Der Klimawandel birgt Risiken für Finanzanlagen und damit für Pensionskassen. Ein von der Universität Zürich koordiniertes Forschungsteam hat einen «Klima-Stresstest» entwickelt, um Klimarisiken auf Finanzinstitute zu bewerten. Gemäss ihren Resultaten sollten klimarelevante Finanzinformationen besser offengelegt und stabile klimapolitische Rahmenbedingungen rechtzeitig eingeführt werden, um die Risiken auf den Finanzsektor zu mindern.
Literatur
Unigestion übernimmt Akina
Asia Asset Management schreibt zur Übernahme von Akina durch Unigestion:
Unigestion is still well down the list of even Swiss asset managers, compared to giants like UBS Global Asset Management, Pictet Asset Management, or Union Bancaire Privée, whose AUMs dwarf even its enlarged capital. What is interesting is that they should fix on PE as their way to differentiate and grow, and should diversify from a more traditional asset manager into an alternatives-heavy house, while Wall Street PE majors are moving in the opposite direction, taking on hedge funds and other capabilities and pension giants like CalPERS are somewhat winding down their PE exposure. True, an asset manager is not a pension fund, and has a whole different set of priorities, targets, timescales and obligations to work with. Nonetheless, you do wonder if Unigestion knows something those pension funds have forgotten, or can see some potential they don’t; especially if you can start at the low end and work your way up, and up, and up…
Aon Praktikerhandbuch 2016
Bereits in fünfter Ausgabe ist das Aon Praktikerhandbuch erschienen, das alle für die berufliche Vorsorge massblichen Gesetzes- und Verordnungstexte enhält, zusätzlich die aktuellen Masszahlen, die Weisungen der OAK sowie aus dem Bereich der Verbände die ASIP-Charta und die Fachrichtlinien der Kammer der PK-Experten. Alles auf 500 Seiten und kostenlos in deutsch und französisch bei Aon Hewitt zu beziehen. Die Ausgabe als eBook ist versprochen, aber noch nicht aufgeschaltet. Sie erlaubt insbesondere das rasche und komfortable Suchen nach Stichworten, und ersetzt damit auch das frühere Stichwortverzeichnis. Für jeden und jede, die praktisch mit der 2. Säule zu tun hat, ein unverzichtbares Hilfsmittel.
AHV: alte und neue Mythen
Jahresbericht Sozialversicherungen 2014
Der jährliche Bericht über die Sozialversicherungen gemäss ATSG)liegt vor. Der Jahresbericht «Sozialversicherungen 2014» beinhaltet im Sinne einer Gesamtübersicht aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspektiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar. Ausserdem vermittelt er eine Überblick über die anstehenden Herausforderungen und zeigt auf, mit welchen Strategien der Bundesrat diesen begegnet und welche Massnahmen dazu erforderlich sind.
Gedruckte Exemplare des Berichts können ab Ende August bestellt werden via Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch (Bestellnummer 318.121.14D).
BSV Studienausschreibung: Vergleichbarkeit von Vorsorgeeinrichtungen
Die Machbarkeitsstudie des BSV “Vorsorgeeinrichtungen vergleichbar machen” verfolgt drei Ziele: Eine theoretische Bestandsaufnahme der Methoden und Indikatoren, welche dem Ziel dienen, die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen vergleichen zu können. Danach soll eine der untersuchten Methoden bei einer Auswahl von Vorsorgeeinrichtungen getestet werden. Schliesslich geht es darum zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Methode auf alle in der Schweiz tätige Vorsorgeeinrichtungen angewandt werden könnte. Eingabeschluss ist der 6.7.15; Projektabschluss 29.2.2016.
The Coming Retirement Crisis
Feeling pleased that I had survived another year and the annual predictions of the apocalypse, I made the mistake of picking up “Falling Short: The Coming Retirement Crisis and What to Do About It” (Oxford University Press).
Written by Alicia H. Munnell, the director of the Center for Retirement Research at Boston College, with Andrew D. Eschtruth, a colleague there, and Charles D. Ellis, a widely respected consultant and author, “Falling Short” does a fine job of clearly laying out the whats and whys of the impending crisis. It also provides a number of reasonable sounding alternative paths to avoiding financial Armageddon for the coming generations of seniors.
But when I put the book down, I was left with a queasy feeling in my stomach that we are destined to calmly continue down the path we are on until all those reasonable sounding solutions are no longer practical.
Fachmitteilung 100: Fakten zu FATCA
Die Fachmitteilung Nr. 100 des Pensionskassenverbands befasst sich mit der FATCA, nach Einschätzung des ASIP “ein komplexes, neues Berichterstattungs- und Quellensteuer-Regelwerk. Es beabsichtigt, weltweit Finanzinstitute (Foreign Financial Institutions; „FFIs“) in die Umsetzung der US-Steuergesetzgebung einzubinden, mit dem Ziel, die Steuerhinterziehung von US-Steuerpflichtigen einzudämmen.”
Mit „FFIs“ werden alle Institutionen bezeichnet, die im Rahmen ihres Bank- oder bankähnlichen Geschäfts Einlagen entgegennehmen, Vermögenswerte im Namen ihrer Kunden halten oder im Bereich des Effektenhandels tätig sind. Es wird unterschieden zwischen einem „Participating FFI“, einem „Non-Participating FFI“, das die Mitwirkung im FATCA-System verweigert, und einem „Non Financial Foreign Entity“ (NFFE). Kommt ein FFI diesen Pflichten nicht nach („Non-Participating FFI“), so droht ihm ein Quellensteuerabzug von 30% auf allen US-Erträgen und -Veräusserungserlösen aus direkten und indirekten amerikanischen Quellen.
Seit dem 30. Juni 2014 ist das Bundesgesetz über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten in Kraft. Gemäss Anhang II ist das gesamte System der beruflichen Vorsorge von einer Unterstellung unter FATCA befreit. Die Fachmitteilung erläutert allfällige von den Pensionskassen zu ergreifenden Massnahmen und die notwendigen Formulare.
Mitglieder des ASIP erhalten die Fachmitteilung kostenlos, Nichtmitglieder können sie gegen Bezahlung eines Betrags von 10 Franken von der Website des ASIP herunterladen.
Diktionär der BV
Der VPS Verlag hat den Diktionär der beruflichen Vorsorge publiziert. Er umfasst über 1000 Fachbegriffe in vier Sprachen: d, f, i, e. Das Buch wird mit einer CD geliefert, umfasst 180 Seiten und kostet 69 Franken.
Swisscanto-Studie 2014
Swisscanto hat ihre jährlich erscheinende Pensionskassen-Studie mit Daten, Analysen, Fachbeiträgen und Kommentaren zur aktuellen Situation der beruflichen Vorsorge der Schweiz publiziert. Neben einer Fülle an Informationen zu Anlagen, Leistungen und Versicherungstechnik der Kassen dürften die Beiträge prominenter Exponenten der Vorsorge mit pointierten Aussagen zur Vorsorge-Politik auf Interesse stossen.
Die in der Studie vermittelten Daten beruhen auf der Umfrage der Swisscanto, welche diese jeweils im Frühjahr durchführt und an welcher 370 Vorsorgeeinrichtungen mit einem Vorsorgevermögen von 506 Mrd. Franken teilgenommen haben. Zum Ausdruck kommt, dass die Pensionskassen nach dem dritten Jahr mit einer erfreulichen Performance ihre Finanzierungssituation deutlich verbessern konnten, ihre im privaten Sektor guten Deckungsgrade aber nur dank massiver Anstrengungen in den vergangenen Jahren zu erreichen vermochten. Aufgrund der weiterhin steigenden Lebenserwartung und der anhaltend tiefen Kapitalmarktzinsen waren vielfach einschneidende Sanierungsmassnahmen, Beitragserhöhungen sowie häufig auch Leistungskürzungen zur Stabilisierung notwendig.
Zu den Herausforderungen durch Demographie und Kapitalmarkt kommen für die Pensionskassen die hausgemachten politischen Probleme. Christoph Ryter, Präsident des Pensionskassenverbands ASIP, sowie Gérard Fischer, CEO der Swisscanto, äussern ihre Bedenken zur fortschreitenden Flut an Vorschriften sowie der sie begleitenden Verpolitisierung der 2. Säule. Ryter spricht in diesem Zusammenhang von einem „gefährdeten Zukunftsmodell“, Fischer warnt vor einem Stillstand, der zu einem Rückschritt werden könnte.
Josef Bachmann, Geschäftsführer der Pensionskasse PwC, formuliert die selben Vorbehalte gegenüber der Entwicklung der letzten Jahre und erachtet gleichfalls die verspätete und trotzdem heftig bekämpfte Senkung des Umwandlungssatzes als eigentliche Gefährdung für die Pensionskassen. Als Möglichkeit, die Stabilität der Vorsorgeeinrichtungen zu verbessern, schlägt er die Einführung variabler Renten vor, wie sie die PwC-Kasse bereits kennt, beispielsweise bei den SBB aber verworfen wurden – aus politischen Überlegungen.
Der politisch statt vesicherungstechnisch determinierte Umwandlungssatz stellt insbesondere für BVG-Minimalkassen ein grosses Problem dar, weil sie anders als die grossen, umhüllenden Kassen ihren Umwandlungssatz nicht mittels Anrechnungsprinzip unter das gesetzliche Mindesterfordernis senken können. An der Swisscanto-Umfrage haben auch dieses Jahr wieder zahlreiche solcher BVG-Kassen teilgenommen. Auf der Basis der entsprechenden Angaben haben Stephan Wyss und Heinrich Flückiger (Swisscanto Vorsorge AG) ihre aktuelle Situation analysiert und errechnet, welche Konsequenzen sich aus dem versicherungstechnisch viel zu hohen Umwandlungssatz ergeben. Ihre Schlussfolgerung: selbst die in der Altersvorsorge 2020 anvisierte Senkung des Satzes auf 6 Prozent reicht nicht aus für eine nachhaltige Entspannung ihrer finanziellen Lage.
Als wichtiger neuer Akteur im Bereich 2. Säule hat sich seit 2012 die Oberaufsichtskommission etabliert. Auch sie sieht sich mit dem Vorwurf konfrontiert, zur Regulierungsflut beizutragen und überdiese mit ihren Bemühungen in Richtung einer präventiven Aufsicht von bewährten Prinzipien abzuweichen. Thomas Hohl, früherer Geschäftsführer der Pensionskasse Migros und Mitglied der Kommission, äussert sich in einem Interview zu den Kritiken und stellt die Arbeitsweise der OAK und ihre Ziele dar.
Ausserhalb der politischen Diskussion und deshalb von der Öffentlichkeit weit weniger beachtet hat sich in den vergangenen Jahren ein bedeutsamer Wechsel bei den verwendeten technischen Grundlagen angebahnt. Es handelt sich um den Übergang von den klassischen Perioden- zu den Generationentafeln. Christoph Furrer, Pensionsversicherungs-Experte (Deprez Experten) und Verfasser der technischen Grundlagen VZ 1990 bis 2010, beschreibt die Systemunterschiede und die Vorteile und Folgen eines Wechsels. Die zentrale Differenz besteht in der Berücksichtigung der laufenden Erhöhung der Lebenserwartung. Die biometrischen Daten stammen aus der Vergangenheit, zu berechnen sind aber die Leistungen der Zukunft. Bei der Verwendung von Periodentafeln werden dafür auf der Basis einfacher Faustregeln zusätzliche Rückstellungen gebildet, Generationentafeln bauen die erwartete Entwicklung direkt in die Tafeln ein.
Dauernde und grosse Aufmerksamkeit beansprucht die Entwicklung der Kapitalmärkte. Die aktuelle Situation ist geprägt durch die Tiefzinspolitik der grossen Zentralbanken. Diese dürfte zwar noch geraume Zeit andauern, doch ist früher oder später mit einer Normalisierung zu rechnen. Thomas Liebi, Chefökonom der Swisscanto, sieht als Folge dieses Politikwechsels verstärkte Kursschwankungen und Rückschläge an der Börse und allgemein eher unterdurchschnittliche Renditen.
Der Studienband mit zahlreichen Tabellen und Grafiken ist in Deutsch und Französisch erhältlich und kann als PDF-Datei auf www.swisscanto-pk-studie.ch heruntergeladen werden oder als gedruckte Publikation unentgeltlich bezogen werden.
Generationenvertrag und – ungerechtigkeit
Avenir Suisse hat zum ebenso komplexen wie grenzenlosen Thema der Beziehungen zwischen den Generationen eine ausführliche und mit vielen Daten und Grafiken ausgestatte Studie erstellt. Autor ist Jérôme Cosandey, Gastbeitäge steuerten Martin Eling, François Höpflinger und Pasqualina Perrig bei. Unter dem Titel “Generationen-Ungerechtigkeit überwinden” wird gezeigt, welche Belastungen auf die aktive Generation angesichts der demographischen Entwicklung zukommen resp. heute schon bestehen und wie darauf reagiert werden kann.
Der als Ausdruck der Solidarität gelobte “Generationenvertrag” gerät ins Zwielicht angesichts der Tatsache, dass Beiträge und Leistungen für den Einzelnen je nach seiner Zugehörigkeit zu den “Jungen” resp. den “Alten” zunehmend auseinander laufen. Das Problem lässt sich nicht mit einer einfachen Lösung aus der Welt schaffen, es ist vielmehr ein ganzer Strauss höchst unterschiedlicher Ansätze notwendig, um wieder ein Gleichgewicht resp. mehr Gerechtigkeit herzustellen. Dazu unterscheidet Cosandey den politischen vom privaten Generationenvertrag, zwischen denen zahlreiche Wechselwirkungen bestehen.
Besondere Aufmerksamkeit dürfte der Vorschlag finden, zur Finanzierung der rasch wachsenden Pflegekosten im Alter eine kapitalgedeckte, obligatorische Versicherung einzurichten, die für die Versicherten individuelle Guthaben ansammelt, welche für die Pflegekosten im Alter herangezogen werden können. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den durchschnittlichen, ermittelten Kosten pro Pflegebedürftigen. Werden die Mittel nicht benötigt, können Sie vererbt werden. Reichen die Mittel nicht aus, sollen wie bis anhin Gelder der EL resp. Sozialhilfe herangezogen werden.
Das Fazit, wie von Cosandey an einem Medienanlass präsentiert:
- Es geht um viel mehr als nur um die Finanzierung der Altersvorsorge
Der Generationenvertrag umfasst nicht einfach «Jung» und «Alt», sondern gleich vier Generationen in wechselnden Abhängigkeiten. - Die Alterspyramide wird zunehmend eine Alterspflaume
Babyboomer werden heute pensioniert und in 20 Jahren zum Teil pflegebedürftig. Es fehlen finanzielle und menschliche Ressourcen für sie. - Ein Massnahmenbouquet im privaten und öffentlichen Umfeld ist nötig
Nur ein breiter, flexibler Ansatz erlaubt eine kontinuierliche Anpassung an neue demografische, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen. - Aktuelle Finanzierung der Alterspflege setzt Fehlanreize
Ein obligatorisches Vorsparen würde die Leistung der Familienmitglieder besser honorieren und jüngere Generationen entlasten.
Avenir Suisse und Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich 2014, 230 Seiten, 38 Fr.
Erich Peter: Manuel pour conseils de fondation
Dans la première partie du manuel est présenté le système de la prévoyance professionnelle dans son intégrité. Dans une deuxième partie sont décrits les principes de la responsabilité et de la délégation. La troisième partie s’occupe des dispositions importantes pour l’activité du conseil de fondation, de l’organisation de celui-ci et des tâches du conseil de fondation. Dans une quatrième partie sont brièvement présentés certains thèmes spécifiques. Enfin, dans la cinquième partie sont expliqués les importants processus de conduite.
PFCpeter, Prix: CHF 20.-; Commande
PFCpeter: Leitfaden für Stiftungsräte
Vor neun Jahren hat Erich Peter als Chef des Amtes für berufliche Vorsorge und Stiftungen (BVS) des Kt. Zürich den ersten Leitfaden für Stiftungsräte publiziert. Nach der Gründung der PFCpeter AG, eine Firma, welche auf die Rechts- und Führungsberatung von Vorsorgeeinrichtungen spezialisiert ist, hat er einen neuen Leitfaden für Stiftungsräte geschrieben, der den heutigen Ansprüchen an die Information und Anleitung von Stiftungsräten entspricht. Peter wird jeder registrierten Vorsorgeeinrichtung der Deutschschweiz zum neuen Jahr vier Exemplare des Leitfadens kostenlos zustellen. Zusatzexemplare können für 20 Franken nachbestellt werden.
Der Leitfaden soll ein praktisches und hilfreiches Instrument sein, das in der Arbeit der verantwortlichen Akteure und bei den Sitzungen genauso wenig fehlen sollte wie der Gesetzesband des BVG.
Inhaltlich wurde der Leitfaden gegenüber der ersten Version verbessert. Neben den Themen Führungsaufgaben und Führungsprozesse sind zusätzlich folgende Aspekte dargestellt: System der beruflichen Vorsorge (mit allen beteiligten Akteuren und Institutionen); Führungsverantwortung und Delegation; Spezialthemen wie Corporate Governance, Unterdeckung und Sanierung, Teilliquidation.
Swisscanto: Schweizer Pensionskassen 2013
Swisscanto hat die Studie «Schweizer Pensionskassen 2013» in der 13. Auflage publiziert. Der Studienband enthält eine Fülle detaillierter Angaben über Leistungen, Struktur und Vermögensanlagen der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen. Die Daten werden ergänzt durch eine Reihe von Beiträgen einflussreicher Vertreter der zweiten Säule. Die Themenspanne reicht dabei vom Projekt «Altersvorsorge 2020» des Bundes bis zur variablen Rente.
Die Daten lassen erkennen, dass sich aufgrund der positiven Entwicklung nahezu sämtlicher Anlageklassen bei den privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen die Finanzierungssituation 2012 verbessert hat. Aufgrund der Erhebung zeigen die hochgerechneten Schätzungen, dass per Ende August 2013 die privatrechtlichen Pensionskassen einen geschätzten vermögensgewichteten Deckungsgrad von 109,3 Prozent erreichten. Die öffentlich-rechtlichen Kassen ohne Staatsgarantie liegen hingegen bei 101,4 Prozent und die öffentlich-rechtlichen mit Staatsgarantie bei 75,2 Prozent (praktisch unverändert zu den Angaben per Ende Juni 2013).
Die Autoren des Studienbands beleuchten sowohl aktuelle Themen wie das Projekt «Altersvorsorge 2020», den Umsetzungsentwurf der Minder-Initiative und die Vor- und Nachteile einer variablen Rente. Auch eher grundsätzliche Themen wie neue Prozesse in der taktischen Asset Allocation und ein Plädoyer für Kennzahlen und Vorgaben, die der heterogenen Vorsorgelandschaft Rechnung tragen, werden kritisch beleuchtet.
Colette Nova, Vizedirektorin des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), gibt in einem Interview Auskunft über das Vorhaben des Bundesrates zur «Altersvorsorge 2020». Das Projekt könne nur Erfolg haben, wenn sich die Sozialpartner in grundlegenden Fragen einig und kompromissbereit seien. Die ersten Signale insbesondere von Arbeitnehmerseite sind nicht ermutigend. Sowohl beim Rentenalter für Frauen wie auch bei der «Knacknuss» Umwandlungssatz ist wenig Bereitschaft für Kompromisse zu erkennen.
Auch Gérard Fischer, CEO der Swisscanto Gruppe, befasst sich mit dem Projekt «Alters-vorsorge 2020» und entwickelt dazu einen «Beipackzettel» mit Risiken und Nebenwirkungen. Er stellt die vorgeschlagenen Massnahmen den postulierten Zielen gegenüber und kommt zum Schluss, dass über die indirekten Folgen all dieser Massnahmen kaum Annahmen und Gewissheiten bestehen. Sicher sei nur, dass die zusätzlichen Finanzierungsquellen (Sicher-heitsfonds für die zweite Säule, Mehrwertsteuer für die erste Säule) zu weiteren Umvertei-lungen führen würden. Damit werde im Vorsorgesystem der Schweiz keine Transparenz geschaffen und die bestehende Komplexität nicht reduziert. Er empfiehlt, die vorgeschlagene Medizin nur mit grösster Vorsicht zu verwenden.
Die Studie kann als Print bestellt oder als PDF heruntergeladen werden.
Art. 46 BVV2: Leistungsverbesserung bei eingeschränkter Risikofähigkeit
Erich Peter, früherer Direktor der Zürcher BVG-Aufsicht, jetzt Partner bei Poledna, Boss, Kurer und CEO der PFCpeter, hat in der SZS einen Aufsatz über die Anwendbarkeit von Art. 46 BVV 2 auf öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen und ehemalige Konzerneinrichtungen publiziert. Es geht um die Gewährung von Leistungsverbesserungen bei Kassen mit eingeschränkter Risikofähigkeit. Ein Thema, das für einige Zeit die Gemüter sehr beschäftigte.
In seinem Fazit hält Peter fest: “Die Regelung von Art. 46 BVV 2 zu Leistungsverbesserungen bei eingeschränkter Risikofähigkeit wurde eingeführt, um Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, die gemäss BSV ein besonders hohes Risiko aufweisen, wenn unverantwortlich hohe Leistungsverbesserungen zugesprochen werden, in ihrer Verzinsungspolitik zu zügeln. (…)
Art. 46 BVV 2 ist weder auf ehemalige Konzerneinrichtungen noch auch öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen anwendbar; es sei denn, diese hätten ausnahmsweise ihren Kreis möglicher anzuschliessender Arbeitgeber vollständig geöffnet.
Die Entstehungsgeschichte von Art. 46 BVV 2 zeigt, dass der Bundesrat den BVG-Mindestzins gerade nicht als Grenze für Leistungsverbesserungen festlegen wollte. Eine Verzinsung über dem BVG-Mindestzins qualifiziert nicht per se als Leistungsverbesserung im Sinne von
Art. 46 BVV 2. Für die Beurteilung dieser Frage müssen die gesamten Umstände der Vorsorgeeinrichtung im konkreten Einzelfall betrachtet werden.”
Artikel Peter / Website PFCPeter / BVV 2