In dem jetzt veröffentlichten Text der Interpallation Forster-Vannini zur Aufsicht über die Pensionskassen stellt die Interpellantin folgende Fragen an den Bundesrat:
1. Wie wirkungsvoll werden die verschärften Bestimmungen im neuen BVG (Art. 53 a, BVV2 Art. 48 f – h) mit Blick auf die Vermeidung von Interessenkonflikten und die Offenlegung von Vermögensvorteilen seitens der involvierten Personen beurteilt?
2. Reichen die gesetzlichen Grundlagen aus, um die ungerechtfertigte Vorteilsnahme im Zusammenhang mit der Verwaltung von Pensionskassen-Vermögen zu verhindern, bzw. zu ahnden?
3. Was wird vorgekehrt, um die im Rahmen der BVV2 formulierten Anforderungen an die mit der Vermögensverwaltung und Aufsicht betrauten Personen sicherzustellen?
4. Bis wann wird er die Botschaft zur Verschärfung der Insiderstrafnorm vorlegen? Welche Tatbestände sollen dabei neu erfasst werden?
5. Mit welchen Massnahmen gedenkt er, analog zur Aufsicht über die Banken und Versicherungen, den gestiegenen Anforderungen an die Professionalität auch bei den Pensionskassen gerecht zu werden?
Curia Vista – 06.3449
Gesetzgebung
Ständerat will Kontrolle der Geschäftsführer von PKs verstärken
Grundsätzlich war man sich im Ständerat mit dem Bundesrat einig, dass die Aufsicht über die Pensionskassen verstärkt werden müsse. Vor allem die Möglichkeit von Parallelgeschäften stiess auf Kritik. Solche müssten unterbunden werden, forderte Bruno Frick (Schwyz,cvp.) Parallelgeschäfte liegen dann vor, wenn Pensionskassenmanager privat zeitgleich die selben Aktien kaufen wie für die Kasse. Im Rat wurde spekuliert, dass der Fall Swissfirst möglicherweise nur die Spitze eines Eisbergs sei, wie es SP-Ständerat Pierre-Alain Gentil (Jura) formulierte. Hier mahnten vor allem bürgerliche Kreise zu mehr Zurückhaltung. Wegen der Swissfirst gleich auf eine Krise im gesamten Pensionskassenwesen zu schliessen, sei übertrieben, sagte Erika Forster (St. Gallen,fdp.).
NZZ Online
Ratsprotokoll Interpellation Frick
Bundesrat beantwortet dringliche Interpellation Gentil
In seiner Antwort auf die dringliche Interpellation Gentil erklärt der Bundesrat, dass er ab Ende Oktober 2006 sich vertieft mit den Vorfällen rund um die Swissfirst auseinandersetzen wird. Er wiederholt teilweise die Argumentation seiner Antwort auf die Anfrage Frick und macht deutlich, dass Parallelgeschäfte verboten werden müssten. Er möchte aber offensichtlich noch darüber hinaus gehen. In der Antwort heisst es dazu: "Zu prüfen ist, ob ausser dem vermögensschädigenden Verhalten nicht grundsätzlich sämtliches Verhalten oder alle Situationen, aus denen ein Loyalitätsschaden oder ein Interessenkonflikt resultiert, verboten werden sollen. Die Konsequenzen solcher unerlaubter Verhaltensweisen müssten in einem Sanktionskatalog aufgeführt werden."
Interpellation Gentil
Bundesrat beantwortet dringliche Interpellation Frick
Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die dringliche Interpellation Frick dessen Positionen weitgehend bestätigt. Auch der Bundesrat geht offensichtlich davon aus, dass die in den Medien erhobenen Vorwürfe den Tatsachen entsprechen und Massnahmen notwendig sind. Aus den Ausführungen ist zu schliessen, dass sich nach seiner Meinung eine Verschärfung der Vorschriften aufdrängt. So heisst es u.a. "Der Regelungsbedarf bezieht sich folglich auf die Geschäftstätigkeiten der Pensionskassenverwalter, insbesondere in Bezug auf deren guten Ruf, Eigengeschäfte, Interessenkonflikte und die einwandfreie Geschäftsführung der Pensionskasse. Es braucht für Pensionskassenverwalter verbindliche Einschränkungen und Verpflichtungen. Ausserdem muss es möglich sein, Massnahmen gegen Verwalter auf der Ebene des obersten Kassenorgans und der Aufsichtsbehörden einzuleiten." Allerdings sind entsprechende Vorschriften schon heute in Kraft. Weiter macht der Bundesrat deutlich, dass er Parallelgeschäfte verbieten möchte, er ist hingegen skeptisch gegenüber einer generellen Offenlegungspflicht. Schliesslich wird auf die laufende Vernehmlassung zur Strukturreform verwiesen, welche die Grundlage für weitere Massnahmen biete. Das Parlament wird sich die Chance zum Erlass einer neuerlichen Flut von Vorschriften wohl kaum entgehen lassen.
Antwort des Bundesrates
Nationalrat bereinigt fünfte IV-Revision
Die fünfte IV-Revision ist bereinigt. Der Nationalrat hat am Montag gegen den Willen der linksgrünen Ratshälfte die letzte Differenz ausgeräumt und bei der Zusicherung von Entschädigungen an behindertenfreundliche Betriebe eine zusätzliche Barriere eingebaut.
NZZ Online
Ratsprotokoll
Interpellation Forster-Vannini: Aufsicht über die Pensionskassen
Motion Rechsteiner: BVG. Verbot von Parallelgeschäften, Kontrolle der Eigengeschäfte und Provisionen
Motion Rechsteiner: Pensionskasse, Good Governance
Rasche Teilrevision der Insider-Strafnorm
Der Bundesrat hat entschieden, die Teilrevision der Insider-Strafnorm aus der GAFI-Vorlage herauszulösen und beschleunigt zu behandeln. Er hat das EFD beauftragt, ihm bis Ende 2006 eine entsprechende Botschaft vorzulegen.
Mit der Streichung der Ziffer 3 von Artikel 161 Strafgesetzbuch sollen neu praktisch alle kursrelevanten Tatsachen – auch die sogenannten Gewinnwarnungen – von der Insiderstrafnorm erfasst werden. Die rasche Umsetzung dieser Massnahme ist unbestritten. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, diesen Teil aus der GAFI-Vorlage herauszulösen und in einer eigenen Vorlage beschleunigt zu behandeln. Er hat das EFD beauftragt, ihm bis Ende Jahr eine entsprechende Botschaft vorzulegen. EFD – Teilrevision der Insider-Strafnorm.
Revision der Insider-Strafnorm: schrittweises Vorgehen
Im Rahmen der GAFI-Vorlage wurde auch eine Teilrevision der Insider-Strafnorm vorgeschlagen. Erstens sollen mit der Streichung der Ziffer 3 von Artikel 161 Strafgesetzbuch sollen neu praktisch alle kursrelevanten Tatsachen – auch die sogenannten Gewinnwarnungen – von der Insiderstrafnorm erfasst werden. Die rasche Umsetzung dieser Massnahme ist unbestritten. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, diesen Teil aus der GAFI-Vorlage herauszulösen und in einer eigenen Vorlage beschleunigt zu behandeln. Er hat das EFD beauftragt, ihm bis Ende Jahr eine entsprechende Botschaft vorzulegen. Zweitens werden die in der GAFI-Vorlage enthaltenen Massnahmen zur Qualifizierung von gewissen Insiderdelikten sowie der Kursmanipulation vom Vergehen zum Verbrechen (Vortat zur Geldwäscherei) beibehalten und im Rahmen dieser Vorlage umgesetzt.
Im Zusammenhang mit der unbestrittenen Teilrevision des Insidertatbestands (Streichung von Art. 161. Ziffer 3 StGB) wird zurzeit auch verschiedentlich eine grundsätzliche Überprüfung der derzeitigen Regulierung im Bereich der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs gefordert. Diese Fragen betreffen nicht nur das Strafrecht, sondern auch die Börsengesetzgebung. Eine solche grundsätzliche Überprüfung sowie die Ausarbeitung von weiteren Massnahmen sind jedoch komplex und bedingen einen grösseren Zeitaufwand. Deshalb hat der Bundesrat heute das EFD drittens auch beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EJPD den Bedarf für eine grundsätzliche Überprüfung der derzeitigen Regulierung im Bereich der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs inklusive der Zuständigkeiten zu deren Verfolgung abzuklären.
NZZ: Insiderstrafnorm soll rasch Zähne erhalten
Nach jahrelangem Hin und Her macht der Bundesrat bei der Verschärfung der Insiderstrafnorm vorwärts. Finanzminister Hans-Rudolf Merz soll noch dieses Jahr eine Vorlage zur Beseitigung der ärgsten Schlupflöcher bringen. Etwas mehr Zeit will man sich bei der Anpassung des Abwehrdispositivs gegen die Geldwäscherei lassen.
NZZ Online
Eingetragene Partnerschaft und berufliche Vorsorge: Anpassung der Verordnungen
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Umsetzung des Bundesgesetzes vom 18. Juni 2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG) in der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Eingetragene Partnerinnen und Partner sollen in der zweiten und dritten Säule Ehepaaren gleichgestellt werden. Die neuen im PartG und der Verordnung festgehaltenen Bestimmungen treten per 1. Januar 2007 in Kraft.
http://www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=7516
Erläuterungen und Verordnung
Interpellation FDP: Aufsicht über die Pensionskassen
Ständerat will keine getrennte Bundes-Rentnerkasse
Um die aktive Generation bei der Konsolidierung der Publica zu schonen, wollte der Bundesrat die Pensionierten in eine geschlossene Rentnerkasse mit Bundesgarantie überführen. Im Nationalrat war das Gesetz im Juni gescheitert, weil die Rechte der Rentnerkasse opponierte und gleichzeitig die Linke einen Leistungsabbau bekämpfte. Auf Antrag der Staatspolitischen Kommission (SPK) beschloss der Ständerat nun gegen den Willen des Bundesrates und einer SP-Minderheit, auf die Rentnerkasse zu verzichten. Stattdessen soll der Bund das fehlende Deckungskapital der Publica für die Rentner mit einer einmaligen Einlage von rund 900 Millionen Franken finanzieren.
Kernstück des neuen Gesetzes ist der Übergang vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Dieser Systemwechsel, die Senkung des technischen Zinssatzes und weitere Konsolidierunsmassnahmen bewirken, dass sich das Bundespersonal auf höhere Beiträge und tiefere Leistungen gefasst machen muss.
NZZ Online
Ratsprotokoll
Dringliche Interpellation Frick: Transparenz und Sicherheit in der 2. Säule
Text der Interpellation: "Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie genau gedenkt er, die Aufsicht über die 2. Säule generell zu verbessern, namentlich bezüglich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Pensionskassenverwaltern?
2. Teilt er die Meinung, Parallelgeschäfte von Vermögensverwaltern von Vorsorgeeinrichtungen müssten gesetzlich geregelt werden, insbesondere durch eine Offenlegungspflicht und Aufsicht?
3. Unterstützt er die Massnahmen, welche die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates im Rahmen der Totalrevision des Publica-Gesetzes (Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes) einfügen will?
4. Ist er bereit abzuklären, einerseits, unter welchen Umständen die Publica Swissfirst-Aktien für ihr Depot erwarb und anderseits, dass ein ausgeschiedener Asset Manager der Publica ein persönliches Konto bei der Swissfirst gehalten habe, auf welches erhebliche Mittel geflossen sein sollen?
5. Teilt er die Ansicht, dass dringend Massnahmen nötig sind, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die 2. Säule wieder zu stärken?"
Curia Vista – Geschäftsdatenbank – 06.3424
Frage Leutenegger: Insiderstrafrecht
Der Fall Swissfirst zeigt erneut den Handlungsbedarf zur Verschärfung des Strafrechts in Bezug auf die Börsen- bzw. Insiderdelikte. Die Aufträge liegen seit Jahren beim Bundesrat. Zu erinnern ist an die Motion Jossen Insiderstrafnorm vom 12. Juni 2002 und die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Insiderdelikte der kantonalen Justizdirektoren, präsidiert von RR Uster. Worauf ist die Verzögerung zurückzuführen? Wann gedenkt der Bundesrat die Verschärfung der Insidernorm vorzulegen? Ist er bereit, den Bericht Uster integral zu veröffentlichen?
Curia Vista – Geschäftsdatenbank – 06.5167