Gesetzgebung
Dringliche Interpellation Gentil zu Swissfirst
SR. Gentil greift u.a. folgende Punkte auf: Information der Bevölkerung über die Vorgänge bei Swissfirst; Bessere Kontrolle der Anlageverantwortlichen in der 2. Säule sowie bei Banken, Treuhändern etc., Verbot des Parallelgeschäfts; Rückgabe widerrechtlicher Gewinne; Insiderstrafnorm; Abklärung Vorgänge bei der Publica; Vermögenszuwachs bei Pensionskassenmanagern.
Curia Vista – Geschäftsdatenbank – 06.3430
Ständerat: Säule 3c für die Pflegefinanzierung
Der Ständerat hat die Motion von Monika Foster für die Einführung einer "Säule 3c" zur Vorsorge bei Pflegebedürftigkeit angenommen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die Motion ebenfalls zur Annahme empfohlen.
06.3274 – Amtliches Bulletin – Ständerat
Ständerat: Arbeit im Alter
Arbeiten im Rentenalter soll sich lohnen. Der Ständerat hat eine Motion von Trix Heberlein (Zürich, fdp.) überwiesen, Anreize zu schaffen, dass ältere Arbeitnehmende über das Pensionsalter im Erwerbsleben bleiben. Die bisherige Diskussion habe gezeigt, dass allgemeinverbindliche Regelungen wie Rentenalter 67 nicht zielführend seien, argumentiert Heberlein. Deshalb seien individuell wirkende Anreizsysteme in den Sozialversicherungen, im Arbeitsmarkt und im Steuerrecht gefragt.
06.3284 – Amtliches Bulletin – Ständerat
Bundesrat positiv zu «Säule 3c»
Der Bundesrat steht dem Vorschlag für eine Säule 3c grundsätzlich positiv gegenüber. Eine entsprechende Motion wurde von der FDP eingereicht. Dieses Modell setzt gemäss Einschätzung des Bunderates "die richtigen Anreize; es kann eine sinnvolle Ergänzung der Neuregelung der Pflegefinanzierung darstellen, wie sie zur Zeit vom Parlament diskutiert wird. Allerdings bedarf dieses Modell noch einer vertieften Abklärung, bevor der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Vorlage unterbreiten kann. Zuerst müssen also noch die Modalitäten dieses Modells und dessen Auswirkungen näher geprüft werden. Dabei wird auch zu klären sein, wie eine Säule 3c nicht nur einem kleinen Kreis der Bevölkerung, sondern einer möglichst grossen Anzahl von Personen zugänglich gemacht werden kann. Je nach Ergebnis dieser Prüfung wird der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Vorlage unterbreiten. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion anzunehmen," heisst es in der Antwort des Bundesrates.
Curia Vista – Geschäftsdatenbank – 06.3271
SPK-S verlangt Offenlegung der Bankgeschäfte von PK-Verwaltern
Nach dem Scheitern der Vorlage im Nationalrat will die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates die notwendige Konsolidierung der Pensionskasse des Bundes politisch absichern. Die Kommission lehnt daher die umstrittene Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse ab. In zwei Punkten hat die Kommission die Vorlage gegenüber den Beschlüssen des Nationalrates zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer korrigiert: Die Beiträge der Arbeitgeber sollen nicht mit mindestens 9% und höchstens 13,5% der versicherbaren Lohnsumme, sondern mit mindestens 11% und höchstens 14% begrenzt werden. Im Weiteren hat die Kommission präzisiert, dass die durch den Systemwechsel in besonderem Ausmass betroffenen Jahrgänge der 45-55jährigen während fünf Jahren um 1-2 Lohnprozente geringere Beiträge entrichten müssen.
Die Kommission ergänzt die Vorlage mit einer Bestimmung, welche die mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgegeldern betrauten Personen zur Offenlegung ihrer persönlichen Bankbeziehungen und Effektentransaktionen verpflichtet. Indem auch das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) entsprechend geändert wird, soll diese Regelung nicht nur für die Pensionskasse des Bundes, sondern für alle Pensionskassen Geltung erlangen. Medienmitteilung der SPK
Forderung nach freier PK-Wahl als Swissfirst-Konsequenz
Als Folge der Swissfirst-Affäre holt die Zürcher Nationalrätin Kathy Riklin ein altes Anliegen aus der Schublade: die freie Wahl der Pensionskasse. Noch hat Riklin ihr Begehren nicht ausformuliert. Aber sie ist entschlossen, in der kommenden Herbstsession einen Vorstoss einzureichen, schreibt der Tages-Anzeiger.
Tages-Anzeiger Online | Wirtschaft
Motion für Mindestzins 3,25%
Der Bundesrat wird eingeladen, den Mindestzinssatz im Rahmen der nächsten Anpassungsrunde auf 3,25 Prozent zu erhöhen, heisst es in einer Motion von Nationalrat Hugo Fasel.
Fasel begründet seinen Antrag wie folgt: "Die Senkung des Mindestzinssatzes wurde in der Vergangenheit mit der schlechten Ertragslage begründet. Eine gute Ertragslage muss demzufolge auch eine Erhöhung des Mindestzinses zur Folge haben. Gemäss verschiedenen Umfragen haben die Pensionskassen im Jahr 2005 eine Performance von rund 10 Prozent erreicht. Diese erfreuliche Entwicklung muss auch für die Versicherten Früchte tragen. Der Vorschlag von 3,25 Prozent beruht auf der Formel des gleitenden Durchschnitts der siebenjährigen Bundesobligationen mit Zu- oder Abschlag zur Berücksichtigung der Performance anderer Anlagen. Es handelt sich dabei um die Formel, die auch in der BVG-Kommission zur Diskussion stand."
Curia Vista – Geschäftsdatenbank – 06.3392
Bericht zur weitgehenden Steuerbefreiung der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
Eine Befreiung der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge von Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern würde nur wenige Gesetzesänderungen auf Bundesebene und im kantonalen Recht erfordern. Dies geht aus einem Bericht hervor, den der Bundesrat heute in Erfüllung eines Postulats von Nationalrat Hans Kaufmann (SVP/ZH) gutgeheissen hat. Der Bericht beschränkt sich auf die Beantwortung der im Vorstoss aufgeworfenen Fragen und liefert die verlangten gesetzestechnischen Vorschläge. Auf weitergehende rechtliche und volkswirtschaftliche Überlegungen wurde verzichtet. Ebenso enthält er sich politischer Würdigungen und äussert sich nicht zur Frage, ob eine Befreiung von den Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern sinnvoll ist.
Kaufmann hatte in seinem Postulat verlangt, dass der Bundesrat einen Bericht vorlegt, der aufzeigt, wie Pensionskassen und andere Formen der kollektiven Altersvorsorge von allen Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern im Immobilienbereich entlastet werden können und wie viele solche Abgaben die Altersvorsorgewerke in den letzten Jahren bezahlt haben. Der Bericht hält gestützt auf ein Hochrechnungsmodell fest, dass von den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge durch Veräusserungen im Immobilienbereich im Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2004 Grundstückgewinnsteuern im Umfang von 22,5 Mio. und Handänderungssteuern von 28,8 Mio. Franken entrichtet wurden.
EFD – Bericht zur weitgehenden Steuerbefreiung
Strukturreform in der beruflichen Vorsorge: Eröffnung der Vernehmlassung
Der Bundesrat hat den Entwurf für eine Strukturreform in der beruflichen Vorsorge in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage sieht verschiedene Massnahmen zur Verstärkung resp. Umgestaltung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge vor. Die Direktaufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen soll kantonalisiert bzw. regionalisiert werden. Die Oberaufsicht wird neu einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission übertragen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 31. Oktober 2006.
Das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell sieht vor, die Aufsicht auf Stufe der Kantone nach dem Unternehmenssitzprinzip zu organisieren und gleichzeitig die Anforderungen an die Aufsicht zu erhöhen. Die Kantone sollen sich nach Möglichkeit zu Aufsichtsregionen zusammenschliessen, wie das bereits heute in der Zentralschweiz der Fall ist. Die Oberaufsicht würde die Koordination und Vereinheitlichung der Aufsichtsprinzipien durch die Erarbeitung von Standards und Weisungen sicherstellen. Die Oberaufsicht wird künftig nicht mehr durch den Bundesrat, sondern von einer Oberaufsichtskommission wahrgenommen, deren Sekretariat administrativ dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) angegliedert ist. Die Kommission hat insbesondere die Systemstabilität, die Koordination zwischen Aufsicht und Oberaufsicht sicherzustellen und Kompetenzkonflikte zwischen diesen beiden Ebenen möglichst zu vermeiden.
http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/de/6001
Sozialversicherungsstatistiken nach Nationalitäten erheben und publizieren
Mit einer Motion beantragte die Schweiz. Volkspartei, die für die Erfassung der Sozialversicherungsstatistiken (u. a. IV, ALV, EO, FamZG und Sozialhilfe) zuständigen Bundesämter anzuweisen, in Zukunft die Statistik nicht bloss nach Ausländern und Schweizern zu führen, sondern bei den Ausländern auch die Herkunftsnation zu erheben und die Ergebnisse je Kanton öffentlich zugänglich zu machen. Als Begründung wurde angegeben, dass die Ausländer überproportional hohe Leistungen beziehen würden. In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, dass Nationalitäten- und wohnsitzspezifische Daten seit mehreren Jahren in der ersten Säule (AHV, IV und EL) sowie in der Arbeitslosenversicherung erhoben werden. Diese Informationen seien frei zugänglich und werden nach Themenschwerpunkten veröffentlicht. In diesem Sinne sei das Anliegen der Motion erfüllt. Die Ausdehnung auf andere Sozialversicherungszweige sei mit hohen Aufwendungen verbunden. Er beantragt Ablehnung der Motion.
06.3218 Mo. Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
SGB: Ueberhastete Senkung des Umwandlungssatzes
Colette Nova vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund schreibt in einer Mitteilung zum Entscheid des Bundesrates, an der geplanten Senkung des Umwandlungssatzes festzuhalten: "Eine solche erneute Senkung ist überhastet und schwächt die Glaubwürdigkeit der Politik. Sozialpolitisch ist sie sehr problematisch, trifft sie doch praktisch nur diejenigen Versicherten, die mit tiefen Löhne und niedrigen Vorsorgeleistungen bereits schlecht dastehen. Gerade diese Versicherten sollte der Mindestumwandlungssatz schützen. Deshalb fordern wir im Falle einer Senkung flankierende Massnahmen."
Mitteilung SGB
Ergebnis der Vernehmlassung zur Anpassung des Umwandlungssatzes
Das BSV hat einen detaillierten Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Anpassung des Umwandlungssatzes (6,4% bis 2011) erstellt. Es sind 68 Stellungnahmen eingegangen, davon 25 Kantone, 7 Parteien, 3 Behörden. Bei den Kantonen zeigt sich ein klares West- / Ost-Muster, wobei die westschweizer Kantone die Senkung ablehnen, die übrigen vorwiegend zustimmen. Die Organisationen der beruflichen Vorsorge befürworten grösstenteils die Senkung auf 6,4%, teilweise wird eine noch weitergehende Senkung gefordert. Die Zustimmenden begrüssen mit wenigen Ausnahmen auch den Verzicht auf flankierende Massnahmen, die Ablehnenden fordern hingegen den vollen Ausgleich. Zustimmung findet allgemein der Automatismus bei den Altersgutschriften sowie in Bezug auf die Anpassung des ordentlichen BVG-Rentenalters an dasjenige der AHV.
Vernehmlassungsbericht
Bundesrat kündigt Botschaft zum Umwandlungssatz an
Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge zur Kenntnis genommen. Gemäss seinem Entscheid vom 16. November 2005 beauftragt er das EDI, bis November 2006 eine Botschaft auszuarbeiten, welche die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8% auf 6,4% vorsieht. Da die Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten auf lange Sicht deutlich gesunken sind, erfolgt die Senkung rascher und stärker als im Rahmen der 1. BVG-Revision bereits vorgesehen. Das Inkrafttreten der Vorlage ist für den 1.1.2008 geplant, der Senkungsprozess soll sich in vier Schritten über den Zeitraum 2008 bis 2011 erstrecken.
http://www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=5828
Standesinitiative Neuenburg. Eidg. PK für Landwirte und Weinbauern
Der Nationalrat hat mit 114 gegen 12 Simmen die Standesinitiative des Kt. Neuenburg zur Gründung einer eidg. Pensionskasse für Landwirte und Weinbauern abgelehent. Die WAK hatte Ablehnung mit 17 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt.
Amtliches Bulletin (Internet export)