In dem jetzt veröffentlichten Text der Interpallation Forster-Vannini zur Aufsicht über die Pensionskassen stellt die Interpellantin folgende Fragen an den Bundesrat:
1. Wie wirkungsvoll werden die verschärften Bestimmungen im neuen BVG (Art. 53 a, BVV2 Art. 48 f – h) mit Blick auf die Vermeidung von Interessenkonflikten und die Offenlegung von Vermögensvorteilen seitens der involvierten Personen beurteilt?
2. Reichen die gesetzlichen Grundlagen aus, um die ungerechtfertigte Vorteilsnahme im Zusammenhang mit der Verwaltung von Pensionskassen-Vermögen zu verhindern, bzw. zu ahnden?
3. Was wird vorgekehrt, um die im Rahmen der BVV2 formulierten Anforderungen an die mit der Vermögensverwaltung und Aufsicht betrauten Personen sicherzustellen?
4. Bis wann wird er die Botschaft zur Verschärfung der Insiderstrafnorm vorlegen? Welche Tatbestände sollen dabei neu erfasst werden?
5. Mit welchen Massnahmen gedenkt er, analog zur Aufsicht über die Banken und Versicherungen, den gestiegenen Anforderungen an die Professionalität auch bei den Pensionskassen gerecht zu werden?
Curia Vista – 06.3449