Die beiden Stellungnahmen des Schweiz. Gewerkschaftsbundes und des Arbeitgeberverbands differieren grundsätzlich in der massgeblichen Frage der Organisation der Aufsicht (regional oder zentral).  Der SAV befürwortet das Konzept einer fachlich verstärkten kantonalen, mehrheitlich regionalisierten direkten Aufsicht, ohne die Zentralisierungsvariante. Eine zusätzliche Ausstandsregel soll aber in Zukunft sicherstellen, dass eine kantonale Aufsicht bei kantonseigenen Vorsorgeeinrichtungen nicht in einen Interessenkonflikt gerät.

Der SGB lehnt hingegen das dezentrale Modell ab. In der Stellungnahme heisst es: "Wir fordern deshalb die Schaffung einer einheitlichen, für die ganze Schweiz zuständigen Aufsichtsbehörde. Eine solche Behörde würde die eingangs erwähnten Anforderungen an eine Reform der Aufsichtsstruktur erfüllen, ohne die mit einem zweistufigen System verbundenen Nachteile. Sie wäre „schlanker“, wesentlich effizienter und deshalb auch kostengünstiger. Die durch die Vereinfachung der Strukturen und Abläufe frei werdenden Ressourcen könnten für eine bessere und reaktionsfähigere Aufsicht eingesetzt werden. Allerdings müsste auch eine solche Behörde bestimmte qualitative Anforderungen erfüllen".

Auch bei den Fachverbänden herrscht in dieser Frage keine Einigkeit. ASIP und die Kammer der PK-Experten befürworten das Regionalmodell des Bundesrates, für den Versicherungsverband stellt es bestenfalls einen Zwischenschritt in Richtung einer zentralen Behörde dar.
Stellungnahme Gewerkschaftsbund 
Stellungnahme Arbeitgeberverband