In seiner Antwort auf die dringliche Interpellation Gentil erklärt der Bundesrat, dass er ab Ende Oktober 2006 sich vertieft mit den Vorfällen rund um die Swissfirst auseinandersetzen wird. Er wiederholt teilweise die Argumentation seiner Antwort auf die Anfrage Frick und macht deutlich, dass Parallelgeschäfte verboten werden müssten. Er möchte aber offensichtlich noch darüber hinaus gehen. In der Antwort heisst es dazu: "Zu prüfen ist, ob ausser dem vermögensschädigenden Verhalten nicht grundsätzlich sämtliches Verhalten oder alle Situationen, aus denen ein Loyalitätsschaden oder ein Interessenkonflikt resultiert, verboten werden sollen. Die Konsequenzen solcher unerlaubter Verhaltensweisen müssten in einem Sanktionskatalog aufgeführt werden."
Interpellation Gentil