasst, die ihm vor allem von links Kritik einbrachte: Am Dienstag – wenige Stunden vor der Debatte im Ständerat – reichte Dittli selber einen neuen Antrag ein, mit dem er nunmehr eine ganz andere Variante für die Rentenzuschläge vorschlug. Somit stand der neue Antrag Dittli dem früheren Antrag Dittli gegenüber; diesen konnte er nicht mehr zurückziehen, weil er in der Kommission angenommen worden war.
Der Ständerat hat nach der mehrstündigen Eintretensdebatte die Vorlage an seine Kommission zurückgewiesen. Der Pensionskassenverband betont in einer Mitteilung die Vorteile der von ihm entwickelten Mittelweg-Lösung und empfiehlt den Ständeräten, sich an der Nationalratslösung zu orientieren:
Mit allen anderen Vorschlägen wird weiterhin Geld nach dem Giesskannenprinzip verteilt, welches auch zukünftigen Rentnern zugutekommt, die von der Reform gar nicht betroffen sind und dementsprechend gar keine Einbussen zu befürchten hätten. Auch die neu vorgeschlagene Ausdehnung des Bezügerkreises eines Rentenzuschlages ist nicht zielführend.
Im Vergleich zum Vorschlag des Nationalrates führen alles diese Modelle immer noch zu massiv höheren Mehrkosten. Mittelweg/ ASIP sprechen sich gegen einen Leistungsausbau mit der Folge einer massiven Zunahme der Umverteilung von Jung zu alt aus, welche die KMU und jüngere Generationen noch stärker belasten werden.
Drei FDP-Politiker haben in der SGK des Ständerats einen vielleicht gutgemeinten Vorschlag zur “Verbesserung” der BVG-Reform eingebracht, der Links auf viel Wohlwollen stiess. Die Kosten haben sie allerdings etwas unterschätzt. Der im Nationalrat noch funktionierende Schulterschluss der mehr oder weniger bürgerlichen Parteien scheint gefährdet. Die SVP ist entsetzt, die Mitte wartet ab. Fabian Schäfer schreibt in der NZZ dazu:
FDP-Exponenten lancierten einen neuen Vorschlag, dessen Kostenfolgen sie nach eigenen Angaben unterschätzt haben. Die Einsicht kam zu spät, der Antrag fand mit den Stimmen von FDP, SP und Grünen eine Mehrheit. Nach dieser Variante sind die Rentenzuschläge massiv teurer als im Plan des Nationalrats (25 statt 9 Milliarden Franken). Nicht 35 bis 40 Prozent der Neurentner würden einen Zuschlag erhalten, sondern 88 Prozent – unter ihnen viele, bei denen die Reform gar nicht zu einer Rentenkürzung führen würde.
«Einen solchen Vorschlag können wir nicht unterstützen», sagt nun Thomas Aeschi, der Fraktionschef der SVP. Was bei der FDP im Ständerat vorgefallen sei, sei «absolut unverständlich». Wenn sich diese Version durchsetze, werde die SVP die Vorlage in der Schlussabstimmung ablehnen. Die Fraktion hat das Thema am Dienstag diskutiert und sich klar für die Variante des Nationalrats ausgesprochen. «Das ist für uns das Maximum», sagt Aeschi.
Damit ist die Vorlage akut absturzgefährdet. Denn die Linke zeigt sich unnachgiebig: Sie hat den neuen Vorschlag nur unterstützt, weil er aus ihrer Sicht das kleinere Übel darstellt. Unterstützen würde Rot-Grün die Vorlage aber nur, wenn sie wieder der ursprünglichen Version des Bundesrats entspräche.
pw. Im Rahmen der Multipack-Vorlage “Modernisierung der AHV-Aufsicht”, die im Ping Pong der Räte am Montag beim Ständerat lag, war auch ein Element der 2. Säule zu entscheiden. Ein ephemerer Punkt bei der Regelung der Pensionskassen-Aufsicht, bei dem es oberflächlich um Governance geht, genauer besehen aber um persönliche Eitelkeiten aus der verflossenen Epoche Triponez bei der OAK. Heute interessiert die Frage kein Mensch mehr und es ist bloss noch das parlamentarische Hamsterrad, das sich dreht. Die SDA hat die Details:
Der Ständerat will es Vertreterinnen und Vertretern der Kantone weiterhin nicht verbieten, in regionalen Aufsichtsbehörden über die berufliche Vorsorge Einsitz zu nehmen. Er folgte dabei mit 28 zu 15 Stimmen ohne Enthaltungen dem Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission.
Es sei nicht nachvollziehbar, wieso man Regierungsmitglieder von den Gremien ausschliesse, Branchenvertreter beispielsweise jedoch nicht, so Kommissionssprecher Ettlin. Charles Juillard (Mitte/JU) gab zu bedenken, zum Teil entspreche es dem expliziten Willen von Kantonsparlamenten, dass Kantonsvertreter in den Aufsichtsgremien seien. Diese hätten auf das operative Geschäft der Aufsicht ohnehin keinen Einfluss, es gehe um strategische Führung, sagte Daniel Fässler (Mitte/AI).
SDA. Nationalräte aus vier Fraktionen wollen Pensionskassen und andere Vorsorgeeinrichtungen von der Radio- und Fernsehabgabe befreien. Der Bundesrat will jedoch nichts davon wissen. Er verweist auf die komplexe Umsetzung der Forderung.
Heute gibt es ein einfaches und automatisiertes Rechnungsstellungssystem für die Serafe-Abgabe, das auf Grundlage der in den Mehrwertsteuerabrechnungen angegebenen Umsätze funktioniert. Als Unternehmen gilt gemäss Gesetz jede Einheit, die im Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen eingetragen ist, unabhängig davon, ob es sich um ein Unternehmen im herkömmlichen Sinne handelt oder nicht. Die Beiträge, die Arbeitnehmende und Arbeitgeber an diese Einrichtungen zahlten, fänden nicht Eingang in die Berechnungsgrundlage für die Abgabe.
Eine Befreiung von Pensionskassen und anderer Vorsorgeeinrichtungen von der Abgabepflicht sei auch aus Komplexitätsgründen abzulehnen, argumentiert der Bundesrat weiter.
pw. Die SGK-S hat zu ihren Beschlüssen zur BVG-Revision einen erläuternden Bericht und Übersichtstabellen zu den diversen Modellen publiziert. In der abschliessenden Beurteilung verwendet die SGK-S den Begriff “vorteilhaft” in sehr eigenmächtiger Weise. Der geneigte Leser erkennt aber rasch: je vorteilhafter ein Modell ist, umso teurer ist es auch. Man lese das im Original:
Mit der Senkung der Eintrittsschwelle auf 17’208 Franken wären rund 140’000 Personen10 neu BVGversichert. Der lohnproportionale Koordinationsabzug stärkt den BVG-Sparprozess von Versicherten mit tieferen Löhnen (bis 50’000 Franken Jahreslohn) deutlicher als die Modelle Bundesrat und Nationalrat.
Die vorgeschlagenen Rentenzuschläge zugunsten der Übergangsgeneration würden es erlauben, die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes für Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen und über ein Jahreseinkommen von bis zu 100’380 Franken verfügen, angemessen zu kompensieren. Bei rund 70 % der Erwerbstätigen beträgt das Jahreseinkommen weniger als 100’380 Franken, und sie hätten somit Anspruch auf den vollen Rentenzuschlag.
Fabian Schäfer schreibt in der NZZ: “Die Diskriminierung der Männer ist offensichtlich. Doch wie lässt sie sich politisch beheben: mehr Geld für die Witwer – oder weniger für die Witwen? Das Parlament versucht wieder einmal, das Problem zu lösen.”
Die kinderlose und voll berufstätige Firmenchefin erhält eine zeitlich unlimitierte Witwenrente – der Hausmann und Vater hingegen geht leer aus, sobald das jüngste Kind volljährig wird: Die Ungleichbehandlung ist offensichtlich. Das sieht auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so, wobei der abschliessende Entscheid in dieser Sache noch aussteht. Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens stellt sich innenpolitisch die Frage, wie sich die heutige Regelung noch erklären lässt.
Gar nicht. Darin besteht politisch bereits seit Jahren weitherum Einigkeit. Umstritten ist jedoch, wie die Lösung des Problems aussehen soll. Die Leistungen der Witwen zu kürzen, ist politisch schwierig; die Leistungen der Witwer zu erhöhen, ist teuer. Und die Finanzlage der AHV verschlechtert sich ohnehin gerade erheblich, weil nun sukzessive die grossen Babyboomer-Jahrgänge pensioniert werden. (…)
An den unbefristeten Witwenrenten für Mütter will man nicht rütteln. Stattdessen gab es in der Kommission einen (knappen) Vorentscheid für die Idee, Eltern unabhängig vom Geschlecht gleich zu behandeln. So würden auch Witwer weiterhin Renten erhalten, nachdem ihr jüngstes Kind volljährig geworden ist. Zudem fand ein Vorstoss eine Mehrheit, der auch ledigen Paaren Zugang zu Witwen- und Witwerrenten verschaffen würde.
Ob dies auch im Parlament mehrheitsfähig wäre, ist unklar. SVP und FDP dürften auf eine kostenneutrale Lösung pochen. Den Ausschlag werden wohl die Mitte-Partei und die GLP geben. Die spannende Frage ist, ob es die Mehrheit wagen wird, im Gegenzug zu den Verbesserungen für die Männer gewisse Kürzungen bei den Witwen vorzunehmen.
Mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (SGK-NR). Den Erwerb von Wohneigentum mit Hilfe der zweiten Säule erleichtern (21.4339) abzulehnen. Die Lockerung würde ihrer Ansicht nach das individuelle Risiko erhöhen, das Vorsorgekapital insbesondere bei einer Immobilienkrise zu verlieren und könnte daher auch die Sozialhilfe zusätzlich belasten. Weiter befürchtet die Kommission bei der geforderten Massnahme einen preistreibenden Effekt, was den Erwerb von Wohneigentum weiter erschweren würde.
Zuvor hatte die Kommission die BVG-Reform (20.089) in einer ersten Lesung durchberaten. Sie wird an ihrer nächsten Sitzung eine zweite Lesung über diese komplexe Reform durchführen. Sie plant, ihre definitiven Anträge an den Ständerat rechtzeitig für die Sommersession zu verabschieden und dann auch darüber zu informieren.
Die Kommission nahm das Anliegen einer Petition aus der Frauensession 2021 auf und beantragt einstimmig das Postulat «Care-Arbeit: Erziehungs- und Betreuungsgutschriften aufwerten». Der Bundesrat soll insbesondere prüfen, wie die Anspruchsvoraussetzungen niederschwelliger gestaltet und der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet werden könnten.